Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zuständigkeit des FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung

In NRW werden sämtliche Konzernbetriebe eines Konzerns aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Sachnähe durch ein- und dasselbe FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung steuerlich geprüft. Zur Auslegung des Konzernbegriffs ist mangels Regelung in der AO oder im FVG auf §§ 15 ff. AktG zurückzugreifen. §§ 15 ff. AktG sind nicht nur auf Aktiengesellschaften, sondern auf sämt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Festsetzungsverjährung bei Auswechslung der Haftungsnorm im Rb-Verfahren

Stützt das FA die Haftungsinanspruchnahme zunächst auf §§ 69 AO und wechselt ist im Rechtsbehelfsverfahren auf eine Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO, ist hinsichtlich des Eintritts der Festsetzungsverjährung die verlängerte Verjährungsfrist wegen der Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO im Zeitpunkt des Erlasses des ursprünglichen Haftungsbescheides prüfen. Es ist Sinn de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht in die Handakten der BP

Das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO begründet keinen gebundenen Anspruch auf Akteneinsicht. FG Baden-Württemberg v. 26.7.2021 – 10 K 3159/20, NZB eingelegt, Az. des BFH: X B 109/21 Beraterhinweis FG Saarland v. 3.4.2019 – 2 K 1002/16, rkr., AO-StB 2019, 276 = EFG 2019, 1217 hatte einen datenschutzrechtlichen Anspruch bejaht.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Wertpapiergebundene Pensionszusage: Ansatz und Bewertung

Für den Ansatz einer Pensionsrückstellung i.S.d. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG ist nicht erforderlich, dass der aus der Versorgungszusage folgende Rechtsanspruch ein solcher sein muss, der bereits im Zeitpunkt der Zusage eine bestimmte (Mindest-)Versorgung garantiert. Die Bildung einer Pensionsrückstellung dem Grunde nach ist auch bei Versorgungszusagen möglich, die unter einer auf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Abzinsungssatz von 5,5 % für unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten ist verfassungsgemäß

Gegen den Abzinsungssatz von 5,5 % für unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Für das Streitjahr 2016 ist der Rechnungszinssatz von 5,5 % nicht verfassungsrechtlich willkürlich gewählt worden. In diesem Jahr hat der Fremdkapitalmarktzinssatz in unterschiedlichen Konstellationen noch 2,45 % bis 3,71 % betragen. Darüber hinaus ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Abgabefrist für eigene Steuererklärung eines Steuerberaters

Ein Steuerberater kommt bei seiner eigenen ESt-Erklärung nicht in den Genuss der verlängerten Abgabefrist des § 149 Abs. 3 Nr. 1 AO i.d.F. des BestVerfModG v. 18.7.2016, BGBl. I 2016, 1679. Die Vorschrift gilt erstmals für nach dem 31.12.2017 beginnende Besteuerungszeiträume. Er hat seine ESt-Erklärung innerhalb der regulären Abgabefrist des § 149 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 AO abzug...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anrechnung ausländischer KSt

Streitig ist die Anrechnung von ausländischer KSt, die auf Dividenden von Gesellschaften mit Sitz im Ausland entfällt. Eine Anrechnung ausländischer KSt auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH (Meilicke) ist auf der Ebene eines Wertpapier-Sondervermögens nach den § 38 Abs. 2, § 38a, § 39a KAGG im Wege einer Vergütung an die Depotbank vorzunehmen – und nicht unmittelbar ...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 4. Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Der Gesetzgeber hat in § 55a GmbHG nur die Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage geregelt, nicht jedoch die Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Orientierung an aktienrechtlichem Vorbild der §§ 202 ff. AktG: Die Regelung des § 55a GmbHG orientiert sich an dem aktienrechtlichen Vorbild der §§ 202 ff. AktG, so dass die Grundsätze des Aktienrechts bei Zweifelsfragen herang...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 1. Die Ermächtigungsgrundlage für das genehmigte Kapital

