Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Gesellschafter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 4. Exkurs: Die Durchgriffshaftung gegen den GmbH-Gesellschafter

Rz. 113 Nach § 13 Abs. 2 GmbHG haftet für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Soweit die Einlage nicht geleistet wurde, kann sie allerdings noch nachgefordert werden. Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GmbH scheidet dagegen regelmäßig aus. Rz. 114 Jedoch soll eine Haftung der Gesellschafter da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Gesellschaftsrecht

Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil II: GmbH Dieser Beitrag will die wesentlichen Eckpunkte für die Anwendung von Vorsorgevollmachten in der GmbH skizzieren.[1] I. GmbH-Gesellschafter Ein GmbH-Gesellschafter kann in der Gesellschafterversammlung mittels Vollmacht i.d.R. vertreten werden.[2] Das Abspaltungsverbot, also die nicht erlaubte Trennung von Herrschaftsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 10 Haftung bei einer GmbH und Vor-GmbH

Die Gesellschafter einer GmbH haften dem Finanzamt gegenüber grundsätzlich nicht für Steuerschulden der Gesellschaft (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann nur in den Ausnahmefällen einer Durchgriffshaftung in Betracht kommen. Die Haftung nach dem Rechtsinstitut des sog. "existenzvernichtenden Eingriffs", der die Haftung im qualifiziert faktischen Konze...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.1 Übertragbarkeit

GmbH-Anteile sind grundsätzlich frei übertragbar; sie können veräußert und vererbt werden.[1] Eine Einschränkung kann sich jedoch aus den individuellen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen der GmbH-Gesellschafter ergeben. Praxis-Beispiel Beschränkung der Übertragung In der Praxis enthalten viele Gesellschaftsverträge bzw. die Satzung einschränkende Regeln für die Veräußerun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung / 3 Obligatorisches Anfrageverfahren

Durch die Anmeldung bei der Krankenkasse wird bei der Clearingstelle ein Statusfeststellungsverfahren ausgelöst, wenn der Arbeitgeber bei der Einzugsstelle die Beschäftigung eines Ehegatten/Lebenspartners, eines mitarbeitenden Abkömmlings oder eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers anzeigt.[1] Die Anmeldung dieser Personen ist daher im Meldeverfahren gesondert zu kennzei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 2.1 Beitragszuschuss für gesetzlich und privat Krankenversicherte

Keine Besonderheiten gelten hinsichtlich des Anspruches auf Zahlung eines Beitragszuschusses in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nichtrentner sind als reguläre Arbeitnehmer anzusehen. Die gesetzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss sind auch hier anzuwenden. Dies gilt sowohl für die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versichert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung / 1 Prüfung der versicherungsrechtlichen Stellung

Jeder Auftraggeber hat zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn selbstständig tätig ist. Ist ein Auftraggeber der Auffassung, dass im konkreten Einzelfall keine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist formal nichts zu veranlassen. Der Auftraggeber geht jedoch das Risiko ein, dass bei einer Prüfung durch einen Versicherungsträger und ggf. im wei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 4.2 Gebrauchter GmbH-Mantel

Mit dem Kauf eines gebrauchten GmbH-Mantels können Gründer eine auf dem Markt bekannte bzw. altbewährte Firma (Namen der GmbH) für sich nutzen und haben dadurch einen Bekanntheits- und Vertrauensvorsprung. Der normale Gründungsweg entfällt bei der Übernahme eines GmbH-Mantels. Die Haftungsbeschränkung für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer beim Mantelkauf ist direkt nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschäftsführer

Zusammenfassung Begriff Ist der Gesellschafter einer GmbH zugleich zum Geschäftsführer bestellt, handelt es sich um einen sog. Gesellschafter-Geschäftsführer oder geschäftsführenden Gesellschafter. Anders als der sog. Fremd-Geschäftsführer, der nicht am Kapital der GmbH beteiligt ist, gelten für den Gesellschafter-Geschäftsführer rechtliche, steuerliche und sozialversicherung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4 Außenhaftung des GmbH-Gesellschafters

