Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.1 Veräußerung eines Teilbetriebs

Auch der Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebs ist steuerbegünstigt.[1] Für Teilbetriebsveräußerungen gelten dem Grunde nach die gleichen Regeln wie für die Veräußerung von Betrieben im Ganzen.[2] Die gesetzliche Fiktion eines Teilbetriebs hat denknotwendig zur Folge, dass ein Gesamtunternehmen aus mindestens 2 Teilbetrieben bestehen muss, damit eine Teilbetriebsverä...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 1.1 Tatsächliche Mittelverwendung

Ein Darlehen oder aufgenommene Kreditmittel teilen regelmäßig das Schicksal der Aufwendungen, die mit ihnen finanziert werden ("auslösendes Moment").[1] Die Qualifikation als betriebliche, auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete oder private Schuld richtet sich ausschließlich nach der tatsächlichen Mittelverwendung (Veranlassungszusammenhang).[2] Eine solche Veranlassung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.5.3 Verkauf von Gebäuden mit angenommener Geschäftsveräußerung und vorsorglicher Option nach § 9 UStG im Notarvertrag

Vertragsparteien eines notariellen Grundstückskaufvertrags gehen häufig vom Vorliegen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG aus. In derartigen Fällen enthält der Vertrag oft eine Klausel, dass der Veräußerer für den Fall, dass das Finanzamt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen endgültig verneint, nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.1 Übertragung des ganzen Betriebs

Eine Betriebsveräußerung erfordert die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs.[1] Es müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Mit diesen Wirtschaftsgütern müsste der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden können, wobei jedoch die tatsächliche Fortführung nicht zwingend ist.[2] Dem ganzen Betrieb ist ein Te...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 3.1.3 Abzugs-, Teilabzugs- und Halbabzugsverbot

Abzugsverbot Aufwendungen dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Darunter können auch Finanzierungskosten fallen. Handelt es sich um Aufwendungen, die sowohl für steuerbare, als auch für steuerfreie Einnahmen angefallen sind, erfolgt eine entspreche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.1 Übertragung der (wesentlichen) Grundlagen erforderlich

Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich an einen Unternehmer für dessen Unternehmen übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht bzw. langfristig verpachtet werden und der Betrieb des Übertragen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

Begünstigt ist auch der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer eines Betriebs anzusehen ist.[1] Hierunter fallen insbesondere die Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), die als Mitunternehmerschaften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu betrachten sind. Das gilt auch für Anteile an wirtschaftlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 4.6 Finanzierungskosten von Versicherungsbeiträgen

Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von vermietetem Grundbesitz aufgenommen worden sind, können die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören.[1] Hingegen sind Zinsaufwendungen aus der Fremdfinanzierung von Beiträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 1.3 Abtretung und Verpfändung

Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der Abtretungsgläubiger (Zessionar) alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag, einschließlich der Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens einen Lebensversicherungsvertrag vom Darlehensnehmer, das ist regelmäßig der Versicherungsnehmer, abgetreten bekommen. Das Versicher...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrückstellung beim einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Ist ein bilanzierender Gewerbetreibender an einer Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt, hat er die anteilige Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen zu bilanzieren. Die Instandhaltungsrückstellung vermittelt einen geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendungen. Ein eventuelle...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Leitsatz § 16 Abs. 5 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steht einer Aufhebung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 2 GrEStG nicht entgegen, wenn der Notar den Erwerbsvorgang zwar nicht innerhalb der für ihn geltenden Frist des § 18 GrEStG anzeigt, seine Anzeige bei dem zuständigen Finanzamt aber noch innerhalb der für den Steuerschuldner geltenden Frist des § 19 GrEStG e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.1 Öffentliche Lasten des Grundstücks

Namentlich von dieser Position umfasst ist insbesondere die Grundsteuer. Hier besteht indes keine Beschlusskompetenz gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, da die Grundsteuer gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert für jedes Sondereigentum erhoben wird. Auch etwa Erschließungsbeiträge fallen nicht unter die Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, da sie gem. § 134 BauGB die Woh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 16.4 Eintragung von Altbeschlüssen

§ 48 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass für die Wirkung gegen Sonderrechtsnachfolger grundsätzlich auch die Eintragung solcher Öffnungsklausel-Beschlüsse notwendig ist, die vor Inkrafttreten der des WEMoG am 1.12.2020 gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden sind. Es bedarf also zur Wirkung gegen Rechtsnachfolger von Wohnungseigentümern auch der Eintragung ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 16.3.3 Eintragungsbewilligung

Da Beschlüsse auf Grundlage vereinbarter Öffnungsklauseln der Eintragung ins Grundbuch bedürfen, damit ihr Regelungsgehalt auch gegen Rechtsnachfolger von Wohnungseigentümern wirkt, sind auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen einer Grundbucheintragung zu beachten. Eine Eintragung ins Grundbuch setzt einen Eintragungsantrag nach § 13 Abs. 1 GBO und eine Bewilligung nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 4 Gemeinschafts-/Vornahmemaßnahmen

Zunächst können die Wohnungseigentümer sämtliche Maßnahmen der baulichen Veränderung als Gemeinschafts- bzw. Vornahmemaßnahme durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschließen. Sie können also insbesondere auch die privilegierten Gestattungsmaßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG als Gemeinschaftsmaßnahme beschließen. Zu beachten ist allerdings stets, dass lediglich diejenigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 10.4.2 Exklusive Kostenbelastung

Von maßgeblicher Bedeutung ist, dass auch Beschlüsse über eine exklusive Kostenbelastung der Wohnungseigentümer bei Maßnahmen der Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) für Teile des Gemeinschaftseigentums gefasst werden können, die sich im Bereich der jeweiligen Sondereigentumseinheit befinden. Derartige Beschlüsse können auch mit Dauerwirkung gefasst werden. So wird...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.2 Unabdingbare gesetzliche Bestimmungen

Keine Beschlusskompetenz besteht selbstverständlich in den Bereichen, in denen selbst durch Vereinbarung nicht von den Bestimmungen des WEG abgewichen werden kann. Als zwingende gesetzliche Verbote i. S. v. § 134 BGB gelten nämlich insbesondere die unabdingbaren Vorschriften des WEG selbst: § 5 Abs. 2 WEG (zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums können nicht zu Sond...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 4.1 Vertragliche Rücktrittsoption

Den Parteien eines Vertrages steht es frei, beim Abschluss des Vertrages einer oder beiden Parteien ein Rücktrittsrecht einzuräumen. Das Rücktrittsrecht kann an bestimmte Bedingungen geknüpft und/oder zeitlich befristet werden. Ein solches Recht erlaubt der begünstigten Partei – ggf. unter den vereinbarten Bedingungen und/oder innerhalb der vereinbarten Frist – sich vom Vert...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 5.3 Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften

Beim Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften stimmen zwar Wille und Erklärung überein, die erklärende Partei irrt sich jedoch über Eigenschaften des Vertragsgegenstandes, also über reale Umstände außerhalb der Erklärung. Während ein solcher Irrtum über Eigenschaften grds. als sog. Motivirrtum unbeachtlich ist, kann er die nachträgliche Anfechtung doch rechtfertigen, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Folgeschadenbeseitigung im ... / 2.1.2 Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Die Grundbesitzerhaftpflicht regelt § 836 BGB. Danach haftet der Grundstückseigentümer für einen Schaden, wenn dieser durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werks oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes verursacht wurde. Die Haftung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Besitzer die zum Zweck der Abwendung der Gefahr im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Folgeschadenbeseitigung im ... / 1 Gefährdungshaftung

Eine Gefährdungshaftung besteht nur dann, wenn sie von einer Vertragspartei aufgrund einer Vereinbarung übernommen wird oder sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine vertragliche verschuldensunabhängige Haftung könnte zwar in eine Vereinbarung, z. B. in die Gemeinschaftsordnung aufgenommen werden. Von dieser Möglichkeit macht die Praxis jedoch regelmäßig keinen Gebrauch. Praxi...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.6 Vertreterklausel in der Gemeinschaftsordnung

In aller Regel ist die Vertretung in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Meist ist hiernach Vertretung durch den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder aber den Ehegatten möglich. Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig.[1] Eine solche Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit ist vom berechtigten Interesse d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Folgeschadenbeseitigung im ... / Zusammenfassung

Begriff Anlässlich eines Sturmschadens am Dach treten Feuchtigkeitsschäden im Sondereigentum der Dachgeschosswohnung auf – z. B. am Innenputz, ferner werden Möbel durch Feuchtigkeit beschädigt. In einem anderen Fall kommt es im Zuge von Sanierungsarbeiten an einem Balkon zu Schäden am Parkettboden im Wohnzimmer der dazu gehörigen Wohnung. In derartigen Fällen stellt sich für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 2 Netzzugang und Einspeisung

Der überschüssige, nicht selbst verbrauchte Strom aus einer netzgekoppelten PV-Anlage wird über den Hausanschluss in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der notwendige Netzanschluss muss noch vor der Inbetriebnahme von dem Fachbetrieb, der die PV-Anlage installiert, beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden (Netzanmeldung). Dafür kann dem Fachbetrieb vom Anlagenbetrei...mehr

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PV-Anlage: Installation – V... / 2 Flächenbedarf

