Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / 2. Problemstellung

In der derzeitigen Struktur liegt eine steuerliche Betriebsaufspaltung vor. In dieser typischen Konstellation hat das Betriebsunternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (OpCo-GmbH), während das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) mit einer natürlichen Person als Gesellschafter ist.[6] Die zur Begründung einer Betriebsaufspaltung erforderliche...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / a) Voraussetzungen des § 1 UmwStG

Die Anteile an der OpCo-GmbH befinden sich im steuerlichen Sonder-BV II der GmbH & Co. KG (Besitzgesellschaft im Rahmen einer steuerlichen Betriebsaufspaltung).[15] Der sachliche Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 UmwStG ist damit eröffnet. Auch der persönliche Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes ist nach § 1 Abs. 4 UmwStG erfüll...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / d) Hilfsweise ist die Steuerverstrickung der erhaltenen Anteile auch über die Bildung von gewillkürtem Sonder-BV möglich

Vor dem Hintergrund, dass der BFH in dem Urteil vom 28.5.2020 (IV R 17/17) [42] offengelassen hat, ob im Rahmen eines Anteilstausches im steuerlichen Sonder-BV hilfsweise auch die Behandlung als gewillkürtes Sonder-BV II möglich ist, weil die Beteiligungen im Streitfall ohnehin als Privatvermögen behandelt wurden, ist bei einem Anteilstausch im steuerlichen Sonder-BV besonder...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / a) Überblick

Die einzelnen Schritte der Umstrukturierung sind wie folgt: Schritt 1: Gründung einer Holdinggesellschaft HoldCo-GmbH [8] durch die natürliche Person als 100%ige Anteilseigner. Schritt 2: Einbringung sämtlicher Anteile an der OpCo-GmbH in die HoldCo-GmbH im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im steuerlichen Sonder-BV.mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / aa) Einbringungsgegenstand

Es werden unstreitig Anteile an Kapitalgesellschaften eingebracht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[16] ist der Anteilstausch nach § 21 UmwStG sowohl für im Privatvermögen gehaltene Anteile i.S.d. § 17 EStG als auch für Anteile im Betriebsvermögen anzuwenden. Soweit ersichtlich gibt es derzeit von der Finanzverwaltung keine Stellungnahme zu der Frage, ob auch im steuerlich...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / bb) Mehrheitsbeteiligung

Nach § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UmwStG muss die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung auf Grund ihrer Beteiligung einschließlich der eingebrachten Anteile nachweisbar unmittelbar[21] die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft haben (qualifizierter Anteilstausch). Vorliegend ist die unmittelbare Beteiligung der HoldCo-GmbH an der OpCo-GmbH unstreitig erfü...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / V. Fazit

Dieser Beitrag hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein qualifizierter Anteilstausch im steuerlichen Sonder-BV ertragsteuerneutral möglich ist. Der Verfasser kommt zu folgendem Ergebnis: Ein qualifizierter Anteilstausch nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG ist auf Antrag ertragsteuerneutral zu Buchwerten auch im steuerlichen Sonder-BV möglich. Die i.R.d. Anteilstauschs erhaltenen Ant...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / b) Schritt 2: Qualifizierter Anteilstauschs i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im steuerlichen Sonder-BV

Die Anteile an der OpCo-GmbH werden im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung oder alternativ im Rahmen einer Barkapitalerhöhung als Sachagio[14] übertragen.mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / 2. Stellen die i.R.d. Anteilstauschs erhaltenen Anteile notwendiges Sonder-BV II dar?

Ja, die i.R.d. Anteilstauschs erhaltenen Anteile einschließlich etwaiger davor bereits bestehender Anteile an der HoldCo-GmbH stellen notwendiges Sonder-BV II des Gesellschafters bei der GmbH & Co. KG dar, so dass es nicht zu einer steuerlichen Entnahme der Anteile in das steuerliche Privatvermögen kommt. Dies wird wie folgt begründet: a) BFH-Rechtsprechung zur Spaltung im So...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / cc) Gegen Gewährung neuer Anteile

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 21 UmwStG ist, dass die Übertragung "gegen Gewährung neuer Anteile" erfolgt. Hier kommt die Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung in Frage.[22] Beraterhinweis Grundsätzlich ist es nach Auffassung der Finanzverwaltung[23] sowie nach der BFH-Rechtsprechung[24] auch möglich, wenn die Einbringung zusätzlich zu einer Bareinlage als Aufgeld...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / 1. Ist ein qualifizierter Anteilstausch nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im Sonder-BV möglich?