Eine Außenhaftung des GmbH-Gesellschafters kommt lediglich in besonderen Extremsituationen in Betracht. § 13 Abs. 2 GmbHG legt ausdrücklich fest, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft lediglich das Gesellschaftsvermögen haftet. Bei diesem Grundsatz muss es bleiben, da sich der Gesetzgeber ausdrücklich dafür entschieden hat, eine Rechtsform zur Verfügung zu stellen,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte und Pflichten

Zusammenfassung Überblick Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Für den Anteilseigner, d. h. den GmbH-Gesellschafter ist es bedeutsam seine Rechte und Pflichten zu kennen. Die Möglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters seine Rolle auszufüllen, sind sehr breit gefächert. Er kann bei entsprechender Beteiligung die Firma praktisch in Alleinregie führen oder sich mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftungsrisiken

Zusammenfassung Überblick Wer sich als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt, muss grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft haften. Der Gesellschafter ist in erster Linie Kapitalanleger, d. h., er leistet seine Einlage in das Gesellschaftsvermögen und hat damit seine Pflicht erfüllt. Im Gegensatz zum GmbH-Geschäftsführer trifft den Gesellschafter grundsätzlich n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Für den Anteilseigner, d. h. den GmbH-Gesellschafter ist es bedeutsam seine Rechte und Pflichten zu kennen. Die Möglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters seine Rolle auszufüllen, sind sehr breit gefächert. Er kann bei entsprechender Beteiligung die Firma praktisch in Alleinregie führen oder sich mit einer unterge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1 Haftungsrisiken gegenüber der GmbH (Innenhaftung)

Die Haftungstatbestände gegenüber der GmbH lassen sich im Wesentlichen in zwei Fallgruppen einteilen. Einerseits geht es um Einstandspflichten des GmbH-Gesellschafters bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung, zum anderen um Verstöße gegen die Treuepflicht. 1.1 Haftung bei Verletzung der Treuepflicht Die Treuepflicht beherrscht jedes Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2 Haftung bei Verstößen gegen die Kapitalerhaltung

2.2.1 Grundsatz der Kapitalerhaltung Der Grundsatz der Kapitalerhaltung zielt darauf ab, Zugriffe der Gesellschafter auf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH zu verhindern. Zwar kann sich kein Gläubiger der Gesellschaft darauf verlassen, dass das Gesellschaftsvermögen nicht durch unternehmerische Risiken aufgezehrt wird. Er soll aber wenigstens ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3 Weitere Vermögensrechte

Neben dem Anspruch auf Gewinn bzw. Entnahmerechten sind noch das Bezugsrecht des Gesellschafters bei Kapitalerhöhungen sowie sein Anspruch auf anteiligen Liquidationserlös erwähnenswert. 2.3.1 Bezugsrecht Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu über...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherungspflicht des GmbH-Gesellschafters

Zusammenfassung Begriff Der Gesellschafter kann aus seinen Geschäftsanteilen Dividenden beziehen. Diese Dividenden müssen, jedenfalls bei natürlichen Personen, versteuert werden, unterliegen aber nicht der Sozialversicherungspflicht. Eine Sozialversicherungspflicht kann jedoch entstehen, wenn der Gesellschafter in der GmbH mitarbeitet, entweder als Geschäftsführer oder sonsti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der GmbH-Gesellschafter kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihn eine persönliche Verantwortlichkeit für Gesellschaftsschulden nicht trifft. Im Verhältnis zur Gesellschaft übernimmt er aber dann Haftungsrisiken, wenn er gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhaltung verstößt. Daneben hat er die Grenzen der Treuepflicht einzuhalten. Auch haftet der Ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.3 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot

Verstoßen die Gesellschafter gegen das im § 30 GmbHG verankerte Auszahlungsverbot, besteht gemäß § 31 Abs. 1 GmbHG ein Erstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter, an den die Ausschüttung erfolgte. Dieser Anspruch verjährt in 10 Jahren. Die übrigen Mitgesellschafter trifft eine sogenannte Solidarhaftung, welche bereits nach fünf Jahren verjährt. Nach § 31 A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.3 Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot ist die wichtigste Ausprägung der Treuepflicht. Häufig legt die Satzung ein Wettbewerbsverbot fest, das dann für alle Gesellschafter bindend ist. Ansonsten bleibt es dabei, dass kein generelles Wettbewerbsverbot existiert, sondern ein solches im Einzelfall aus der Treuepflicht zu konkretisieren ist.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 1 Gesellschafterposition und Gesellschafterversammlung

