Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.3 Abgrenzung von laufenden Gewinnen

Rz. 131 Der Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn ist von den laufenden Gewinnen abzugrenzen. Denn Veräußerungs- und Aufgabegewinn sind steuerbegünstigt und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.[1] Bei ihnen werden die mit der Veräußerung oder Aufgabe zusammenhängenden Veräußerungs- oder Aufgabekosten berücksichtigt. Die laufenden Gewinne, die im zeitlichen Zusammenhang mit de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.3 Möglichkeit der Fortführung des Betriebs

Rz. 92 Der Verpächter muss den Betrieb im Wesentlichen nach der Verpachtung wieder aufnehmen oder fortführen können. Modernisierungen, Umstellungen im Warensortiment, Umstellung von Einzelhandel zu Großhandel, Strukturwandel von gewerblichen zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften u. Ä. durch den Pächter sind allerdings unschädlich. Werden dagegen die wesentlichen Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.3 Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Höhe nach

Rz. 51 Bei Zahlungen an inländische Empfänger ist zu berücksichtigen, dass nach Sinn und Zweck des § 160 AO nur der mögliche Steuerausfall beim Empfänger ausgeglichen werden soll. Ist der Kreis der im Einzelnen nicht benannten Zahlungsempfänger bekannt, sind deshalb deren Einkommensverhältnisse (Grenzsteuersatz) bei der Höhe des nach § 160 AO nicht abziehbaren Betrags zu ber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 4. Gewerbesteuer

Liegt eine wirksame Organschaft i.S.d. §§ 14 ff. KStG vor, gilt die Organgesellschaft für Zwecke der Gewerbesteuer gem. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG als Betriebsstätte des Organträgers.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 3 Gewerbesteuer bei der GmbH

Die GmbH ist nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG ein Gewerbebetrieb und unterliegt als solcher nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, § 6 GewStG, der sich nach §§ 7 ff. GewStG bemisst unter Berücksichtigung des individuellen Hebesatzes i. H. v. mindestens 200 % der hebeberechtigten Gemeinde, § 16 GewStG. Die Steuermesszahl für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH / 5 Zusammenfassung

Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer – und als Unternehmerin auch der Umsatzsteuer. Die ertragsteuerliche Belastung der GmbH mit Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer beträgt je nach Hebesatz ca. 25 bis 30 %.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns I (§ 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 223 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn I als Gewinn i. S. d. § 16 EStG zu versteuern, wobei die §§ 16 und 34 EStG nicht zur Anwendung kommen. Gewinn i. S. d. § 16 EStG bedeutet lediglich, dass es sich um einen Veräußerungsgewinn handelt. Bei der Einbringung eines freiberuflichen Betriebs bleibt jedoch § 18 EStG einschlägig. Rz. 224 Der Gewinn unterlie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 4. Vermeidung von gewerbesteuerlichen Nachteilen

Unternehmen, die sowohl auf Ebene der Mutter- als auch der Tochtergesellschaft Gewerbesteuer zahlen, können von einer Organschaft profitieren, da das Gewerbeergebnis der Organgesellschaft direkt in das Gewerbeergebnis des Organträgers eingeht (§ 2 Abs. 2 S. 2 GewStG).[4] Eine doppelte Gewerbesteuerbelastung wird dadurch verhindert.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 6. Haftung gegenüber der Finanzverwaltung

Die Organgesellschaft haftet nach § 73 AO für Steuern des Organträgers, soweit die Organschaft für diese von Bedeutung ist. Erfasst sind mithin regelmäßig die Körper- und Gewerbesteuer, ggf. aber auch Einkommen- und Umsatzsteuer. Dabei ist die Haftung der Höhe nach nicht auf solche Steuerbeträge beschränkt, die durch die Organgesellschaft verursacht wurden, vielmehr sind die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 293 Nach § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn II regulär als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils zu versteuern, wobei § 16 Abs. 4 EStG sowie § 34 EStG nicht anzuwenden sind. Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung auch beim Eintritt eines schädlichen Ereignisses innerhalb des ersten Zeitjahrs nach der Einbringung gelten[1], wobei dieser weite An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance: Cloud Computing... / 4.1 Übersicht ausgewählter Risiken

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Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 13 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurde zum Ausgleich die tarifliche Körperschaftsteuer nochmals gesenkt. Als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.3 Verlustanteil an Personengesellschaften

Maßgebend für die Hinzurechnung ist der aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugerechnete Verlustanteil. Der Grund für die Hinzurechnung liegt in der selbstständigen Besteuerung der Personengesellschaften für die Gewerbesteuer (Objektcharakter der Gewerbesteuer). Ein Verzicht auf die Hinzurechnung würde zu einer doppelten Erfassung der Verluste für die Gewerbesteuer führen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertrag beruht. Auf d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 5 Erhebungszeitraum und Wirtschaftsjahr

Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder die Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr. Weicht bei Unternehmen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, gilt der Gewerbeertrag in dem Erhebungszeitraum bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Für die Gewerbesteuer gilt somit die gleiche Regelung wie bei d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer

Zusammenfassung Überblick Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 6 Gewerbeverluste

Ein Verlustrücktrag entsprechend der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist bei der Gewerbesteuer nicht vorgesehen. Die Verluste sind aber zeitlich unbeschränkt vortragsfähig, was eine gesonderte Feststellung der Verluste auch für die Gewerbesteuer erforderlich macht. Nur festgestellte Verlustvorträge können in folgende Verlustfeststellungen vorgetragen werden. Maßgebend für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 4 Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG auf die Gewerbesteuer

Wie bereits dargestellt, ergeben sich sowohl bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag als auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen Auswirkungen, bei denen je nach Sachverhalt unterschiedliche Ergebnisse die Folge sind. In der folgenden Übersicht wird für die jeweils betroffene Rechtsform aufgezeigt, in welchen Fällen bei der Ermittlung des Gewerbesteuerme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.8 Gewinnausschüttungen von ausländischen Kapitalgesellschaften aus DBA-Staaten

Bei Gewinnausschüttungen von Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der Gewerbesteuer befreit sind, kann ein unter 15 % Mindestbeteiligung liegender Prozentsatz zur Anwendung kommen. Eine Aktivitätsklausel ist für die Kürzung nicht mehr erforderlich.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 10 Steuerschuldner

Aus dem Grundsatz, dass die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, bedarf es einer ausdrücklichen Bestimmung des Steuerschuldners. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] In den überwiegenden Fällen lässt sich der Unternehmer ohne Schwierigkeiten bestimmen. Der Einzelunternehmer ist für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.3 Gewinnanteile an gewerblichen Personengesellschaften

Der im Gewinn des Gewerbebetriebs enthaltene Anteil am Gewinn einer oder mehrerer Personengesellschaften ist für die Ermittlung des Gewerbeertrags wieder zu kürzen.[1] Der Grund liegt wie bei der Hinzurechnung der Verlustanteile in der objektbezogenen Ermittlung der Gewerbesteuer (keine Doppelerfassung zur Gewerbesteuer). Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Gewinnantei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3 Die wichtigsten Kürzungen

3.1 Kürzung für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke 3.1.1 Regelung bis 2024 Für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist eine Kürzung i. H. v. 1,2 % des maßgebenden Einheitswerts vorzunehmen, wenn der Grundbesitz zum Betriebsvermögen zählt. Der Zweck der Vorschrift ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Kü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 8 Zerlegung

8.1 Anwendungsfälle und Verfahren Liegen die Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, ist der einheitliche Steuermessbetrag zu zerlegen und der jeweilige Anteil den einzelnen Gemeinden zuzuweisen. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Veranlagungszeitraums der Gewerbebetrieb von einer Gemeinde in eine andere verlegt wird. Über die Zerlegung ist ein Zerlegu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.7 Gewinnausschüttungen von ausländischen Kapitalgesellschaften in Staaten ohne DBA

Die Regelung des § 9 Nr. 7 GewStG entspricht dem Grundsatz, dass bei der Gewerbesteuer nur das inländische Ergebnis erfasst werden soll. Hauptanwendungsfall sind Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter. Dabei wurde bis 2019 zwischen EU-Staaten und Drittstaaten unterschieden, wobei es bei allen Varianten erforderlich war, dass die Betei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 11 Steuererklärungspflicht

Im Bereich der Gewerbesteuer ist die Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Steuerschuldner oder von den in § 34...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.1 Entgelte für Schulden

Die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden erfolgt unabhängig davon, ob begrifflich Dauerschuldzinsen vorliegen oder ob es sich um kurzfristige Zinsen handelt. Erfasst werden nicht nur die klassischen Zinsaufwendungen. Unter die Zurechnung fallen auch Abschläge aus der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen, insbesondere die Abschläge aus der Forfaitierung von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.3 Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

Die Hinzurechnung bei den Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters erfolgt uneingeschränkt.[1] Es ist unerheblich, ob beim Empfänger der Gewinnanteil erneut der Gewerbesteuer unterliegt. Der Gesetzeswortlaut spricht nur vom Gewinnanteil. Die Hinzurechnung gilt auch für Verlustanteile. Das bedeutet praktisch eine Kürzung der Finanzierungskosten nach § 8 Nr. 1 GewStG. Unter ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.4 Gewinnanteile und Geschäftsführervergütungen von KGaA-Komplementären

