Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 9.1 Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 LkSG hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung abzugeben. Bedeutet "Unternehmensleitung" im Fall einer deutschen Konzerntochter-GmbH "Geschäftsführung"? Und wie und wem gegenüber ist die Grundsatzerklärung "abzugeben"?

Im Fall einer deutschen Konzerntochter-GmbH ist Unternehmensleitung die Geschäftsführung. Die Grundsatzerklärung ist abgegeben, wenn sie von der Unternehmensleitung öffentlich zugänglich gemacht worden ist, z. B. auf der Homepage des Unternehmens. Die Präventionsmaßnahmen in § 6 LkSG erfordern darüber hinaus ein Kommunizieren der Grundsatzerklärung gegenüber den Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Diese Art der Gewinnausschüttung kennt nur das Steuerrecht. Wie der Begriff "verdeckt" zum Ausdruck bringt, ist die Gewinnausschüttung nicht offensichtlich erkennbar, sondern verbirgt sich im Regelfall hinter einer anderen rechtlichen Gestaltung. Eine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung ist weder in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG noch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG en...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.1 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung erfordert eine Auswirkung auf das Vermögen (= Eigenkapital) der Körperschaft. Dies kann durch eine konkrete Vermögensminderung erfolgen, aber auch durch die Verhinderung einer Vermögensmehrung. Praxis-Beispiel Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung Gesellschafter A der A-GmbH entnimmt dem Warenlager der GmbH ohne Berechnung Waren für ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.1 Zurechnung der Einkünfte bei natürlichen Personen

Die Besteuerung entspricht der von übrigen Ausschüttungen: Die verdeckte Gewinnausschüttung rechnet grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG teilweise steuerbefreit. Wird die GmbH-Beteili...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.1 Unentgeltliche Leistung der Körperschaft

Erfolgt eine Lieferung an einen Gesellschafter unentgeltlich, liegt umsatzsteuerlich ein steuerbarer Umsatz gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile die Körperschaft zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hatte. Als Ort dieser fingierten Lieferung gilt der Sitz oder die Betriebsstätte der Körperschaft.[1] Die Lieferung kann u...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.1 Änderungen beim Gewerbeertrag

Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.[1] Eine Gewerbesteuerrückstellung ist zwar weiterhin zu bilden, der daraus entstehende Aufwand hat aber keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückstellung. Praxis-Beispiel Private Geburtstagsfeier Die A-GmbH übernahm im September 01 die Kosten der privaten Geburtstagsfeier des al...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.2 Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG

Ob eine Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung zu einer Einkommenskorrektur führt, hängt davon ab, ob eine Minderung des steuerlichen Gewinns[1] eingetreten ist. Eine Hinzurechnung nach § 8 Abs. 3 KStG ist nur dann vorzunehmen, wenn sich der Sachverhalt gewinnmindernd ausgewirkt hat. Die Korrektur kann nur das erfassen, was vorher zu einer Steuerminderung geführt hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 4.3 Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Sämtliche in- und ausländischen Gewinnausschüttungen sind steuerfrei[1], ein pauschaler Ansatz nichtabziehbarer Ausgaben mit 5 % ist möglich.[2] Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen sind steuerfrei[3], welche für Gewinne auf jeder Stufe und für jede Beteiligung gesondert zu berechnen sind.[4] Eine Freistellung i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG kommt nicht in Betracht, wenn di...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.3 Zeitliche Differenzen zwischen Korrektur bei der Körperschaft und dem Gesellschafter

Die dargestellten Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Körperschaft und des Gesellschafters können, müssen jedoch nicht, zeitgleich greifen. Für den zeitlichen Ansatz der einzelnen Konsequenzen einer verdeckten Gewinnausschüttung gelten folgende Grundsätze: Einkommenskorrektur bei der Körperschaft Hier ist der Zeitpunkt entscheidend, in dem die verdeckte Ge...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.4 Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis bei Zuwendung an beherrschende Gesellschafter

Ein Gesellschafter kann mit "seiner" Körperschaft sowohl aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung, als auch aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses in Rechtsbeziehung treten. Es steht ihm frei, für die Körperschaft unentgeltlich, gegen ein unter dem Üblichen liegenden Entgelt, oder gegen eine angemessene Vergütung tätig zu werden. Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.2 Vorabausschüttung

