Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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§ 18 Transportversicherung / I. Wirtschaftliche Bedeutung der Güterversicherung

Rz. 23 Deutschland nimmt im Außenhandel, insbesondere im Export eine herausragende Stellung ein. Da Exporte in der Regel in Deutschland versichert werden, zählt der deutsche Güterversicherungsmarkt – gemessen am Prämienaufkommen – ebenfalls zur Weltspitze. Auch national ist die Güterversicherung die bedeutendste Sparte der Transportversicherung. Rechtlich handelt es sich hie...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Serienschaden

Rz. 128 Nach Ziff. A-6.6 AVB-D&O gelten – unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren – mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, oder aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen

Rz. 54 In der Regel decken sämtliche auf dem Markt übliche D&O-Versicherungskonzepte die Inanspruchnahme der versicherten Person auf der Grundlage der "gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen". Damit wird auf die allgemeinen Regelungen in Ziff. 1.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, Stand: Februar 2016) verwiesen und an den Tatbestand...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Identifizierte Vertrauensperson

Rz. 46 Gelingt es dem versicherten Unternehmen, die für den Schaden verantwortliche Vertrauensperson zu identifizieren, ist ein schriftliches Schuldanerkenntnis grundsätzlich geeignet, eine mit dem Schaden deckungsgleiche Erklärung über die Verantwortlichkeit der Schadenverursachung darzustellen. Zu beachten sind die Grenzen, die die Rechtsprechung für die Fallgruppe der Sit...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Versicherungsbedingungen zur Haftung und Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts

Rz. 183 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk: Quelle: HDI Versicherung AGmehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit

Rz. 1 Die Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Heilwesenversicherung sind die Beratung beim Vertragsabschluss sowie die Beratung und Prozessvertretung beim Haftungsfall. Hauptfragen der Arzthaftpflichtversicherung sind z.B. "Wer muss sich versichern?", "Welche Tätigkeiten sind versichert?", "Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz?" und "Wie hoch ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. "Krankes Versicherungsverhältnis"

Rz. 71 Ein "krankes Versicherungsverhältnis" liegt vor, wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer im Innenverhältnis gegenüber seinem Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen des Versicherungsvertrags leistungsfrei ist, im Außenverhältnis jedoch gegenüber dem geschädigten Dritten aufgrund des Direktanspruchs gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG weiterhin zur Leistung verpflich...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Konsequenzen für die Arzthaftpflichtversicherung

Rz. 122 Bis heute steht eine höchstrichterliche Entscheidung aus, ob mit dem Austausch des Begriffes "Ereignis" gegen "Schadenereignis" in Ziff. 1.1 AHB eine Rückkehr zur Schadenereignistheorie bewirkt wurde. Erst recht fehlt ein Urteil aus dem Bereich Arzthaftpflichtversicherung. Die derzeitige Fassung der AHB ist für Versicherer und Versicherungsnehmer mit Unsicherheiten v...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Versicherungsbedingungen zur Hausratsversicherung

Rz. 279 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Keine gesetzliche Pflichtversicherung

Rz. 24 Nach geltender Rechtslage – de lege lata – besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer D&O-Versicherung.[102] Der Vorstand hat einen weiten Ermessensspielraum bei der Frage, ob er eine D&O-Versicherung abschließt oder nicht. Die D&O-Versicherung ist – nach wie vor – eine freiwillige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Frage, ob ein Anspruch des Vor...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / O. Versicherungsbedingungen zur D&O-Versicherung

Rz. 192 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Schadensersatzpflicht des Versicherers trotz Leistungsfreiheit im Innenverhältnis

a) "Krankes" Versicherungsverhältnis Rz. 223 Nach § 117 Abs. 1 VVG kann dem Direktanspruch des Geschädigten (vgl. Rdn 213 ff.) nicht entgegengehalten werden, dass der Versicherer dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei ist. Gemeint sind die Fälle, in denen eine materielle Leistungspflicht des Versicherers...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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§ 15 Vertragliche Ansprüche... / D. Regulierungsvollmacht des Versicherers

