Bürgschaftsbanken verstehen sich als Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstands, an denen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie Versicherungsunternehmen beteiligt sind. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbstständig – für die mittelständische Wirtschaft in "ihrem" Bundesland tätig. Sie übernehmen Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaften) für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und alle wirtschaftlich vertretbaren Vorhaben, z. B. für

  • Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
  • Investitions- und Wachstumsfinanzierungen
  • Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen)

Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB) ist die gemeinsame Interessenvertretung der rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Bürgschaftsbanken in Deutschland, die Ihren Standort in den einzelnen Bundesländern haben.

 
Praxis-Beispiel

Alternative Finanzierungsquellen (Beteiligungsgesellschaft / Bürgschaftsbank)

Die A-GmbH benötigt zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens einen Betrag von 200.000 EUR. Der Geschäftsführer steht vor der Frage, ob der gesamte Betrag als Darlehen bei der Hausbank aufgenommen werden soll oder ob die Einbeziehung alternativer Finanzierungsquellen (Beteiligungsgesellschaft und Bürgschaftsbank) sinnvoll ist.

Variante 1:

Darlehen der Hausbank: 200.000 EUR

Variante 2:

  • Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft: 50.000 EUR
  • Darlehen der Hausbank: 150.000 EUR
  • Absicherung von 80 % des Hausbankdarlehens (80 % von 150.0000 EUR =) 120.000 EUR durch die Bürgschaftsbank

Ausgangssituation

 
Aktiva 400

Eigenkapital

Fremdkapital

40

360
  400   400

Die Eigenkapitalquote beträgt 10 %.

Lösung:

Variante 1: Finanzierung durch Bankkredit

 
Aktiva (400 + 200) 600

Eigenkapital

Fremdkapital (360 + 200)

40

560
  600   600

Die Eigenkapitalquote beträgt 6,7 %.

Variante 2: Finanzierung mit Beteiligungsgesellschaft und Bürgschaftsbank

 
Aktiva 600

Eigenkapital (40 + 50)

Fremdkapital (360 + 150)

90

510
  600   600

Die Eigenkapitalquote beträgt 15 %.

Beurteilung:

Bei der Finanzierung durch den klassischen Bankkredit verschlechtert sich die EK-Quote von 10 % auf 6,7 %. Das Ausfallrisiko der Hausbank liegt bei 100 % (= 200.000 EUR), wenn nicht weitere Sicherheiten verfügbar sind.

Bei Einbeziehung der Beteiligungsgesellschaft und der Bürgschaftsbank verbessert sich die Eigenkapitalquote auf 15 %. Da der Bankkredit zu 80 % verbürgt wird, beträgt das Ausfallrisiko der Hausbank lediglich (20 % von 150.000 EUR =) 30.000 EUR. D. h.:

  • Verbesserung der Bonität / des Ratings (durch höhere EK-Quote)
  • Konditionenverbesserung für neue Kredite
  • Risikoentlastung der Hausbank
  • Entscheidungssicherheit der Hausbank durch zusätzliche Fachkompetenz der Bürgschaftsbank und der Beteiligungsgesellschaft

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