Der GmbH-Gesellschafter kann sich entscheiden, ob er sich auf die Rolle des Kapitalanlegers beschränkt oder unter Ausnutzung seiner Rechte aktiv auf die Geschäftspolitik Einfluss nimmt. Hierbei muss der Gesellschafter sich allerdings vergegenwärtigen, dass er einen bestimmenden Einfluss nur erreichen kann, wenn er entweder allein oder mit anderen Gesellschaftern gemeinsam, m...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafter-Geschä... / Zusammenfassung

Begriff Ist der Gesellschafter einer GmbH zugleich zum Geschäftsführer bestellt, handelt es sich um einen sog. Gesellschafter-Geschäftsführer oder geschäftsführenden Gesellschafter. Anders als der sog. Fremd-Geschäftsführer, der nicht am Kapital der GmbH beteiligt ist, gelten für den Gesellschafter-Geschäftsführer rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 4 Besonderheiten bei der Unternehmergesellschaft – "Mini-GmbH"

Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine GmbH, bei der kein Mindeststammkapital vorgeschrieben ist. Künftige Gewinne dürfen zu einem Viertel nicht ausgeschüttet werden, sondern müssen dazu verwandt werden, Stammkapital zu schaffen bis 25.000 EUR vorhanden sind. Ansonsten gelten für die Gesellschafter der UG grundsätzlich dieselben Rec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.4 Insolvenzantrag bei führungsloser GmbH

Die Gesellschafter werden bei einer führungslos gewordenen GmbH im Wege einer Ersatzzuständigkeit selbst in die Pflicht genommen, bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einer führungslosen GmbH einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a Abs. 3 InsO).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.2 Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös

Schließlich ist noch auf das Recht des Gesellschafters auf Beteiligung am Liquidationserlös hinzuweisen. Die Liquidation bedeutet die Auflösung der Gesellschaft. Ist die Liquidation beendet, sind also alle Geschäfte abgewickelt, alle Schulden bezahlt und alle Vermögensgegenstände versilbert, ist das vorhandene Restvermögen unter den Gesellschaftern aufzuteilen. Entsprechend ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.3 Unterkapitalisierung

Als weitere Fallgruppe der Durchgriffshaftung wird die Unterkapitalisierung diskutiert. Eine Anerkennung durch die Rechtsprechung ist allerdings nicht erfolgt.[1] Der BGH lehnt eine Haftung allein wegen eines Unterlassens hinreichender Kapitalausstattung im Sinne einer "Unterkapitalisierung" der GmbH ab, schon weil ein entsprechender gesetzgeberischer Wille nicht bestünde bz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.2 Fallgruppe der Vermögensvermischung

Eine zweite Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung diskutiert wird, ist jene der Vermögensvermischung. Der Gesellschafter hat die Vermögenssphäre der Gesellschaft zu respektieren und muss dafür sorgen, dass Privat- und Gesellschaftsvermögen nicht miteinander vermischt werden. Lässt sich also nicht mehr feststellen, welche Gegenstände dem Gesellschafter selbst und welche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.3 Weitere Fälle verbotener Ausschüttungen

Das Recht der Kapitalerhaltung wird im Interesse des Gläubigerschutzes über bloße Auszahlungen hinaus auf weitere Sachverhalte erweitert. Verbotene Ausschüttungen an die Gesellschafter liegen nicht nur vor, wenn einseitig Vermögen aus der Gesellschaft, etwa durch Auszahlung aus der Kasse oder Abhebung vom Bankkonto, abfließt. Vielmehr sind auch alle weiteren Maßnahmen in die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.2 Ergebnisverwendungspolitik als potenzieller Streitpunkt