Eine Sonderform der offenen Ausschüttung ist die Vorabausschüttung. Bei einer GmbH sind Vorabausschüttungen handelsrechtlich bereits vor Ablauf des Wirtschaftsjahrs zulässig. Hingegen darf eine AG nach § 59 Abs. 1 AktG erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn leisten.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 3.1 Hinzurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung zum Einkommen

Die Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf das Einkommen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Danach darf sich keine Minderung des Einkommens bei der GmbH ergeben. Daher ist als Erstes bei einer festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen, inwieweit das Einkommen der GmbH zu erhöhen ist. Diese Hinzurechnung führt zu einer Korrektur außerhalb der Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.2 Taugliche Täter

Rz. 70 Als taugliche Täter kommen diejenigen infrage, für die die Aufzeichnungspflicht des § 144 AO besteht. Dabei handelt es sich zunächst um gewerbliche Unternehmer, d. h. solche Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 15 EStG beziehen. Darüber hinaus müssen gewerbliche Unternehmer i. S. d. § 144 AO Großhandelsgeschäfte tätigen, d. h. nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.1 Offene Gewinnausschüttung

Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr (offene Ausschüttung) ist der Regelfall der Gewinnausschüttung. Die Standardfälle sind Dividenden aus Aktien und die i. d. R. im Rahmen der Gesellschafterversammlung beschlossene Gewinnausschüttung einer GmbH.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.5 Anwendung auf Vereinbarungen mit nahestehenden Personen

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind nicht nur möglich bei Leistungen der GmbH zugunsten eines Gesellschafters, sondern auch, wenn ein Vermögensvorteil einer ihm nahestehenden Person zugute kommt. Die Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung erfolgt in diesen Fällen beim Gesellschafter und nicht bei der nahestehenden Person. Bei beherrschenden Gesellschaftern nahestehenden ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 2 Bewertung von verdeckten Gewinnausschüttungen

An einer ausdrücklichen Regelung über die Bewertung von verdeckten Gewinnausschüttungen fehlt es im KStG. Grundsätzlich ist bei der Bewertung vom gemeinen Wert [1] auszugehen, also von dem erzielbaren Erlös, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter von einem Nichtgesellschafter gefordert und erhalten hätte. Der anzusetzende Betrag der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 6 Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann durch Rückgewähransprüche, die auf Steuer- oder Satzungsklauseln beruhen, nicht rückgängig gemacht werden. Derartige Klauseln haben ihre Grundlage regelmäßig im Gesellschaftsverhältnis, sodass ein Anspruch auf Rückforderung einer verdeckten Gewinnausschüttung den Charakter einer Einlageforderung hat und ihre tatsächliche Rückzahlung als...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.2 Kapitalertragsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer.[1] Da Abführung der Kapitalertragsteuer durch die GmbH und Anrechnung beim Gesellschafter nach Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung zeitgleich erfolgen müssten, wird regelmäßig auf die Erhebung der Kapitalertragsteuer verzichtet, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden (Vorrang d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.1.3 Betriebsverwaltungen

Der Geltungsbereich des Gesetzes erfasst auch die Betriebsverwaltungen der voran genannten Verwaltungen auf Bundesebene. Sowohl die Betriebsverwaltungen, als auch die Betriebe selbst unterfallen dem Gesetz. Unklarheiten hinsichtlich der Frage, ob eventuell das BetrVG zur Anwendung gelangen könnte, werden so vermieden. Betriebe oder Betriebsverwaltungen unterliegen stets dann ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Beiladung

Rz. 5 Zur Beiladung s. Kommentierung zu § 60 FGO. Die Möglichkeit der Beiladung im Revisionsverfahren nach Abs. 1 S. 2 betrifft nur notwendige Beiladungen gem. § 60 Abs. 3 S. 1 FGO.[1] Einfache Beiladungen nach § 60 Abs. 1 FGO zum Revisionsverfahren sind ausgeschlossen.[2] Zum Verfahren vom FG Beigeladene sind auch Beteiligte des Revisionsverfahrens.[3] Die vom FG beschlossen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 1 § 124 Abs. 1 FGO ordnet an, dass der BFH vor der Sachentscheidung die Zulässigkeit der Revision zu prüfen hat, also insbesondere, ob die Revision statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und unter Beachtung der Revisionsbegründungsfrist[1] ordnungsgemäß begründet worden ist. Wie über die Klage, so kann auch über die Revision nur dann eine Sachentscheidung ergeh...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 1. Einleitung