Rz. 34 Gemäß Abschnitt A.1.1.4, E.1.2.4 AKB 2015 gilt der Versicherer als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Personen Ansprüche aus Anlass eines Schadensfalls zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Die Regulierungsvollmacht des Versicherers umfasst das Recht zum Anerkenntnis,...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Fahrerhaftung nach BGB

Rz. 33 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Haftung des Fahrers als unmittelbarer Schadensverursacher. Der Fahrer haftet nach allgemeinen deliktischen Grundsätzen gegenüber jedem, der durch sein Fehlverhalten einen Schaden erleidet. Rz. 34 Wird der Versicherungsnehmer als Beifahrer in seinem eigenen Fahrzeug verletzt, begründet dies u.U. Ansprüche gegen den Fahre...mehr

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§ 32 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / II. Gesetzlicher Ausschluss (§ 81 VVG)

Rz. 83 Der VR ist nach § 81 Abs. 1 VVG nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der VN oder einer seiner Repräsentanten vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt. Handelt es sich bei dem vorsätzlich agierenden Repräsentanten um eine Vertrauensperson, hat der VN gleichwohl Anspruch auf Entschädigung. Da die Vertrauensschadenversicherung gerade dem Zweck dient, dem VN Schäden...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 127 Leistungsfreiheit beziehungsweise Leistungskürzung des Versicherers bei Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls besteht gem. E.2.3 und E.2.4 AKB für die Kfz-Haftpflichtversicherung und gem. E.2.1 AKB für die Kaskoversicherung. aa) Verschulden Rz. 128 Bezüglich des Verschuldens gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Obliegenheiten vor Eintr...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Haftung gem. § 839 BGB, Art. 34 GG

Rz. 57 Die Haftung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Beamter bzw. vergleichbarer Personen ist je nach Charakter der Fahrt unterschiedlich. Ebenso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer können auch Körperschaften des öffentlichen Rechts im Fall eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung eines ihrer Fahrzeuge sowohl aus Gefährdungs- als auch aus Verschuldenshaftung haften. F...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Freistellung

Rz. 281 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer, der Regelfall ist der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer, der ihn von begründeten Schadensersatzansprüchen freistellen muss.[425] Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherer...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vertreten durch d...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Historie der Produkthaftpflichtversicherung

Rz. 1 Risiken aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten sind allgegenwärtig. Wer erinnert sich nicht an das berühmte Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen in Sachen "Contergan".[1] In einem nahezu elf Jahre dauernden Verfahren wurde schließlich – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – ein Kausalzusammenhang zwischen längerer Thalidomid-Einnahme und...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 77 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[253] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Konsequenzen für den D&O-Markt

Rz. 11 Längst wird aber auch berechtigte Kritik erhoben und überlegt, die Rahmenbedingungen für die D&O-Versicherung anzupassen, wobei neben etwaigen Erhöhungen der Prämien [69] auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes umgesetzt wurden.[70] Bereits mit den 2005 vom GDV herausgegebenen Bedingungen wurde versucht, einem ausufernden Bedingungswettbewerb entgegenzusteuern, ...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / V. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls/Rettungskosten

Rz. 47 Es ist bereits allgemeine Grundlage des Versicherungsrechts, dass auch der Versicherer ein Interesse daran hat, einen Schadeneintritt – soweit ihm dies möglich ist – zu verhindern. Ungeachtet des Versicherungstyps wäre es sinnwidrig, wenn ein Versicherungsnehmer einen drohenden Schaden nicht verhindern würde, nur um ihn nachher als entstandenen Schaden realisieren zu ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 154 Ob derartige vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können – zu vorvertraglichen Pflichten –, ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Dabei steht nicht so sehr die Thematik im Vordergrund, ob man überhaupt mit der Begründung eines Versicherungsvertrags "rückwirkend" noch eingreifende Verpflichtungen begründen kann. Diese Frage dürfte zu bejahen sein;...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / Literaturtipps

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) "Krankes" Versicherungsverhältnis

Rz. 223 Nach § 117 Abs. 1 VVG kann dem Direktanspruch des Geschädigten (vgl. Rdn 213 ff.) nicht entgegengehalten werden, dass der Versicherer dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung ganz oder teilweise frei ist. Gemeint sind die Fälle, in denen eine materielle Leistungspflicht des Versicherers nicht gegeben ist, etwa wegen Oblie...mehr

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Aufbau des VVG

Rz. 10 Das VVG enthält zwingende, halbzwingende und dispositive Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige, von denen einige im VVG ausdrücklich geregelt sind. Teil 1 Allgemeiner Teil Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §§ 1–18 Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten §§ 19–32 Abschnitt 3 Prämie §§ 3...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Tätigkeitsfelder

Rz. 84 Deckung besteht für die ärztliche Tätigkeit im Rahmen des Fachgebietes. Führt also beispielsweise ein Gynäkologe außerhalb seines Fachgebietes kosmetische Operationen durch, besteht Deckungsschutz nur, wenn der Gynäkologe dieses neue Risiko ausdrücklich in den Versicherungsschutz durch Nachmeldung einbezogen hat. Denn es handelt sich nicht nur um eine Gefahrerhöhung i...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Rückwärtsversicherung

Rz. 18 Liegt der im Versicherungsschein bezeichnete Zeitpunkt des Beginns der Versicherung vor dem Datum des formellen Vertragsschlusses, besteht eine Rückwärtsversicherung i.S.d. § 2 VVG.[3] Auch in der Kaskoversicherung kann eine Rückwärtsversicherung vorliegen, wenn nur für die Haftpflichtversicherung eine vorläufige Deckung erteilt worden ist.[4] Nach § 2 Abs. 4 VVG ist ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Beschränkung auf Mindestversicherungssummen, Verweisungsprivileg

Rz. 226 In den Fällen des § 117 Abs. 1 und Abs. 2 VVG haftet der Versicherer nur im Rahmen der amtlich festgesetzten Mindestversicherungssummen und der von ihm übernommenen Gefahr. § 117 Abs. 3 S. 2 VVG schließt die Haftung des Versicherers im gestörten Kfz-Haftpflichtversicherungsverhältnis in den Fällen aus, in denen der Geschädigte von einem anderen Schadensversicherer od...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / O. Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles (§§ 81, 103 VVG)

Rz. 222 Während § 81 VVG die Leistungspflicht des Schaden-Versicherers bei Vorsatz ganz und bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers teilweise ausschließt, ist der Haftpflichtversicherer für jede, auch grobe Fahrlässigkeit, eintrittspflichtig (§ 103 VVG). § 81 VVG betrifft die gesamte Schadensversicherung, während § 103 VVG nur für die Haftpflichtversicherung gilt....mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Versicherungsaufsichtsgesetz 1901 (VAG)

Rz. 19 Die vom deutschen Gesetzgeber gewählte Form der Versicherungsaufsicht ist das System der materiellen Staatsaufsicht, dem alle inländischen Versicherungsunternehmen unterliegen. Durch das 3. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG ist es zum 1.7.1994 zu wesentlichen Veränderungen gekommen. Rz. 20 Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft erhalten in ihr...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Plastische Chirurgie

Rz. 87 Kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, die also aus rein ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden, müssen gesondert in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden (5.24 BBR). Zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Versicherungsschutz ist hier häufig, dass die vom Versicherer vorgeschriebene Einverständniser...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Rechtsprechung

Rz. 221 In der Valorenversicherung (§ 5 Abs. 1 AVBSP) heißt es, dass "Versicherungsschutz besteht", solange die versicherten Sachen bestimmungsgemäß getragen oder sicher verwahrt werden. Trotz der Formulierung "Versicherungsschutz besteht" handelt es sich insoweit um verhüllte Obliegenheiten.[268] Aus der Haftpflichtversicherung: Nach § 4 Abs. 2 S. 3 AHB a.F. muss der Versich...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / 3. Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