Notwendigkeit einer Satzungsregelung: Das genehmigte Kapital erfordert eine Ermächtigungsgrundlage in der Satzung. Die Satzung kann die Geschäftsführer (GF) gem. § 55a Abs. 1 GmbHG für höchstens fünf Jahre ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlagen zu erhöhen (ausführlich zum genehmigten Kapital im Gmb...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Der Gesetzgeber hat in 2008 mit dem MoMiG – in Anlehnung an die §§ 202 ff. AktG – auch für die GmbH die Möglichkeit eines genehmigten Kapitals durch die Neuregelung des § 55a GmbHG eröffnet. Kennzeichnend für das genehmigte Kapital ist die Ermächtigung der Geschäftsführer, ohne einen notariellen Beschluss das Kapital zu erhöhen. Bei der personalistis...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 6. Formulierungsvorschlag

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 5. Fristwahrung

Die Kapitalerhöhung muss innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Jahren im Handelsregister eingetragen sein (Heckschen/Löffler in Wachter, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 5. Aufl. 2021, § 10 Rz. 378; Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 55a Rz. 9). Es reicht somit nicht aus, dass der Beschluss innerhalb der Frist gefasst wird. Die Gesellschafter können in der Ermäch...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 4. Forderungen im fiktiven SBV

Mit der Existenz des fiktiven SBV sind auch Forderungen des Mitunternehmers gegen die Gesellschaft weiterhin als SBV zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass auch für optierende Gesellschaften weiterhin die Ansicht der Finanzverwaltung anwendbar ist, wonach Forderungen im SBV für Zwecke des 90%-Tests (§ 13b Abs. 2 ErbStG) – abweichend zu übrigen verbundinternen Forderungen...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 2. Begünstigung von fiktivem SBV

Der größte Vorteil von fiktivem SBV liegt darin, dass SBV i.R. eines Mitunternehmeranteils weiterhin der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigung zugänglich ist. Dies führt zu einer Besserstellung ggü. der vergleichbaren Situation bei Kapitalgesellschaften. Beispiel 2 (Abwandlung 1) A überträgt gleichzeitig mit dem Kommanditanteil zum 1.1.2006 auch das Grundstück auf...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 1. Zu § 57 Abs. 3 AO – Kooperationsprivileg

Umfängliche Ergänzungen hat die AEAO zu § 57 Abs. 3 AO erfahren. Im Zentrum steht die Kooperation als planmäßiges Zusammenwirken mit einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder Vermögensmasse, um einen steuerbegünstigten Zweck zu verwirklichen. In AEAO zu § 57 Nr. 5 Abs. 1 und 2 definiert die Finanzverwaltung das planmäßige Zusammenwirken als "... das gemeinsame, inhaltlic...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / I. Einleitung

Auf den letzten Metern der abgelaufenen Legislaturperiode wurde im Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) eingeführt (vgl. BT-Drucks. 19/29843). Dadurch wird es Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, durch bloßen Antrag vom bisherigen Transparenzprinzip zum Trennungsprinzip zu optieren, so dass die Gewinne der Pers...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 2.6.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen (meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 bis 40 %). Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten. Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an la...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 2.6.3 Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken verstehen sich als Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstands, an denen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie Versicherungsunternehmen beteiligt sind. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbstständig...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Unternehmerlohn (§ 31 Abs. 5 GewStG)

Rz. 39 Nach § 31 Abs. 5 GewStG sind bei Unternehmen, die nicht von juristischen Personen betrieben werden, für die im Betrieb tätigen Unternehmer oder Mitunternehmer insgesamt 25.000 EUR jährlich als Arbeitslohn i. S. d. § 31 GewStG anzusetzen. Durch diese Regelung wird die Beteiligung der Gemeinden, in der allein Unternehmer oder Mitunternehmer tätig sind, an der Zerlegung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Definition der Körperschaftsteuersubjekte in § 1 Abs. 1, insbesondere § 1 Abs. 1 Nr. 5. Die Vorschrift dient der Abgrenzung der Körperschaftsteuersubjekte von Personengesellschaften und natürlichen Personen, die dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Da es um die Abgrenzung der Steuersubjekte geht, wird die (Folge-)Frage der bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.5 Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 20 Als Zweckvermögen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG gelten kraft Gesetzes die Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaften.[1] Es handelt sich dabei um Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücks-Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft — einer AG oder GmbH — im eigenen Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger des Kapitals ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der nichtrechtsfähige Verein

