Kerstin Hartwig
, Dr. Hubert W. van Bühren
Rz. 3
Damit bestimmt sich der Versicherungsinhalt vor allem nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen, den Versicherungsbedingungen. Hierzu gehören die Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB). Je nach konkretem Vertrag sind auch zusätzliche Bedingungen als Vertragsgegenstand maßgeblich, z.B. bei älteren Policen – soweit solche Gefahren nicht (wie mittlerweile üblich) in den jeweiligen VGB enthalten sind – auch die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BEW). Des Weiteren können spezielle Klauseln, besondere Tarifbedingungen oder auch individualvertragliche Regelungen vereinbart sein.
Rz. 4
Der Versicherungsmarkt ist stets in Bewegung; die Produkte sind vielfältig. Mithin ist jeweils zu prüfen, welche vertraglichen Bedingungen für den Zeitpunkt des jeweiligen Versicherungsfalles gelten und ggf. welche gesetzlichen Regelungen zu beachten sind.
Rz. 5
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die VGB 2022 – Wert 1914 (Musterbedingungen des GDV Stand November 2023) zur Versicherung zum Gleitenden Neuwert Plus. Am Markt sind auch Produkte zum Wohnflächenmodell erhältlich, denen die VGB 2022 Wfl (Musterbedingungen des GDV Stand November 2023) zugrunde liegen. Beide Varianten unterscheiden sich nur bei der Bemessung von Versicherungsumfang und -prämie: Die VGB 2022 (1914) stellen dafür auf eine Versicherungssumme ab (vgl. Rdn 25), während sich die VGB 2010 (Wfl) insoweit an der konkreten Bauausgestaltung orientieren (vgl. Rdn 27). Die Vertragsgrundlagen können sich bei Abweichungen des tatsächlichen Zustandes auf die Leistung im Versicherungsfall auswirken, wofür die jeweiligen Bedingungen folgerichtig entsprechendes regeln (vgl. Rdn 25 ff.). Im Übrigen sind die Bedingungen nahezu identisch. Zu den VGB 2022 hat der GDV auch ...