Der BFH hat unlängst mit Beschluss v. 15.11.2022 (BFH v. 15.11.2022 – VII R 23/19, BB 2023, 661 = AO-StB 2023, 131 [Bick]) entschieden, dass bei der verschuldensabhängigen Haftung nach § 69 AO (Haftung der Vertreter) sich ein GmbH-Geschäftsführer nicht darauf berufen kann, er sei aufgrund seiner Vorbildung nicht in der Lage gewesen, sich um die steuerlichen Belange der GmbH ...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 7. Subsidiaritätsgrundsatz

Dass die Haftung subsidiär gegenüber der Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist, greift im Hinblick auf § 69 AO nicht, weil der Geschäftsführer i.S.v. § 219 S. 2 AO zu Lasten eines anderen, nämlich seiner GmbH, die Steuern zu entrichten hat (Veser in Zugmaier/Nöcker, AO, § 219 Rz. 30 [Stand: 1.10.2021]).mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerhaftung" nach § 69 AO (AO-StB 2023, Heft 7, S. 221)

Dr. Matthias Gehm[*] Der BFH hat entschieden, dass sich bei der Haftung nach § 69 AO ein GmbH-Geschäftsführer nicht darauf berufen kann, er sei aufgrund seiner Vorbildung nicht in der Lage gewesen, sich um die steuerlichen Belange der GmbH zu kümmern. Sein Verschulden liege dann bereits darin, trotz persönlichen Defizite die Position eines Geschäftsführers angetreten zu habe...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Der BFH hat entschieden, dass sich bei der Haftung nach § 69 AO ein GmbH-Geschäftsführer nicht darauf berufen kann, er sei aufgrund seiner Vorbildung nicht in der Lage gewesen, sich um die steuerlichen Belange der GmbH zu kümmern. Sein Verschulden liege dann bereits darin, trotz persönlichen Defizite die Position eines Geschäftsführers angetreten zu haben...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 2. Haftungsschuldner

Haftung nach § 69 AO bedeutet das Einstehenmüssen für die Schuld eines Dritten, so dass sich Haftungs- und Steuerschuldnerschaft gegenseitig ausschließen (BFH v. 8.3.2022 – VI R 19/20, BStBl. II 2022, 633; BFH v. 23.6.2020 – VII R 56/18, BFH/NV 2021, 217 = AO-StB 2021, 7 (Tormöhlen); BFH v. 2.10.2017 – BFH v. 24.10.2017 – VII B 99/17, BFH/NV 2018, 933; BFH v. 21.6.2022 – VII...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 5. Kausaler Haftungsschaden

Auf der Pflichtverletzung muss kausal der Schaden des Fiskus beruhen, für den der Geschäftsführer einzustehen hat (BFH v. 15.11.2022 – VII R 23/19, BB 2023, 661). Dabei gilt die Adäquanztheorie, wonach die entsprechende Pflichtverletzung nach allgemeiner Betrachtung und erfahrungsgemäß für den Schadenseintritt ursächlich sein muss, hypothetische Kausalverläufe bleiben außer ...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 9. Akzessorietät der Haftung

Grundsätzlich ist die Haftung nach § 69 AO vom Bestehen der Steuerschuld bei Erlass des Haftungsbescheides abhängig (§ 191 Abs. 5 S. 1 AO). Insofern können im Haftungsverfahren Einwendungen gegen die Steuerschuld vorgebracht werden, auch wenn dieser bereits in Bestandskraft erwachsen ist. Dies gilt aber nicht gem. § 166 AO, wenn der Geschäftsführer es verabsäumte, dies im Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 11. Resümee

Da im Ergebnis die Rspr. an einen Geschäftsführer hohe Anforderungen stellt und die objektive Pflichtverletzung das Verschulden indiziert, wird in der Praxis regelmäßig zumindest grobe Fahrlässigkeit bei der steuerlichen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit § 69 AO unterstellt. Dies macht die Haftung nach § 69 AO für Geschäftsführer einer GmbH so gefährlich. Weil diese Haft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 3. Pflichtverletzung

