Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Gesellschafter

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.1 Grundsatz und Allgemeines

Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bei der Bewertung der geldwe...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / j) Zuflussfiktion beim beherrschenden GmbH-Gesellschafter

Dem freiberuflich als Ingenieur tätigen beherrschenden GmbH-Gesellschafter fließt eine Forderung gegen die Gesellschaft, an der er beteiligt ist, bereits mit deren Fälligkeit zu, wenn der Anspruch eindeutig und unbestritten ist, sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet und sich bei der Ermittlung des Einkommens dieser Gesellschaft ausgewirkt hat. Nach Auffassung des F...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.3 Gespaltene Publizität

Rz. 29 Die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen bei der Offenlegung können gegenüber den Anteilseignern nicht in Anspruch genommen werden. Nach dieser sog. gespaltenen Publizität [1] bestehen im Verhältnis zu den Gesellschaftern weitergehende Offenlegungspflichten.[2] Rz. 30 Nach § 175 Abs. 2 AktG umfassen die vor der Einberufung der Haupt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zuflusszeitpunkt von Betriebseinnahmen beim beherrschenden GmbH-Gesellschafter

Dem beherrschenden GmbH-Gesellschafter fließen Beträge, die die Gesellschaft ihm eindeutig und unbestritten schuldet, bereits mit deren Fälligkeit i.S.d. § 11 EStG zu, sofern sich die Forderung auf die Ermittlung des Einkommens der GmbH ausgewirkt hat und die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Ein mit nicht mehr als 50 % an der GmbH beteiligter Gesellschafter kann bei Zusammenwi...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 1. Betriebsaufspaltung/Organschaft

Je nach Beteiligungsverhältnis können eine streitige Einziehung und die damit gegebenenfalls einhergehende, zeitnahe Einreichung einer neuen Gesellschafterliste mit den vermeintlich neuen Gesellschafterverhältnissen zur Begründung und/oder Beendigung einer Betriebsaufspaltung oder einer umsatzsteuerlichen bzw. ertragsteuerlichen Organschaft führen. Beispiel Der mit 49 % beteilig...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Personen, die nicht als ArbN iSd § 3 Nr 62 EStG anzusehen sind

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 2152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Aus der Formulierung "worden ist" in § 3 Nr 62 S 2 EStG ergibt sich Folgendes: Besteht bereits eine Befreiung von Gesetz wegen, ist kein "worden" möglich und damit § 3 Nr 62 S 2 EStG nicht anwendbar. Dazu s Rn 2154. Nur wenn eine Befreiung (erfolgreich) beantragt ist, kann der ArbN von der gesetzlichen Rentenversicherungspflic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Durchgriffshaftung

Rz. 316 Die Durchgriffshaftung[579] kann auch den faktischen Alleingesellschafter treffen, der sich eines Strohmanns als formellem Gesellschafter bedient.[580] a) Missbrauch der Rechtsform Rz. 317 Das Rechtsinstitut der Durchgriffshaftung des Gesellschafters für Verbindlichkeiten der GmbH, etwa eine Kaufpreisschuld nach § 433 Abs. 2 BGB, greift ein, wenn sich das Berufen auf d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) GmbH

Rz. 1034 Persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist regelmäßig ausschließlich eine[1409] GmbH. Natürliche Personen sind nur selten als (weitere) persönlich haftende Gesellschafter an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Grund für die Übernahme der persönlichen Haftung durch eine natürliche Person kann bspw. die Vermeidung der Publizität der GmbH & Co. KG sein (§ ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vermögensrechte

Rz. 323 Die Vermögensrechte der GmbH-Gesellschafter umfassen das Recht auf Teilhabe am Gewinn (zur Gewinnverteilung s.u. Rdn 493), am Liquidationserlös und das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (dazu unten Rdn 381 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Meurs, Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten bei Gesellschaftsorganen: BMF vom 08.08.2019, BB 2019, 2333; Prühs, Die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten für beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH-Stpr 2019, 326. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.06.2009, BStBl I 2009, 128...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Zustimmungserklärungen