Die für die PV-Anlage benötigte Dachfläche ergibt sich aus der geplanten Anlagengröße bzw. dem erwarteten Jahresertrag an Solarenergie. Um diesen Ertrag zu ermitteln, kann folgende Formel angewendet werden: Etwa 5 bis 6 Quadratmeter kristalline Modulfläche auf einem Steil- oder Schrägdach erzeugen ein kWp. Ein kWp erzeugt in Deutschland durchschnittlich 800 bis 1.000 Kilowat...mehr

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PV-Anlage: Energie- und Kli... / 2 Beitrag zur Energiewende

Wenn Deutschland seinen Beitrag leisten will, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, muss es bis spätestens 2050 klimaneutral werden. Auf dem Weg dorthin gilt es, die Etappenziele des nationalen Klimaschutzplans von 2019 zu erreichen. Im Energiesektor soll der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 80 % von erneuerbaren Energien gedeckt werden, damit die jährlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Nießbrauch als Instrument der Unternehmensnachfolge

Zusammenfassung Dem Nießbrauch begegnet man häufig im Zusammenhang mit der Übertragung einer Immobilie. Dieser eignet sich bei solider vertraglicher Gestaltung jedoch auch im Bereich der Unternehmensnachfolge als flexibles Gestaltungsinstrument und kann auch steuerliche Vorteile bieten. Der Nießbrauch als beschränkt dingliches Nutzungsrecht Bei einem Nießbrauch handelt es sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 2 Steuermesszahlen für Grundstücke (Abs. 1 GrStG)

Rz. 12 Ausgehend von den bewertungsrechtlichen Grundstücksarten werden in § 15 Abs. 1 GrStG für Grundstücke folgende Steuermesszahlen normiert: Steuermesszahlen für Grundstücke (GrStG) Die Definition und Abgrenzung der Grundstücksarten ergeben sich aus § 249 Abs. 2 bis 10 BewG (s. § 249 BewG Rz. 9 ff.). Die Steuermesszahlen für Grundstücke werden gem. § 13 S. 2 GrStG als Berech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3 Förderung von Grundstücken bestimmter Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 24 Nachrangig zu den Ermäßigungstatbeständen gem. § 15 Abs. 2 und 3 GrStG normiert § 15 Abs. 4 GrStG eine Ermäßigung der Steuermesszahl in Höhe von 25 % für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG bestimmter Gesellschaften.[1] Die Anwendung des § 15 Abs. 4 GrStG setzt zuvörderst voraus, dass für das Grundstück weder die Tatbestandsvoraussetzungen für eine G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15 Steuermesszahl für Grundstücke

1 Allgemeines Rz. 1 Mit den Steuermesszahlen kann der Gesetzgeber insbesondere auf die Belastungsverteilung und das Steuermessbetragsvolumen bei der Grundsteuer Einfluss nehmen (§ 13 GrStG Rz. 2). Insbesondere nach grundlegenden Reformen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind die Steuermesszahlen ein wichtiges Instrument, um das gesamtstaatliche oder landesbezogene Steuerm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Steuermesszahlen für Grundstücke Die Vorschrift bestimmt die Steuermesszahlen, die bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrages gem. § 13 GrStG (§ 13 GrStG Rz. 10 ff.) für Grundstücke (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 2 GrStG Rz. 29 ff.) heranzuziehen sind. Ausgehend von den bewertungsrechtlichen Grundstücksarten werden in Abs. 1 der Vorschrift für Grundstücke folgende St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für bebaute Grundstücke enthielt § 29 GrStDV eine sehr detaillierte Abstufung der Steuermesszahlen. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 10 Die Steuermesszahlen für Grundstücke werden gem. § 13 S. 2 GrStG als Berechnungsfaktor zur Ermittlung des Steuermessbetrages für das jeweilige Grundstück (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 2 GrStG) benötigt. Die Steuermesszahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden in § 14 GrStG bestimmt. Die Steuermesszahlen für Grundstücke in § 15 GrStG differenzieren auf de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 4 Ermäßigung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 15 Abs. 5 GrStG wird die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die Baudenkmäler i. S. d. des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind. Die Ermäßigung der Steuermesszahl für bebaute Grundstücke mit aufstehenden Baudenkmälern nach § 15 Abs. 5 GrStG erfolgt unabhä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.2 Förderung nach den Wohnungsbaugesetzen des Bundes oder den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder (Abs. 3)

Rz. 22 Nach § 15 Abs. 3 GrStG gilt die Grundsteuervergünstigung nach § 15 Abs. 2 GrStG entsprechend für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz vom 24.4.1950[1] in der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung, dem Zweiten Wohnungsbaugesetz vom 27.6.1956[2] in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung oder den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3 Ermäßigung der Steuermesszahl für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung (Abs. 2 bis 4)

