Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.1 Dogmatische Grundlagen der gemischt-freigebigen Zuwendung und historische Entwicklung

Rz. 316 Die dogmatischen Fragen, die sich bei der Einordnung der gemischt-freigebigen Zuwendung ergeben, reichen bis ins Zivilrecht und sind bis heute noch nicht endgültig gelöst. Die Einheitstheorie geht davon aus, dass es sich bei der gemischt-freigebigen Zuwendung (gemischte Schenkung) zivilrechtlich um einen einheitlichen Vertrag handelt, der mehrere gesetzliche Vertrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Maßgebende Zinssätze

Rz. 84 [Autor/Stand] Nach Anlage 26 zum BewG hängt der Abzinsungsfaktor von Zinssätzen ab. Maßgebend sind vorrangig die Zinssätze zu verwenden, die der Ermittlung des Erbbaugrundstücksfaktors i.S.d. § 194 Abs. 2 Satz 2 BewG zugrunde gelegt wurden. Rz. 85 [Autor/Stand] Stehen von den Gutachterausschüssen keine derartigen Zinssätze zur Verfügung, gelten die nachstehenden Zinssä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2.2 Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen

Tz. 34c Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ist bei der formwechselnde Pers-Ges Sonder-BV I und/oder II vorhanden und umfasst dieses funktional wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s § 20 UmwStG Tz 135 ff), führt der Formwechsel der Pers-Ges für sich gesehen, bezogen auf denjenigen MU, dem das (wes) Sonder-BV zuzurechnen ist, grds nicht zur Anwendung der §§ 25 S 1 iVm 20 UmwStG (Folge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zu betrachten sind zwei selbstständige wirtschaftliche Einheiten: ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden (§ 180 Abs. 2 BewG) und der dazu gehörende Grund und Boden mit fremdem Gebäude (belastetes Grundstück). Zu bewerten ist im Einzelfall diejenige Einheit, die durch Erwerb v.T.w. wegen oder Schenkung übergeht. Rz. 2 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Bodenrichtwert (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 301 [Autor/Stand] § 7 Abs. 2 HGrStG regelt den Zähler der Formel in Absatz 1, den Bodenrichtwert. Dies ist der zum jeweiligen Hauptveranlagungszeitpunkt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 HGrStG ermittelte Bodenrichtwert nach § 196 BauGB der Bodenrichtwertzone, in der das Grundstück liegt. Für die bevorstehende Hauptveranlagung gelten die Bodenrichtwerte zum 1.1.2022, da dies der Ha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 6 § 6 Abs. 1 BewG untersagt den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind (BFH vom 29.07.1998, BFH/NV 1999, 293). Die Norm stellt ihrem Wortlaut nach auf die rechtliche "Entstehung" der Verpflichtungen, nicht auf die Möglichkeit ihrer Geltendmachung oder zwangsweisen Durchsetzung durch den Berechtigten ab. Mit dem Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 9. Höchsthebesatz und Karenzzeit (Abs. 6)

Rz. 402 [Autor/Stand] § 13 Abs. 6 Satz 1 HGrStG legt zunächst fest, dass der oder die gesonderten Hebesätze höher sein müssen, als der einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B. Dies ist nachvollziehbar, denn nur so kann von der Grundsteuer C überhaupt eine Lenkungswirkung hin zur Bebauung ausgehen. Stuft die Gemeinde die Grundsteuer C nach der Dauer Baureife ab und setzt ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Rz. 14 Voraussetzung für die Anwendung von § 27 ErbStG ist, dass Vermögen innerhalb von zehn Jahren mehrfach übergegangen ist. Mit Vermögen sind nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern auch Vermögensmassen gemeint, wie sie gerade beim Erwerb durch Erbanfall typischerweise übergehen. Nicht erforderlich ist lt. Rechtsprechung, dass das Vermögen beim Zweiterwerb noch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Lösung

Rz. 110 [Autor/Stand] A I. Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks A I.1 Abgezinster Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks am Bewertungsstichtagmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1], Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / e) Kein Bodenrichtwert für baureifes Land (Abs. 2 Satz 4 Alt. 2)

