Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Gesellschafter

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2 Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters

4.2.2.1 Allgemeines Rz. 598 Im GmbH-Gesetz ist der Ausschluss eines Gesellschafters – abgesehen von den Sonderfällen des Ausschlusses säumiger Gesellschafter (§§ 21, 28 Abs. 1 GmbHG) und der fingierten Preisgabe bei Nichterfüllung unbeschränkter Nachschusspflichten (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) – nicht geregelt. Die GmbH-Satzung kann aber vorsehen, dass der Geschäftsanteil eines ...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.2 Tod eines GmbH-Gesellschafters

4.4.2.1 Gesetzliche Regelung Rz. 627 Ein Geschäftsanteil einer GmbH ist gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Stirbt ein GmbH-Gesellschafter, erwirbt sein Erbe unmittelbar seinen Anteil gemäß § 1922 BGB. Die Mitgliedschaft geht mit allen Rechten und Pflichten des Erblassers auf den Erben über. Der Erbe haftet also auch für rückständige Einlagen und Nachschüsse, wobei die Haftun...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.1.1 Gesetzliche Regelungen

Rz. 235 Kontrollrechte der Kommanditisten gegenüber der KG Abgesehen von der notwendigen Zustimmung der Kommanditisten zu Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen,[1] beschränken sich die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten auf die in § 166 HGB geregelten Auskunfts- und Einsichtsrechte. Die Komma...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.1.2 Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 242 Im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG können die Kommanditisten den Gesellschaftern der GmbH insoweit gleichgestellt werden, als ihnen das Auskunfts- und Einsichtsrecht des § 51a GmbHG eingeräumt wird. Eine Verkürzung der Informationsrechte der GmbH-Gesellschafter ist umgekehrt nicht möglich, da für GmbH-Gesellschafter die gesetzliche Regelung zwingendes Recht is...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.2.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 627 Ein Geschäftsanteil einer GmbH ist gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Stirbt ein GmbH-Gesellschafter, erwirbt sein Erbe unmittelbar seinen Anteil gemäß § 1922 BGB. Die Mitgliedschaft geht mit allen Rechten und Pflichten des Erblassers auf den Erben über. Der Erbe haftet also auch für rückständige Einlagen und Nachschüsse, wobei die Haftung erbrechtlich beschränkbar ...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.3 Einlageverpflichtung der Komplementär-GmbH

Rz. 118 Ob und wenn ja, welche Einlage die GmbH-Komplementärin in das KG-Vermögen zu erbringen hat, bestimmt der Gesellschaftsvertrag.[1] Ihre Einlage kann aus ihrem gesamten Vermögen oder einem Teil ihres Vermögens bestehen. Rz. 119 Häufig wird im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die GmbH keine Kapitaleinlage zu erbringen hat. Eventuell vorhandenes Anlagevermögen der Gm...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.2 Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 223 Abberufung gemäß §§ 38, 46 Nr. 5 GmbHG Wird der Komplementär-GmbH die Geschäftsführungsbefugnis entzogen, bleibt die Stellung ihres Geschäftsführers als ihr Organ davon rechtlich unberührt. Auswirkungen hat es insofern, als er nicht länger befugt ist, als mittelbarer Geschäftsführer die Geschäfte der KG zu führen, da ihm hierzu nun seine durch die GmbH vermittelte Kom...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.7 §§ 30 f. GmbHG

Rz. 320 Eine über den Betrag seiner Einlage hinausgehende Haftung des Kommanditisten kommt auch unter Berücksichtigung der §§ 30 f. GmbHG in Betracht. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen einer GmbH nicht ihren Gesellschaftern ausgezahlt werden. Zuwendungen, die diesem Verbot zuwiderlaufen, müssen der GmbH erstattet werden, u...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 593 GmbH-Gesellschafter können nach der gesetzlichen Regelung ihre Mitgliedschaft nicht im Wege einer ordentlichen Kündigung beenden.[1] Nach dem GmbHG kann sich ein Gesellschafter von der Gesellschaft gegen ihren Willen – abgesehen vom Sonderfall des Preisgaberechts bei unbeschränkter Nachschusspflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GmbHG – nur im Wege der Anteilsübertragung ...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 594 Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen hat jeder GmbH-Gesellschafter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund zum Austritt auf Seiten des Gesellschafters gegeben ist und andere zumutbare Möglichkeiten, sich von der Gesellschaft zu trennen, nicht bestehen.[1] Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft Maßnahmen trif...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.1 Bestellung des Geschäftsführers

