Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Historische Entwicklung

1.3.1 Ausgangspunkt Rz. 15 Die Gesellschaftsform der GmbH & Co. war in ihrer langjährigen Entwicklungsgeschichte sowohl zivil- als auch steuerrechtlich zunächst sehr umstritten. Äußerer Anlass des Streits war im Übrigen die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft beteiligt sein kann. Erst später kam die Sonderstellung als Komplementär hinzu und damit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3.2 Abgrenzung der typisch zur atypisch stillen Beteiligung

Rz. 195 Der stille Gesellschafter i. S. v. § 230 HGB erzielt regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen; § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG erwähnt aber auch den Ausnahmefall, der eine andere Beurteilung erfordert, wenn "… der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist." Damit wird an dieser Stelle – ähnlich wie in § 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG – der atypi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.5.3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 225 Nach ständiger Rspr. bildet die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) in der Steuerbilanz des beteiligten Mitunternehmers kein einheitliches und besonderes Wirtschaftsgut.[1] Sie entspricht vielmehr dem Saldo der anteilig auf ihn entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens – wie er im individuellen Kapitalkonto zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.7 Ausländische Kapitalgesellschaft als Komplementär

Rz. 59 Auch eine ausl. Kapitalgesellschaft kann die Komplementärstellung in einer deutschen KG übernehmen.[1] Das gilt jedenfalls für eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem EU-Staat (z. B. die niederländische B.V. & Co. KG oder die S.à.r.l. & Co. KG, bis zum "Brexit" auch die Ltd. & Co. KG). Eine ausl. Gesellschaft muss nach deutschem internationalen Privatrecht allgemei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.4 Kommanditisten als Mitunternehmer

Rz. 73 Die Frage, ob der gesellschaftsvertragliche Kommanditist ertragsteuerlich auch als Mitunternehmer anzusehen ist, hat für ihn selbst – und die KG – eine ungleich größere Bedeutung. Das gilt uneingeschränkt allerdings nur für eine natürliche Person, die nicht bereits über ein anderes Betriebsvermögen an der KG beteiligt ist. Rz. 73a Wie in Rz. 68–70 herausgestellt, könne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.1 Einführung

Rz. 176 Die vorstehend dargestellten Grundsätze und Besonderheiten werden anhand einer Reihe von praktischen Beispielen näher erläutert. Wegen der Vielgestaltigkeit der Auswirkungen auf die Gewinnermittlung und -verteilung ist es regelmäßig zweckdienlich, neben einer Gesamthandsbilanz zusätzlich Sonder- oder Ergänzungsbilanzen aufzustellen. Rz. 177 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.6.4 Einschränkungen der Verlustverrechnung durch § 15a EStG

Rz. 141 Im Anschluss an die Ergebnisverteilung bei KG und anderen vergleichbaren Gesellschaften ist § 15a EStG zu beachten. Danach dürfen die beschränkt haftenden Gesellschafter, insbesondere also die Kommanditisten, entstandene und ihnen zuzurechnende Verluste nur noch bis zur Höhe ihrer Einlage sofort als Verlustausgleich oder -abzug bei der ESt-Veranlagung geltend machen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.8.1 Grundlagen

Rz. 169 Der BFH erkennt zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer einen Leistungsaustausch in Form von Veräußerungen an.[1] Die Finanzverwaltung folgt dem. Grundsätzlich können die Gesellschaft und ihre Gesellschafter einerseits, die Gesellschafter untereinander andererseits Verträge wie unter fremden Dritten abschließen. Steuerrechtlich werden solche Verträge nur dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.4.2 Stiftung als Komplementär einer KG

Rz. 210 Das Ertragsteuerrecht behandelt das selbstständige Zweckvermögen "Stiftung" als Körperschaft, die ein eigenes Einkommen erzielen kann und damit selbstständig zur KSt herangezogen wird. Dieses Einkommen darf nur durch betriebliche Aufwendungen gemindert werden, die bei der Stiftung & Co. schon im Rahmen der Gewinnfeststellung der KG zu berücksichtigen sind. Dabei ist ...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / a) Sachverhalt zu BFH v. 19.6.2024 – II R 40/21, ErbStB 2024, 337 [Mühlenstädt]