Rz. 310 [Autor/Stand] Die Formulierung "zum jeweiligen Hauptveranlagungszeitpunkt" und die Gesetzesbegründung[2] verdeutlichen, dass es hierbei insbesondere um Grundstücke geht, für die auf einen der Hauptveranlagung nachfolgenden Veranlagungszeitpunkt ein Steuermessbetrag zu ermitteln ist, jedoch für Zwecke der Faktorberechnung kein der aktuellen Bodenart als baureifes Land...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Selbst genutzte Immobilien

Rz. 56 Nach § 13d Abs. 3 ErbStG ist auf Antrag auch die Steuer bis maximal zehn Jahre zu stunden, die der Erwerber für ein Grundstück zu entrichten hat, welches er zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Nach dem bis zum 31.12.2024 gültigen Wortlaut des § 28 Abs. 3 Satz 2 ErbStG sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohneigentum, welches zu Wohnzwecken genutzt wird, der Stundungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Wirksamkeit der Steuermessbeträge der Hauptveranlagung (Abs. 2)

Rz. 329 [Autor/Stand] Nach Satz 1 gelten die durch Hauptveranlagung festgesetzten Steuermessbeträge für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr, das ein Jahr nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt, frühestens jedoch vom Kalenderjahr 2025 an. Somit gelten die Steuermessbeträge der Hauptveranlagung zum 1.1.2022 erstmals für die Grundsteuer in Hessen ab dem Kalenderjahr 2025 (...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Anfall auf den Erwerber

Rz. 36 Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG muss die Erbschaftsteuer auf den Erwerber entfallen. Eine Anrechnung ist somit ohne weiteres zulässig, wenn der Erwerber unmittelbar Schuldner der Erbschaftsteuer ist. Eine Anrechnung ist aber auch dann möglich, wenn der Erwerber nicht selbst Steuerschuldner ist. Nicht notwendig ist außerdem, dass die Steuer unmittelbar durch den Erwerbe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.1 Allgemeines

Rz. 60 Für bebaute Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und auf denen sich mehrere (Haupt-)Gebäude oder Gebäudeteile von einer gewissen Selbstständigkeit (verschiedene Bauart oder Bauausführung, Bezugsfertigkeit in verschiedenen Jahren, unterschiedliche Nutzung) befinden, ergibt sich das Problem, ob für jedes dieser Gebäude ein eigener Gebäudeertragswert zu b...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Benutzbarkeit

Rz. 4 Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Merkmalen zugemutet werden kann, die Wohnungen oder Räume zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend (§ 178 Abs. 1 Satz 2 und 3 BewG). Das Gebäude ist demnach bez...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Mehrere Beteiligte

Rz. 6 Sind mehrere Erwerber an einem Feststellungsverfahren beteiligt, hat nach § 154 Abs. 1 Satz 2 BewG eine gesonderte und einheitliche Feststellung zu erfolgen (s. a. § 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Dadurch soll sichergestellt werden, dass für alle Beteiligten ein einheitlicher Wert maßgebend ist. Praxis-Beispiel S und T erben von ihrem Vater V jeweils 50 % der X-GmbH. Die X-GmbH...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke wurden der Besteuerung lange Zeit ganz allgemein mit dem gemeinen Wert unterworfen. Verfahren zur Ermittlung des Grundstückswerts waren gesetzlich nicht geregelt. § 35 Abs. 1 RBewG 1925[2] und § 55 i.V.m. § 11 Abs. 2 RBewG 1931[3] schrieben dann für bebaute Grundstücke, die in ortsüblicher Weise bebaut waren oder gewerblichen Zwecken d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Hauptanwendungsfälle des § 23 ErbStG sind Zuwendungs- und Vermächtnisnießbräuche sowie Rentenzuwendungen und -vermächtnisse. Rz. 7 Der Nießbrauch beinhaltet nach § 100 BGB die Nutzungen in Form der Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt. Renten sind gemäß § 759 BGB auf einem Rentenstammrecht beruhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (2) Der Faktor als Ausdruck der Lagequalität/kein Mischmodell