Rz. 206 In einer GmbH sind Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht immer in der Person des Geschäftsführers vereint, §§ 6, 35 GmbHG. Die Gesellschafter der GmbH sind in der Wahl ihrer Geschäftsführer frei. Sie können jeden beliebigen Dritten, einen GmbH-Gesellschafter oder auch einen Kommanditisten der KG zum Geschäftsführer bestimmen.[1] Sie müssen sich aber an die s...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.3 Koordinierung von Nachfolgeregelungen in den Gesellschaftsverträgen der GmbH & Co. KG und GmbH

Rz. 631 Sind die GmbH-Gesellschafter gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG und besteht ein Interesse, diese Beteiligungsidentität zu erhalten, sind in den Gesellschaftsverträgen entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG kann ein bestimmter Erbe unter Ausschluss der weiteren Erben eines Kommanditisten durch Aufnahme einer qualifi...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.3 Koordinierung von Kündigung und Ausschluss in den Gesellschaftsverträgen der GmbH und der GmbH & Co. KG

Rz. 606 Sind die Gesellschafter der Komplementär-GmbH gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG und besteht ein Interesse, diese Beteiligungsidentität und damit auch die einheitliche Willensbildung in beiden Gesellschaften zu sichern, ist in den Gesellschaftsverträgen entsprechend Vorsorge zu treffen. In der GmbH-Satzung sollte geregelt werden, dass die Kündigung oder de...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.4 Haftung des Geschäftsführers

Rz. 215 Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH Der Geschäftsführer haftet der GmbH bei Pflichtverletzungen nach § 43 GmbHG. Er hat seine Pflichten verletzt, wenn er nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG angewendet hat. Verlangt wird die Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in verantwortlich leitender Position bei selbst...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 3 Koordinierung der Gesellschafterwechsel bei der GmbH und bei der GmbH & Co. KG

Rz. 587 Sind die Gesellschafter der Komplementär-GmbH gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG, besteht in der Regel ein Interesse, diese Beteiligungsidentität und damit die einheitliche Willensbildung in beiden Gesellschaften zu erhalten. Bei einem Gesellschafterwechsel ist sie gefährdet, da sich die Abtretung von GmbH- und KG-Anteilen nach unterschiedlichen Regeln vol...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.3.3 Genehmigung von Insichgeschäften

Rz. 286 Fehlt eine generelle Befreiung von dem Selbstkontrahierungsverbot im Gesellschaftsvertrag, kann das schwebend unwirksame Insichgeschäft nachträglich durch Genehmigung wirksam werden. Zuständig für die Genehmigung eines Insichgeschäfts zwischen der Komplementär-GmbH und einem GmbH-Geschäftsführer sind weitere vorhandene alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Gi...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.3 Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 231 Für den GmbH-Geschäftsführer ist ein Wettbewerbsverbot zwar gesetzlich nicht geregelt. Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus seiner Treuepflicht, dass er im Geschäftszweig seiner Gesellschaft für eigene Rechnung keine Geschäfte tätigen darf.[1] Daraus ergibt sich mittelbar auch ein Wettbewerbsverbot gegenüber der KG. Denn in einer typischen GmbH & Co. KG ist...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.3 Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 595 Erklärt der austrittsberechtigte Gesellschafter seine Kündigung gegenüber der Gesellschaft, erwirbt er einen Abfindungsanspruch gegenüber der GmbH.[1] Zahlt die GmbH die Abfindungssumme, kann sie nach ihrer Wahl seinen Geschäftsanteil einziehen[2] oder dessen Abtretung an sich oder einen von ihr benannten Mitgesellschafter oder Dritten verlangen.[3] In der Zeit zwisch...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2.3 Ausschlussklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 602 Anstelle der Einziehung eines Geschäftsanteils kann die GmbH-Satzung einen Gesellschafter verpflichten, seinen Geschäftsanteil unter bestimmten Voraussetzungen an einen Mitgesellschafter oder Dritten abzutreten. Sie kann auch die Gesellschafter ermächtigen, einen Mitgesellschafter dadurch auszuschließen, dass sie selbst seinen Geschäftsanteil an Mitgesellschafter ode...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 598 Im GmbH-Gesetz ist der Ausschluss eines Gesellschafters – abgesehen von den Sonderfällen des Ausschlusses säumiger Gesellschafter (§§ 21, 28 Abs. 1 GmbHG) und der fingierten Preisgabe bei Nichterfüllung unbeschränkter Nachschusspflichten (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) – nicht geregelt. Die GmbH-Satzung kann aber vorsehen, dass der Geschäftsanteil eines Gesellschafters von...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.2.2 Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 629 Die Vererbbarkeit des GmbH-Anteils kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden.[1] Auch kann der Gesellschaftsvertrag einem Gesellschafter nicht vorschreiben, an wen er seinen Geschäftsanteil zu vererben hat. Die GmbH-Satzung kann aber bestimmen, was mit dem Geschäftsanteil nach seinem Anfall bei den Erben geschehen soll.[2] Der Gesellschaftsvertr...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2.4 Ausschlussklage