Die Haftung bezieht sich auf die Verletzung der steuerlichen Pflichten, die der GmbH obliegen. Zu diesen Pflichten zählen insb. (BFH v. 15.11.2022 – VII R 23/19, BB 2023, 661; BFH v. 14.12.2021 – VII R 4/19, AO-StB 2022, 152; FG Düsseldorf v. 7.3.2023 – 7 K 883/20 H, BeckRS 2023, 4432): Die rechtzeitige, vollständige und richtige Steuererklärung bzw. Steueranmeldung, die Beric...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 6. Ermessen

Bei der Haftung nach § 69 AO steht der Finanzbehörde ein Entschließungs- wie auch ein Auswahlermessen zu. Die Ermessensausübung ist nur in den Grenzen des § 102 FGO gerichtlich überprüfbar (FG Düsseldorf v. 7.3.2023 – 7 K 883/20 H, BeckRS 2023, 4432; FG Düsseldorf v. 18.11.2022 – 3 K 590/21 H, EFG 2023, 169). Beim Entschließungsermessen geht es darum zu entscheiden, ob überha...mehr

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Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 8. Haftungsumfang

Die Haftung erstreckt sich auf Steuern inklusive Steuervergütungen und steuerlicher Nebenleistungen i.S.v. § 3 Abs. 4 AO (FG Düsseldorf v. 7.3.2023 – 7 K 883/20 H, BeckRS 2023, 4432). Im Unterschied etwa zur Haftung nach § 74 AO ist diejenige gem. § 69 AO nicht gegenständlich beschränkt, so dass der Haftungsschuldner mit seinem gesamten Vermögen für die Haftungssumme einsteht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 10. Geltendmachung der Haftung und Festsetzungsverjährung

Die Haftung nach § 69 AO wird durch Haftungsbescheid gem. § 191 AO geltend gemacht. Vom Haftungsbescheid ist die Zahlungsaufforderung nach § 219 AO zu unterscheiden. Diese bildet einen eigenständigen Verwaltungsakt. Gleichzeitig wird dem § 219 AO das Prinzip der Subsidiarität entnommen (vgl. Punkt 7), welches m.E. wenn nicht als eigenständiges Kriterium, so im Zuge der Ermes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 4. Verschulden

Die Pflichtverletzung muss vom Verschulden des Haftungsschuldners umfasst sein, wobei zwei Verschuldensformen möglich sind: Vorsatz, wobei bedingter Vorsatz genügt (FG Berlin-Bdb. v. 13.12.2021 – 9 K 9159/18, EFG 2022, 1015), oder grobe Fahrlässigkeit. Der Steuerschaden für den Fiskus muss hingegen nicht vom Verschulden umfasst sein (Halaczinsky, Die Haftung im Steuerrecht, 4. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 7 Einkommensermittlung

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen.[1] Die körperschaftsteuerlichen Vorschriften beruhen u. a. auch darauf, dass Kapitalgesellschaften nach der Rechtsprechung des BFH keine Privatsphäre haben. Aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung ist es jedoch erforderlich, dass auch bei einer GmbH z. B. die Steuern vom Einkommen oder auß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 1.1 Körperschaften

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen :[1] Kapitalgesellschaften: Zu diesen rechnen insbesondere die GmbH, die AG, die europäische Gesellschaft, die KGaA und die bergrechtlichen Gewerkschaften; Genossenschaften einschließlich der europäischen Genossenschaften; Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 10 Freibeträge

Vom Einkommen kann ein Freibetrag i. H. v. 5.000 EUR, höchstens jedoch bis zur Höhe des Einkommens, abgezogen werden, wenn die Voraussetzungen des § 24 KStG erfüllt sind. Der Freibetrag wird nicht gewährt, wenn die Leistungen einer Körperschaft beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG gehören; typische Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG pro...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuer / 4 Ende der Steuerpflicht