Rz. 127 Von dem Zustimmungsbeschluss durch Stimmabgabe der Anteilsinhaber sind die z.T. erforderlichen individuellen Zustimmungserklärungen aller oder bestimmter Anteilsinhaber zu unterscheiden.[339] Gem. § 13 Abs. 3 UmwG sind auch diese notariell zu beurkunden, allerdings ist die Form der §§ 6 ff. BeurkG zu beachten. In diesem Zusammenhang sind insb.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Abfindungsangebot

Rz. 2105 § 9 Abs. 1 SEAG statuiert die Verpflichtung zum Erwerb der Aktien gegen eine angemessene Barabfindung für Aktionäre, die gegen den Zustimmungsbeschluss dieser Gesellschaft zum Gründungsplan Widerspruch zur Niederschrift erklären. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit die Gesellschaft ihren Sitz im Ausland haben soll oder selbst eine abhängige Gesellschaft i.S.v. §...mehr

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§ 20 Joint Ventures / IV. Kündigung

Rz. 77 Als Beendigungsinstrument steht schließlich auch noch die (ordentliche oder außerordentliche) Kündigung zur Verfügung. Bei (auf unbestimmte Zeit eingegangenen) Personengesellschaften kann die ordentliche Kündigung nach aktueller Rechtslage nicht dauerhaft ausgeschlossen werden (§ 723 Abs. 3 BGB, § 105 Abs. 3 HGB). Seit dem 1.1.2024 ist dies in den Grenzen des § 138 BGB...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Unterkapitalisierung

Rz. 314 Materielle Unterkapitalisierung[573] liegt vor, wenn das Eigenkapital der Gesellschaft für den Kapitalbedarf (nach Abzug der Kredite Dritter) nach der Art und des Umfanges des Geschäftsbetriebes nicht ausreicht. Es besteht jedoch kein generelles Unterkapitalisierungsverbot. Folglich gibt es keine allgemeine Durchgriffshaftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Umwandlung/Aufnahme einer natürlichen Person als Vollhafter

Rz. 191 Ein überschuldeter Rechtsträger kann an Umwandlungsverfahren teilnehmen, wenn dadurch die Überschuldung beseitigt wird. Der Formwechsel in eine Personenhandelsgesellschaft mit natürlicher Person als Vollhafter oder die Verschmelzung auf den (natürlichen) Alleingesellschafter lassen nach dem Wortlaut des § 19 InsO den Insolvenzgrund Überschuldung entfallen. Beim Formw...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Gesellschafterstellung

Rz. 464 Voraussetzung für die Anwendung des § 30 GmbHG ist, dass der Begünstigte als Gesellschafter i.S.d. § 30 GmbHG anzusehen ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gesellschafterstellung ist die Verpflichtung durch die Gesellschaft zur Auszahlung.[1536] Ob eine vor Ausscheiden zugesagte Leistung erst nach dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft erbracht wird...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 1022 Die aufwendige und störanfällige Verzahnung der beiden Gesellschaftsverträge entfällt bei der Einheits-GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, bei der sämtliche Anteile an der Komplementär-GmbH von der KG gehalten werden.[1387] Rz. 1023 Die wesentlichen Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG sind:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 13 Konzernrecht / a) Beherrschungsvertrag

Rz. 11 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als Vereinbarung, mit der die Leitung (i.S.d. § 76 AktG) einer Gesellschaft (Untergesellschaft, beherrschte Gesellschaft) der Leitung einer anderen Gesellschaft (Obergesellschaft, herrschende Gesellschaft) unterstellt wird.[24] Die Leitung der abhängigen Gesellschaft ist dann entgegen § 76 AktG weisung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (a) Bisherige Problematik