Rz. 603 Klageverfahren Nur für den Fall, dass die GmbH-Satzung keine Ausschlussklausel enthält, kann die Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund im Wege einer Klage erfolgen.[1] Kläger ist die durch ihre Geschäftsführer vertretene GmbH.[2] Die Entscheidung, ob eine derartige Klage erhoben werden soll, wird durch einen Gesellschafterbeschluss getroffen. Dieser B...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2.2 Einziehung von Geschäftsanteilen

Rz. 599 Voraussetzungen der Einziehung Die Einziehung eines Geschäftsanteiles[1] ist nur möglich, wenn sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist, § 34 Abs. 1 GmbHG. Das Gesetz unterscheidet zwischen Einziehung mit Zustimmung und ohne Zustimmung des Anteilsberechtigten (sog. Zwangseinziehung). Ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters ist die Einziehung nur zulässig, wen...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 13 Nutzungsentgelt: 1-%-Methode als Bemessungsgrundlage

Einfacher ist es, wenn GmbH und GmbH-Gesellschafter im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags das Nutzungsentgelt nach der 1-%-Methode festlegen. Wenn die Finanzverwaltung zulässt, dass bei einer verdeckten Gewinnausschüttung aus Vereinfachungsgründen der Wert nach der 1-%-Methode ermittelt wird, kann dieser Wert auch als Entgelt für die private Nutzung gewählt werd...mehr

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Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 14 Private Nutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der GmbH-Gesellschafter den Firmenwagen seiner GmbH für private Fahrten und erfolgt die private Nutzung nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und auch nicht im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags, dann ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, die der Gesellschafter als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern hat. Die verdeckte Gewinnaus...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 12.1 Aus Vereinfachungsgründen kann die 1-%-Methode angewendet werden

Höhe der Kfz-Miete: Im Schreiben vom 3.4.2012 (Az.: IV C 2 – S 2742/08/10001) führt das BMF aus, dass als Bemessungsgrundlage für eine verdeckte Gewinnausschüttung das Nutzungsentgelt anzusetzen ist, das bei einer Vermietung üblicherweise erzielbar ist. Aus Vereinfachungsgründen kann die private Nutzung auch mithilfe der 1-%-Methode ermittelt werden. Wenn dieser Wert für ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: 1-%-Methode für die private Nutzung

Die Huber-GmbH stellt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Huber, der Arbeitnehmer seiner GmbH ist, einen Firmenwagen zur Verfügung, den Herr Huber auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 47.600 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 20 km vom F...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 6 Ermittlung der tatsächlichen Kosten mit einem Fahrtenbuch

Es macht nur dann Sinn, die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn der Umfang der betrieblichen Fahrten hoch ist. Außerdem kann die GmbH die tatsächlichen Kosten nur ansetzen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Führt der Gesellschafter-Geschäftsführer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, kann die GmbH bei der Abrechnung die tatsächlichen...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Pensionszahlung trotz laufender Geschäftsführervergütung