Rz. 36 [Autor/Stand] Der (Lage-)Faktor (Rz. 14.1, Rz. 48 ff.) zur Bemessung der Hessischen Grundsteuer (§ 7 HGrStG) führt nicht zu einem Misch- bzw. Kombinationsmodell[2] (VerfR GrStG Rz. 38) mit Äquivalenz- und Wertkomponenten.[3] Der Faktor ist Ausdruck der Lagequalität des Grundstücks innerhalb des Gemeindegebiets. Er ergänzt die Flächenberechnung und führt damit ggf. zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung

Rz. 73 [Autor/Stand] Die Abzinsung des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks richtet sich nach der Restlaufzeit des Erbbaurechts und dem Abzinsungsfaktor der Anlage 26 zum BewG. Rz. 74 [Autor/Stand] Dabei ist als Bodenwert des unbelasteten Grundstücks der Wert nach § 194 Abs. 1 Satz 3 BewG maßgebend, also der Wert des Grundstücks, der nach § 179 BewG festzustellen wäre, wen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Jahressteuergesetz 2022

Rz. 18 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurden die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG, insb. zur Bewertung der bebauten Grundstücke im Ertrags- und Sachwertverfahren sowie zur Bewertung der Sonderfälle (Erbbaurechtsfälle sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden), an die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Ve...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 21 Der Wert des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wird nach § 195 Abs. 2 Satz 1 BewG durch die Summe aus dem Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach den §§ 179, 182 bis 196 BewG abzüglich des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG und der nach § 195 Abs. 3 BewG über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierten Differenz aus dem angem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.6 Die Verschonung von Wohnungsunternehmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d ErbStG)

Rz. 177 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d ErbStG sind Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile,grundstücksgleiche Rechte und Bauten nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren, wenn sie zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers, einer Kapitalgesellschaft oder zum gesamthänderisch gebundenen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehören und de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.3 Schwierige Auslegungsfragen (drei Fallgruppen)

Ausgewählte Literaturhinweise: Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Wälzholz, Erbauseinandersetzung und Teilungsanordnung nach der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2009, 113. Rz. 130 Weitaus schwieriger als die richtige Benennung des Erblassers ist die Auslegung der einzelnen testamenta...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 377 [Autor/Stand] § 13 HGrStG gibt den hessischen Gemeinden die Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute aber baureife Grundstücke einen oder mehrere gesonderte erhöhte Hebesätze festzulegen. Die Vorschrift ist weitgehend inhaltsgleich mit § 25 Abs. 5 GrStG, der bundesgesetzlichen Norm zur Einführung der sog. Grundsteuer C. Die Landesregelung tritt ausdrück...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Einschränkung des § 2 BewG auf das Gemeindegebiet (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 103 [Autor/Stand] Grundsätzlich können nach § 2 Abs. 1 BewG mehrere Wirtschaftsgüter (z.B. zwei Flurstücke) als eine (insgesamt zu bewertende) wirtschaftliche Einheit zusammengefasst werden (§ 3 BewG Rz. 56 f.). Davon macht § 2 Abs. 2 Satz 2 HGrStG für den sachlichen Anwendungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetze – als für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnabzug und Gewinnzuschlag anstelle der der Rücklagenbildung und Rücklagenauflösung (§ 6c Abs 1 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Rechtsfolgen des § 6 Abs 1 S 2 EStG treten ein, soweit nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung eine Rücklage gebildet werden kann. Es handelt sich um eine begrenzte Rechtgrundverweisung auf § 6b Abs 3 EStG. Der StPfl kann einen Betrag bis zur Höhe des noch nicht abgezogenen begünstigten Veräußerungsgewinns als fiktive BA (Abzug) anst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.1 Allgemeines

Rz. 79 i. R.d Ertragswertverfahrens ist nach § 185 Abs. 1 BewG bei der Ermittlung des Gebäudeertragswerts vom Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks i. S. d. § 186 BewG abzüglich der Bewirtschaftungskosten i. S. d. § 187 BewG. Bewirtschaftungskosten sind die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Begriff

Rz. 37 Der Reinertrag für ein bebautes Grundstück stellt sowohl die Verzinsung (Miete, Pacht) für den Grund und Boden als auch für die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude dar. Da der Grund und Boden als unvergänglich anzusehen ist, die Gebäude jedoch nur eine begrenzte Nutzungsdauer haben, ist der Reinertrag in Verzinsungsanteile des Bodens und der Gebäude aufzuspalten. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abschn. 16 Abs. 6 und 7 BewRGr