Ja, die Übertragung der Beteiligung (OpCo-GmbH) vom Gesellschafter in die HoldCo-GmbH kann nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG auf Antrag ertragsteuerneutral zu Buchwerten erfolgen. Dies wird wie folgt begründet: a) Voraussetzungen des § 1 UmwStG Die Anteile an der OpCo-GmbH befinden sich im steuerlichen Sonder-BV II der GmbH & Co. KG (Besitzgesellschaft im Rahmen einer steuerlichen ...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / 1. Ausgangsstruktur

Die Ausgangsstruktur vor Implementierung der geplanten Umstrukturierungsschritte (nachfolgend unter III. dargestellt) ist wie folgt: Die GmbH & Co. KG ist ein Besitzunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft.[5] Sie vermietet ein Industriegebäude an das operativ tätige Betriebsunternehmen, hier die OpCo-GmbH. Grafisch stellt sich die Ausgangsstruktur wie folgt da...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / 3. Die Umstrukturierungsschritte im Einzelnen

a) Schritt 1: Gründung der HoldCo-GmbH Steuerlich sind bei diesem Schritt keine Besonderheiten zu beachten. b) Schritt 2: Qualifizierter Anteilstauschs i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im steuerlichen Sonder-BV Die Anteile an der OpCo-GmbH werden im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung oder alternativ im Rahmen einer Barkapitalerhöhung als Sachagio[14] übertragen.mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / 2. Zielsetzung der Umstrukturierung

Mit der Umstrukturierung werden u.a. die nachfolgenden Ziele verfolgt: a) Betriebswirtschaftlicher Hintergrund Die HoldCo-GmbH kann sich auf andere Tätigkeitsfelder als die OpCo-GmbH fokussieren. Z.B. könnten die Gewinne auf Ebene der HoldCo-GmbH in Aktien, Immobilien oder andere Vermögensanlagen investiert werden. Betriebswirtschaftlich ist es sinnvoll, die nicht betriebsnotw...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / b) Zivilrechtliche und steuerliche Zielstruktur

Die zivilrechtliche und steuerliche Zielstruktur stellt sich grafisch wie folgt dar: Abb. 2: Zivilrechtliche und steuerliche Zielstrukturmehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / 1. Geplante Umstrukturierung

a) Überblick Die einzelnen Schritte der Umstrukturierung sind wie folgt: Schritt 1: Gründung einer Holdinggesellschaft HoldCo-GmbH [8] durch die natürliche Person als 100%ige Anteilseigner. Schritt 2: Einbringung sämtlicher Anteile an der OpCo-GmbH in die HoldCo-GmbH im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im steuerlichen Sonder-BV. b) Zivilre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / b) Grundsatz: Notwendiges Sonder-BV bleibt notwendiges Sonder-BV

Nach dem BFH-Urteil v. 28.5.2020 – IV R 17/17, BStBl. II 2023, 607 unter Rz. 24 ff. gilt für gegen notwendiges Sonder-BV eingetauschte Wirtschaftsgüter der Grundsatz, dass diese zunächst (notwendiges) Sonder-BV bleiben, bis sie entnommen werden. Ist von einem "Anteilstausch" auszugehen, so teilen auch die vom übernehmenden Rechtsträger infolge der Übertragung zugeteilten Ant...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Leitsatz 1. Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken (Anschluss an Senatsurteil vom 28.10.2009 – IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539). 2. Die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, müssen sich weder aus dem Vertragswortlaut ergeben noch zeitnah mit Vertragsabschluss gegenüber d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.4 Testamentsvollstreckung und GmbH-Anteil

Die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Anteil ist ohne Weiteres zulässig – auch ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter. Der Testamentsvollstrecker nimmt die Rechte des Erben kraft eigenen Rechts in vollem Umfang wahr. Vorbehaltlich des Verbots der unentgeltlichen Verfügung nach § 2205 Satz 3 BGB umfasst die Testamentsvollstreckung auch Rechte des Testamentsvollstrecke...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.1 Geschäftsführer und Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 35 Die BSG-Rechtsprechung zu den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zwar restriktiver geworden; im Sinne der Rechtsklarheit aber auch klarer. Die Rechtsprechung hat sich hin zu einer formalen Betrachtung entwickelt (zutreffend: Rossa-Heise, GmbH-StB 2023, 104, 106). Die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung – insbesondere auch mit der Betrachtu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonstige Vermögensgegenstände / 7 Wann ein Steuererstattungsanspruch als "sonstiger Vermögensgegenstand" aktiviert werden muss

§ 37 AO regelt die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Ist nach dessen Abs. 2 eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräuß...§ 9 Nr. 2 GewStGmehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.4 Vorläufiger Verwalter

