Fachbeiträge & Kommentare zu GoBD

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.2 Aufzubewahrende Unterlagen

Gem. § 147 AO müssen folgende Unterlagen aufbewahrt werden: Bücher und Aufzeichnungen (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[1] Inventare (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[2] Jahresabschlüsse, Lageberichte (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[3] die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 4 E-Mail

Fraglich ist, ob eine E-Mail aufbewahrt werden muss. Abzustellen ist für die Beantwortung dieser Frage auf die Funktion der E-Mail.[1] Tab. 3: Aufbewahrungspflich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.1 Welche Prüfungsarten als Außenprüfung zählen

Außenprüfungen sind: Betriebsprüfung von Betrieben mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit[1] Betriebsprüfung von Personen mit positiven Überschußeinkünften über 500.000 EUR im Kalenderjahr[2] Lohnsteueraußenprüfung[3] Umsatzsteuer-Sonderprüfung[4] Keine Außenprüfungen sind: Betriebsnahe Veranlagung (punktuelle Sachverhaltsaufklärun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.5 Maschinelle Auswertbarkeit

Digitale Belege müssen während ihrer Aufbewahrungsdauer jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.[1] Unter maschinelle Auswertbarkeit fallen:[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.7 Rechtsprechung

Beim sog. "Zeitreihenvergleich" werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohaufschlag ermittelt. Der höchste Rohaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen. Zum Zeitreihenvergleich hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze aufgestellt: Die D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.2 Journalfunktion

Die Journalfunktion erfordert eine vollständige, zeitgerechte und formal richtige Erfassung, Verarbeitung und Wiedergabe der eingegebenen Geschäftsvorfälle. Sie dient dem Nachweis der tatsächlichen und zeitgerechten Verarbeitung der Geschäftsvorfälle.[1] Werden die Voraussetzungen bereits mit fortlaufender Buchung im Journal erfüllt, ist eine zusätzliche Erfassung im Grundbuch n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.3.3 Folgen aufgrund von Mängeln

Einzelne (geringe) formelle Mängel berechtigen noch nicht zur Schätzung. Erst wesentliche Mängel oder die Gesamtheit aller (unwesentlichen) Mängel führen zur (Zu-) Schätzungsbefugnis. In der Rechtsprechung haben sich hierzu folgende Auffassungen entwickelt: Werden digitale Unterlagen bei Bargeschäften nicht entsprechend dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010[1] aufbewahrt, kann dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.2 Formen des Datenzugriffs

Das Finanzamt kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten des Datenzugriffs wählen.[1] Es kann diese Möglichkeiten auch kumulativ in Anspruch nehmen. Folgende Zugriffsmöglichkeiten bestehen: Unmittelbarer Datenzugriff (sog. "Z1-Zugriff"):[2] Nur Lesezugriff des Prüfers am betriebseigenen EDV-System Zugriff auf verknüpfte Tabellen und Datenbanken Auswertungen mit den Möglichkeiten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.4 Verfahrensdokumentation

Für jedes Buchführungssystem muss eine Verfahrensdokumentation (Programmbeschreibung) vorhanden sein. Die Verfahrensdokumentation besteht i. d. R. aus einer allgemeinen Beschreibung; hier werden die Möglichkeiten des Programms beschrieben. Anwenderdokumentation; das ist quasi die Bedienungsanleitung zum System. technischen Systemdokumentation; sie umfasst die Angaben zur: Beschre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.6 Produktivsystem, Archivsystem, Systemwechsel

Digitale Unterlagen / Daten auf Bildträgern dürfen während der Aufbewahrungsdauer nicht verändert werden. Bei Betriebsprüfungen müssen sie lesbar gemacht und vorgelegt werden. Als zulässige Speichermöglichkeiten sind neben Festplatte (HDD) auch Cloudspeicher möglich.[1] Zunächst werden elektronische Daten im Produktivsystem generiert. Bei Betriebsprüfungen werden die Daten gru...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Digitalisierungslexikon / GoBD

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), wurden mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) am 14.11.2014 veröffentlicht und gelten in Deutschland für Veranlagungsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Dadurch werden die Konformitätsanforderungen der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Harle/Nüdling/Olles, Die moderne Betriebsprüfung, 4. Aufl. 2020. Verwaltungsverlautbarungen: BMF v. 28.11.2019 – IV A 4 - S 0316/19/10003:001, 2019/0962810, juris, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Verwaltungsverlautbarungen:

BMF v. 28.11.2019 – IV A 4 - S 0316/19/10003:001, 2019/0962810, BStBl. I 2019, 1269, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ort der Aufbewahrung