Zwar hat jeder Gesellschafter einen Anspruch auf Gewinn (sog. Gewinnbezugsrecht), doch entsteht ein Anspruch auf Auszahlung erst mit der Fassung eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses.[1] Da dieser Beschluss – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit Mehrheit geschlossen werden muss, hat es der Mehrheitsgesellschafter in der Hand, die Ergebnisverwendungspolitik ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.1 Grundsatz der Kapitalerhaltung

Der Grundsatz der Kapitalerhaltung zielt darauf ab, Zugriffe der Gesellschafter auf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH zu verhindern. Zwar kann sich kein Gläubiger der Gesellschaft darauf verlassen, dass das Gesellschaftsvermögen nicht durch unternehmerische Risiken aufgezehrt wird. Er soll aber wenigstens davon ausgehen können, dass sich nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.4 Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen

Bestimmte Schutzmechanismen zu Gunsten von Gläubigern gelten nicht nur für das aufgebrachte Stammkapital selbst, sondern auch für weitere Finanzierungsleistungen der Gesellschafter, die diese zum Beispiel in Form von Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen, wie z. B. im Einzelfall für Nutzungsüberlassungen, etwa Vermietung von Geschäftsräumen an ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.2 Treuepflicht

Eine Gesellschaft begründet ein Näheverhältnis besonderer Art zwischen den Anteilseignern. Aber nicht nur unter den Anteilseignern, sondern auch zwischen ihnen und den Geschäftsführern sowie gegenüber der Gesellschaft selbst bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekts. Wechselseitig bestehen daher zwischen den Beteiligten sog. Treuepflichten.[1] Diese besagen ganz al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der Gesellschafter muss sich vergegenwärtigen, dass die wichtigsten Rechte nicht ihm, sondern der Gesamtheit der Gesellschafter, also der Gesellschafterversammlung zustehen. Die Gesellschafter bündeln ihre Interessen in der Gesellschafterversammlung. Diese fasst die für die Geschäftsführung verbindlichen Beschlüsse und bestimmt damit die Geschäftspolitik. Dennoch hat der Gesel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 3 Haftung gegenüber Mitgesellschaftern oder für Mitgesellschafter

In Ausnahmefällen kommt eine Haftung des Gesellschafters gegenüber Mitgesellschaftern in Betracht. Einerseits kann es bei rückständigen Stammeinlagen zwischen den Gesellschaftern Erstattungs- und Ausgleichsansprüche geben (siehe bereits oben bei 2.3). Diese kommen auch bei den Tatbeständen in Betracht, die in der Gründungsphase eine Haftung der Gesellschaft anordnen. Grundsät...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / Zusammenfassung

Überblick Wer sich als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt, muss grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft haften. Der Gesellschafter ist in erster Linie Kapitalanleger, d. h., er leistet seine Einlage in das Gesellschaftsvermögen und hat damit seine Pflicht erfüllt. Im Gegensatz zum GmbH-Geschäftsführer trifft den Gesellschafter grundsätzlich nur ein geringes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2 Rechte der Gesellschafter

Hinsichtlich der Rechte des Gesellschafters unterscheiden wir zwischen den Vermögensrechten, wozu insbesondere der Gewinnanspruch gehört, den Verwaltungsrechten (zentrales Recht ist hier das Stimmrecht), den Kontrollrechten, wozu das Auskunfts- und Einsichtsrecht zählen sowie etwaigen in der Satzung vereinbarten Sonderrechten. Von den vorgenannten Individualrechten des einzel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.1 Anspruch auf Jahresergebnis oder Bilanzgewinn

Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf das Jahresergebnis (= Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag bzw. abzgl. Verlustvortrag) oder den Bilanzgewinn (= Jahresergebnis abzgl. Rücklagen zzgl. ggf. erfolgter Rücklagenauflösung). Ob ein Anspruch auf den Bilanzgewinn oder den Jahresüberschuss besteht, hängt davon ab, nach welchen Grundsätzen die Bilanz aufges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.1 Bezugsrecht

Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu übernehmen (Bezugsrecht). Das Bezugsrecht folgt aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss i. V. m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz.[1] Dieses Recht kann durch die Satzung bereits von vornherein eingeschränkt sein, wa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2 Haftung bei Verstößen gegen die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung

Da die Gesellschafter einer GmbH im Grundsatz nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft haften, nehmen der Gesetzgeber und die Rechtsprechung die Grundsätze der Kapitalaufbringung und -erhaltung besonders ernst: Wenn schon der Gesellschafter nicht persönlich haftet, muss wenigstens sichergestellt sein, dass das versprochene Stammkapital in volle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4 Verwaltungsrechte

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass der einzelne Gesellschafter nicht unmittelbar auf die Geschäftspolitik Einfluss nehmen darf. Er hat seine Interessen und Wünsche vielmehr in die Gesellschafterversammlung einzubringen, die dann durch Beschlussfassung ihrerseits in das Geschäftsgeschehen eingreift bzw. dieses bestimmen kann. Das wichtigste Verwaltungsrecht ist da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.2 Stimmverbote

Erwähnenswert sind ferner noch Stimmverbote, die einzelne Gesellschafter treffen. Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 47 Abs. 4 GmbHG. Diese Bestimmung ist allerdings nicht abschließend. Zusammengefasst lassen sich folgende Stimmverbote feststellen: Ein Gesellschafter darf bei Beschlüssen nicht mitstimmen, durch die er entlastet werden soll; dies ist für Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1 Leistung der Stammeinlage

Die Leistung der vom Gesellschafter versprochenen Stammeinlage stellt seine Kardinalpflicht dar. Da den Gesellschafter grundsätzlich keine persönliche Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten trifft, will das Gesetz wenigstens sicherstellen, dass der Gesellschafter seine Stammeinlagen in das Gesellschaftsvermögen leistet, aus der im Ernstfall die Gläubiger befriedigt w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.6 Sonderrechte

Einzelnen Gesellschaftern können Sonderrechte zustehen. Diese müssen im Gesellschaftsvertrag verankert sein. Praxis-Beispiel Mögliche Sonderrechte der Gesellschafter Ein Gesellschafter kann ein Sonderrecht auf das Amt des Geschäftsführers haben oder das Recht, die Person des Geschäftsführers zu benennen, der sodann von der Gesellschafterversammlung zu bestellen ist. Dies kann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.2 Wenn die Stammeinlage nicht erbracht wird

Leistet der Gesellschafter trotz Fälligkeit seine Stammeinlage nicht, kann die Gesellschaft das komplizierte Kaduzierungsverfahren nach §§ 21ff. GmbHG betreiben. Anhand dieses Verfahrens darf die Gesellschaft den Geschäftsanteil für verlustig erklären, wenn die Stammeinlageverpflichtung unter bestimmten formellen Voraussetzungen nicht erfüllt wird. Ein evtl. vorhandener früh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.2 Keine Ausschüttungen, die eine Unterbilanz bewirken

Hat also z. B. eine Gesellschaft ein Stammkapital von 25.000 EUR, dürfen keine Ausschüttungen erfolgen, die zu einer sogenannten Unterbilanz führen oder eine bestehende Unterbilanz vergrößern. Von einer Unterbilanz spricht man, wenn das Reinvermögen der Gesellschaft geringer als die Stammkapitalziffer ist. Praxis-Beispiel Berechnung der Unterbilanz Gehören der Gesellschaft z. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.5 Fallgruppe der existenzvernichtenden bzw. gefährdenden Weisungen bzw. Handlungen

Eine weitere Fallgruppe der Innenhaftung hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe einer zuvor vertretenen Außenhaftung beginnend mit der Trihotel-Entscheidung aus dem Jahre 2007 begründet.[1] Danach haftet der Gesellschafter zusammengefasst dann, wenn er existenzvernichtende Eingriffe in das Vermögen der Gesellschaft schuldhaft vornimmt. Damit sind insbesondere kompensationsl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1 Vermögensrechte, insbesondere Gewinnanspruch

Die Rechte des Gesellschafters sind an den Geschäftsanteil gekoppelt. Der Geschäftsanteil vermittelt dem Gesellschafter die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten. Wird der Anteil übertragen, gehen auch die Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. In der Praxis sind die vermögensrechtlichen Ansprüche des Gesellschafters von besonderer Bedeutung. Vor allem diejenigen Ge...mehr