Fachbeiträge & Kommentare zu GoBD

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 8.3 Rechtsprechung

Zur Kassenführung existiert eine Vielzahl an Rechtsprechung. Zentral sind u. a. folgende beiden Punkte: Fehlende Kassensturzfähigkeit (z. B. wg. nicht täglich geführter Kasseneinträge) ist ein gravierender Mangel.[1] Wird ein Kassenbuch in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführt, ist die Buchführung nur ordnungsgemäß, wenn die Ursprungsaufzeichnungen über die Barg...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 8 Kasse

8.1 Allgemeines Kasseneinnahmen und Kassenausgaben müssen täglich aufgezeichnet werden.[1] 8.2 Elektronische Kassensysteme Bei elektronischen Kassensystemen gelten folgende Grundsätze: Die Kassendaten müssen maschinell auswertbar sein.[1] Lediglich Kassenendsummen vorzulegen ist nicht statthaft. Bei elektronischen Kassen besteht Einzelaufzeichnungspflicht.[2] Der Bediener (Verkäuf...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.3 Mängel in Buchführung und Aufzeichnungen

1.3.1 Formelle Mängel Folgende Mängel stellen formelle Mängel in der Buchführung und in den Aufzeichnungen dar: Verstoß gegen Vorschriften der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), z. B. Änderungen, ohne dass der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Fehlende getr...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 6 Rechnungen

6.1 Allgemeines Rechnungen müssen neben den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) auch den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes [1] genügen. Die Rechnungserstellung kann handschriftlich, mittels Textverarbeitung bzw. Tabellenkalkulation oder elektronisch im Datenvera...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnungen bis Z wie Zwangsgeld

Zusammenfassung Überblick In der täglichen Praxis der Buchhaltung treten immer wieder Fragen zu Buchführung, Aufzeichnungen und Aufbewahrung auf. In unserem Beitrag haben wir die Vorschriften des BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aus 201...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.3.1 Allgemeines

Gegenstand der Prüfung sind alle nach außersteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in Haupt-, Neben- und Vorsystemen, z. B.: Finanzbuchhaltung Anlagenbuchhaltung Lohnbuchführung Kassensysteme Warenwirtschaftssystem bei Bewertungen Fakturierung, Abrechnungssoftware Kostenstellenrechnung, z. B. b...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.3 Vorzulegende Unterlagen

5.3.1 Allgemeines Gegenstand der Prüfung sind alle nach außersteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in Haupt-, Neben- und Vorsystemen, z. B.: Finanzbuchhaltung Anlagenbuchhaltung Lohnbuchführung Kassensysteme Warenwirtschaftssystem bei Bewertungen Fakturierung, Abrechnungssoftware Kostenstellen...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2 Aufbewahrungsvorschriften

2.1 Umfang Der Umfang der aufzubewahrenden Unterlagen richtet sich nach der Art der Gewinnermittlung sowie den Vorschriften der Abgabenordnung und der Einzelgesetze (insbesondere Umsatzsteuergesetz). 2.2 Aufzubewahrende Unterlagen Gem. § 147 AO müssen folgende Unterlagen aufbewahrt werden: Bücher und Aufzeichnungen (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[1] Inventare (Aufbewahrungsfrist 1...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 8.1 Allgemeines

Kasseneinnahmen und Kassenausgaben müssen täglich aufgezeichnet werden.[1]mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1 Buchführungs- / Aufzeichnungsvorschriften

1.1 Beweiskraft der Buchführung Buchführung und Aufzeichnungen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden und soweit die elektronischen Daten nicht nach Vorgabe der einheitlichen digitalen Schnittstellen zur Verfügung ge...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.1 Umfang

Der Umfang der aufzubewahrenden Unterlagen richtet sich nach der Art der Gewinnermittlung sowie den Vorschriften der Abgabenordnung und der Einzelgesetze (insbesondere Umsatzsteuergesetz).mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 3 Einnahmen-Überschussrechnung

3.1 Notwendige Aufzeichnungen Grundsätzlich gelten die Ordnungsvorschriften zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen nach §§ 140 AO ff. auch für die Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Auch hier sind Aufzeichnungen auf digitalen Datenträgern möglich. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind aufzubewahren.[1] Allerdings sind folgende Punkte zu beachten: Aufzeichn...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 3.2 Rechtsprechung

Eine geschlossene Kassenführung ist beim Einnahmen-Überschussrechner nicht erforderlich. Erfasst der Einnahmen-Überschussrechner jedoch seine Tageseinnahmen in einer Summe, muss er das Zustandekommen der Summe – bspw. durch einen Kassenbericht – nachweisen. Das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-) Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege genügt den Anforderungen an e...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 9 Glossar

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.4 Systemwechsel/Auslagerung