Sicherung des Vermögens Das Insolvenzgericht muss alles tun, um bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Zu den möglichen Maßnahmen gehört die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 InsO). Er wird meist auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt. Eine vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honoraroptimierung für Steu... / 5 Durchgriff auf Dritte

Gehören zum Kreis der Mandanten kleine und mittlere Kapitalgesellschaften mit personalistischer Struktur oder Personengesellschaften, bei denen kein vollhaftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z. B. GmbH & Co. KG), empfiehltes sich, die einzelnen Gesellschafter ebenfalls in die Verpflichtung zu nehmen. Bei Kreditinstituten gehört es zur Selbstverständlichkeit, d...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.1 Antrag

Antrag erforderlich Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens befindet das Gericht über den (möglichen) Antrag des Schuldners [1] auf Restschuldbefreiung.[2] Ein solcher Antrag ist bei Verbraucherinsolvenzen mit dem (Eigen-)Antrag [3] auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach zu stellen (§ 305 Abs. 1 Nr. 2 InsO); in den übrigen Fällen soll er mit dem Antrag au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4 Schuldner

Wer ist insolvenzfähig? Insolvenzschuldner ist, über wessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies kann das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person (z. B. AG, GmbH, Verein), aber auch einer sog. Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit sein; zu Letzteren zählen insbesondere die OHG, die KG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Streitig ist die...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.1 Bestellung

Auswahl­verfahren Zum Insolvenzverwalter bestellt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person,[1] die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist (§ 56 InsO). Meist handelt es sich hie...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.1 Haftung nach § 2219 BGB

Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene, spezielle Regelung.[1] Gem. § 2219 Abs. 1 BGB haftet der Testamentsvollstrecker für den entstehenden Schaden des Erben, wenn er die ihm obliegenden Verpflichtungen verletzt. Durch die persönliche Haftung soll er zur Einhaltung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung angehalten werden. Der Tes...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der Re...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz 1. Werden die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft aufgrund eines nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbaren Rechtsgeschäfts in der Hand eines Erwerbers vereinigt und sinkt dessen Beteiligung zu einem späteren Zeitpunkt unter die nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Beteiligungsquote ab, unterliegt ein Anteilserwerb, der zu einer erneuten Anteilsvereinigung in der Hand des Erwerbers führt, wieder nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbs...mehr

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Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Leitsatz Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG Sachverhalt Der Kläger war Alleingesellschafter einer grundbesitzenden GmbH. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.6.2016 übertrug er einen Geschäftsanteil von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.3 GmbH & Co. im weiteren Sinne

Rz. 10 In der Literatur und Rspr. wird innerhalb dieser Gesellschaftsform weiter unterschieden. Von einer allgemeinen, unechten oder atypischen GmbH & Co. (GmbH & Co. im weiteren Sinne) ist die Rede, wenn die GmbH zwar als einziger Komplementär auftritt, die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten aber nicht oder nur z. T. identisch sind. Diese Konstellation findet ma...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.4 GmbH & Co. im Ausland

Rz. 27 Im europäischen Ausland haben sich ähnliche Entwicklungen ergeben wie in Deutschland. Wenn auch Einzelfragen mitunter streitig sind – so insbesondere die Frage, ob die Komplementär-GmbH wenigstens in geringem Umfang am Vermögen beteiligt sein muss oder ob eine Einheits-GmbH & Co. KG möglich ist – ist die GmbH & Co. KG in vielen Staaten mittlerweile bekannt.[1] Rz. 28 e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.5 Einmann-GmbH & Co.

Rz. 13 Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH & Co. i. e. S. gehen hin bis zur Einmann-GmbH & Co. Als Sonderfall der personengleichen GmbH & Co. KG ist die Einmann-GmbH & Co. KG dadurch gekennzeichnet, dass der Alleingesellschafter der GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist. Gerade bei dieser häufig anzutreffenden Ausprägung lassen sich unbegrenzte Unternehmerinitiati...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.5 Mehrstöckige GmbH & Co.