Leitsatz Erhält ein beherrschender GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer neben seinem laufenden Gehalt auch die ihm zugesagten Pensionszahlungen, muss dies nicht zwingend zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Sachverhalt Dem Gesellschafter-Geschäftsführer A wurde von seiner GmbH eine Altersversorgung zugesagt. Als A im Jahr 2010 das vereinbarte 65. Lebensjahr erreicht ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (1)

Leitsatz Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG) anhand der allgemein geltenden Auslegungsegeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.5.2 Inboundfall (ausländische Gesellschafter)

Tz. 1588 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 a) Holding-Pers-Ges verfügt im Inl über Vermögen, aus dem Zinsen erzielt werden – Gesellschafter sind im DBA-Ausl ansässig Werden die Zinsen enspr der Verw-Auff als Unternehmens-Eink angesehen (Art 7 OECD-MA), können sie im Inl besteuert werden, wenn eine inl BetrSt vorhanden ist und die Zinsen der BetrSt zuzurechnen sind (Art 11 Abs 4 OECD-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Zur Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG Bippus, Neuer Ärger mit vGA – Störfall Verfahrensrecht?, GmbHR 2002, 953; Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA, DStR 2005, 999; Hagen, Änderung formell und materiell bestandskräftiger KSt-Bescheide bei Umqualifizierung von Vergütungen eines Gesellschafters als vGA, Steuerwarte 2006, 203; Jacobsen, Der Anspr...mehr

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Erfordernis der Zustimmung der GmbH-Gesellschafter bei bedeutsamen Geschäften

Zusammenfassung Holen Geschäftsführer bei außergewöhnlichen Geschäften nicht die Zustimmung der Gesellschafter ein, droht die Unwirksamkeit des Geschäfts. Dies ist Ausfluss des Kontrollrechts der Gesellschafterversammlung, welches laut BGH auch in der Liquidation fortbesteht. Hintergrund Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern, war Eigentümerin eines Betriebsgrundstücks. Nachdem di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.2 Atypisch stille Gesellschaft (§ 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG)

Rz. 380 Diese Gesellschaftsform leitet sich ab von der stillen Gesellschaft i. S. d. § 230 HGB. Anders als im HGB vorgesehen, wird die Stellung des stillen Gesellschafters jedoch vertraglich erheblich verstärkt, sein Einfluss so erweitert, insbesondere hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten in das Tagesgeschäft, des Risikos sowie der Beteiligung an den stillen Reserven, das...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Der geschäftsführende GmbH-Gesellschafter

Rz. 127 Bei der Beurteilung der Abhängigkeit oder Selbstständigkeit eines mitarbeitenden Gesellschafters einer GmbH stellt das Ausmaß der Teilhabe am Stammkapitel (wenn dies dem Stimmrechtsanteil entspricht) ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung seiner Einflussmöglichkeiten auf die Geschicke der Gesellschafter dar. Daher steht der Alleingesellschafter einer GmbH, aber a...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / 1. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer

Rz. 123 Nur Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Hierzu zählen nach § 7 Abs. 2 SGB IV auch Auszubildende. Der Streit über die Frage, ob in diesem Zusammenhang vom arbeitsrechtlichen oder arbeitsförderungsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers auszugehen ist, dürfte mit dem Inkrafttreten des SGB III an Bedeutung verloren haben. Es ist zu empfehlen, der Rechtsprechung...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 6. Klagen gegen Gesellschafter

Rz. 175 Die Grundsätze des Haftungsdurchgriffs wegen "existenzvernichtenden Eingriffs"“,[188] die von der Rechtsprechung zum Haftungsdurchgriff auf die GmbH-Gesellschafter entwickelt worden sind, gelten nur, solange ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird oder nicht (mehr) in Betracht kommt. Findet hingegen ein Insolvenzverfahren statt, so gehören Ansprüche aus dem ex...mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / 3. Haftungsfragen

Rz. 63 Fällt eine solche BQG in die Insolvenz, kann deren Insolvenzverwalter ggf. gem. § 93 InsO im Wege der Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs die Gesellschafter auf den Ausfall der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Anspruch nehmen. Die Durchgriffshaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs setzt nach der Auffassung des OLG Düsseldorf nicht zwing...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / 1. Europarechtliche Grundlagen/Bedeutung des Einigungsvertrags

