Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Beschluss: Auslegung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Auslegung eines Beschlusses: Ist der Verwalterin oder einem anderen Unternehmen die Entlastung erteilt worden? Auslegung von Beschlüssen Beschlüsse sind wegen der Bindung der Wohnungseigentümer und ihrer Sondernachfolger (§ 10 Abs. 3 WEG), wenn sie sich "über den Tag hinaus" einem Punkt widmen, aus sich heraus auszulegen – objektiv und no...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.6 Ausnahmeregelung zum Verlustabzug

Ein Übernahmeverlust bleibt nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG unberücksichtigt und kann damit nicht mit den Erträgen nach § 7 UmwStG verrechnet werden, wenn ein Veräußerungsverlust beim Verkauf der Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Satz 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder wenn die Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerrechtlic...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4.5 Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft innerhalb der Fünfjahresfrist

Kommt es bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 20 bzw. § 24 UmwStG zu Zwischenwerten zu einem Übertragungsgewinn, unterliegt dieser Gewinn ungeachtet des Eintritts in die steuerliche Rechtsstellung insoweit der Anwendung des § 18 Abs. 3 UmwStG.[1] Wird der Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil nach § 20 bzw. § 24 UmwStG zu...mehr

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Eigentümerversammlung: Auss... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer vom Stimmrecht über die Abberufung des Verwalters ausgeschlossen sein kann, wenn er gesellschaftlich mit dem Verwalter über eine andere Gesellschaft verbunden ist. Stimmrechtsausschluss Ein Wohnungseigentümer ist gem. § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme ein...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.3 Frist zur Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz

Durch den durch das JStG 2024 neu geschaffenen § 3 Abs. 2a UmwStG wird die bisherige Verwaltungsauffassung[1] zur entsprechenden Anwendung des § 5b EStG in das Gesetz aufgenommen. Nach dieser Vorschrift muss die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft der zuständigen Finanzbehörde spätestens 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, in den der steuerl...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.1 Ermittlung des maßgebenden Ausgangsvermögens für den Übernahmegewinn

Das Vermögen der übertragenden Kapitalgesellschaft ist nach § 4 Abs. 1 UmwStG in der Eröffnungsbilanz der übernehmenden Personengesellschaft mit den in der Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft ausgewiesenen Werten zu übernehmen.[1] Zur Ermittlung des Übernahmegewinns ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwStG bei einer Personengesellschaft das übernommene Vermögen nach ...mehr

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Eigentümerversammlung: Einb... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage X gibt es nur 3 Wohnungseigentumsrechte, keine Gemeinschaftsordnung, keinen Verwalter und keine Verwaltungsbeiräte. Wohnungseigentümerin 3 ruft per E-Mail vom 11.5.2022 eine Versammlung auf den 18.5.2022, 17.30 Uhr, ein. Wohnungseigentümer 1 teilt mit, aus Termingründen nicht kommen zu können. Per E-Mail vom 15.5.2022 schlägt er aber einen neue...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1.6 Umwandlung anstatt Liquidation

Soll der Betrieb der überschuldeten GmbH fortgeführt werden, ist eine Liquidation ausgeschlossen. In diesen Fällen bietet sich eine Sanierung der überschuldeten Gesellschaft z. B. durch eine Umwandlungsmaßnahme an. In Betracht kommen hierzu eine Verschmelzung auf eine bestehende Personenhandelsgesellschaft,[1] eine Verschmelzung auf den einzigen Gesellschafter,[2] ein Formwechs...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2.3 Prüfungsreihenfolge für die Beschränkung des Besteuerungsrechts

Für die Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG ist daher wie folgt zu prüfen: Zunächst ist zu bestimmen, ob vor der Umwandlung ein deutsches Besteuerungsrecht an Einkünften der Kapitalgesellschaft bestanden hat, so dass ein Ansatz in der steuerlichen Schlussbilanz erfolgen muss. Ist die übertragende Kapitalgesellschaft in Deutschland ansässig, so unterliegt sie gemäß § ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1.3 Unternehmensverkauf

Mittelständische Kapitalgesellschaften sind oftmals nicht veräußerbar, weil der Erwerber mit der Zahlung des Kaufpreises kein AfA-Potenzial generiert, die Finanzierungskosten dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterfallen und eine Teilwertabschreibung auf zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteilen nur bei einer dauernden Wertminderung möglich ist. Kann die Teilwertabsc...mehr