Im Fall eines Systemwechsels (Neuerwerb, Leasing) ist der Datenzugriff der Finanzbehörde wie folgt eingeschränkt: Sofern noch nicht mit der Außenprüfung begonnen wurde, muss nach Ablauf des 5. Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, nur noch der Zugriff durch Datenträgerüberlassung (sog. "Z3-Zugriff") zur Verfügung gestellt werden.[1] Dasselbe gilt in den Fällen der Aus...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 6.2 Elektronischer Bankkontoauszug

Elektronische Bankkontoauszüge gelten als elektronische Rechnung i. S. d. Umsatzsteuergesetzes.[1] Hierbei gelten folgende Punkte: Seit 2011 ist keine elektronische Signatur mehr erforderlich. Die Speicherung sollte in einem unveränderbaren System erfolgen. Eine Aufbewahrung der elektronischen Bankkontoauszüge lediglich in Papierform ist nicht ausreichend.mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.1 Grundbuchaufzeichnungen

Im Grundbuch werden die Geschäftsvorfälle zunächst fortlaufend entweder in Papierform oder elektronisch erfasst.[1] Aufzuzeichnen sind: Die Mindestanforderungen an einen Beleg Das Erfassungsdatum (sofern abweichend vom Buchungsdatum) Die Verbuchung im Journal muss bis zum Ablauf des folgenden Monats erfolgen. Erfassung, Übertragung ins Journal und Verarbeitung im Journal sind zu ...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.1 Beweiskraft der Buchführung

Buchführung und Aufzeichnungen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden und soweit die elektronischen Daten nicht nach Vorgabe der einheitlichen digitalen Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden.[1]mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.3 Hauptbuch (Kontenfunktion)

Im Hauptbuch sollen über die Kontenfunktion die Vermögens- und Ertragslage abgebildet werden. I. d. R. ist in ein und demselben Kontenrahmen zu buchen. Gängige Kontenrahmen sind z. B. die Kontorahmen "SKR 03" und "SKR 04", die sog. "Standardkontenrahmen". Es kann sich aber auch jedes Unternehmen selbst einen eigenen, individuellen Kontenrahmen erstellen. Achtung Umsteigelisten...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.5 Datensicherheit

Die Sicherheit der Daten umfasst:[1] Schutz der Daten vor Unauffindbarkeit, Vernichtung, Untergang oder Diebstahl Schutz vor unberechtigten Eingaben und Veränderungen Zu gewährleisten ist dies z. B. durch: Zugangskontrollen Zugriffskontrollen Berechtigungen und Kontrollen bei Datenübermittlung Berechtigungen zum Erfassen, Buchen oder Löschen Schaffen eines Archivsystems (Spiegeln, R...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.2 Aufzubewahrende Unterlagen

Gem. § 147 AO müssen folgende Unterlagen aufbewahrt werden: Bücher und Aufzeichnungen (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[1] Inventare (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[2] Jahresabschlüsse, Lageberichte (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[3] die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 4 E-Mail

Fraglich ist, ob eine E-Mail aufbewahrt werden muss. Abzustellen ist für die Beantwortung dieser Frage auf die Funktion der E-Mail.[1] Tab. 3: Aufbewahrungspflich...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.7 Rechtsprechung

Beim sog. "Zeitreihenvergleich" werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohaufschlag ermittelt. Der höchste Rohaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen. Zum Zeitreihenvergleich hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze aufgestellt: Die D...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.5 Maschinelle Auswertbarkeit

Digitale Belege müssen während ihrer Aufbewahrungsdauer jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.[1] Unter maschinelle Auswertbarkeit fallen:[2]mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.2 Journalfunktion

Die Journalfunktion erfordert eine vollständige, zeitgerechte und formal richtige Erfassung, Verarbeitung und Wiedergabe der eingegebenen Geschäftsvorfälle. Sie dient dem Nachweis der tatsächlichen und zeitgerechten Verarbeitung der Geschäftsvorfälle.[1] Werden die Voraussetzungen bereits mit fortlaufender Buchung im Journal erfüllt, ist eine zusätzliche Erfassung im Grundbuch n...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.1 Welche Prüfungsarten als Außenprüfung zählen

Außenprüfungen sind: Betriebsprüfung von Betrieben mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit[1] Betriebsprüfung von Personen mit positiven Überschußeinkünften über 500.000 EUR im Kalenderjahr[2] Lohnsteueraußenprüfung[3] Umsatzsteuer-Sonderprüfung[4] Keine Außenprüfungen sind: Betriebsnahe Veranlagung (punktuelle Sachverhaltsaufklärun...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.3.2 Sachliche Mängel

Folgende sachliche Mängel können in der Praxis in der Buchführung / den Aufzeichnungen auftreten: Differenzen in der Nachkalkulation Fehlende Kassenunterlagen Nicht geklärte Kassenfehlbeträge (d. h. die Kasse hat einen rechnerischen Minusbestand) Differenzen bei der Übernahme von Grundaufzeichnungen in die Buchführung Ungeklärte Vermögenszuwächse Ungeklärte Mittelzu- und -abflüsse...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.3 Steuerliche Aufbewahrungsfrist

Die steuerliche Aufbewahrungsfrist beginnt[1] am Schluss des Kalenderjahres, in welchem die Bilanz aufgestellt wurde, das Inventar aufgestellt wurde, die letzte Eintragung im Geschäftsbuch vorgenommen wurde, die Aufzeichnungen gemacht worden sind, die Unterlagen entstanden sind, der Geschäfts- oder Handelsbrief eingegangen ist, der Geschäfts- oder Handelsbrief versandt worden ist. D...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.3.3 Folgen aufgrund von Mängeln

Einzelne (geringe) formelle Mängel berechtigen noch nicht zur Schätzung. Erst wesentliche Mängel oder die Gesamtheit aller (unwesentlichen) Mängel führen zur (Zu-) Schätzungsbefugnis. In der Rechtsprechung haben sich hierzu folgende Auffassungen entwickelt: Werden digitale Unterlagen bei Bargeschäften nicht entsprechend dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 [1] aufbewahrt, kann dies...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5 Datenzugriff

Bei Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen hat das Finanzamt das Recht, die aufbewahrungspflichtigen digitalen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] 5.1 Welche Prüfungsarten als Außenprüfung zählen Außenprüfungen sind: Betriebsprüfung von Betrieben mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit[1] Betriebsprüfung von Personen mit po...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.3.2 Berufsgeheimnisträger

Ärzte, Anwälte oder Journalisten haben ein berufsbezogenes Auskunftsverweigerungsrecht.[1] Sind in den gespeicherten Datenbeständen personenbezogene bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegende Daten vorhanden, muss der Datenbestand so angepasst werden, dass der Prüfer nur auf die restlichen steuerrelevanten Daten des Steuerpflichtigen zugreifen kann. Dies kann z. B. durch geeigne...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.6 Zwangsmittel

Sofern im Rahmen einer Außenprüfung die Mitwirkungspflicht zur Einräumung des Datenzugriffs,[1] Erteilung von Auskünften[2] oder Vorlage angeforderter Unterlagen[3] nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt wird, kann ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 EUR und 250.000 EUR festgesetzt werden.[4] Hinweis Künftig Mitwirkungsverzögerungsgeld möglich Im Rahmen der Änderung der ...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 8.2 Elektronische Kassensysteme

Bei elektronischen Kassensystemen gelten folgende Grundsätze: Die Kassendaten müssen maschinell auswertbar sein.[1] Lediglich Kassenendsummen vorzulegen ist nicht statthaft. Bei elektronischen Kassen besteht Einzelaufzeichnungspflicht.[2] Der Bediener (Verkäufer, Bedienung) der Kasse ist zu vermerken.[3] Kassendaten dürfen nicht unprotokolliert editiert oder ins Buchhaltungssyst...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.6 Produktivsystem, Archivsystem, Systemwechsel

Digitale Unterlagen / Daten auf Bildträgern dürfen während der Aufbewahrungsdauer nicht verändert werden. Bei Betriebsprüfungen müssen sie lesbar gemacht und vorgelegt werden. Als zulässige Speichermöglichkeiten sind neben Festplatte (HDD) auch Cloudspeicher möglich.[1] Zunächst werden elektronische Daten im Produktivsystem generiert. Bei Betriebsprüfungen werden die Daten gru...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.2 Formen des Datenzugriffs

Das Finanzamt kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten des Datenzugriffs wählen.[1] Es kann diese Möglichkeiten auch kumulativ in Anspruch nehmen. Folgende Zugriffsmöglichkeiten bestehen: Unmittelbarer Datenzugriff (sog. "Z1-Zugriff"):[2] Nur Lesezugriff des Prüfers am betriebseigenen EDV-System Zugriff auf verknüpfte Tabellen und Datenbanken Auswertungen mit den Möglichkeiten ...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.4 Verfahrensdokumentation

Für jedes Buchführungssystem muss eine Verfahrensdokumentation (Programmbeschreibung) vorhanden sein. Die Verfahrensdokumentation besteht i. d. R. aus einer allgemeinen Beschreibung; hier werden die Möglichkeiten des Programms beschrieben. Anwenderdokumentation; das ist quasi die Bedienungsanleitung zum System. technischen Systemdokumentation; sie umfasst die Angaben zur: Beschre...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.7 Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD-Compliance) (IDW PH 9.860.4) (08.2023)