Rz. 1 Die Ansprüche des Arbeitnehmers aus der betrieblichen Altersversorgung sind am stärksten in der Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet. Dem begegnet das Gesetz mit einem besonderen Sicherungssystem, welches im Folgenden nur in seinen wesentlichen Zügen skizziert werden kann.[1] Die nationalen Gesetzgeber sind zwar durch Art. 8 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20.1...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3.2 Übergang im Todesfall

Stirbt ein Gesellschafter einer GmbH, geht sein Gesellschaftsanteil auf seinen gesetzlichen oder durch letztwillige Verfügung bestimmten Erben durch Gesamtrechtsnachfolge über. Gibt es mehrere Erben, steht diesen der Gesellschaftsanteil ungeteilt zu, die Rechte können sie nur gemeinschaftlich ausüben.[1] Die Vererblichkeit von GmbH-Gesellschaftsanteilen kann in der Satzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Austritt eines GmbH-Gesellschafters

Zusammenfassung Begriff Ein allgemeines Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbH ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Die Unzumutbarkeit der Mitgliedschaft muss den Austritt als notwendig erscheinen lassen. Diese Unzumutbarkeit kann sowohl in der Person de...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 3 Abfindung des ausscheidenden GmbH-Gesellschafters

Wenn ein Geschäftsführer als GmbH-Gesellschafter aus dem Unternehmen austritt, kann das mehrere Ursachen haben: Er verlässt die GmbH freiwillig als Gesellschafter-Geschäftsführer, z. B. aus Altersgründen, indem er von einer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Kündigungsregelung Gebrauch macht. Sein Gesellschaftsanteil wird von den übrigen Gesellschaftern eingezogen (kaduzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter unterliegt nicht per se, sondern nur im Einzelfall einem Wettbewerbsverbot. Entweder folgt dies aus der Treuepflicht oder aus einer Vereinbarung in der Satzung der GmbH. Der GmbH-Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht, die ihm auferlegt, alles das zu tun, was der Gesellschaft hilft und alles das zu unterlassen, was ihr schadet. Hieraus l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Kaduzierung

Begriff Zahlt ein GmbH-Gesellschafter eine fällige Stammeinlageforderung nicht in das Gesellschaftsvermögen ein, sieht das GmbH-Gesetz das sog. Kaduzierungsverfahren vor, an dessen Ende die Versteigerung des Anteils und eine Haftung der Mitgesellschafter für etwaige verbleibende Fehlbeträge steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Austritt eines GmbH-Gesells... / Zusammenfassung

Begriff Ein allgemeines Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbH ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Die Unzumutbarkeit der Mitgliedschaft muss den Austritt als notwendig erscheinen lassen. Diese Unzumutbarkeit kann sowohl in der Person des austretenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Austritt eines GmbH-Gesells... / 2 Austritt durch Kündigungserklärung

Ist ein wichtiger Austrittsgrund gegeben bzw. sind die Voraussetzungen eines vertraglich vereinbarten Austrittsrechts erfüllt, kann sich der austretende Gesellschafter durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft von der GmbH lösen. Der Austritt – aus wichtigem Grund oder aufgrund eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten Austrittsrechts – löst einen Abfindungsanspruch des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Austritt eines GmbH-Gesells... / 3 Wahlrecht der Gesellschaft

Die Austritts- bzw. Kündigungserklärung hat einen Anspruch des Austretenden auf Abnahme seines Geschäftsanteils gegen Abfindung zur Folge. Dabei steht der GmbH ein Wahlrecht zwischen der Einziehung, dem Erwerb eigener Geschäftsanteile oder der Vermittlung der Abtretung an Gesellschafter oder an Dritte zu. Dieses Wahlrecht der GmbH wird von der Gesellschafterversammlung ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Austritt eines GmbH-Gesells... / 1 Austritt des Gesellschafters gemäß Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag können beliebige Austrittsgründe vereinbart werden. Insoweit herrscht weitgehend Vertragsfreiheit. Allerdings darf durch diese Regelungen nicht das Recht zum Austritt aus wichtigem Grunde beschränkt werden. Dieses Austrittsrecht kann so ausgestaltet werden, dass die Gesellschaft entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt wird oder die ...mehr