Rz. 91 [Autor/Zitation] Mit Blick auf den Aufbewahrungsort ist nach §§ 146 Abs. 2 Satz 1 AO und 148 AO eine Aufbewahrung im Ausland aus steuerrechtlicher Sicht nur in Ausnahmefällen (zB bei ausländischen Betriebsstätten und für elektronische Aufzeichnungen) erlaubt (Traut in BeckOGK HGB, § 257 Rz. 49 [9/2022]). Im Grundsatz ist eine Aufbewahrung im Inland notwendig, während d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei der elektronischen Buchführung

Rz. 177 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht die Verwendung von IT-Systemen und Datenträgern nur für die ordentliche Buchführung und zur Aufbewahrung von Geschäftsbriefen vor. Die hM bejaht die Nutzung von Datenträgern für die Aufbewahrung von Buchungsbelegen und Inventuraufzeichnungen (vgl. Hofbauer/Rohatschek in Jabornegg/Artmann2, § 190 Rz. 25; Gelter in Straube/Ratka/Rauter3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Besonderheiten bei der elektronischen Buchführung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 120 [Autor/Zitation] Nach § 239 Abs. 4 Satz 3 gelten die allgemeinen Grundsätze von § 239 Abs. 1–3 für die elektronische Buchführung (vgl. Rz. 105) entsprechend (Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 239 HGB Rz. 35), so dass die og. Ausführungen zu den formellen GoB auch für die elektronische Buchführung Geltung beanspruchen. Dies ergibt sich ebenfalls bereits aus Abs. 4 Satz ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Steuerrecht

Rz. 35 [Autor/Zitation] Für das Steuerrecht gilt die mit dem § 261 weitgehend übereinstimmende Vorschrift des § 147 Abs. 5 iVm. § 97 Abs. 3 Satz 2 AO (im Finanzgerichtsprozess § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO). Die Finanzbehörden können nach § 148 AO Erleichterungen gewähren (Bartone in BKT, Bilanzrecht, § 261 HGB Rz. 51–52 [5/2020]; Pöschke in Großkomm. HGB6, § 261 Rz. 13; Reich/Szcze...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zeitgerechte Buchung

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Eintragungen in den Büchern und Aufzeichnungen müssen nach Abs. 2 auch zeitgerecht vorgenommen werden, was im Folgenden als Grundsatz der Zeitgerechtheit bezeichnet wird. Die Anforderung der Zeitgerechtheit bezieht sich auf die Frage, innerhalb welcher Zeit die Buchung bzw. Aufzeichnung erfolgen muss. Rz. 61 [Autor/Zitation] Zweck des Erfordernisses ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ausdrucke oder Reproduktionen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Gemäß § 261 Halbs. 2 muss der Buchführungspflichtige, soweit erforderlich, Unterlagen ausdrucken oder lesbare Reproduktionen beibringen. Bei EDV-Buchführung kommt der Ausdruck in Frage, bei Mikroverfilmung lesefertige Reproduktionen – was erforderlich ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen (Drüen in HKMS3, § 261 HGB Rz. 13; Pöschke in Großkomm. H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, IDW RS FAIT 1, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie WPg. 2002, 1157; IDW, IDW RS FAIT 3, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren, WPg. 2006, 1465; Henn, GoBD-Zweifelsfragen: Erfassung in Grundbüchern oder Grundaufzeichnungen sowie zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, DB 201...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vollständigkeit

Rz. 44 [Autor/Zitation] Nach § 239 Abs. 2 müssen die Eintragungen in den Büchern und Aufzeichnungen vollständig sein (Grundsatz der Vollständigkeit). Nachdem anhand der Ansatz- und Bewertungsvorschriften materiell zutreffend geklärt ist, dass ein Geschäftsvorfall (und/oder eine Vermögensänderung) vorliegt und wie er (sie) zu bewerten ist, und über das Belegprinzip der Nachweis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zum Verhältnis der GoB untereinander

Rz. 33 [Autor/Zitation] In der Literatur zu den GoB wird die Vor- und Nachrangigkeit einzelner Grundsätze als besonderes Problem nicht abgehandelt. Die Autoren, die sich um eine systematisch-deduktive Ableitung der GoB bemühen, lassen aber durchaus eine Hierarchie in dem aufgestellten Ordnungssystem erkennen. So unterscheidet Leffson zwischen den den GoB vorgelagerten Postula...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 243 Abs. 1 verlangt die Aufstellung des JA nach den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). Die GoB sind ein Zentralbegriff des Dritten Buchs des HGB, welche neben § 238 als Maßstab für die kaufmännische Buchführung (Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 25) auch zahlreiche weitere Vorschriften voraussetzen. Der Begriff der GoB wird auch außerhalb d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Induktive Methode

Rz. 36 [Autor/Zitation] Nach ehemals verbreiteter Auffassung ergeben sich die GoB aus der Anschauung ehrbarer und ordentlicher Kaufleute über eine ordnungsmäßige Bilanzierung (zB Trumpler, Die Bilanz der Aktiengesellschaft, 1950, 80; Kirsch/Höbener in BKT, Bilanzrecht, Einf. Rz. 44 [5/2021]). Folgt man dieser Auffassung, so sind die Grundsätze in Zweifelsfällen durch statisti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerrecht

Rz. 182 [Autor/Zitation] Das abgabenrechtliche Pendant zu § 190 Abs. 1 öUGB sind die §§ 131, 132a öBAO. Die Regelungen enthalten eigene steuerliche Vorschriften zur Buchführung, wenngleich keine echten Gegensätze zwischen den beiden Bestimmungen bestehen (vgl. Marschner in Hirschler2, § 190 Rz. 81). Die deutschen Parallelbestimmungen sind die §§ 145, 146, 146a, 146b AO (vgl. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Restrukturierungsrückstellu... / 4.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) muss für ungewisse Verbindlichkeiten eine Rückstellung gebildet werden. Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit muss der Unternehmer damit rechnen, dass die Kosten entstanden sind und er hierfür in Anspruch genommen wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Restrukturierungsrückstellu... / Zusammenfassung

Überblick Eine Restrukturierung umfasst alle Formen von Prozessen, die auf eine – unter Umständen – tiefgreifende Veränderung im Unternehmen abzielen. Neben einer Reorganisation und Neustrukturierung führt dies auch zu einer Produktänderung und einer Neuorientierung am Markt. Restrukturierungskosten entstehen beim Verkauf oder bei der Aufgabe eines Geschäftszweigs, bei Stillleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Internes Kontrollsystem (IKS) / 4.3 IT und Rechnungswesen

Im Rahmen des Rechnungswesens ist eine organisierte Belegablage sicherzustellen. Datensicherheit hat das technische Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern. Die physische Unversehrtheit der Unterlagen, soweit in Papierform vorhanden, ist durch entsprechende Schränke, Feuerschutztüren oder Safes sicherzus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung in der Buch... / Zusammenfassung

Überblick Neben den großen Aufgaben in der Buchhaltung, wie das Bearbeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten und den damit verbundenen Zahlungsströmen, sind traditionell viele weitere Arbeiten in diesem Unternehmensbereich angesiedelt. Dazu gehört z. B. die Abrechnung der Reisekosten, die Kassenführung oder die Bewertung von Vermögensgegenständen und der Bestände. Für so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung in der Buch... / 1 Digitalisierung der Reisekostenabrechnung

Die Bedeutung der Reisekostenabrechnung für den Aufgabenbereich in der Buchhaltung ist in den deutschen Unternehmen sehr unterschiedlich. In einigen Unternehmen gibt es kaum Reisetätigkeit und damit auch nur wenig Abrechnungen, in anderen ist die Abrechnung im Personalwesen angesiedelt. Es gibt immer eine Verbindung zur Buchhaltung, die am Ende des Prozesses alle Belege verb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigepflicht bei EU- und ... / 1. Einordnung

Abweichend von § 146 Abs. 2 S. 1 AO kann die zuständige Finanzbehörde auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon in einem Drittstaat oder in mehreren Drittstaaten geführt und aufbewahrt werden können. Voraussetzung ist, dass: der Steuerpflichti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigepflicht bei EU- und ... / 2. Einordnung

Abweichend von § 146 Abs. 2 S. 1 AO kann der Steuerpflichtige elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon in einem anderen Mitgliedstaat oder in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union führen und aufbewahren. Macht der Steuerpflichtige von dieser Befugnis Gebrauch, hat er sicherzustellen, dass der Datenzugriff (§ 146b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung im Rechnung... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund von Pandemien, Kriegen, Klimawandel und vielen anderen Krisen scheint die Diskussion um die Digitalisierung unterzugehen. Trotzdem schreitet die Digitalisierung unaufhaltsam weiter fort. Das erfährt jeder Mensch im Privaten, das erfahren Buchhalter und Controller am Arbeitsplatz. Fehlende Akzeptanz oder eine zögerliche Umsetzung ausgewählter digitaler Anwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digitalisierung im Rechnung... / 4 Voraussetzungen: Bausteine, Verständnis und Akzeptanz für die Digitalisierung

Wer von der aktuellen Nutzung digitaler Anwendungen zur echten Digitalisierung im Rechnungswesen kommen will, der muss nicht nur für das Vorhandensein der 4 Bausteine der Digitalisierung sorgen. Das Verständnis und die Akzeptanz für die grundsätzlich verschiedenen Arbeitsweisen digitaler Systeme muss aufgebaut werden. Es geht darum, die Möglichkeiten neuer digitaler Abläufe ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 3.1 Internet und E-Mail