Vater V und die Söhne S1 und S2 schlossen am 27.6.2006 einen notariell beurkundeten Vertrag über die Errichtung einer GmbH. Jeder Gesellschafter war zu einem Drittel am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Laut Satzung stand der auszuschüttende Gewinn den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung am Stammkapital zu, sofern nicht eine andere Gewinnverteilung unter Zustimmun...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / aa) Sachverhalt (vereinfachte Darstellung)

Vater V und Mutter M hielten jeweils 24 %, Sohn S und Tochter T jeweils 26 % an der GmbH. Die Gesellschafter der GmbH waren zudem die alleinigen Kommanditisten der KG, bei der es sich um eine Mitunternehmerschaft gehandelt hat. S und T waren an der KG mit jeweils 20 %, ihre Eltern mit jeweils 30 % beteiligt. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 15.9.2015 wurden sämtliche A...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / bb) Grundlegende Aussagen durch das FG Nürnberg

Das FG bestätigt die Entscheidung des FA. Es liege eine Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Bei einem schenkweisen Erwerb von einer Gesamthandsgemeinschaft (Schenkung in 2018!) sei schenkungsteuerrechtlich der Bedachte auf Kosten der Gesamthänder bereichert. Zuwendende seien in diesen Fällen die durch die Zuwendung allein vermögensmäßig entreicherten Gesamthänder. Sc...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / cc) Stellungnahme

Da hier Anteile an einer Personengesellschaft, nicht aber an einer Kapitalgesellschaft im Wert erhöht wurden, stellt sich die Frage, ob § 7 Abs. 8 ErbStG verwirklicht wurde, nicht. Das FG würdigt also zu Recht, inwieweit der Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG berührt wurde, und kommt zu dem folgerichtigen Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Schenkung (R E 7.1...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / aa) Sachverhalt (vereinfachte Darstellung)

An der KG sind A mit 60 % und B mit 40 % beteiligt. Die KG hält sämtliche Anteile an der GmbH. Die KG überträgt im Jahre 2018 diese Anteile an der GmbH unentgeltlich auf B. Das FA geht von einer Schenkung von 60 % der Anteile an der Kapitalgesellschaft von Gesellschafter A an Gesellschafter B aus. Grafik 4: Sachverhalt zu FG Nürnberg v. 14.3.2024 – 4 K 263/22mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / cc) Stellungnahme

Der Sachverhalt des vom FG Nürnberg behandelten Falls ist im Grunde der komplett entgegengesetzte Sachverhalt des beim FG Hamburg entschiedenen Verfahrens. GmbH-Anteile werden auf einen Gesellschafter übertragen, allerdings wurden sie über eine Gesamthandsgemeinschaft vermittelt. Beim Fall des FG Hamburg wurde die direkt vom Schenker gehaltene GmbH-Beteiligung auf einen Mitg...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / a) Sachverhalt

Die T-GmbH wurde jahrzehntelang vom Vater V allein gehalten. Die Söhne S1 und S2 wurden frühzeitig zu Geschäftsführern ernannt und erhielten jeweils 30 % der Anteile. V plante, den Söhnen i.R. eines Vermächtnisses jeweils 20 % der restlichen Anteile zu übertragen. Nach dem Tod des Vaters erhielt jedoch nur S1 die Anteile von 40 % aufgrund innerfamiliärer Konflikte. S2 beschl...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / IV. Zusammenfassung und Ausblick

Die hier behandelten Urteile zu § 7 Abs. 8 ErbStG und § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kann man zunächst wie folgt zusammenfassen:mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / bb) Grundlegende Aussagen durch das FG Hamburg

Führt ein Gesellschafter einer KG dem Gesellschaftsvermögen der KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), könne eine freigebige Zuwendung dieses Gesellschafters an die weiteren Gesellschafter vorliegen (FG Hambu...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / a) Sachverhalt BFH v. 10.4.2024 – II R 22/21, ErbStB 2024, 306 [Hartmann]