Rz. 30 Die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls im Zustand der Fahruntüchtigkeit aufgrund der Einnahme berauschender Mittel ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. So verwundert es auch nicht, dass im Bereich der Kraftfahrtversicherung für diese Fälle eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Ziff. D.1.2 AKB 2015 (bzw. Ziff. D.2.1 AKB 2008) sieht folgende, speziell f...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 228 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158i VVG a.F. begründen....mehr

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§ 18 Transportversicherung / 2. Versicherung der Güter

Rz. 8 Unabhängig von der Wahl des Transportmittels können alle Arten von Gütern versichert werden, wobei es sich um eine Sach- und keine Haftpflichtversicherung handelt.[9] Die Beförderung kann per Schiff, Flugzeug, Kfz, Tier oder Mensch erfolgen. Zur Güterversicherung zählen auch die Werkverkehrs- (vgl. §§ 1 Abs. 2, 9 GüKG), die Autoinhalts- sowie die Valorenversicherung. R...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / S. Versicherungsleistung

Rz. 272 Der Versicherer hat normalerweise die Entschädigung in Geld zu leisten. Es sind aber auch Dienstleistungen oder Sachleistungen möglich, zu deren Erbringung sich der Versicherer im Versicherungsvertrag verpflichtet. In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen freizustellen und unbegründete Ansprü...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Abs. 2 a bzw. Nr. 3.2.3 ARB 2012

Rz. 195 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen (§ 3 Abs. 2 a ARB). Der Risikoausschluss hat lediglich eine klarstellende Funktion, da die Abwehr bereits in den versicherten Leistungsarten gem. § 2 ARB nicht enthalten ist. Solchen Rechtsschutz z...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / I. Übersicht

Rz. 15 Bei Wegeunfällen i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1–4 SGB VII tritt keine Haftungsbeschränkung ein, da der Versicherte diese Schäden als "normaler" Teilnehmer am Straßenverkehr verursacht und sich gerade keine besonderen Risiken des Arbeitsplatzes realisieren. Der Sozialversicherungsträger bleibt auch in diesen Fällen weiterhin zur Leistung verpflichtet. Daneben besteht auch die...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / IV. Ansprüche gegen Passanten/Fahrradfahrer/Kinder

Rz. 43 Verursachen Passanten, Fahrradfahrer oder sonstige am Verkehrsgeschehen Beteiligte Schäden an Kraftfahrzeugen, stellt dies im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung insoweit einen Sonderfall dar, als die Schädiger über keinen Versicherungsschutz in einer Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Ein Direktanspruch gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG scheidet demgemäß von vornherein...mehr

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§ 8 Sachschaden / aa) Fehlende Zugänglichkeit eines anderen Tarifs als des Unfallersatztarifs

Rz. 293 In erster Linie steht dem Geschädigten die Möglichkeit offen, den Nachweis zu führen, dass ihm ein günstigerer Tarif nicht ohne Weiteres zugänglich gewesen ist. Er muss lediglich im Rahmen der ihm zumutbaren Arten der Schadensbeseitigung die günstigere wählen.[344] Hierbei handelt es sich um einen Ausfluss der stets zu beachtenden subjektiven Schadenskomponente als A...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / II. Hinweise

Rz. 63 Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Eintrittspflicht des Deutschen Büros Grüne Karte e.V. gegeben ist, beauftragt es einen bundesdeutschen Kfz-Haftpflichtversicherer mit der Regulierung des Schadensfalls. Die damit verbundene Antwort enthält die erforderlichen Informationen über Name und Adresse des Versicherers sowie über die Schadensnummer, unter der ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Rechtsschutz- und Abwehranspruch

Rz. 282 Im Bereich der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf, dass der Versicherer unbegründete Ansprüche abwehrt und auch das Kostenrisiko in einem Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer trägt.[427] Der Anspruch auf Freistellung oder Abwehr oder Rechtsschutz ergibt sich aus jeder ernsthaften Erklärung eines Dritten, dass Schaden...mehr