Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Nichtansatz eines Übernahmegewinns oder -verlusts (Abs. 2)

Rz. 62 § 18 Abs. 2 S. 1 UmwStG bestimmt, dass der Übernahmegewinn bzw. -verlust bei der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Betracht bleibt. § 18 Abs. 2 S. 1 UmwStG enthält eine sachliche Steuerbefreiung.[1] Durch sie soll eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung von Gewinnen – zum einen auf der Ebene der übertragenden Körperschaft und zum anderen auf der Ebene des übernehmen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.6 Umfang des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Rz. 117 Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person binnen 5 Jahren veräußert oder aufgegeben, unterliegt ein sich daraus ergebender Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der GewSt. Entsprechendes gilt für die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird nicht der Übernahmegewinn rückwirkend besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.5 Zeitraum von 5 Jahren nach der Umwandlung

Rz. 111 Die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils muss innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung erfolgen. Nur dann führt sie zu einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn, der der GewSt unterliegt. Dabei liegt eine Veräußerung innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung auch dann vor, wenn der Verschmelzungsvertrag und der Vertrag über d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9 Billigkeitsmaßnahmen (Abs. 8)

Rz. 134 Durch das 2. AOÄndG[1] hat der Gesetzgeber nunmehr durch § 233a Abs. 8 AO die bislang nur in der AEAO zu § 233a Nr. 70.1 (in der Fassung bis 2.11.2022) enthaltene Billigkeitsregelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen aufgrund "freiwilliger" Zahlungen gesetzlich verankert. Die Regelung gilt auch für Verzinsung der von den Gemeinden verwalteten Gewerbesteuer. Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.1 Freiwillige Zahlungen (§ 233a Abs. 8 S. 1 bis 3 AO)

Rz. 136 Die Annahme freiwilliger Zahlungen und vergleichbarer Leistungen steht nach Auffassung des Gesetzgebers[1] wie bisher im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde, im Falle der Verwaltung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Damit soll verhindert werden, dass das FA ohne sachliche Rechtfertigung der Zahlung oder Leistung als „Spar...mehr

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Freier Beruf / Zusammenfassung

Begriff Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei den sog. Gewinneinkünften zwischen mehreren Einkunftsarten. Im Einzelnen handelt es sich um die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ­sowie die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen vor allem Freiberufler. Die Abgrenzung zwischen freiberuflich...mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.4 Sonstige Steuern

Personen- und Realsteuern des Vermieters, wie z. B. Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer bzw. Gewerbesteuer, zählen nicht zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück zum Betriebsvermögen gehört.mehr

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Grundsteuer (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsteuer zählt zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks i. S. d. § 2 Nr. 1 BetrKV. Die Grundsteuer kann deshalb anteilig auf die Mieter umgelegt werden, falls im Mietvertrag eine wirksame Umlagevereinbarung getroffen worden ist. Nicht umlagefähig sind diejenigen Steuern, Gebühren und Beiträge, die den Vermieter persönlich betreffen, wie z. B. die Ve...mehr

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Freier Beruf / 2.5 Erzieherische Tätigkeit

Erziehung ist die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. Eine erzieherische Tätigkeit ist – über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus – auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet. [1] So stellt z. B. die stun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines/Quellennachweis

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Statistiken sind eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf die öffentlichen Haushalte und für die Vorbereitung künftiger Entscheidungen des Gesetzgebers, aber auch für organisatorische Maßnahmen zB der Finanzverwaltung. Zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaf...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 9 Grundbesitz für Zwecke eines Krankenhauses (Nr. 6)

Rz. 53 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG für Grundbesitz, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, hängt sowohl von objektiven als auch von subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 6 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv – für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, und das Krankenhaus in dem KJ, das dem...mehr

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Unfähigkeit schützt nicht vor Haftung – zur Geschäftsführerhaftung aufgrund eigenen Unvermögens

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH muss nicht alles können, sondern kann Aufgaben delegieren. Die eingeschalteten Personen muss er sorgfältig auswählen und überwachen. Er kann sich nicht auf eigene Unfähigkeit berufen und sich damit der persönlichen Haftung entziehen. Dies bestätigt auch der Bundesfinanzhof. Sachverhalt Der Kläger war seit der Gründung der A-GmbH i...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2 Vortragen der Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz des Vorjahres wird aus laufender Buchhaltung, Abschlussbuchungen und den Inventurwerten zum Jahresende aufgestellt. Die Bestände an Vermögenswerten werden links angeordnet (Aktiva), Schulden und das Eigenkapital auf der rechten Seite (Passiva). Sämtliche Erfolgskonten saldieren zum Jahresende mit dem Jahresergebnis und werden mit Ablauf eines Wirtschaftsjahr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 14): Unterb... / d) Gewerbesteuerliche Aspekte