In der Entscheidung des BFH v. 10.4.2024 wurde ein Fall behandelt, in dem Miterben am 10.10.2013 ihren Anteil an der T-GmbH für 300.000 EUR an die Gesellschaft verkauften (BFH v. 10.4.2024 – II R 22/21, ErbStB 2024, 306 [Hartmann]). Der vereinbarte Kaufpreis basierte auf Unternehmensbewertungen, die sich auf einen früheren Stichtag bezogen und einen Wert von 1 Mio. EUR ergab...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / I. Die Tatbestände § 7 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 Abs. 8 ErbStG im Vergleich

Die freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfordert, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt und der Empfänger auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird, wobei der Zuwendende auch subjektiv diese Unentgeltlichkeit gewollt haben muss. Im Gegensatz dazu stellt § 7 Abs. 8 ErbStG eine Spezialnorm dar, die für Erwerbsfälle gilt, bei denen die Steuer nach dem 13.12.20...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Grundlegende Aussagen durch den BFH

Nach § 7 Abs. 8 ErbStG wird eine Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung betrachtet, wenn eine beteiligte Person durch die Leistung einer anderen Person an die Gesellschaft einen Vorteil erlangt. Der BFH bestätigt, dass diese Spezialnorm Vorrang vor der allgemeinen Norm hat (R E 7.5 Abs. 1 Satz 7 ErbStR). Die Leistung kann in verschiedenen Formen...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Grundlegende Aussagen des FG Münster

Das FG Münster verneint die Verwirklichung eines Schenkungsteuertatbestands (FG Münster v. 23.5.2024 – 3 K 2585/21, ErbStB 2024, 275 [Knittel]). Auch insb. § 7 Abs. 8 ErbStG sehe das FG nicht als erfüllt an. S2 habe als Zuwendender nicht im Bewusstsein gehandelt, die Übertragung seines Anteils an der T-GmbH ohne Verpflichtung zu erbringen. § 7 Abs. 8 ErbStG verlange nach ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Einziehung der Geschäftsanteile eines GmbH-Gesellschafters (Satz 2)

a) Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbliebenen Gesellschafter Rz. 583 [Autor/Stand] Die – nach § 34 GmbHG mögliche – Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters einer GmbH.[2] Sie führt keinesfalls zu einem Anteilsübergang auf die Gesellschaft selbst. Dies war einst entscheidend für den BFH, die Inanspruchnahme einer GmbH nach § 3 Abs. 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsformen

Rz. 285 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften[2], von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der drei Rechtsformen nicht generell,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Gesellschaftsrechtliche Beziehungen

Tz. 505 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr gesellschaftsrechtlicher Beziehungen sind insbes verbundene Unternehmen (zB MG, TG, GM, EG oder SchwGes). Gesellschaftsrechtliche Beziehungen können jedoch auch zu Pers-Ges bestehen, die vom Gesellschafter bzw mehreren Gesellschaftern beherrscht werden oder ihn bzw sie beherrschen. Grds zu vGA in Konzernstrukturen s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3 Beteiligungserwerb durch den Alleingesellschafter des veräußernden Rechtsträgers (§ 8c Abs 1 S 4 Nr 1 KStG)

Tz. 227 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8c Abs 1 S 4 Nr 1 KStG liegt ein st-schädlicher Beteiligungserwerb nicht vor, wenn an dem übertragenden Rechtsträger der Erwerber zu 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist und der Erwerber eine natürliche oder jur Pers oder eine Pers-Handels-Ges ist. Beispiel: Die T-GmbH veräußert die Beteiligung an der E-GmbH an die M-AG. Ande...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umw-Vorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fall,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Unterjähriger Erwerb einer Beteiligung (§ 8b Abs 4 S 6 KStG)

Tz. 296 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 4 S 6 KStG gilt der Erwerb einer Beteiligung von mind 10 % für Zwecke des Abs 4 als zu Beginn des Kj erfolgt. Dh ein Erwerb einer mind 10%igen Beteiligung in der Zeit zwischen dem 02.01. und dem 31.12. eines Kj wird auf den 01.01. des betreffenden Jahres zurückbezogen mit der Folge, dass die Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 und 5 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch eine nahe stehende Person oder einen rückgriffsberechtigten Dritten (§ 8b Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 257 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8b Abs 3 S 5 KStG werden auch Gewinnminderungen von dem "wes" beteiligten AE nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG erfasst. Mit der Ausweitung der Regelung auf nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sollen Umgehungsgestaltungen vermieden werden. Wes beteiligter AE iSd § 8b Abs 3 S 5 KStG kann sowohl eine Kö als auch eine natürli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht

Tz. 114 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch Umwandlungen sind regelmäßig Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Häufig wird dabei einer Kö ein Vermögensvorteil zugewendet, den sie von einem fremden Dritten nicht ohne angemessene Gegenleistung erhalten hätte. Die Zuwendung erfolgt dabei oftmals – allerdings nicht immer – gegen Ausgabe neuer Gesellschaftsrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 Innerkonzernlicher Beteiligungserwerb zwischen Rechtsträgern, an denen dieselbe Person jeweils zu 100 % beteiligt ist (§ 8c Abs 1 S 4 Nr 3 KStG)

Tz. 237 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 4 Nr 3 KStG liegt ein st-schädlicher Beteiligungserwerb nicht vor, wenn an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe natürliche oder jur Pers oder dieselbe Pers-Handelsgesellschaft zu jeweils 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Diese Regelung entspr im Wes der überholten Konzernklausel in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Tz. 205 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Wortlaut des § 8b Abs 3 S 3 KStG "Gewinnminderungen im Zusammenhang mit dem in Abs 2 genannten Anteil" ist allgemein gehalten und suggeriert, dass Gewinnminderungen jeglicher Art von der Regelung erfasst werden. Die Vorschrift muss jedoch im Zusammenspiel mit zwei weiteren Regelungen gesehen werden, die Abzugsverbote regeln, nämlich mit §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.5 Aufwand durch Erwerb von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Tz. 377 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erwirbt eine Kö ein WG aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Gründen zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist bereits innerhalb der St-Bil die Kaufpreiszahlung in angemessene AK und einen Aufwand aufzuteilen. Der Aufwand stellt auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung eine BA dar und führt auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.5 Auswirkung auf Konzernfälle

Tz. 676 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach den Grundsätzen der früheren Verw-Auff (s Tz 671aff) konnte ein ErbSt-Tatbestand bei einer vGA nicht nur dann vorliegen, wenn es sich bei den Beteiligten um eine natürliche Pers handelt (Ehegatten, Kinder, Eltern usw). Sie galt vielmehr auch dann, wenn es sich um Zuwendungen zwischen jur Pers (zB SchwGes) handelt; s Hartmann (GmbH-StB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Suchanek/Rüsch, § 8c KStG bei aufeinanderfolgenden Beteiligungserwerben, FR 2016, 260. Tz. 105 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die in § 8c Abs 1 S 1 KStG für den schädlichen Beteiligungserwerb genannte Grenzen von mehr als 50 % kann sich je nach Übertragungsgeschäft auf die Anteile am gezeichneten Kap, auf die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte beziehen. Beim gezeich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Weitere Einzelfragen

Tz. 172 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Für den Begriff der nahe stehenden Pers gelten die für die vGA entwickelten Grundsätze (dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff), da § 8 Abs 3 S 5 KStG nicht auf § 1 Abs 2 AStG verweist; ebenso s Rengers (in Brandis/Heuermann, KStG, § 8 Rn 187); s Watermeyer (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 351); und s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 749); o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Unmittelbare Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 %

Tz. 280 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8b Abs 4 S 1 KStG stellt auf die Beteiligung zu Beginn des Kj ab. Dh maßgebend ist ausschl die am 01.01. eines Jahres bestehende Beteiligungsquote. Das strenge Stichtagsprinzip ebenfalls bejahend s Urt des FG Köln v 09.06.2016 (EFG 2016, 1542) und s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 288d). Die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Fas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Voraussetzung für die Versagung der Steuerbefreiung

Tz. 153 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 4 KStG tritt ein, "soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat". Der Sachverhalt, welcher der verdeckten Einlage zugrunde liegt, muss sich also mindernd auf die Eink des AE ausgewirkt haben. Dies kann sowohl durch eine Berücksichtigung als stlich abzb Aufwand (BA oder WK) als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Grundgedanke

Tz. 170 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 5 gilt S 4 auch für eine verdeckte Einlage, die auf einer vGA einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, es sei denn, die verdeckte Einlage hat bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert. In diesen Fällen erhöht die verdeckte Einlage n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr