Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 4.3 Wirtschaftliche Anteilsvereinigung

Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 GrEStG gilt, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a, 2b und 3 GrEStG nicht in Betracht kommt, als Rechtsvorgang auch ein solcher, auf Grund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstüc...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.1.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

In diesem Fall entfällt die gesamthänderischer Mitberechtigung und die Steuervergünstigung ist rückwirkend zu versagen. Praxis-Beispiel Umwandlung einer OHG in eine GmbH[1] A überträgt ein Grundstück auf eine OHG, an deren Vermögen er zu 50 % beteiligt ist. Innerhalb von 10 Jahren wird die OHG formwechselnd in eine GmbH umgewandelt.[2] Die Steuer für den Grundstücksübergang nac...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt die laufende 10-Jahresfrist[1] fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Doppelst...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / Zusammenfassung

Überblick Ausschlaggebend für die Neufestsetzung der Grundsteuer ist ein Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2018. Die Finanzämter hatten die Grundsteuer bisher auf der Grundlage völlig veralteter Einheitswerte berechnet. Um die Grundsteuer neu zu berechnen, sind aktuell fast 36 Mio. Grundstücke neu zu bewerten. Dabei müssen die Eigentümer Feststellungserklärungen abgeben, ohne n...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.8.1.1 Gesellschafterwechsel in einem Rechtsakt

Wird infolge eines Gesellschafterwechsels der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG [1] in einem Rechtsakt vollzogen, bedarf es der Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht, da durch diesen steuerbaren Rechtsvorgang ein Missbrauch objektiv ausgeschlossen ist. Praxis-Beispiel Fiktion eines Grundstückserwerbs A überträgt im Jahr 01 ein Grundstück auf...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 2 Grundsätzliches bei der Anfechtung von Grundlagen- und Folgebescheiden

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können. Einwendungen gegen den festgestellten Wert des Grundstücks, z. B., weil sich ein konkreter Sachverhalt nicht korrekt bei der Bewertung niedergeschlagen hat (fa...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Die Grunderwerbsteuer erfasst den Rechtsträgerwechsel von Grundstücken. Liegen solche Rechtsvorgänge vor, lösen sie Grunderwerbsteuer unabhängig d...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.1 Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen 2023

Rechtsanwalt R ist als Unternehmer grundsätzlich zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt. Zum Rahmen seiner einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit gehört auch die Vermietungstätigkeit. Ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a–Abs. 2 UStG eingeschränkt ist, richtet sich nach der Art seiner Ausgangsumsätze. R vermietet die Räume, sodass hier sonstige Leistungen na...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Diese Regelung dient der Vermeidung von Steuerumgehungen. Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.4.1 Steuerbefreite Schenkung

§ 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus. Die Vergünstigungen nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG sowie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bestehen fort, soweit aufgrund einer nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerbefreiten Schenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.[2] Liegt eine gemischte Schenkung vor, führt diese n...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.1 Sachverhalt

Rechtsanwalt R ist Eigentümer eines Grundstücks in Köln, auf dem er 2018 und 2019 ein Gebäude (im Folgenden Hauptgebäude) errichtet hatte. Die erstmalige unternehmerische Nutzung erfolgte zum 1.9.2019. In der Bauphase zog R aus allen ihm gegenüber erbrachten Bauleistungen 70 % Vorsteuer ab, da er seinem Finanzamt nachweisen konnte, dass 70 % der Fläche auf durch Option steuer...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 6.4 Verhältnis zu den personenbezogenen Befreiungsvorschriften

§ 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz nach § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GrEStG steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird. Die Vorschrift setzt die objektive Möglichk...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.2 Zurechnung von Grundstücken

Die Frage der Zurechnung von Grundstücken entfaltet im Hinblick auf die Verwirklichung der grunderwerbsteuerbaren Ergänzungstatbestände erhebliche Relevanz. In jüngster Vergangenheit hat der BFH hierzu Stellung genommen. Nun reagiert die Finanzverwaltung auf die BFH-Rechtsprechung mit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.10.2023 zur Frag...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.4.10 Keine erweiterte Grundstückskürzung ohne Beteiligung am Vermögen