4.10.5.1 Rechtsgrundlagen Rz. 220 Diese Sonderform – in der Praxis zumeist als doppelstöckige GmbH & Co. anzutreffen – wird im Grunde nur noch wegen handelsrechtlicher Vorteile, z. B. wegen des des Vorliegens der Kaufmannseigenschaft[1], sowie unter mitbestimmungsrechtlichen Aspekten[2] empfohlen. Rz. 221 Für den Normalfall führt die Einschaltung einer weiteren GmbH & Co. zu e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3 GmbH & atypisch Still

4.10.3.1 Grundlagen Rz. 193 Das Bild einer Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft wird besonders bei der GmbH & atypisch Still deutlich. Sie ist im Handels- wie im Steuerrecht gleichermaßen anerkannt; beide Rechtsgebiete gehen bei ihrer Wertung indessen völlig unterschiedliche Wege. Während das Handelsrecht der außergewöhnlichen Stärkung der Rechte des stillen Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.4 GmbH & Still

Rz. 53 Eine gewisse Sonderstellung im Kreis der Sonderformen nimmt die atypisch stille Gesellschaft zur GmbH ein, die "GmbH & Still". Bei ihr stehen gesellschaftsrechtlicher Ansatz- und Ausgangspunkt sowie tatsächliche Aus- und Umgestaltung im Gegensatz zueinander. Rz. 53a Im Fall der GmbH & Still beteiligen sich natürliche oder juristische Personen entsprechend den §§ 230–23...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.3 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 104 Die GmbH & Co. im weiteren Sinne (Rz. 10) und die Einheitsgesellschaft /Rz. 50f.) sind in Bezug auf die Behandlung der Anteile an der Komplementär-GmbH unproblematisch. Im ersten Fall zählen sie zum Vermögen dritter Personen und sind bei diesen ertragsteuerlich zu erfassen, im zweiten Fall gehören sie zum Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. und sind schon aus diesem G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.12 Internationale Besteuerung der GmbH & Co. KG

Rz. 247 Nachfolgend werden ausgewählte internationale Besteuerungsaspekte der GmbH & Co. G mit Bezug zur GmbH & Co. KG besprochen. Eine umfassende Darstellung der internationalen Besteuerung von Mitunternehmerschaften ist an dieser Stelle weder möglich noch gewollt. 4.12.1 Nationales Recht – beschränkte Steuerpflicht und ausländische Einkünfte Rz. 248 Im nationalen Recht ist i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.2 GmbH ohne eigenen Betrieb

Rz. 87 Im Normalfall der GmbH & Co., insbesondere bei der GmbH & Co. im engeren Sinne, ist die Komplementär-GmbH nur gegründet worden, um als persönlich haftender Gesellschafter in eine KG einzutreten. Sie verfügt aus diesem Grund weder über einen eigenen Betrieb noch sonst über größere Vermögenswerte. Ihr Beitrag erschöpft sich regelmäßig in der Vertretung, Geschäftsführung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.3 Komplementär-GmbH als Mitunternehmer

Rz. 71 Auch bei der Komplementär-GmbH setzt die Mitunternehmerstellung das Vorliegen von Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative voraus. Beide Merkmale müssen vorliegen, jedoch kann die geringere Ausprägung eines Merkmals im Rahmen der gebotenen Gesamtbeurteilung der Umstände des Einzelfalls durch eine stärkere Ausprägung des anderen Merkmals ausgeglichen werden. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.4.2 Auswirkung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 151 Sind im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. vGA angefallen, muss die bei der Komplementär-GmbH eingetretene Vermögens- und Einkommensminderung wieder ausgeglichen werden. Das kann nur außerbilanziell geschehen, weil der fehlende Gewinnanteil tatsächlich nicht das Vermögen der Kapitalgesellschaft erhöht hat und insoweit auch zivilrechtlich regelmäßig kein Ans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.8.3 Übertragung von Anteilen an der Komplementär-GmbH

Rz. 171 Die GmbH-Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co. gehören steuerlich zu ihrem Sonderbetriebsvermögen. Ein Herauslösen aus dieser Bindung ist grundsätzlich nur mit Steuerfolgen möglich. Die Anteile sind zwar notwendiges Betriebsvermögen, stellen für sich aber weder einen Betrieb noch einen Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil dar. Daraus folgt, dass ein Gewinn im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.12.3 GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft

Rz. 254 Die GmbH & Co. KG ist eine häufige Rechtsform für eine Holdinggesellschaft.[1] Die damit jeweils verbundenen Zielsetzungen sind einerseits – im Inbound-Sachverhalt – der Weg in die Veranlagung, um damit den strengen Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG zu entgehen und/oder in den Genuss des § 8b KStG zu gelangen, andererseits – im Outbound-Sachverhalt – für die Bete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.3 GmbH mit eigenem Betrieb

Rz. 89 Vom Grundsatz her ist jede GmbH berechtigt und geeignet, als Komplementär in eine KG einzutreten. Ein daneben bestehender eigener Betrieb oder sonst vorhandenes Sachvermögen steht dem nicht entgegen. In diesen Fällen gilt es nur, die einzelnen Tätigkeitsbereiche für steuerliche Zwecke abzugrenzen. Soweit der Betrieb oder das Sachvermögen der GmbH & Co. zur Verfügung g...mehr