Ähnlich wie bei der Gründung der Kapitalgesellschaft sind auch bei der Beendigung mehrere Stadien zu unterscheiden: Die Auflösung der Kapitalgesellschaft, insbesondere der GmbH tritt ein, sobald ein Auflösungsgrund vorhanden ist,[1] z. B. durch Beschluss der Gesellschafter. Die Auflösung ist dem Handelsregister anzumelden. Der Auflösung schließt sich die Liquidation der Gesell...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Leitsatz Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG erfordert die Einfuhr für das Unternehmen eine Verwendung des eingeführten Gegenstandes für Zwecke der besteuerten Umsätze des Unternehmers. Dies setzt voraus, dass er den Gegenstand selbst und damit dessen Wert für diese Umsätze verwendet. Erbringt der Unternehmer in Bezug auf den eingeführten Geg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in kleinen und mittlere... / 7.2 Best-Practice – Dornseif

Das Dienstleistungsunternehmen Dornseif beschäftigt in seiner Firmenzentrale in Münster 47 Angestellte, die deutschlandweit Winterdiensteinsätze organisieren und koordinieren. Sobald sich Schnee ankündigt, ist die Einsatzleitzentrale im 3-Schichtbetrieb rund um die Uhr besetzt. Hier laufen vom Wetterbericht bis zu Anfragen von Kunden alle wichtigen Daten zusammen. Rund 1.400...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsbericht und Ertrags... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Der Zahlungsbericht als länderbezogene Berichterstattung wird auch als Country-by-Country Reporting bezeichnet. Allerdings existieren hier 2 Ausprägungen: Einerseits wird der Begriff in der steuerlichen Diskussion um Verrechnungspreise bei grenzüberschreitend agierenden Unternehmen verwendet, wobei ein Vorschlag der OECD im Rahmen des OECD-Aktionsplans zu "Base Erosion...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener Darlehen nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG

Leitsatz 1. Ein in der Krise stehen gelassenes Darlehen ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert zu bewerten. 2. Der bei § 17 EStG nicht abziehbare Verlust aus dem Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens wird nicht bei § 20 EStG berücksichtigt, wenn der Darle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business-Intelligence-gestü... / 8 Literaturhinweise

Bliznak, SAP Analytics Cloud und SAP Digital Boardroom: Machine Learning und intelligente Assistenten erleichtern Echtzeitsteuerung, in: Klein/Gräf (Hrsg.), Reporting und Business Analytics, 2020, S. 153–173. Chamoni/Gluchowski, Integrationstrends bei Business-Intelligence-Systemen, in Wirtschaftsinformatik, 46. Jg., 2004, Nr. 2, S. 119128. Davenport/ Kirby, Just how smart are...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business-Intelligence-gestü... / 6.3 Analyse und Reporting

Analyse und Reporting werden mit dem Einsatz traditioneller und explorativer BI-Frontends intensiv unterstützt.[1] KI-gestützte Analysemodelle bieten sich nicht für die direkte Datenbewirtschaftung und die Erstellung von Business-Reportingsystemen an. Hierfür sind sie nicht ausgelegt. Mit Hilfe des Einsatzes von KI können sie allerdings vorhandene Analyse- und Reportingsyste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung von Vorstandsmitgliedern einer AG zu Geschäftsführern einer Tochter-GmbH

Zusammenfassung Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft können sich nur dann selbst zu Geschäftsführern einer Tochtergesellschaft bestellen, wenn sie von den Beschränkungen des § 181 Fall 1 BGB befreit sind. Die Zwischenschaltung eines Bevollmächtigten ändert hieran nichts. Hauptteil Grundsätzlich ist es möglich, dass Vorstände einer Aktiengesellschaft (AG) zu Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschärfung der Geschäftsführerhaftung: BGH weitet Schutzbereich des Organ- und Anstellungsverhältnisses im Bereich der Kommanditgesellschaften aus

Zusammenfassung Mit Urteil vom 14.3.2023 (II ZR 162/21) verschärft der BGH die Geschäftsführerhaftung, indem er den Schutzbereich des Organ- und Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers ausweitet. Hiernach haftet ein Geschäftsführer einer geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH auch gegenüber der KG. Sachverhalt Der Kläger war Insolvenzverwalter einer GmbH & Co. KG ("Sch...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Andere Vereinbarungen/Vollmacht

Rz. 85 Andere Vereinbarungen dürften zwar in die Vergütungsvereinbarung aufgenommen werden, zu beachten ist jedoch,mehr