Rz. 42 [Autor/Stand] Abschn. 16 Abs. 6 und 7 BewRGr nennt beispielhaft folgende Grundstücksgruppen, bei denen das Sachwertverfahren anzuwenden ist: Fabrikgrundstücke, Theatergrundstücke, Lichtspielhäuser, Sanatorien, Kliniken, Privatschulen, Grundstücke mit größeren Verwaltungsgebäuden, Grundstücke für Bank- und Kreditinstitute, Grundstücke für Versicherungsunternehmen, Werks...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 438 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Faktors (§ 7 HGrStG) werden die Bodenrichtwerte benötigt. Diese werden nach § 17 BauGB-AV HE landesweit in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem bereitgestellt. Über diese Plattform (www.boris.hessen.de) können Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte ihrer Grundstücke kostenfrei einsehen. Sie wären demnach in der Lage...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.4 Kosten für die Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses

Rz. 240 Der Begriff der Nachlassregelungskosten ist weit auszulegen (BFH vom 15.06.2016, NJW 2016, 3327). Abzugsfähig sind alle Kosten, die erforderlich sind, um den Nachlass in das Vermögen des Erben zu überführen. Zu diesen Kosten zählen die Kosten bei Gerichten, Notaren oder Rechtsanwälten für die Eröffnung des Testaments oder des Erbvertrages, Erteilung von Erbscheinen, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Überblick zu § 12 ErbStG

Rz. 1 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet gem. § 1 Abs. 1 ErbStG Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und Familienstiftungen. Als steuerpflichtiger Erwerb gilt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 ErbStG die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist. Um mittels des in § 19 Abs. 1 ErbStG verankerten Steuertarifs zu einem in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Rundungsvorschrift enthielt erstmals § 25 BewG 1934. Danach waren Einheitswerte bis zu 5.000 RM auf volle 10 RM (Beträge bis zu 5 RM nach unten, Beträge über 5 RM nach oben), Einheitswerte über 5.000 RM auf volle 100 RM abzurunden (Beträge bis zu 50 RM nach unten, Beträge über 50 RM nach oben). Durch § 25 des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 36 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG enthalten in Bezug auf die (gemäß § 218 Satz 1 BewG keiner eigenständigen Vermögensart "Betriebsvermögen" angehörenden) Betriebsgrundstücke sowohl Zuordnungsregelungen (s. Rz. 46) als auch Bewertungsanweisungen (s. Rz. 50). Rz. 37 [Autor/Stand] Das unterscheidet diese Norm von der ebenfalls die Betriebsgrundstücke betreffenden Vor...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 11 Soll ein Anteil an einer Personengesellschaft bewertet werden, ist der Wert des Sonder-BV ebenfalls gesondert zu ermitteln. Dadurch kann es bei der Bewertung zu einem Zusammenspiel von vereinfachtem Ertragswertverfahren und Substanzwertverfahren kommen. Rz. 12 § 97 Abs. 1a BewG schreibt bei der Ermittlung des Anteilswerts an einer PersG eine gesonderte Hinzurechnung de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Private Grundstücksgeschäfte

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei privaten Veräußerungsgeschäften (demnach von natürlichen Personen, ggf. als Beteiligte an rein vermögensverwaltenden "einkommensteuertransparenten" Personengesellschaften, Erbengemeinschaften o. Ä.) müssen Veräußerungsgewinne versteuert werden, wenn innerhalb von zehn Jahren Grundeigentum gekauft (oder auf andere Weise angeschafft) und wieder v...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Abweichungsländer

Rz. 4 [Autor/Stand] Nach Einfügung der Länderöffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG hat Hessen frühzeitig angekündigt, von der Abweichungskompetenz durch ein wertunabhängiges Flächenmodell Gebrauch machen zu wollen.[2] Hessen hat für den Grundbesitz des Grundvermögens (Rz. 82, Rz. 85) am 24.12.2021 das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) in Kraft gesetzt (Rz. 441...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundeslände...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei bebauten Grundstücken wird nach § 181 BewG zwischen verschiedenen Grundstücksarten unterschieden. Diese Unterscheidung ist nach § 182 BewG die Grundlage für die Wahl des jeweiligen Bewertungsverfahrens. Die Zuordnung in eine der acht Grundstücksarten ist daher zwingend vorzunehmen. Die Arten der bebauten Grundstücke sind in § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 BewG erschöpfend...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Allgemeines