Grundsätzlich gilt, dass die Privatnutzung verboten ist, wenn keine Regelungen getroffen wurden. Allerdings kann die Duldung der privaten Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel über einen längeren Zeitraum zu einer Erlaubnis führen. Die Aufsichtsbehörden vertreten die Auffassung, dass bei einer erlaubten Privatnutzung neben den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zusä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Betriebsvermögen

Für virtuelle Währungen und sonstigen Token im Betriebsvermögen sind umfangreiche steuerliche und außersteuerliche Dokumentationspflichten zu beachten. Dies ist keine Besonderheit blockchainbasierter Vermögensgegenstände, sondern ergibt sich vielmehr aus den allgemeinen Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften. Risiken...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / IV. Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Privatvermögen

Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 1 und 2 AO: Wie unter den Rz. x10 und x11 des BMF-Entwurfs zutreffend dargestellt, bleibt es für Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token – vorbehaltlich der Aufbewahrungsvorschriften des § 147a Abs. 1 AO – bei den Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 1 und 2 AO. Dies dürfte die weit überwiegende Mehrheit aller r...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufbewahrung der Unterlagen

Tz. 5 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO (s. Anhang 1b) – Zollanmeldungen und bestimmte andere zollrelevante Unterlagen – können die in § 147 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) aufgeführten Unterlagen als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.1 Datenextraktion und -aufbereitung

Vor jedweder Analyse steht die i. d. R. deutlich aufwendigere Extraktion und Aufbereitung von Daten. Im Verrechnungspreiskontext wird auf eine Vielzahl unterschiedlicher interner und externer Daten- und Informationsquellen zurückgegriffen, wobei wir uns in den folgenden Kapiteln auf strukturierte Daten fokussieren wollen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Art...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsicht von Papieren (§ 404 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 2 AO, § 110 StPO)

Schrifttum: 1. Monographien: Matzky, Zugriff auf EDV im Strafprozeß, Diss. Greifswald 1998; Meinicke; Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud, 2020. 2. Einzelbeiträge: Amelung, Die zweite Tagebuchentscheidung des BVerfG, NJW 1990, 1753; Bär, Durchsuchungen im EDV-Bereich, CR 1995, 158 (I), CR 1995, 227 (II); Bechtel, Anm. zu LG Koblenz, v. 24.8.2021 – 4 Qs 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Elektronische Signatur... / II. Zeitstempel

Rz. 101 Ein Zeitstempel (time-stamp) dient dazu, ein Ereignis (wie z.B. den Zugang eines Schriftstücks) einem eindeutigen Zeitpunkt zuzuordnen. Ein Klassiker im herkömmlichen Sinn ist der Posteingangsstempel, der jedoch nicht die Uhrzeit, sondern lediglich das Datum des Posteingangs festhält. Zeitstempel können auch zur revisionssicheren E-Mail-Archivierung eingesetzt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Wörterbuch

In dieses Wörterbuch haben wir vor allem Abkürzungen und Fremdwörter eingepflegt, die uns bei der Recherche und Erstellung dieses Werks "über den Weg gelaufen" sind. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unterschiede Zollprüfung zur steuerlichen Außenprüfung

Tz. 107 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bei der Zollprüfung handelt es sich ähnlich der "normalen" Außen- oder Betriebsprüfung um die bedeutsamste Möglichkeit der Zollverwaltung, seitens der Zollpflichtigen im Rahmen ihrer Zollanmeldungen erklärte Sachverhalte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen zu können. Aus dem Umstand, dass die europäischen Regelwerke das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1043 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher füh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.9 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (§ 93c Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 50 § 93c Abs. 1 Nr. 4 AO normiert zudem eine Aufzeichnungspflicht der Bank hinsichtlich der übermittelten Daten. Diese Aufzeichnungspflicht ist notwendig, da das den Finanzbehörden eingeräumte Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO und die Befugnis zur Außenprüfung nach § 203a AO ansonsten leer laufen würde. Den Banken obliegt eine siebenjährige Aufbewahrungspflicht, d. h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 3. Digitalisierung und Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

Rz. 14 Beschlüsse, die den Weg zum papierlosen Verwalterbüro ebnen, also die Digitalisierung fördern, entsprechen ordnungsmäßiger Verwaltung. Soweit das LG Düsseldorf urteilte, "untrennbar mit einer solchen Regelung verbunden sein müsste jedoch auch der Ablauf des Rechts eines jeden Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme und Erstellung von Kopien und Abschriften festgelegt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 277 Der Verwalter muss grundsätzlich ein Bankkonto für die Gemeinschaft anlegen und führen. Soweit bislang allgemein angenommen wurde, es müsse prinzipiell sogar mindestens zwei Bankkonten geben (ein Girokonto für die laufende Verwaltung und ein Konto zur gewinnbringenden Anlage der Erhaltungsrücklage, auf die erst mittel- oder langfristig zugegriffen werden muss), ist d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 3.2 Elektronisches Fahrtenbuch

Rz. 28 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteil vo...mehr