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Eigentümerversammlung: Grun... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen X zum Mitglied des Verwaltungsbeirats. Ferner wird bestimmt, dass die X-GmbH mit Planungsleistungen für die Erneuerung der Dächer beauftragt werden soll. Gegen diese Beschlüsse wendet sich Wohnungseigentümer K. Er rügt, ein Y, der kein Wohnungseigentümer sei, sei in der Versammlung anwesend gewesen. X sei auch kein Wohnungseigentümer. Wohnung...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.4 Steuerliche Behandlung des Übernahmegewinns

Ein sich ergebender Übernahmegewinn wird bei den Gesellschaftern der übernehmenden Personengesellschaft wie ein Gewinn aus der Veräußerung der Anteile besteuert: Er entsteht mit Ablauf des steuerrechtlichen Übertragungsstichtags.[1] Bei an der Personengesellschaft beteiligten natürlichen Personen unterliegt der Übernahmegewinn nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG dem Teileinkünfteve...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 13.5 Steuerliche Behandlung der verbleibenden Anteilseigner

Es gilt Folgendes: Abbildung 17 Für die im Rückbeziehungszeitraum erfolgten Zahlungen an verbleibende Anteilseigner gilt die Rückbeziehung nach § 2 Abs. 1 UmwStG in vollem Umfang. Im Rückbeziehungszeitraum gezahlte Vergütungen an den Gesellschafter für die Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft (Arbeitslohn oder Honorar); die Hingabe von Darlehen (an den Gesellschafter bezahlte Zi...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7.4 Erträge nach § 7 UmwStG lösen eine zwingende Kapitalertragsteuerpflicht aus

Die fiktive Auskehrung unterliegt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer i. H. von 25 %.[1] Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Verrechnung mit Übernahmeverlusten. Übernimmt die übertragende Kapitalgesellschaft diese Kapitalertragsteuer, wäre darin eine weitere Ausschüttung an die Gesellschafter zu sehen.[2] Es gilt daher Folgendes: Abbildung 8 Schuldnerin der ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4 Missbrauchsklausel des § 18 Abs. 3 UmwStG bei Betriebsveräußerung/-aufgabe innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und wird die Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 3 UmwStG der Gewerbesteuer.[1] Auch diese Gewerbesteuer ist nach § 4 Abs. 5b EStG nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.[2] Ebenfalls der...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Das übertragene Vermögen muss Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft/des übernehmenden Einzelunternehmens werden

Das UmwG setzt nach § 120 UmwG nicht die Übertragung des Vermögens auf ein anderes Unternehmen voraus. Deshalb ist z. B. auch die Verschmelzung auf Privatvermögen möglich. Voraussetzung für die Nichtbesteuerung von stillen Reserven (Buchwertansatz in der Übertragungsbilanz) ist jedoch nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG, dass die spätere Besteuerung der stillen Reserven im Inland si...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 14 Auswirkungen von Gewinnausschüttungen

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft rückbeziehend umgewandelt, besteht sowohl bei Gewinnausschüttungen als auch bei Anteilsveräußerungen im Rückbeziehungszeitraum das Problem, dass zivilrechtlich die Ausschüttung bzw. die Anteilsveräußerung von einer Kapitalgesellschaft vorgenommen wird, diese Kapitalgesellschaft aber steuerrechtlich bereits als Person...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.7 Fremdfinanzierte Anteile

Geht das Vermögen auf eine Personengesellschaft über und wurde ein Darlehen zur Anschaffung der Anteile an der übertragenden GmbH aufgenommen, so sind die Kreditzinsen künftig Sonder-Betriebsausgaben (bzw. Betriebsausgaben bei der Verschmelzung auf den einzigen Gesellschafter)[1]. Dies hat folgenden Vorteil: Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag waren die Finanzierungskost...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.1 Übernahme der Pensionsrückstellung durch das Personenunternehmen

Für die steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellung gilt Folgendes:[1] Abbildung 13 Praxis-Beispiel Sachverhalt Es erfolgt eine Umwandlung auf eine Personengesellschaft; den alleinigen Gesellschafter. Stellungnah...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 13 Rückbeziehung der Umwandlung

Zivilrechtlich besteht der übertragende Rechtsträger bei einer Umwandlung bis zur Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister weiter fort. Die Geschäfte des übertragenden Rechtsträgers gelten jedoch ab dem Umwandlungsstichtag als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen.[1] Es gilt Folgendes: Abbildung 14 Der ertragsteuerliche Übertragungsstichtag i. S. des...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 7.1 Versteuerung der Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen (ohne den Bestand des steuerlichen Einlagekontos i. S. des § 27 KStG) werden nach § 7 UmwStG als Kapitalertrag besteuert: Abbildung 6 Für natürliche Personen als Anteilseigner führt dies nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren (mit 60 %), wenn die Anteile zu einem Betriebsvermögen gehören. Soweit die Anteile zum...mehr

