Fachbeiträge & Kommentare zu GoBD

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 11 Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren.[1] Rein private Unterlagen[2] sind also nicht aufzubewahren, es sei denn, die Sonderbestimmung des § 147a AO [3] greift ein. Unterlagen i. S....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.5 Datenzugriff

Rz. 37 Die Finanzbehörde hat, wenn Unterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 AO mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Diese Prüfungsmethode ist mit der Einführung neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung getreten und heute nahezu als der Normalfall anzusehen.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 § 147 AO ist eine besondere Ordnungsvorschrift für die Aufbewahrung von Buchführungs- und Aufzeichnungsunterlagen. Die entsprechende Vorgängerbestimmung war § 162 Abs. 8 und 9 RAO.[1] Die Pflicht zur Aufbewahrung ist notwendiger Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht[2], da anderenfalls deren Zweck, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, die Ertrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Vollständige Buchung

Rz. 4 Nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO sind Buchungen und Aufzeichnungen vollständig vorzunehmen.[1] Die Vorschrift kodifiziert damit einen wesentlichen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung.[2] Sämtliche Geschäftsvorfälle müssen aus dem Buchführungswerk lückenlos[3] ersichtlich und verfolgbar sein. Es dürfen keine Geschäftsvorfälle fehlen, auch nicht, wenn sie erfolgsneutral sind....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.4 Geordnete Buchung

Rz. 22 Dem Erfordernis der "geordneten" Buchung ist genügt, wenn die Geschäftsvorfälle nicht nach der Zeitfolge gebucht oder abgelegt werden[1], sondern irgendein sinnvolles Ordnungsmerkmal gewählt wird.[2] Hierdurch wird insbesondere Raum für die DV-gestützte Buchführung[3] geschaffen.[4] Gewahrt werden muss jedoch der Grundsatz der Übersichtlichkeit[5], wonach ein sachvers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.1 Grundlagen

Rz. 28 Durch § 147 Abs. 2 AO wird der technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung auch für das Gebiet der Aufbewahrung Rechnung getragen. Die Beweiskraft der gespeicherten oder verfilmten Unterlagen[1] wird durch diese Vorschrift gesetzlich anerkannt. Hierdurch wird den Unternehmen, insbesondere bei umfangreichem Anfall von Geschäftsunterlagen, eine Möglich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Geordnete Aufbewahrung

Rz. 25 Die Aufbewahrung der Unterlagen hat geordnet zu erfolgen.[1] Ein bestimmtes Ordnungssystem ist nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist jede sich aus den Belangen des Unternehmens ergebende Systematik, sodass – folgend aus dem Grundsatz der Übersichtlichkeit[2] – ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit die für die Überprüfung erforderlichen Belege und Geschäftspapi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.6 Unveränderte Buchung

Rz. 26 Auch § 146 Abs. 4 AO konkretisiert den Grundsatz der Übersichtlichkeit.[1] Buchungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.[2] Für das Handelsrecht ergibt sich dieser Grundsatz aus § 239 Abs. 3 HGB. Bei einer manuellen Buchung oder Aufzeichnung sind demgemäß Radierungen, Durchstreich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146 AO konkretisiert die steuerrechtlichen Anforderungen an die Führung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen. Die Regelung geht im Wesentlichen zurück auf § 162 RAO.[1] Die letzten wesentlichen Änderungen der Bestimmung sind durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[2] und das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.20...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.2 Kassenvorgänge

Rz. 12 Die allgemeine Zeitdifferenz galt auch für die Buchung der Bargeschäfte. § 146 Abs. 1 S. 2 AO a. F. bestimmte lediglich, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden sollen.[1] Nach dem ausdrücklichen Wortlaut handelte es sich um eine Sollvorschrift. Das Gesetz brachte damit zum Ausdruck, dass nicht in jedem Fall das tägliche Festhalten für eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.1 Zweck der Bestimmung

Rz. 7 Nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO sind die Buchungen zudem zeitgerecht vorzunehmen, um die Übersichtlichkeit der Buchführung[1] zu sichern. Gleiches gilt nach § 239 Abs. 2 HGB.[2] Jede Buchung muss dabei in zeitlich möglichst nahem Abstand an den Geschäftsvorfall erfolgen.[3] Dieses Erfordernis hat verschiedene Zielrichtungen: Zum einen sollen Geschäftsvorfälle buchmäßig nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.5 Sonstige Unterlagen

Rz. 19 Sonstige Unterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO nur insoweit aufzubewahren, als sie steuerlich von Bedeutung sind, also Aussagen oder Teilaussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten[1], insbesondere zu Kontrollzwecken dienen können (s. Rz. 1). Im Zusammenhang mit der aufzubewahrenden Geschäftskorrespondenz (s. Rz. 16) und den Buchungsbelegen (s. Rz. 17) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Welche zeitliche Differenz zwischen Geschäftsvorfall und Buchung bzw. bei der DV-gestützten Buchführung der Erfassung noch gerechtfertigt erscheint, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls[1], insbesondere nach dem Zweck der zeitnahen Buchung, bezogen auf den jeweiligen Geschäftsvorfall[2], aber auch nach der technischen Organisation der Buchführung und nac...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerliche Anerkennung von... / Anerkennung von Bewirtungsbelegen

Das Schreiben stellt klar, dass elektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und Eigenbelege anerkannt werden, sofern sie ordnungsgemäß signiert und unveränderbar aufbewahrt werden. Eigenbelege müssen zeitnah erstellt oder ergänzt und eindeutig mit der jeweiligen Bewirtungsrechnung verknüpft werden. Zudem muss das erstellte Dokument oder die Ergänzung der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Preisanpassungen im Umsatzs... / 2.3 Dokumentation und Nachweise

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer im Besitz einer Rechnung ist.[1] Dabei muss der Unternehmer grds. im Besitz der Originalrechnung sein.[2] Sofern eine solche Rechnung durch Verlust oder Vernichtung nicht mehr vorhanden ist, kann der Nachweis, dass eine Rechnung ausgestellt wurde, mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Mitteln geführt werden.[3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.1 E-Rechnung

Seit dem 1.1.2025 ist die Nutzung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für bestimmte Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B) vorgeschrieben (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes). Bestimmte Rechnungen wiederum sind ausgenommen, beispielsweise Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR Gesamtbetrag (§ 33 UStDV) und Fahrausweise (§ 34 UStDV). Das el...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.8 Anwendungsschreiben zur Behandlung von Kryptowerten

Das BMF ersetzte mit BMF-Schreiben v. 6.3.2025 (BStBl 2025 I S. 658) sein bisheriges Anwendungsschreiben zur Behandlung von Kryptowerten v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668). Neu aufgenommen wurden insbesondere Regelungen zu Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten (u. a. Anforderungen an von Steuerpflichtigen zu erbringende Nachweise, Anforderungen an die Dokumentation von Hand...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kontenrahmen / 3 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Eine Buchführung ist ordnungsmäßig, wenn die für die kaufmännische Buchführung erforderlichen Bücher geführt werden, die Bücher förmlich in Ordnung sind und der Inhalt sachlich richtig ist.[1] Ein bestimmtes Buchführungssystem ist nicht vorgeschrieben; allerdings muss bei Kaufleuten die Buchführung den Grundsätzen der doppelten Buchführung entsprechen.[2] Im Übrigen muss die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Kommentar Die E-Rechnung hält seit dem 1.1.2025 schrittweise im deutschen Geschäftsverkehr Einzug. Das BMF hat sich nun dazu geäußert, wie sich die neue E-Rechnungspflicht auf die Nachweisführung bei der Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass auswirkt. Elektronische Rechnungen im B2B-Bereich Seit dem 1.1.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich (von Firma zu Firma) verpflichtend auszustellen, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Es gibt al...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewinn/Verlust Einzelunternehmer → Zeilen 4-9 In den Zeilen 4 und 5 sind die Eintragungen für den ersten Gewerbebetrieb vorzunehmen. Insbesondere ist in der rechten Spalte von Zeile 5 der Gewinn bzw. der Verlust einzutragen. Wirtschafts-Identifikationsnummer Seit November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 9 Elektronischer Archivierungsservice

Der Wunsch, Massendaten platzsparend und fälschungssicher über die komplette Zeit der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorzuhalten, ist nicht neu. Einige, auf Archivierung von Daten spezialisierte Unternehmen stellen Apotheken im Auftrag von Pharmagroßhändlern die angesammelten steuerlich relevanten Daten auf einer Archiv-CD/-DVD zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Daten,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Rechnung: Verpflichtung s... / 5 Aufbewahrung

Die Ausführungen des BMF zur Aufbewahrung von E-Rechnungen fallen schon im Einführungsschreiben v. 15.10.2024 recht knapp aus (Tz. 60, 61) und wurden zudem durch das zweite Anwendungsschreiben v. 15.10.2025 nochmals verkürzt und angepasst: Grundsätzlich gilt umsatzsteuerlich, dass ein Unternehmer ein Doppel jeder ein- und ausgehenden Rechnung 8 Jahre aufbewahren muss (§ 14b A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Worauf bei der Kassenführung von Apotheken besonders geachtet werden muss, damit sie betriebsprüfungsfest geführt wird, zeigt dieser Beitrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 140, § 146 Abs. 1, § 146b Abs. 1, § 147 Abs. 1 u. Abs. 6 Abgabenordnung (AO) § 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte

Auch Apotheker haben das Recht, Auskünfte über Dinge, die ihnen ihre Kunden anvertraut haben oder die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt geworden sind, gegenüber den Finanzbehörden zu verweigern.[1] Sie dürfen auch die Vorlage von Unterlagen verweigern, aus denen sich entsprechende personenbezogene Daten ihrer Kunden ergeben. Gemeint sind neben der Identität der einzel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / VI. Anwendungs- und Nichtbeanstandungsregelung (Tz. 106)

Das BMF 2025 ist ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt I auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es gibt eine Nichtbeanstandungsregelung für Kursbestimmungen. Kursbestimmungen nach den bisherigen Vorgaben sowie abweichende Aufzeichnungen außerhalb der GoBD-Regelungen werden für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2024 nicht beanstandet. Beraterhinweis ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 5.3 Digitale Aufzeichnungen

Das BMF-Schreiben v. 11.3.2024[1] weist ausdrücklich darauf hin, dass die mithilfe eines Taxameters oder Wegstreckenzählers erstellten digitalen Unterlagen die Voraussetzungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)[2] erfüllen müssen. Soweit die komplette Speic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Inhaber von Taxibetrieben und Mietwagenunternehmen kennen und beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 145 Abs. 1, § 146a Abs. 1 u. Abs. 2, § 146b Abs. 1 u. Abs. 2, § 147 Abs. 1 u. Abs. 3 Abgabenordnung (AO) § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Nr. 17b, § 12 Abs. 2, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 7.1 Verfahrensdokumentation

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD)[1] ist das betriebliche Datenverarbeitungssystem in einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Die auch für Dritte verständlich abzufassende Beschreibung und Erläuterung des Datenverarbeitungsverfahrensablauf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 4 Taxameter und Wegstreckenzähler: Die elektronische Registrierkasse von Taxi und Mietwagen

Bereits in der Antike kannte man Geräte zur Fahrpreisermittlung. Eine mit zahlreichen Kugeln versehene Zahnradkonstruktion soll der Überlieferung zufolge immer nach einer bestimmten Wegstrecke eine Kugel in eine spezielle Vorrichtung abgegeben haben. Die zurückgelegte Strecke ergab sich danach aus der Anzahl der im Gefäß gelandeten Kugeln. Erste "moderne" Fahrpreisanzeiger wu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Automatisierung im Finance-... / 2.4 Hebel 4 – Compliance & Nachvollziehbarkeit

ISO-zertifizierte Audit-Trails, GoBD-konforme Archivierung und Vier-Augen-Prinzip sind in modernen Lösungen vorkonfiguriert. Prüfer können sämtliche Schritte chronologisch nachvollziehen, ohne Ordner zu wälzen. Zudem lösen integrierte Prüfregeln automatisch Alarme bei Unregelmäßigkeiten (etwa doppelte IBANs oder Rechnungsnummern) aus. Was gestern Wochen an Prüfungsvorbereitu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Automatisierung im Finance-... / 4.2 Leitfragen zur Auswahl

Welches Schmerzfeld hat die höchste Priorität? (z. B. Kreditorenprozess, Planung, Zahlungsfluss) Gibt es bereits Systeme, die integriert werden müssen? (ERP, Lohnbuchhaltung, CRM) Welche regulatorischen Anforderungen gelten? (GoBD, CSRD, Steuerrecht) Wie technologisch affin ist die Belegschaft? (Ein Tool ist nur so gut wie seine Nutzer)mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Automatisierung im Finance-... / 2.5 Hebel 5 – Skalierbarkeit bei Wachstum

KMU wachsen oft in Sprüngen: neue Länder, weitere Produktlinien oder Standorte, zusätzliche Gesellschaften. In der manuell geprägten Welt skaliert die Finance-Organisation über Köpfe. Automatisierte Systeme hingegen skalieren technisch: Ob 100 oder 1.000 Buchungen – die Datenbank performt gleich. Damit bleibt das Team klein, die Prozesse schlank und die Fixkosten planbar.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.12 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil I der Jahressteuererklärung [1] sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Automatisierte Buchhaltung ... / 7 Stolpersteine und wie Sie sie umgehen: Ein Praxis-Ratgeber für Risikomanagement

Jedes Projekt birgt Risiken. Bei der Einführung von KI in so sensiblen Bereichen wie der Buchhaltung, ist ein proaktives Risikomanagement unerlässlich.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Zur neuen E-Rechnung seit dem 1.1.2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist die Regelung zur verpflichtenden E-Rechnung in Kraft getreten. Unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen besteht seitdem bei steuerbaren Leistungen zwischen inländischen Unternehmern, die auch nicht nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfrei sind, die Verpflichtung, mit einer Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format abzurechnen (E-Rechnu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufzeichnungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Aufzeichnungspflichten für den Bereich der > Lohnsteuer ergeben sich im Wesentlichen aus § 41 EStG iVm § 4 LStDV zum > Lohnkonto . Zu Aufzeichnungserleichterungen vgl § 4 Abs 3 LStDV, > R 41.1 LStR, > Lohnkonto Rz 27, > Rabatte Rz 69. Aufzeichnungen sind auch in elektronischer Form auf Datenträgern zulässig, wenn das dabei angewendete Verf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.2 Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Betriebsvermögen

Grundsätzlich gilt: Rechtsquellen: Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten kommen aus AO, StAbwG sowie Einzelsteuergesetzen, z. B. UStG, EStG. § 140 AO: Außersteuerliche Pflichten (v. a. HGB/GoB) gelten auch steuerlich. Aufbewahrungspflichten: Alle für die Besteuerung wichtigen Unterlagen – analog und elektronisch (Daten, Datensätze, eDokumente). Auch Nachweise, wie die Ordnungs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die digitale Personalakte / 3.1.4 Ordnungsgemäße Archivierung

Da auch die Inhalte einer Personalakte in die Jahre kommen, sollte bei der Übernahme alter Akten in ein neues System geprüft werden, welche Dokumente übernommen werden müssen. Mit einer solchen Überprüfung können gleich mehrere Ziele erreicht werden: Zum einen kann für mehr Datenschutz gesorgt werden, weil die Löschpflicht erfüllt wird. Zum anderen entstehen weniger Kosten fü...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Datenträger-/EDV-Buchführung

Rz. 49 Die Buchführung auf Datenträgern ist nach § 239 Abs. 4 HGB zulässig; als Datenträger kommen infrage: Mikrofilm oder andere Bildträger und EDV-Datenträger. Rz. 50 Bei der Mikrofilm-Buchführung erfolgt die Dokumentation der Buchführung nicht in Papierform, sondern auf Mikrofilm; diese Form der Buchführung spielt in der heutigen Praxis keine wesentliche Rolle mehr. E-Rechnun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Kaufmann muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 28 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kaufma...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Belegbuchführung

Rz. 48 Bei der Belegbuchführung handelt es sich meist um eine Sammlung von Belegdoppeln, die so geordnet werden, dass die Belegsammlung zum einen die Journalfunktion und zum andern auch die Kontenfunktion erfüllt. Dazu wird der Beleg einmal nach der zeitlichen Ordnung (Journal) und das Doppel nach einer sachlichen Ordnung (Sachkonto, Kontenfunktion) abgelegt. Die Belegbuchfü...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Besonderheiten bei der Neugründung (Satz 2)

Rz. 19 Nach § 241a Satz 2 HGB muss eine kaufmännische Buchführung nach §§ 238–241 HGB bereits dann eingerichtet werden, wenn die Umsatz- und Jahresüberschussgrenzen schon am ersten Abschlussstichtag überschritten werden. Rz. 20 Die Vorschrift stellt ausdrücklich auf den Jahresüberschuss – nicht auf den Einnahmenüberschuss – ab. Der Gesetzgeber lässt jedoch einen überschlägige...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 10 Aufbewahrungsfristen

Lohnkonten und die für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen dazugehörigen Unterlagen müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Die Fristberechnung beginnt zum 01.01. des Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt. Soweit die Angaben im Lohnkonto im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs geführt werden, beträgt die Aufbewahrungsfrist zwölf Jahre. Die auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 5.2 Risiken der digitalen externen Schnittstellen

Die Risiken in der Nutzung der digitalen Technik sind in der öffentlichen Wahrnehmung durch Sicherheitsbedenken geprägt. Diese zu lösen, ist Aufgabe der IT, sicher auch in Zusammenhang mit den Menschen, die sich entsprechend sicher verhalten müssen. Darüber hinaus gibt es spezielle Risiken, die in der Buchhaltung bei der Nutzung vor allem externer digitaler Schnittstellen be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 8. Archivierung/Aufbewahrungspflicht bei E-Rechnungen nach GoBD

Mit der E-Rechnung kommt eine weitere Aufgabe auf Unternehmer zu. Die E-Rechnungen sind nach den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) zu archivieren.[30] Dies bedeutet, dass alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, Datensätze, elektronischen Do...mehr