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines nichtrechtsfähigen Vereins wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensver...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1 GmbH

Beim künstlerisch oder publizistisch tätigen Geschäftsführer einer GmbH treffen sich beide Säulen, auf denen das KSVG beruht: die Versicherungspflicht als selbstständiger Künstler bzw. Publizist und die Künstlersozialabgabe auf das Geschäftsführergehalt (GF-Gehalt). Der Gesellschafter einer GmbH kann also ggf. als versicherungspflichtiger Künstler die Zuschüsse der KSK zur Rent...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.2 Kommanditgesellschaft und GmbH & Co KG

Durch drei Urteile des BSG ist die Kommanditgesellschaft (KG) bzw. die GmbH & Co KG in der jüngsten Zeit zu einer interessanten, da kostensparenden Gesellschaftsform für Künstler geworden. Die Eckdaten der drei Urteile des BSG lauten: der Kunde einer (GmbH & Co.) KG muss auf die an die KG gezahlten Entgelte keine Abgabe leisten, die Gewinnentnahmen eines KG-Gesellschafters unt...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5 Künstlersozialabgabe bei GmbH- und KG-Gesellschaftern

Für künstlerisch oder publizistisch tätig GmbHs und KGs gibt es einige Besonderheiten, die für diese Rechtsformen wirtschaftlich von höchster Bedeutung sind. Bei der GmbH beispielsweise betreffen sie die Frage, ob die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers der Künstlersozialabgabe unterliegen. 3.5.1 GmbH Beim künstlerisch oder publizistisch tätigen Geschäftsführer einer Gm...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.2 Delegation an Mitarbeiter

Eine wichtige Möglichkeit zur Gestaltung hat das BSG in einem Urteil aus dem Jahr 2003 erschwert. Bis dahin war es möglich, künstlerische und publizistische Tätigkeiten an feste und freie Mitarbeiter zu delegieren. Der Geschäftsführer konnte sich so auf die kaufmännische Führung der GmbH konzentrieren, das Gehalt wurde nicht in die Bemessungsgrundlage des § 25 KSVG einbezoge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 22 BGB (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) betriebe...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.1 Selbstständigkeit im Sinne der KSK

Selbstständig tätig im Sinne der KSK sind aufgrund der Rechtsprechung des BSG nur natürliche Personen und GbRs. Nicht selbstständig tätig werden gegenüber dem Auftraggeber dagegen: alle juristischen Personen (GmbH, AG, Ltd. etc.) KGs und GmbH & Co KGs oHGs. Da die Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers Voraussetzung ist für die Abgabepflicht, sind Zahlungen z. B. an eine GmbH...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem LG im Ergebnis Das hält der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Zu Recht hat das LG dem Begehren des Schuldners, den PfÜB vom 30.1.2017 aufzuheben, obwohl die in Vertretung der Gläubigerin handelnde Inkassodienstleisterin dem Antrag auf seinen Erlass keine Vollmacht beigefügt hatte, nicht entsprochen. Der Mangel ist geheilt. Inkassodienstleister ist postul...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 5. Identitätserklärung

Rz. 25 Im Ergebnis muss Identität zwischen dem vorläufigen Aufteilungsplan und der baubehördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung bestehen. Ist dies nicht der Fall und trägt das Grundbuchamt die Aufteilung dennoch ein, entsteht grundsätzlich kein Sondereigentum.[14] Bei nur formalen Fehlern der baubehördlichen Bescheinigung wird allerdings wirksam Sondereigentum begründet.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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V / Verteidiger, Begriff [Rdn 4863]

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.1 Die Voraussetzungen für die Abgabepflicht auf das GF-Gehalt

Zwei Voraussetzungen bestehen für die Versicherungs- und Abgabepflicht: Der Gesellschafter muss gegenüber der GmbH, sozialversicherungsrechtlich gesehen, selbstständig tätig sein und er muss (überwiegend) künstlerisch bzw. publizistisch arbeiten. Die Beurteilung der Selbstständigkeit ist unabhängig von der Einordnung etwa im Arbeits- oder Steuerrecht. Aus Sicht des Sozialversic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2760]

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.7 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte

Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben, sind gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 KSVG abgabepflichtig. Werbung wird vom Bundessozialgericht sehr weit ausgelegt, der Begriff geht über den technischen Fachterminus weit hinaus und umfasst (Urteil vom 20.4.1994, Az. 3/12 RK 66/92): Zitat (...) die positive Darstellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 96 Freie Berufe

Schrifttum: Achter, Bewertung von freiberuflichem Betriebsvermögen, Stbg 2003, 67 ff., 79 ff. und 129 ff.; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Bischoff, Gewillkürtes Betriebsvermögen ist auch bei der Einnahmenüberschussrechnung möglich, DStR 2004, 1280; BRAK, Hinweise zur Be...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1

GmbH-Satzungen enthalten regelmäßig sog. Güterstandsklauseln, die für den Fall, dass ein verehelichter Gesellschafter nicht im Güterstand der Gütertrennung oder alternativ im Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft lebt, die Möglichkeit vorsehen, den betroffenen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen. Derartige Klauseln sind in der jüngeren Vergangenhei...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / d) Gewinnausschüttungssperre.

Schließlich ist angedacht worden, das Problem durch Vereinbarung einer Gewinnausschüttungsperre zu lösen, so dass der Gewinn auf einem unverzinslichen Sonderkonto gesammelt und erst dann ausgezahlt wird, wenn der Nachweis der der Erfüllung der Güterstandsklausel erbracht wird.[57] Bei der GmbH kann eine solche Verkürzung in derselben Weise vereinbart werden, wie ein Stimmrec...mehr

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V / Verteidiger, Zahl der Verteidiger [Rdn 5063]

Rdn 5064 Literaturhinweise: Eylmann, Die Interessenkollision im Strafverfahren, StraFo 1998, 145 Johnigk, Die Rechtsanwalts-GmbH, ZAP F. 23, S. 375 Kleine-Cosack, Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Mitglieder einer Sozietät, StraFo 1998, 149 Pätzel, Die Beiordnung zusätzlicher Pflichtverteidiger als Steuerungsinstrument in Strafverfahren, NStZ 2021, 257 Sommer, Teamvertei...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / I. Muster

Rz. 39 Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ erschien heute Frau A, handelnd nicht für sich persönlich, sondern _________________________ für die Gesellschaft Grüner Wohnpark Falkenhorst GmbH & Co. KG _________________________. Sie erklärt...mehr

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 4802]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 4803 Literaturhinweise: Al...mehr

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3736]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3737 Literaturhinweise: Al...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.1.1 Verlage

Den Begriff des Verlags definiert das BSG unter Rückgriff auf § 1 Verlagsgesetz (Urteil vom 10.10.2000, Az. B 3 KR 31/99): "Kennzeichnend für eine verlegerische Tätigkeit ist (...) die Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Literatur, der Presse und der Tonkunst." Der Abgabepflicht unterliegen alle Erscheinungsformen verlegerischen Handelns wie z. B.: Buchverlage, Press...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.4 Antrag auf Befreiung von der Meldepflicht

Soweit ein Verwerter bei der KSK gemeldet ist, aber absehbar keine selbstständigen Künstler mehr beauftragen wird, kann bei der KSK die Befreiung von der jährlichen Entgeltmeldung des § 28 KSVG beantragt werden. Die KSK bewilligt diese Befreiung in der Regel, verbunden mit der Auflage, dass sich das Unternehmen aktiv bei der KSK melden muss, sobald doch wieder abgabepflichti...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1 Der Unternehmensbegriff im KSVG

Das Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung sehr früh klargestellt, dass jede Rechtsform vom KSVG erfasst wird. Es gab zahlreiche Klagen von Städten und Gemeinden oder auch einer gesetzlichen Krankenkasse gegen die KSK mit dem Argument, dass man als öffentliche Einrichtung nicht zur Abgabe verpflichtet sein kann. Selbst im Jahr 2007 noch wollte sich die Bundessteuer...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 6

Auf einen Blick Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für Unternehmerehen grundsätzlich ungeeignet. Seine ehevertragliche Modifizierung ist daher sinnvoll und möglich. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf eine mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts. Es ist daher zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Gesellschafter durch die And...mehr