Rz. 1026 Die Schwierigkeiten der Beschlussfassung zeigten sich bis zur Einführung von § 170 Abs. 2 HGB durch das MoPeG insb. bei der Ausübung der Stimmrechte der GmbH. Gesellschafter der GmbH ist die KG. Diese wird aber durch die Komplementär-GmbH vertreten, sodass diese die Rechte an ihren Anteilen quasi selbst ausübt. Dies zeigt sich insb. bei Beschlüssen über die Bestellu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Teilnahmerecht

Rz. 350 Jedem Gesellschafter, auch demjenigen, der einem Stimmverbot unterliegt (§ 47 Abs. 4 GmbHG) oder der stimmrechtslose Anteile hält, ist die Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung gestattet.[1175] Maßgeblich ist wiederum die im Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste (§ 16 Abs. 1 GmbHG). Das Teilnahmerecht stellt ein unverzichtbares Mitgliedschaftsrecht ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einberufung und Ladung

Rz. 718 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelung zur Einberufung und Ladung herrscht grds. Formfreiheit (§ 109 Abs. 1 Satz 2 HGB). Neben dem grds. Einberufungsrecht des geschäftsführenden, persönlich haftenden Gesellschafters (§ 109 Abs. 2 Satz 1 HGB) kann einem Gesellschafter oder einer bestimmten Anzahl von Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, einen Antrag auf Ei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Gesellschafter, Schuldner

Rz. 232 Auch für den Gesellschafter[436] kann vorsätzliche Veranlassung einer verbotenen Stammkapitalausschüttung Untreue sein. Ferner kann für den Gesellschafter ein existenzvernichtender Eingriff[437] Untreue sein. Rz. 233 In einem Konzern verletzen die Vorstandsmitglieder der beherrschenden AG dann ihre Vermögensbetreuungspflicht ggü. einer abhängigen GmbH, wenn deren Verm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (7) Zwangsvollstreckung

Rz. 1006 Die Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters hat auf den Bestand der GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Dagegen kann der Gläubiger eines Kommanditisten, der dessen Anteil pfändet, die Gesellschaft kündigen (§ 133 HGB). Das Kündigungsrecht des Gläubigers kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden. Allerdings kann ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Entwicklung der Rechtsprechung des BGH

Rz. 336 Hinsichtlich der Missbrauchshaftung war das Konzernhaftungsrecht über Jahre hinaus ein Brennpunkt der Rechtsentwicklung des GmbH-Rechts. Sinn und Zweck der Missbrauchshaftung ist es, den Gläubigern der Gesellschaft einen Zugriff auf den Gesellschafter zu ermöglichen, der die Gesellschaft wirtschaftlich für eigene Belange ausnutzt und damit den Gesellschaftsgläubigern...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Tatbestand, Definition

Rz. 324 Mit dem Urteil zum "Bremer Vulkan"[592] hat der BGH die Rspr. zum qualifiziert faktischen Konzern aufgegeben und entschieden, dass sich die Haftung des Gesellschafters nach den Kapitalerhaltungsregelungen des GmbH-Gesetzes richtet. Die GmbH darf nicht durch Eingriffe des Gesellschafters außerstande gesetzt werden, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen.[593] Diese Rspr. ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Mitbestimmungskompetenzen der Gesellschafter

Rz. 593 Kennzeichen des Umwandlungsrechts ist, dass Umwandlungsvorgänge der Zustimmung der Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger bedürfen. Das Zustimmungserfordernis der Gesellschafter kann daher als umwandlungsrechtliches Grundprinzip angesehen werden. Rz. 594 Der BGH hat bereits vor der Verabschiedung des UmwG in seiner Holzmüller-Entscheidung [1108] im Jahr 1982 bei d...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Vollmachten

Rz. 70 Die Vollmacht bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB materiell-rechtlich nicht der Form des Vertretergeschäfts, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas Abweichendes vorschreibt. Für die Gründung einer GmbH verlangt das Gesetz in § 2 Abs. 2 GmbHG eine notariell beglaubigte Vollmacht. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages können dagegen auch durch formfrei bevollmächt...mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 1 Typischer Sachverhalt