Eine Komplementär-GmbH, die nicht am Vermögen der grundbesitzverwaltenden GmbH & Co. KG beteiligt ist, verwaltet laut BFH bezüglich des Grundbesitzes der KG keinen eigenen Grundbesitz i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (BFH, Urteil v. 20.4.2023, III R 53/20, BStBl 2023 II S. 933). Konkret war eine Komplementär-GmbH ohne Vermögensbeteiligung an einer grundbesitzverwaltenden, ni...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.7 Kurzfristige Beherbergung von Arbeitnehmern

Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Eine Ausnahme davon bildet u.a. die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Diese umsatzsteuerpflichtige Vermietung unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG, derzeit 7 %). Laut BFH fällt au...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3.4 Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Bemessungsgrundlage linearer Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, ist der Einlagewert u.a. um Absetzungen für Abnutzung (AfA) zu mindern,...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.6 Erwerb von Inlandsvermögen durch Vermächtnis

Sind weder Erblasser noch Erbe in Deutschland ansässig, greift die sog. Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht, wenn vom Vermögensanfall auch inländisches Vermögen i.S. des § 121 BewG umfasst ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG). Die beschränkte Steuerpflicht besteht laut BFH jedoch nicht, wenn nicht das inländische Grundstück selbst, sondern ein Vermächtnis an diesem Grundstück...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.4.13 Erweiterte Grundstückskürzung bei Abschlusszahlung

Eigener Grundbesitz i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird verwaltet und genutzt, wenn er zum Zweck der Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz eingesetzt wird, etwa durch Vermietung und Verpachtung. Für die Gewährung der erweiterten Kürzung ist aus Sicht des BFH dabei nicht maßgeblich, dass der in Rede stehende Gewerbeertrag einkommensteuerlich zu Einkünften aus Vermietung...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.14 Aktuelle Verfahren zur neuen Grundsteuer

Die in Reaktion auf die BVerfG-Beschlüsse zur Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuerrechts (BVerfG, Urteil v. 10.4.2018, 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12, BFH/NV 2018 S. 703) verabschiedeten Gesetze zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl 2019 I S. 1794) sowie zur erleichterten Umsetzung der Reform ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauplanänderungskosten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kosten für einen nicht durchführbaren Bauplan sind den Herstellungskosten des Gebäudes hinzuzurechnen, wenn dann aufgrund einer ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauplanänderungskosten / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kosten für eine neue Bauplanung

Unternehmer Hans Groß erwarb ein Grundstück, um darauf ein Bürogebäude zu errichten. Die zunächst beabsichtigte Bebauung scheiterte jedoch, weil Hans Groß gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen hätte und der Widerspruch des Nachbarn Erfolg hatte. Sodann wurde ein völlig neu konzipierter Bauplan erstellt, der auch zur Ausführung gelangte und zur Erstellung des Bürohau...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.1 (Mit-)vermietung von Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei. Davon ausgeschlossen ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Der EuGH sieht diese Ausgestaltung nach dem deutschen UStG jedoch als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an (EuGH, Urteil v. 4.5.2023, C-516/21). Der maßgebende Art. 135 Abs. 2 Satz 1 Buchst. c MwStSystRL sei vi...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.4 Anzeigepflichten bei Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an einem veräußerten Grundstück zurück, wird nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder eine bereits erfolgte Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer für den vorausgeg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 2.4.12 Besondere Unschädlichkeitsgrenze für Stromlieferungen

In § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b GewStG besteht eine besondere Unschädlichkeitsgrenze für Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i.S.d. § 3 Nr. 21 EEG (Doppelbst. aa), wobei diese nicht an Letztverbraucher (mit Ausnahme von eigenen Mietern) erbracht werden dürfen oder aus dem Betrieb von Lad...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 2.4.9 Keine erweiterte Grundstückskürzung für Sondervergütungen

Die erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung entfällt, soweit der Gewerbeertrag Sondervergütungen (Tätigkeitsvergütungen, Vergütungen für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern) i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG enthält. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Sondervergütungen i.S.v. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 1 GewStG für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.2 Einlage nicht abnutzbarer Anlagegüter