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Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Lieferungen und sonstigen Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lief...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 14.3.1 Zeitpunkt der Veräußerung

Für den Anteilserwerber ist der Zeitpunkt der Anteilsveräußerung rückzubeziehen auf den steuerrechtlichen Übertragungsstichtag. Dies bedeutet, dass der Übernahmegewinn der Personengesellschaft so zu ermitteln ist, als hätte der Erwerber die Anteile am steuerrechtlichen Übertragungsstichtag angeschafft und in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft eingele...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4.4 Keine Umgehungsmöglichkeit des § 18 Abs. 3 UmwStG durch die Schaffung von mehrstöckigen Personengesellschaften

Um eine Umgehung der Gewerbesteuerpflicht zu unterbinden, indem nicht der Betrieb der Personengesellschaft selbst veräußert oder aufgegeben wird, sondern bei mehrstöckiger Gesellschaftsstruktur eine mittelbar an der übernehmenden Personengesellschaft beteiligte natürliche Person einen Anteil an der vermittelnden Personengesellschaft veräußert, wurde eine entsprechende Regelu...mehr

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Der Statuswechsel von der e... / 2. Gesellschafterbeitritt, insb. Beitritt der Komplementär-GmbH

Auch Änderungen im Gesellschafterbestand sind möglich; somit kann zugleich ein Gesellschafteraustritt oder -beitritt angemeldet werden (s. Begründung Regierungsentwurf MoPeG, BT-Drucks. 19/27635, 138, s. hierzu auch Bleifeld, RNotZ 2024, 209 [218]; Lautner, MittBayNot 2024, 230 [233]). Demnach kann auch die Komplementär-GmbH bei dem Wechsel von der eGbR in die GmbH & Co. KG ...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / a) Schritt 1: Gründung der HoldCo-GmbH

Steuerlich sind bei diesem Schritt keine Besonderheiten zu beachten.mehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organschaftliche Ausgleichszahlung an außenstehende Minderheitsgesellschafter (GmbHStB 2025, Heft 5, S. 147)

Zivil- und steuerrechtliche Fragestellungen Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Ausgleichszahlung an den außenstehenden Minderheitsgesellschafter (= ein nicht demselben Konzern zugehöriger Gesellschafter) ist eine Entschädigung, die ein Minderheitsgesellschafter erhält, wenn ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Organgese...mehr

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Der Statuswechsel von der eGbR in die GmbH & Co. KG (GmbHStB 2025, Heft 5, S. 156)

Neue Möglichkeiten durch das MoPeG Dr. Martin Lohr, Notar[*] Mit dem MoPeG wurde auch der Statuswechsel geregelt, d.h. die Anmeldung einer bereits im Register erfassten Personengesellschaft zur Eintragung in ein anderes Register. Frühere Nachweisprobleme bezüglich der Identität der Gesellschaft entfallen. Der Beitrag beinhaltet eine Kurzübersicht und einen Formulierungsvorsch...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / III. Lösungsvorschlag: Implementierung einer Holding-GmbH im steuerlichen Sonder-BV

1. Geplante Umstrukturierung a) Überblick Die einzelnen Schritte der Umstrukturierung sind wie folgt: Schritt 1: Gründung einer Holdinggesellschaft HoldCo-GmbH [8] durch die natürliche Person als 100%ige Anteilseigner. Schritt 2: Einbringung sämtlicher Anteile an der OpCo-GmbH in die HoldCo-GmbH im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im steue...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / VI. Zusammenfassung

Die Ausgleichszahlung im Rahmen eines GAV stellt die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen des außenstehende Minderheitsgesellschafters sicher. Bei der Gestaltung der Ausgleichszahlungen ist besondere Vorsicht bei variablen, gewinnabhängigen Komponenten geboten. Diese sollten den Vorgaben des § 14 Abs. 2 KStG entsprechen, um die Anerkennung der Organschaft nicht zu gefährd...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / II. Höhe des Ausgleichsanspruchs