Stellt die Beteiligung bei dem Hauptgesellschafter und Unterbeteiligten Privatvermögen dar, fällt Gewerbesteuer nicht an. Ist die Beteiligung der Hauptgesellschafter Betriebsvermögen, greift die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG.mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.2 Betriebsergebnis

Für die Ermittlung des Durchschnittsertrags der letzten 3 Jahre ist das Betriebsergebnis der jeweiligen in den Durchschnittszeitraum fallenden Wirtschaftsjahre zu ermitteln. In § 202 BewG sind Vorgaben für die Ermittlung dieses Betriebsergebnisses gemacht – Ziel ist ein normiertes, um außergewöhnliche und steuerliche Besonderheiten bereinigtes Ergebnis. Praxis-Tipp Kein Einfl...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.3 Kapitalisierungsfaktor

Weiterer Kernpunkt des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist der Kapitalisierungszinssatz, der bei Ermittlung des Ertragswerts angesetzt wird. Dabei war ursprünglich von der langfristigen Rendite für längerfristige öffentliche Anleihen ausgegangen worden, dieser Zinssatz war von der Deutschen Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 2.2.2 Abschreibung über 1 Jahr gem. BMF-Schreiben v. 22.2.2022 (Option b)

Nach dem BMF-Schreiben v. 22.2.2022 kann für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer grundsätzlich ein Zeitraum von 1 Jahr unterstellt werden. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. realistischere) Nutzungsdauer zugrunde legen. Bei Anwendung der Regelung des BMF-Schreibens sind ...mehr

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BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 2.2 Zeilen der BWA: Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen

Nach der Spalteneinteilung soll nun die vertikale Einteilung der BWA betrachtet werden. Umsatzerlöse: Hier finden sich die betriebstypischen Umsätze aus Produkten und/oder Dienstleistungen des eigentlichen Betriebszwecks. Herkunft der Daten ist die Kontenklasse 4 (betriebliche Erträge) und gegebenenfalls die Kontenklasse 8 (SKR 04) oder 5/6 (SKR 03). Hinweis Summen- und Salden...mehr

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Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 2 Die Soll-Jahresplanung

Im linken Bereich der Übersicht SOLL-Jahresplanung des Excel-Tools (s. Abb. 1) planen Sie die Geschäftszahlen für ein komplettes Jahr. Abb. 1: Die Jahresplanung berücksichtigt auch saisonal schwankenden Monatsumsätze. Gesamtleistung: Im engeren Sinne ist die Gesamtleistung der Saldo aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Da wir je...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 6. Vermietungsgenossenschaften, § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG

Durch die gezielte Errichtung von Vermietungsgenossenschaften können grundsätzlich auch zur dauerhaften generationenübergreifenden Grundbesitzerhaltung und -übertragung errichtete Familiengenossenschaften von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit werden. Diese Typenwahl steht jedoch, wie sich zeigen wird, nur zur Verfügung, wenn eine mindestens 90%ige Überlassung an (F...mehr

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Genossenschaften und deren ... / dd) Zusammenfassung im Kontext

Im Gesamtzusammenhang dieses Beitrags betrachtet ist festzuhalten, dass die erweiterte Grundstückskürzung i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch bei als Vehikel von Grundbesitz angedachten (insb. Familien-)Genossenschaften für den nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG befreiten maximalen 10 %-Anteil zumindest bei der Gewerbesteuer greifen kann. Sollte eine Überschreitung dieses Ant...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung / 3.1 Nicht entnommener Gewinn

Als nicht entnommenen Gewinn eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils definiert § 34a Abs. 2 EStG den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelten Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres. Damit gilt folgende Rechnung für den steuerbegünstigten Höchstbetrag:mehr

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Thesaurierungsbegünstigung / 4.2 Durchführung der Nachversteuerung

Die Nachversteuerung erfolgt in allen genannten Fällen[1] nach § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.[2] Sie ist auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag begrenzt, der nach § 34a Abs. 3, 4 EStG wie folg...mehr

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Spenden / Gewerbesteuer

1 Allgemeine Grundsätze Nach § 9 Nr. 5 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um die aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung bestimmter Zwecke in betragsmäßig begrenzter Höhe gekürzt. Die Kürzung erfolgt nach den eigenständigen Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG, die jedoch mit dem einkommensteuerlichen Spende...mehr

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Spenden / 2.5 Haftung

Wer den guten Glauben des Zuwendenden missbraucht, haftet für den entstandenen Schaden (§ 9 Nr. 5 Sätze 14–18 GewStG). Haftungsgründe sind das vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausstellen einer unrichtigen Bestätigung durch den Empfänger der Zuwendung sowie die Veranlassung einer zweckfremden Verwendung der zugewendeten Mittel durch den Zuwendungsempfänger (Veranlasserhaftung...mehr