Im Rahmen des DAC7-Umsetzungsgesetzes wurde § 147 Abs. 6 AO , welcher die Möglichkeiten des Datenzugriffs der Finanzverwaltung definiert, neu gefasst. Ferner wurde § 147b AO ergänzt, wonach das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrats eine einheitliche digitale Schnittstelle und Datensatzbeschreibung für den standardisierten Expo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierungslexikon / GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), wurden mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) am 14.11.2014 veröffentlicht und gelten in Deutschland für Veranlagungsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Dadurch werden die Konformitätsanforderungen der...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / Zusammenfassung

Überblick Verprobungen sind in Betriebsprüfungen eine weitverbreitete Methode der Finanzverwaltung, wenn es darum geht, im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung Prüfungsfelder zu identifizieren oder Feststellungen zu plausibilisieren Hiermit ist nicht nur die klassische Ausbeutelungskalkulation – in welcher der Betriebsprüfer anhand des Wareneinkaufs die Einnahmen berechnet...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Datenträger-/EDV-Buchführung

Rz. 39 Die Buchführung auf Datenträgern ist nach § 239 Abs. 4 HGB zulässig; als Datenträger kommen infrage: Mikrofilm oder andere Bildträger und EDV-Datenträger. Rz. 40 Bei der Mikrofilm-Buchführung erfolgt die Dokumentation der Buchführung nicht in Papierform, sondern auf Mikrofilm; diese Form der Buchführung spielt in der heutigen Praxis keine wesentliche Rolle mehr. Rz. 41 Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Belegbuchführung

Rz. 38 Bei der Belegbuchführung handelt es sich meist um eine Sammlung von Belegdoppeln, die so geordnet werden, dass die Belegsammlung zum einen die Journalfunktion und zum andern auch die Kontenfunktion erfüllt. Dazu wird der Beleg einmal nach der zeitlichen Ordnung (Journal) und das Doppel nach einer sachlichen Ordnung (Sachkonto, Kontenfunktion) abgelegt. Die Belegbuchfü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 22 Der Kfm. muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 23 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kfm. sich ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Besonderheiten bei der Neugründung (Satz 2)

Rz. 19 Nach § 241a Satz 2 HGB muss eine kaufmännische Buchführung nach §§ 238–241 HGB bereits dann eingerichtet werden, wenn die Umsatz- und Jahresüberschussgrenzen schon am ersten Abschlussstichtag überschritten werden. Rz. 20 Die Vorschrift stellt ausdrücklich auf den Jahresüberschuss – nicht auf den Einnahmenüberschuss – ab. Der Gesetzgeber lässt jedoch einen überschlägige...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert Sie über die aktuellen Aufzeichnungsvorschriften im betrieblichen Bereich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 90, § 140, § 141, § 143, § 144, § 146, § 146a, § 148 Abgabenordnung (AO) §§ 238 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) § 4 Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV) §§ 8 – 13, § 17, §§ 17a – 17c, § 33 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 4 Aufzeichnungen bei Datenverarbeitungssystemen

Werden die Aufzeichnungen elektronisch – in einem Datenverarbeitungssystem – erstellt, muss auch die EDV bestimmte Anforderungen erfüllen. Nur wenn das EDV-System ordnungsgemäß ist, gilt die darin befindliche Buchführung für das Finanzamt als verbindlich. In den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronisc...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 10.3 Elektronische Rechnungen: Auch ohne Signatur Vorsteuerabzug möglich

Auch elektronische Rechnungen ohne digitale Signatur berechtigen zum Vorsteuerabzug, sofern die Echtheit und Unversehrtheit der Rechnung mit einem nachvollziehbaren Verfahren sichergestellt ist.[1] Der nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) notwendige Buchungsvermerk darf nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditkarte/EC-Karte / Zusammenfassung

Begriff Die Kreditkarte ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Sie ist weltweit einsetzbar und wird von Banken in Zusammenarbeit mit den Kreditkartenorganisationen an Kunden mit einer guten Bonität auf Antrag zur Verfügung gestellt. Die buchhalterische Erfassung von Zahlungsvorgängen per Kredit- oder Euroscheckkarte weicht von der Buchung anderer Zahlungen ab, weil bei...mehr

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Anwendungsgebiete künstlich... / 1 Steuerliche Verrechnungspreise und der Fremdvergleichsgrundsatz

Für steuerliche Zwecke muss gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Außensteuergesetz (AStG) die Liefer- und Leistungsverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen in einer Unternehmensgruppe (Konzern) dem sog. Fremdvergleichsgrundsatz genügen. Der Fremdvergleichsgrundsatz (eng.: "arm’s length principle") bildet hierbei das Fundament der internationalen Steuerordnung und verknüpft verschiedene...mehr