Einnahmen-Überschussrechner müssen bei der Einlage von nicht abnutzbaren Anlagegütern nichts beachten. Als Gedankenstütze sollten sie bei der Einlage eines Grundstücks zur Gewinnermittlung eine Aktennotiz über den Wert des eingelegten Grundstücks fertigen (u. U. vergleichbare Grundstücksangebote aus der Zeitung beifügen), da der Einlagewert erst im Zeitpunkt der Veräußerung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 1.4 Einlagehandlung bestimmt Einlagezeitpunkt

Die Einlagehandlung legt gleichzeitig den Zeitpunkt der Einlage fest.[1] Bei der Einlage von Wirtschaftsgütern kommt es also auf das Tätigwerden an, die kann durch folgende Sachverhalte geschehen, z. B. die buchmäßige Erfassung, der Transport von Wirtschaftsgütern aus dem Privathaus in das Geschäft, die tatsächliche Nutzung des privaten Pkws. Die Zugehörigkeit eines – nicht nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 2.1 Einlage zum Teilwert

Einlagen sind grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen.[1] Teilwert ist der nicht mit Umsatzsteuer belastete Nettobetrag, den ein (gedachter) Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut bezahlen würde, weil er den Betrieb fortführen will.[2] Es handelt sich um einen objektiven Wert. Dieser wird au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 1.2 Dienstleistungen sind nicht einlagefähig

Dienstleistungen an sich, bloße Nutzungen fremden Vermögens und andere Vorteile können nicht eingelegt werden, da es sich nicht um selbstständige Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände handelt. Beispielsweise kann die unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks eines Nachbarn nicht Gegenstand einer Einlage sein (Wegerechte oder Mitbenutzung von Entwässerungsvorrichtungen). Ebenso...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
BGH: Kein Anspruch auf "sau... / 3 Die Entscheidung

Der BGH bestätigt die Entscheidung des Grundbuchamts. Die Eigentümerin kann nicht verlangen, dass ihre Einheiten auf neue Wohnungsgrundbuchblätter umgeschrieben werden, aus denen die gelöschten Eintragungen nicht mehr ersichtlich sind. Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 28 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (GBV). Nach dieser Vorschrift ist ein Gru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zukunftsfinanzierungsgesetz / 2 Weitere wichtige Änderungen außerhalb des Steuerrechts

Zugang zum Kapitalmarkt Es gibt Erleichterungen bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei den Zulassungsfolgepflichten. Bei den Erleichterungen werden Wachstumsunternehmen und KMU besonders in den Blick genommen. So wird das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR gesenkt. Außerdem wird es möglich, einen Antrag auf Börsenzulassung auch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. 2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.1 Einzelunternehmen

Rz. 13 Steuerrechtlich wird zwischen dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen unterschieden. Darlehensforderungen werden bilanziert, wenn sie zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören.[1] Rz. 14 Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden oder dazu bestimmt si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.3.3 Übertragung und Übergang von Geschäftsanteilen

Erstmals sind nun auch die Übertragung und der Übergang von Geschäftsanteilen gesetzlich geregelt. Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf der Zustimmung der anderen Gesellschafter (§ 711 Abs. 1 Satz 1 BGB). Für die Zustimmung der anderen Gesellschafter kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit genügt.[1] Im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.10.2 Grundbuchordnung (GBO)

In der Grundbuchordnung sind in § 32 Abs. 1 Satz 1 die Wörter "Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister" durch die Wörter "Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister" und das Wort "Gesellschaften" durch die Wörter "rechtsfähiger Personengesellschaften" ersetzt worden. Durch die Änderung von § 32 Abs. 1 Satz 1 GBO w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 2 Bedeutung der GbR für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts u. a. verbreitet als Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe (Bau-ARGE) und Bauherrengemeinschaften,[1] Mieter von Gewerberäumen durch Gemeinschaftspraxen von Ärzten sowie Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und Wohngemeinschaften.[2] Wohnungsgenossenschaften Gesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnungsbeschaffungszuschuss

Begriff Der Wohnungsbeschaffungszuschuss ist ein finanzieller Zuschuss des Arbeitgebers zum Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie. Der Zuschuss ist grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Wohnungsbeschaffungszuschüsse stellen aufgrund ihres unregelmäßigen Charakters in der Lohnsteuer sonstige Bezüge dar und sind entsprechend nach der Jahreslohnste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / 3 Rechte und Pflichten der Finanzverwaltung