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Spenden / 1 Allgemeine Grundsätze

Nach § 9 Nr. 5 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um die aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung bestimmter Zwecke in betragsmäßig begrenzter Höhe gekürzt. Die Kürzung erfolgt nach den eigenständigen Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG, die jedoch mit dem einkommensteuerlichen Spendenabzug (§ 10b EStG) ide...mehr

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Spenden / 2 Gewerbesteuerlicher Spendenabzug im Einzelnen

2.1 Abzugsumfang Die Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG entsprechen den einkommensteuerrechtlichen Spendenabzugsregelungen. Abziehbar sind aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Zuwendungen, d. h. Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO. Die Zuwendungen müssen außerdem an eine inländische juristische Person des öffentli...mehr

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Spenden / 2.1 Abzugsumfang

Die Regelungen in § 9 Nr. 5 GewStG entsprechen den einkommensteuerrechtlichen Spendenabzugsregelungen. Abziehbar sind aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Zuwendungen, d. h. Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO. Die Zuwendungen müssen außerdem an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder...mehr

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Spenden / Zusammenfassung

Begriff Spenden sind private Aufwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Inland und im EU-/EWR-Ausland. Sie können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte mit Vortragsmöglichkeit für den übersteigenden Betrag in spätere Veranlagungszeiträume. Vergleichbare Kürzungsmöglichkeiten b...mehr

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Spenden / 2.3 Spenden in das Stiftungskapital

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Körperschaften sind von dieser Regelung ausgeschlossen) können beantragen, zusätzlich zu der allgemeinen Kürzung aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Zuwendungen eine Kürzung um die geleisteten Spenden vorzunehmen, die im Erhebungszeitraum in den Vermögensstock von Stiftungen des öffentlichen Rechts oder von nach § 5 A...mehr

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Spenden / 2.2 Spendenvortrag

Überschreiten die geleisteten Zuwendungen die unter 2.1 genannten Höchstsätze, geht der übersteigende Betrag nicht verloren, sondern die Kürzung kann im Rahmen der Höchstsätze in den folgenden Erhebungszeiträumen vorgenommen werden. Insoweit kommt es zu einem Vortrag des verbleibenden Kürzungsbetrags. Dieser wird am Schluss des Erhebungszeitraums nach folgender Formel im Gew...mehr

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Spenden / 2.4 Vertrauensschutz

Die Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ist Grundvoraussetzung für den Spendenabzug. Mit ihr bestätigt der Empfänger, die zugewendeten Beträge ausschließlich für seine satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. § 9 Nr. 5 Satz 13 GewStG bestimmt unter Verweis auf § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG und § 9 Abs. 3 Satz 1 KStG, dass der Zuwendende grundsätzlich auf die Richtigkeit der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Steuererklärungspflicht kraft Gesetzes (§ 149 Abs. 1 AO)

Rz. 28 Nach § 149 Abs. 1 S. 1 AO bestimmen die Steuergesetze, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und wann die Steuererklärung abzugeben ist. Die Vorschrift hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG nur eine bestehende Rechtslage beschreibt. Gesetz i. d. S. ist jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung.[1] Verwaltungsanweisu...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.2 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 79 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigtem Steuersatz (§§ 16, 34 EStG) entweder nach § 34 Abs. 1 EStG – sog. Fünftelregelung – oder nach § 34 Abs. 3 ES...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 38 Persönliche Steuern der Gesellschafter dürfen nicht als Steueraufwand der Gesellschaft erfasst werden. Als Steueraufwand der Gesellschaften dürfen vielmehr nur diejenigen Beträge ausgewiesen werden, die die GmbH & Co. KG als Steuerschuldner zu entrichten hat (z. B. Gewerbesteuer). Solche Steuern sind unter den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sowie ggf. "...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 4.2 Genossenschaftsanteile im Betriebsvermögen

Rz. 24 Die Pflichtbeteiligung der Geschäftsanteile an Genossenschaften stellt bei denjenigen Mitgliedern grundsätzlich Betriebsvermögen dar, die im Rahmen ihres Gewerbebetriebs mit der Genossenschaft in regelmäßiger Geschäftsbeziehung stehen.[1] Freiwillige Anteile, die von dem Genossen über die Pflichtbeteiligung hinaus gezeichnet wurden, können nach einer Entscheidung des ...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 3.2 Körperschaftsteuerliche Besonderheiten