Rz. 15 Im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 wurden in § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG Grundsteuervergünstigungen (Ermäßigung der Steuermesszahlen) für Grundstücke, die der sozialen Wohnraumförderung dienen, eingeführt (Rz. 3 und 7).[1] Für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG wird die Steuermesszahl um 25 % ermäßigt, soweit für die Grundstücke eine Förderung nach den...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 5.1 Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestandes

Rz. 37 Wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 oder 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer der in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zuzurechnen ist, so ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Nach Verwaltungsauffassung erfolgt eine derartige Auft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit den Steuermesszahlen kann der Gesetzgeber insbesondere auf die Belastungsverteilung und das Steuermessbetragsvolumen bei der Grundsteuer Einfluss nehmen (§ 13 GrStG Rz. 2). Insbesondere nach grundlegenden Reformen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind die Steuermesszahlen ein wichtiges Instrument, um das gesamtstaatliche oder landesbezogene Steuermessbetragsvol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.2 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 30 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 2 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Wohnungsbaugesellschaft bewertungsrechtlich zugerechnet wird, die i. S. d. § 52 AO als gemeinnützig anerkannt ist. Nach §§ 51 Abs. 1,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 5 Antragsgestützte Gewährung der Ermäßigungen der Steuermesszahlen für einzelne Erhebungszeiträume (Abs. 6)

Rz. 36 In dem im Wege des Jahressteuergesetzes 2022 (Rz. 7) neu eingefügten § 15 Abs. 6 GrStG wird zunächst allgemein gültig für alle Ermäßigungstatbestände nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG geregelt, dass die Ermäßigung der Steuermesszahl jeweils einen Antrag voraussetzt. Dieser kann gem. § 15 Abs. 6 S. 4 GrStG durch eine entsprechende Angabe in der Erklärung zur Feststellung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.1 Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (Abs. 2)

Rz. 17 § 15 Abs. 2 enthält eine Grundsteuervergünstigung (Ermäßigung der Steuermesszahl) für nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geförderte Grundstücke. Nach § 15 Abs. 2 GrStG wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) v. 13.9.2001[1] e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.3 körperschaftsteuerbefreite Genossenschaften und Vereine (Abs. 4 Nr. 3)

Rz. 32 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 3 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Genossenschaft oder einem Verein bewertungsrechtlich zugerechnet wird, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 5.3 Gleichzeitige Erfüllung mehrerer Ermäßigungstatbestände

Rz. 39 Wenn neben den Voraussetzungen für die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 oder 4 GrStG auch die Voraussetzung für eine Ermäßigung nach § 15 Abs. 5 GrStG vorliegt, so sind die Ermäßigungen additiv zu gewähren. Die Steuermesszahl kann somit insgesamt um max. 35 % ermäßigt werden (25 % nach § 15 Abs. 2, 3 oder 4 GrStG und 10 % nach § 15 Abs. 5 GrStG). Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 5.2 Zeitweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestandes

Rz. 38 Wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG nicht während des gesamten Hauptveranlagungszeitraums vorliegen, so ist die Ermäßigung für jeden vollen Erhebungszeitraum zu gewähren, zu dessen Beginn die Voraussetzungen für die Ermäßigung vorliegen (Rz. 36). Praxis-Beispiel Zeitweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestandes [1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.1 Wohnungsbaugesellschaften von Gebietskörperschaften (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 28 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 1 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Wohnungsbaugesellschaft bewertungsrechtlich zuzurechnen ist, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 7.2 Option als Sperrfristverstoß gem. § 5 Abs. 3 Satz 3 GrEStG

Weiter gilt die Ausübung der Option gem. § 1a KStG als Verminderung des Anteils des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand, wenn die Option innerhalb von zehn Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand ausgeübt wird. Dies betrifft insbesondere Immobilien, die anlässlich der Option aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der Personengesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 7.1 Neue zeitliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von § 5 GrEStG

Die gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG gewährte Steuerbefreiung für den Übergang von Grundbesitz auf eine Personengesellschaft gilt für optierende Personengesellschaften nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass Ausübung und Wirksamkeit der Option länger als zehn Jahre zurückliegen und die jeweilige Beteiligung am Vermögen der Gesamthand länger als zehn Jahre besteht. Die St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.5 Gesonderte Feststellung von Grundbesitz

In den folgenden Fällen ist für Grundbesitz eine gesonderte Feststellung vorzunehmen: es ist der Substanzwert zu ermitteln (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG). beim Grundstück handelt es sich um nicht betriebsnotwendiges Vermögen (§ 200 Abs. 2 BewG).mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Änderung der Bewertung von Grundbesitz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Änderungen in der Bewertung von Grundvermögen vorgenommen, d. h. es wurde eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.7.2021 vorgenommen. Hierbei werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Be...mehr