Während der Lohnsteuer-Nachschau dürfen die beauftragten Bediensteten der Finanzverwaltung die Grundstücke und Räume der Personen betreten, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben. Die Grundstücke und Räume müssen aber nicht im Eigentum der gewerblich oder beruflich tätigen Personen stehen. Die Nachschau kann sich auch auf gemietete oder gepachtete Grundstücke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / 2 Prüfungen

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen u. a. nach § 2 SchwarzArbG die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers,[1] im Zusammenhang mit Dienst- und Werkleistungen den Missbrauch von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III sowie dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG), ob die Angaben des Arbeitgebers, die für die Sozialleistungen nach SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 2.5 Einteilung der Kredite nach ihrer Fristigkeit

Die Anlässe, zu denen Unternehmen Kapital benötigen, sind sehr unterschiedlich. Deshalb ist im Bankenbereich eine große Anzahl unterschiedlichster Kreditarten entstanden. Häufig werden Kredite nach ihrer Fristigkeit in kurz-, mittel- und langfristige Kredite eingeteilt. Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr, mittelfristige zwischen einem und 5 Jahren und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / 2 Ablauf einer Lohnsteuer-Nachschau

Zur Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau bedarf es keiner Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO. Prüfung vor Ort während der Geschäftszeiten Die Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt.[1] Zur Durchführung der Nachschau können die mit der Durchführung beauftragten Bediensteten der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung Grundstücke und Räu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 5 Verwertbarkeit von Vermögen

Generell gilt, dass Vermögen dann verwertbar ist, wenn es zum Lebensunterhalt verbraucht bzw. dafür nutzbar gemacht werden kann. Nutzbar wird Vermögen z. B. durch Verkauf oder Beleihung (Aufnahme eines Darlehens). Bei unbebauten oder bebauten Grundstücken (Immobilien) kann eine Verwertung in erster Linie durch Verkauf, wenn dies nicht möglich ist, durch Beleihung erfolgen. Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nebeneinkommensbescheinigung / 2.3 Inhalt

In der Nebeneinkommensbescheinigung hat der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber Art und Dauer der Erwerbstätigkeit und die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. die Höhe der Vergütung[1] für Zeiten anzugeben, für die der Betreffende Leistungen beantragt oder bezogen hat. Bei der Bescheinigungspflicht handelt es sich um eine fortbestehende Verpflichtung, d. h. alle Änderungen in den ursprüngli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.6.1 Zusätzliche Anforderungen

Der Rabattfreibetrag darf auch für steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen oder anderen beweglichen Sachen, etwa zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen, in Anspruch genommen werden. Der geldwerte Vorteil aus einer Nutzungsüberlassung ist aber nur dann nach den Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 2.6.2 Begünstigte Dienstleistungen

Dienstleistungen sind alle persönlichen Leistungen, die üblicherweise gegen Entgelt erbracht werden. Dazu gehören z. B. Beförderungsleistungen, Beratung, Werbung oder Datenverarbeitung. Nicht mehr ausgenommen ist die leih- oder mietweise Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, möblierten Zimmern oder von Kraftfahrzeugen, ebenso die Gewährung von Darlehen.[1] Begriff der Dien...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 6 Verkehrswert von Vermögen

Bei der Bewertung des Vermögens ist der Verkehrswert zugrunde zu legen. Dabei sind steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere also Abschreibungsregelungen, nicht zu berücksichtigen.[1] Verkehrswert ist damit im Grundsatz der Geldbetrag, der bei Verwertung "auf dem Markt" zu erzielen ist. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wäre dies z. B. der Rückkaufswert.[2] Für die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verteilung von Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Ausgleichsflächen

Leitsatz § 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand objektiver Umstände – gegebenenfalls im Wege einer Schätzung – zumindest bestimmbar sein (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.06.2019 –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Dienstleistungen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit in Zusammenhang stehen.[1] Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen, u. a. Reinigung der Wohnung, z. B. Tätigkeit eines selbstständigen F...mehr