Rz. 20 Die Genossenschaft unterliegt wie Kapitalgesellschaften gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG der Körperschaftsteuer. Auf branchenspezifische Besonderheiten (§ 5 Nr. 10 KStG) [1] und § 5 Nr. 14 KStG [2] wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Durch das Institut der genossenschaftlichen Rückvergütung wird die Genossenschaft aufgrund ihrer rechtsformspezifischen Besonderheiten auch...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 3.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 21 Da Genossenschaften kraft Rechtsform einen Gewerbebetrieb unterhalten und auch nicht gewerbesteuerbefreit sind, unterliegen sie gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG auch der Gewerbesteuer. Ausgangspunkt zur Ermittlung des gewerbesteuerlichen Messbetrags bildet der körperschaftsteuerliche Gewinn. Bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ergeben sich keine rechtsformbedin...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.1 Buchführung und Bilanzierung bei Eintritt eines Gesellschafters

Rz. 72 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH ...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 2 Statt Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

Ggf. könnte man darüber nachdenken, dass die Nachrüstung der Parkflächen mit E-Ladestationen zu einer über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende erweiterte Nutzung der Parkflächen führt und damit eine sog. Standardhebung erfolgt. In diesem Fall stellen die Aufwendungen für die E-Ladestationen nachträgliche Anschaffungskosten der Parkfläche dar. Aus einer Parkmöglichkeit wi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Beginn der Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft Die Gewerbesteuerpflicht (GewSt-Pflicht) einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (im Streitfall: eine Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) beginnt bereits dann, wenn ihre mehrheitlich beteiligte Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) GewSt-Pflicht bei Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils

Der Gewinn aus der Veräußerung eines anteilig mit einer atypischen Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils unterliegt nur insoweit der GewSt, als er auf den mit der Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteil entfällt. FG Münster v. 15.9.2022 – 1 K 2751/20 G, EFG 2023, 69, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 26/22mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 20 Buchst. b, Buchst. d und Buchst. e GewStG

Ein von einer Hebamme geleitetes Geburtshaus in der Rechtsform einer GmbH kann sich nicht auf die Befreiung von der GewSt nach § 3 Nr. 20 Buchst. b, Buchst. d und Buchst. e GewStG berufen. FG München v. 21.11.2022 – 7 K 423/21, EFG 2023, 415, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 1/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Keine GewSt-liche Hinzurechnung bei Anmietung von Werbeflächen

Angemietete Werbeflächen stellen kein fiktives Anlagevermögen i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. d, e GewStG dar, wenn durch eine Nichtnutzung von Werbeflächen die gewerbliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen nicht maßgeblich beeinflusst wird. Entsprechend scheidet eine Zuordnung zum Anlagevermögen aus, wenn der Steuerpflichtige die angemieteten oder gepachteten WG nicht ständig für de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Beginn der Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft

Die Gewerbesteuerpflicht (GewSt-Pflicht) einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (im Streitfall: eine Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) beginnt bereits dann, wenn ihre mehrheitlich beteiligte Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft plant, weil dies – wirtschaftlich betrachtet – der Veräußerung des einzigen ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Erweiterte Kürzung bei Innehaben unverzinslicher Forderungen nach der Veräußerung des letzten Grundstücks

Die für eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG bzw. für die dort verlangte zeitliche Ausschließlichkeit schädliche nachlaufende Tätigkeit liegt nur in für die Einkünfteerzielung relevanten Tätigkeiten. Veräußert daher ein grundbesitzverwaltendes Unternehmen sein letztes Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums, sind das bloße Innehaben unverzinslicher For...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) GewSt-liche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils beim Mitunternehmer

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gehört auch dann nicht zum Gewerbeertrag eines Mitunternehmers (im Streitfall: einer Kapitalgesellschaft), wenn für die Mitunternehmerschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung die Voraussetzungen für eine sachliche GewSt-Pflicht nach § 2 Abs. 1 GewStG nicht vorlagen. FG Bremen v. 15.9.2022 – 1 K 20/20 (6), EFG 2023, 422, R...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) durch Organtöchter

Organtöchter können die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) bei einer Vermietung im Organkreis beanspruchen, wenn die mietende Organtochter an Mieter außerhalb des Organkreises (weiter-)vermietet. Das FG Düsseldorf hält es für sachgerecht, wenn im Hinblick auf die erweiterte Kürzung die Außenbeziehung des Organkreises als Ganzes in den Blick genommen wird, dabei die d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) GewSt-liches Schachtelprivileg des § 9 Nr. 2a GewStG bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch

Das GewSt-liche Schachtelprivileg des § 9 Nr. 2a GewStG kann nach Auffassung des FG Düsseldorf auch bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch erfüllt sein, da die Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers anzurechnen sind. Die Anrechnung ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus der über § 23 Abs. 1 UmwStG entsprechend anwendbaren Regelung des § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG....mehr