Rz. 9
Die AVB-PHV bzw. AVB-BHV bestehen jeweils aus Teil A und B.
Teil A (nachfolgend nur A genannt) regelt die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der (Privat- bzw. Betriebs- und Berufs-)Haftpflichtversicherung. Nach Teil A schließen sich gemeinsame Bestimmungen zu Teil A an (nachfolgend nur A(GB) genannt).
Teil B (nachfolgend nur B genannt) enthält spartenunabhängige allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich an dem VVG orientieren, wie z.B. zum zeitlichen Umfang des Vertrages, der Beitragszahlung und zu Obliegenheiten. Teil B ist daher in den AVB-PHV und AVB-BHV wortgleich.
Rz. 10
Teil A hat in den AVB-PHV dieselbe Struktur wie in den AVB-BHV. Er unterteilt sich in drei Abschnitte, die wiederum in beiden Bedingungswerken ähnlich aufgebaut sind. Abschnitt 1 (nachfolgend A 1) verhält sich über das Privat- bzw. Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiko. In Abschnitt 2 (nachfolgend A 2) sind in den AVB-PHV besondere Umweltrisiken und in den AVB-BHV das Umweltrisiko geregelt. Abschnitt 3 (nachfolgend A 3) ist für Zusatzbausteine (Forderungsausfallversicherung in den AVB-PHV bzw. Produkthaftpflichtrisiko in den AVB-BHV) vorgesehen. Die nachfolgenden gemeinsamen Bestimmungen normieren das Abtretungsverbot, die Beitragsregulierung/-angleichung und Schiedsgerichtsvereinbarungen.