1. VVG und Versicherungsbedingungen
Rz. 7
Für den Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer gelten sowohl gesetzliche als auch vertragliche Regelungen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG. Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG) gilt für die Haftpflichtversicherung grundsätzlich auch der Abschnitt 1 zu den Allgemeinen Vorschriften des Kapitels 2 zur Schadensversicherung (§§ 74–87 VVG). Spezielleres ist in Teil 2 Einzelne Versicherungszweige VVG mit dem Kapitel 1 Haftpflichtversicherung geregelt. Abschnitt 1 jenes Kapitels verhält sich über Allgemeine Vorschriften (§§ 100–112 VVG) und Abschnitt 2 (§§ 113–124 VVG) über solche zur Pflichtversicherung. Schließlich enthält Teil 3 Schlussvorschriften Bestimmungen zur laufenden Versicherung, den Großrisiken und zum Gerichtsstand.
Vertragliche Grundlagen sind im Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. §§ 305 ff. BGB darstellen (vgl. § 1 Rdn 33), dokumentiert. Die Bedingungswerke haben sich mehrfach geändert.
Lange nutzten die Versicherer Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Die letzte Anpassung dieser Musterbedingungen hat der GDV im Februar 2016 vorgenommen. Sie beschreiben die allgemeinen Risiken und werden für die einzelnen Verträge durch zusätzliche Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) ergänzt, die das jeweils individuell versicherte Risiko ausgestalten.
In den letzten Jahren hat der GDV (nach wie vor nicht allgemein gültige) Musterbedingungen entworfen, die als Allgemeine Versicherungsbedingungen jeweils für die Privathaftpflichtversicherung (AVB-PHV) bzw. für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversi...