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§ 1b Individualarbeitsrecht – Teil 2 / 2. Muster

Dr. Katja Francke, Dr. Norma Studt
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Rz. 549

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Muster 1b.44: Car-Allowance-Vereinbarung

Vereinbarung

zwischen

_________________________

– nachfolgend: Arbeitgeber –

und

_________________________

– nachfolgend: Arbeitnehmer –

§ 1 Nutzung des privaten Kfz für dienstliche Zwecke

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sein privates Kfz (Marke _________________________, Baujahr _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________) für Dienstfahrten zu nutzen. Davon unberührt können für Dienstreisen [gegebenenfalls ergänzen: nach Genehmigung durch den Arbeitgeber] auch öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden; insoweit gelten die betrieblichen Reisekostenrichtlinien.

(2) Die Nutzung eines anderen Kfz für dienstliche Zwecke ist nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers in Textform zulässig. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Zustimmung nach billigem Ermessen zu verweigern, insbesondere sofern Art, Marke, Zustand oder Alter des Kfz einer positiven Außenwirkung des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Position des Arbeitnehmers im Unternehmen des Arbeitgebers entgegenstehen. Der Arbeitgeber hat die Zustimmung zu erteilen, sofern das andere Kfz zum gleichen Fahrzeugsegment wie das in § 1 Abs. 1 beschriebene Kfz gehört, eine bei Dienstwagen übliche dezente Farbe hat, nicht über _________________________ Jahre alt ist und einen dem Alter entsprechenden ordnungsgemäßen Zustand aufweist. Vor der Neuanschaffung eines Kfz hat sich der Arbeitnehmer rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen, damit geklärt werden kann, ob Bedenken gegen eine Zustimmung des Arbeitgebers zur Nutzung für dienstliche Zwecke bestehen.

§ 2 Instandhaltung, Kosten für Mietwagen, Neuanschaffung

(1) Der Arbeitnehmer hat dafür zu sorgen, dass das Kfz von ihm für Dienstfahr...

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