Der nach § 304 Abs. 2 AktG mindestens jährlich zu zahlende Ausgleichsanspruch muss einem Betrag entsprechen, der nach der bisherigen Ertragslage der Organgesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelne Aktie/Geschäftsanteile verteilt w...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / III. Anpassung der Ausgleichszahlung

Ob oder unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Ausgleichszahlung während des laufenden GAV möglich ist, wurde – soweit ersichtlich – bislang nicht finanzgerichtlich geklärt. Auch zivilrechtlich ist diese Frage offen.[8] Vorzeitige Beendigung eines GAV: Für die steuerrechtlich unschädliche, vorzeitige Beendigung eines GAV setzt das Gesetz in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S....mehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / I. Zivilrechtliche Fragen

Der Gewinnabführungsvertrag (GAV) muss von der Hauptversammlung der Organgesellschaft sowie des Organträgers mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des vertretenen Kapitals genehmigt werden (§ 293 AktG). Beachten Sie: Über die bei einer beteiligten GmbH i.R.d. zustimmenden Gesellschafterbeschlusses zu erfüllenden Mehrheitserfordernisse wird gestritten[1]; nach der Rechtsprec...mehr

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Der Statuswechsel von der e... / 8. Musterformulierungen zur Statusanmeldung

Bleifeld, RNotZ 2024, 209 (230 f.); Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 12. Aufl. 2024, A 20.18-20.20; Heckschen / Freier; Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 5 Rz. 81 f.; Krafka, Registerrecht, 12. Aufl. 2024, Rz. 2329 Anmeldung des Statuswechselsmehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Ausgleichszahlung an den außenstehenden Minderheitsgesellschafter (= ein nicht demselben Konzern zugehöriger Gesellschafter) ist eine Entschädigung, die ein Minderheitsgesellschafter erhält, wenn ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger abgeschlossen w...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / V. Steuerliche Folgen der Ausgleichszahlung

Da es sich handelsrechtlich um Betriebsausgaben handelt, vermindern sie den abzuführenden Gewinn und erhöhen einen auszugleichenden Verlust. Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich um nichtabziehbare Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 9 EStG, die wie Gewinnverwendungen zu behandeln sind und damit dem Gewinn außerbilanziell wieder hinzuzurechnen sind.[15] Leistung der A...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / IV. Angemessenheit der Ausgleichszahlung

Die Angemessenheit der Ausgleichszahlung richtet sich nach § 304 Abs. 2 AktG und dem erwartbaren Unternehmensgewinn der Organgesellschaft. Dabei wird in der Regel ein Durchschnittswert der Gewinne der letzten Jahre herangezogen und in Relation zur Höhe der Beteiligung des Minderheitsgesellschafters gesetzt. Ein Verstoß in Form eines vollständigen Verzichts auf Ausgleichszahlung...mehr

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Der Statuswechsel von der e... / 4. Verfahrensschritte

Der Statuswechsel wird registerrechtlich wie folgt vollzogen (s. Lieder, GmbH 2024, 897 [898 ff.], Roth in Hopt, HGB, 44. Aufl. 2025, § 106 Rz. 19 ff.; s. auch die Muster der Registereintragungen bei Krafka, Registerrecht, 12. Aufl. 2024, Rz. 2330 ff.). Die Anmeldung erfolgt nur bei dem Register, bei dem die Gesellschaft bereits eingetragen ist (§ 707c Abs. 1 BGB); beim Wechs...mehr

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Der Statuswechsel von der e... / 5. Identitätsprinzip

Ebenso wie bei einem Formwechsel nach dem UmwG gilt das Identitätsprinzip (Lieder, GmbHR 2024, 897 [903]). Mithilfe des neuen Registerauszugs kann der Identitätsnachweis erbracht werden, da dort Firma/Name, Registernummer und Registergericht der früheren Eintragung vermerkt werden (§ 707c Abs. 4 S. 1 BGB). Verfügt z.B. die eGbR über Grundbesitz, kann die Grundbuchberichtigun...mehr

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Der Statuswechsel von der e... / 7. Anspruch auf den Statuswechsel im Erbfall

§ 724 Abs. 1 BGB regelt einen Anspruch der Erben, dass die bislang bestehende eGbR künftig in der Rechtsform der KG fortgeführt wird. Wird dieser "Umwandlungsantrag" abgelehnt, kann der Gesellschafter das Gesellschaftsverhältnis kündigen (Einzelheiten hierzu bei Retzlaff in Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 724 Rz. 2 ff.).mehr

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Der Statuswechsel von der e... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Mit dem MoPeG wurde auch der Statuswechsel geregelt, d.h. die Anmeldung einer bereits im Register erfassten Personengesellschaft zur Eintragung in ein anderes Register. Frühere Nachweisprobleme bezüglich der Identität der Gesellschaft entfallen. Der Beitrag beinhaltet eine Kurzübersicht und einen Formulierungsvorschlag.mehr

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Der Statuswechsel von der e... / 3. Materiell-rechtliche Voraussetzungen des Rechtsformwechsels

Der Statuswechsel bezieht sich auf das Registerverfahren des Rechtsformwechsels. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen sind davon unabhängig, sofern die Eintragung der neuen Rechtsform keine konstitutive Wirkung hat (s. Heckschen / Freier; Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 5 Rz. 14, Rz. 22 ff. zu den materiellrechtlichen Voraussetzungen). So...mehr

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Der Statuswechsel von der e... / 1. Allgemeines zum Statuswechsel

§ 707c Abs. 1 BGB definiert den Statuswechsel als "Anmeldung zur Eintragung einer bereits in einem Register eingetragenen Gesellschaft unter einer anderen Rechtsform einer rechtsfähigen Personengesellschaft in ein anderes Register." Die Regelung des § 707c BGB ist nicht auf die eGbR als Ausgangs- oder Zielgesellschaft beschränkt; sie erfasst über die Regelungen der § 106 Abs....mehr

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Der Statuswechsel von der e... / 6. Besonderheiten der Nachhaftung beim Wechsel zur KG

§ 707c Abs. 5 regelt die Nachhaftung eines Gesellschafters, der künftig als Kommanditist nur mit der im Register eingetragenen Haftsumme haftet, für die bis dahin entstandenen Verbindlichkeiten. Durch einen Verweis auf § 728b BGB wird die Nachhaftung auf fünf Jahre begrenzt. Durch die Regelung wird der Gesellschafter, der infolge des Statuswechsels Kommanditist wird, bezügli...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / c) Nachfolgende Prüfung des Vorliegens einer Entnahme

Des Weiteren muss geprüft werden, inwieweit im Anschluss an den "Anteilstausch" eine Gewinnrealisierung durch eine gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG) der i.R.d. Umwandlung neu zugeteilten ("eingetauschten") GmbH-Anteile aus dem Sonder-BV II des Gesellschafters eingetreten ist.[38] Entscheidend für die Entnahme ist, ob di...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / a) BFH-Rechtsprechung zur Spaltung im Sonder-BV analog anwendbar

Wie bereits oben unter IV. 1. erläutert, ist nach der BFH-Rechtsprechung[26], der finanzgerichtlichen Rechtsprechung[27] und der Auffassung im Schrifttum[28] sowie nach hier vertretenen Auffassung ein qualifizierter Anteilstausch i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im steuerlichen Sonder-BV grundsätzlich möglich. Mit Urteil vom 15.6.2016 (I R 69/15)[29], das einen qualifizierten A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / I. Einleitung

Mittelständische Personengesellschaften sind häufig in der Rechtsform der typischen GmbH & Co. KG organisiert.[1] Auch die Rechtsform der GmbH ist im Mittelstand eine besonders beliebte Rechtsform. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung werden die beiden Rechtsformen miteinander kombiniert, so dass das grundbesitzhaltende Besitzunternehmen die Rechtsform einer Personengesellschaft...mehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / b) Steuerliche Zielsetzung

Steuerliche Ziele der Umstrukturierung sind folgende: Vereinnahmung nahezu steuerfreier Dividenden auf Ebene der HoldCo-GmbH. Die Steuerbelastung auf an die HoldCo-GmbH ausgeschüttete Gewinnausschüttungen ist nach § 8b Abs. 1, 5 KStG im Ergebnis zu 95 % steuerfrei und 5 % steuerpflichtig. Sukzessives Hineinwachsen in die Statusverbesserung des § 8b Abs. 2, 3 KStG i.R.d. steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / a) Betriebswirtschaftlicher Hintergrund

Die HoldCo-GmbH kann sich auf andere Tätigkeitsfelder als die OpCo-GmbH fokussieren. Z.B. könnten die Gewinne auf Ebene der HoldCo-GmbH in Aktien, Immobilien oder andere Vermögensanlagen investiert werden. Betriebswirtschaftlich ist es sinnvoll, die nicht betriebsnotwendigen liquiden Mittel von der Haftungsmasse der OpCo-GmbH zu separieren. Die Vermögensgegenstände werden au...mehr