Einer der GmbH-Gesellschafter verstirbt unerwartet.mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Alternativen

Rz. 248 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 152 S. 1, 125, 135 Abs. 2 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 152 Tritt ein Minderjähriger in eine bestehende Personengesellschaft ein, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist der Erwerb durch die Neuregelung des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB [261] zum 1.1.2023 der Genehmigungspflicht unterworfen unabhängig davon, ob die Kommanditanteile schenkungsweise erworben werden,[262] vgl. Rdn 145. Nach h.M. ist somit auch die Schenkung und Abtretun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 49] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung der Erleichterungen

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Satz 1 des § 326 verdeutlicht, dass die Erleichterungen im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt werden ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abgesehen von den genannten Erleichterungen § 325 Abs. 1 sowie die §§ 325 Abs. 2a–6, 328 und 329 auch auf kleine UN Anwendung finden. Dahe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erleichterung für bestimmte Kapitalgesellschaften

Rn. 61 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde die damalige Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 (a. F.) aufgehoben, nach der GmbH – unabhängig von ihrer Größe – keine Angaben zur Ergebnisverwendung machen mussten (hierzu zählten sowohl Ergebnisverwendungsvorschläge wie auch -beschlüs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung der Erleichterungen

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 327 enthält lediglich Erleichterungen hinsichtlich der offenzulegenden Unterlagen und hier nur bezüglich des offenzulegenden JA. Diese Erleichterungen werden, was Satz 1 des § 327 verdeutlicht, im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abges...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) Arbeitnehmereigenschaft des geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters/unterhaltsrechtlicher Betrachtungszeitraum

Rz. 648 Der bei der GmbH angestellte geschäftsführende Gesellschafter bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 19 EStG. Die Gesellschaft hat die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Dies wird häufig versucht zu umgehen, indem sog. Beraterverträge geschlossen werden. Diese können aber unwirksam sein und verdeckte Gewinnausschüttungen dar...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Behandlung von Vorzugsaktien

Tz. 425 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10.B95 hat ein Mutterunternehmen seinen Anteil am Erfolg eines Tochterunternehmens nach Abzug der Dividendenzahlungen auf noch nicht bediente kumulative Vorzugsaktien zu berechnen, sofern die Vorzugsaktien des Tochterunternehmens von nicht beherrschenden Anteilseignern gehalten werden. Tz. 426 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Unter Vorzug...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 8.2 Darlehen an den GmbH-Gesellschafter

Praktisch relevant ist, ob es durch die Hingabe von Darlehens an den Gesellschafter zu einer vGA kommen kann. Im Rahmen der Ermittlung eines fremdüblichen Darlehenszinssatzes im Fall eines unbesicherten Gesellschafterdarlehens steht die insolvenzrechtlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / b) Beherrschende Stellung

Beherrschend ist die Stellung eines GmbH-Gesellschafters im Regelfall, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Stimmrechte besitzt und deshalb bei Gesellschafterversammlungen entscheidenden Einfluss ausüben kann. Beachten Sie: Wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen, reicht auch eine Beteiligung von 50 % oder weniger zur Annahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 148 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Ausscheiden oder Austritt eines Gesellschafters aus wichtigem Grund können die Anteile eingezogen (zB nach § 34 GmbHG) oder es kann die Abtretung der Anteile (§ 398 BGB) verlangt werden. Im Fall der Abtretung der Anteile liegt eine Veräußerung iSd § 17 EStG vor (Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 113). Andernfalls liegt entgeltliche Einziehung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Zur Überspannung des Begriffs der vorweggenommenen WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, DStR 1984, 516; Stöcker, Nachträgliche WK eines GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführers aus Bürgschaftsübernahmen für die GmbH, DStZ 1986, 201; Wertenbruch/Bornheim, Emeritierte Hochschullehrer und WK-Abzug, DB 1986, 1150; Apitz, Aufwendungen während der Zeit der Arb...mehr