Rz. 39 Für bebaute Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und auf denen sich mehrere Gebäude von einer gewissen Selbstständigkeit befinden (bspw. Einfamilienhaus mit Garage), ist aufgrund von unterschiedlichen RHK jeweils ein eigener Gebäudesachwert zu berechnen ( § 189 Abs. 1 BewG, der vom "… Wert der Gebäude …" spricht). Die einzelnen Gebäudesachwerte und der...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Verfahrensrechtliche Abweichung beim Grundvermögen

Rz. 15 [Autor/Stand] Das HGrStG weicht bei der Bemessung der Grundstücke des Grundvermögens auch verfahrensrechtlich vom Bundesrecht ab. An die Stelle des dreistufigen Verwaltungsverfahrens tritt ein (nur) zweistufiges Verwaltungsverfahren [2] (Rz. 445, Rz. 73). Anders als nach dem Bundesgesetz entfällt die (erste) Verwaltungsstufe der gesonderten Feststellung von Grundsteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht

Rz. 165 [Autor/Stand] Eine Vermeidung der beschränkten Steuerpflicht ist nur im Wege der Vermögensumstrukturierung möglich. Geht nämlich kein Vermögen über, das in § 121 BewG genannt ist, kann auch keine beschränkte Steuerpflicht entstehen. Leben z.B. der Schenker und der Erwerber im Ausland, so ist es steuerlich günstiger, wenn der Schenker ein im Inland befindliches Grunds...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerbe innerhalb der Steuerklasse I

Rz. 10 Eine Steuerermäßigung gem. § 27 Abs. 1 ErbStG wird nur gewährt, wenn beide Vermögensübergänge innerhalb der Steuerklasse I erfolgt sind. Entscheidend ist dabei die Betrachtung des jeweiligen Erwerbvorgangs; ohne Bedeutung ist, in welchem Verhältnis der Letzterwerber zum ursprünglichen Vermögensübertragenden steht. Praxis-Beispiel In 2015 stirbt der A. Erbe ist sein Soh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2 Berechnung

Rz. 272 Der Pflichtteilsanspruch umfasst die Hälfte des – um die Schulden bereinigten – gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Er ist ein Geldanspruch. Danach sind bei der Berechnung des Pflichtteils die Erblasserschulden wie z. B. die Grundstückslasten (inkl. der Realsteuern) abzusetzen. Auch die beim Erbfall bereits dem Rechtsgrund nach entstandenen Verbindlichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Allgemein

Rz. 200 [Autor/Stand] Sind Teile des Grundstücks steuerbefreit, erfolgt nach Satz 1 eine anteilige Ermittlung und Festsetzung des Steuermessbetrags. Für vollständig steuerbefreite Grundstücke unterbleibt nach Satz 2 die Ermittlung und Festsetzung eines Steuermessbetrags.[2] Die Norm folgt dem Gedanken des – in Hessen beim Grundvermögen nicht anwendbaren – § 219 Abs. 3 BewG, n...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Grundregelung

Rz. 52 Die Stundungsregelung steht nur der auf den begünstigten Erwerben nach § 13d Abs. 3 ErbStG entfallenden Steuer zur Verfügung (BT-Drs. 16/11107), d. h. für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien. Dabei musste es sich bis zum 31.12.2024 um bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile handeln, die zu Wohnzwecken vermietet werden, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Kein neues Vor... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Verletzung der Streupflicht geltend. [2] 1. Der Beklagte ist Eigentümer eines Grundstücks in H. Am 8.2.2021 lag die Außentemperatur in H. um 0 °C. Die Klägerin, die damals 80 Jahre alt war, hat behauptet, sie sei an diesem Tag gegen 15:15 Uhr auf dem vereisten und deshalb durchweg spiegelg...mehr