§ 8 Nr. 4 GewStG sieht eine Hinzurechnung von Gewinnanteilen und Geschäftsführervergütungen von KGaA-Komplementären zum Gewinn der KGaA vor, da sich diese Beträge mindernd bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens ausgewirkt haben und bei den Komplementären nur mit Einkommensteuer belastet sind. Die Hinzurechnung trägt dem Objektcharakter der Gewerbesteuer R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 12 Entstehung der Steuer und Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen[1] handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Der Steuerschuldner hat am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten. Die Höhe beträgt 1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Gewerbetreibende, deren Wirtschaftsjahr vom Kalen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1 Hinzurechnung von Zinsen und den Zinsen vergleichbaren Beträgen

Die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG umfasst den gesamten Bereich der Finanzierungskosten. Keine Rolle spielt gegenüber früheren gesetzlichen Regelungen die Frage, inwieweit die Aufwendungen zu Erträgen führen, die selbst wieder der Gewerbesteuer unterliegen. Zu den grundsätzlichen Fragen hat die Finanzverwaltung durch gleichlautende Ländererlasse[1] Stellung genommen. 2.1.1 Ent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.2 Entgelte für Renten und dauernde Lasten

Die Zurechnung von Renten und dauernden Lasten umfasst grundsätzlich alle Renten und dauernden Lasten.[1] Hinweis Tatsächlicher Aufwand Bei Rentenzahlungen und dauernden Lasten ist darauf zu achten, dass nicht die komplette Zahlung der Hinzurechnung unterliegt, sondern nur der jeweilige Aufwand im entsprechenden Erhebungszeitraum (i. d. R. der Differenzbetrag zwischen Zahlung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.4 Gewinnausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften

Die Regelung des § 9 Nr. 2a GewStG soll dem Grunde nach die Doppelbesteuerung bei der Gewerbesteuer sowohl auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als auch auf der Ebene des Gesellschafters vermeiden. Hauptanwendungsfall sind Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 7 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Der ermittelte Gewerbeertrag – ggf. nach Abzug eines Gewerbeverlusts aus Vorjahren – ist auf volle 100 EUR nach unten abzurunden. Für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften ist ein Freibetrag von 24.500 EUR zu berücksichtigen. Bei den übrigen Gewerbebetrieben, insbesondere bei Kapitalgesellschaften, kommt der Freibetrag nicht zur Anwendung. Die Steuermesszahl beträg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.1 Anwendungsfälle und Verfahren

Liegen die Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, ist der einheitliche Steuermessbetrag zu zerlegen und der jeweilige Anteil den einzelnen Gemeinden zuzuweisen. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Veranlagungszeitraums der Gewerbebetrieb von einer Gemeinde in eine andere verlegt wird. Über die Zerlegung ist ein Zerlegungsbescheid vom Finanzamt zu erla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2 Die wichtigsten Hinzurechnungen

2.1 Hinzurechnung von Zinsen und den Zinsen vergleichbaren Beträgen Die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG umfasst den gesamten Bereich der Finanzierungskosten. Keine Rolle spielt gegenüber früheren gesetzlichen Regelungen die Frage, inwieweit die Aufwendungen zu Erträgen führen, die selbst wieder der Gewerbesteuer unterliegen. Zu den grundsätzlichen Fragen hat die Finanzverwaltun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 6.2 Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften

Im Bereich der Körperschaftsteuer bestehen beim Verlustabzug im Falle von Gesellschafterwechseln ergänzende Regelungen.[1] Diese Regelungen sind beim gewerbesteuerlichen Verlustabzug entsprechend anzuwenden.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 9 Hebesatz

Die Festlegung des Hebesatzes obliegt der hebeberechtigten Gemeinde. Das Gesetz sieht aber einen Mindesthebesatz von 200 % vor.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.5 Spenden bei Körperschaften

Im Gegensatz zu Einzelfirmen und Personengesellschaften bildet bei Körperschaften das zu versteuernde Einkommen den Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags. Um eine vergleichbare Ausgangsbasis zu schaffen, ist es im ersten Schritt erforderlich, alle bei der Ermittlung des Einkommens der Körperschaft abgezogenen Spenden dem Gewerbeertrag wieder hinzuzurechnen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1 Kürzung für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke

3.1.1 Regelung bis 2024 Für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist eine Kürzung i. H. v. 1,2 % des maßgebenden Einheitswerts vorzunehmen, wenn der Grundbesitz zum Betriebsvermögen zählt. Der Zweck der Vorschrift ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Kürzung erfordert, dass für den Grundbesitz tatsächlich Grun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1.1 Regelung bis 2024

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist eine Kürzung i. H. v. 1,2 % des maßgebenden Einheitswerts vorzunehmen, wenn der Grundbesitz zum Betriebsvermögen zählt. Der Zweck der Vorschrift ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Kürzung erfordert, dass für den Grundbesitz tatsächlich Grundsteuer erhoben wird. S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.3 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung (§ 31 GewStG)

Arbeitslöhne sind die Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den Arbeitslöhnen. Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz entfällt. Die Regelung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 6.1 Sonderregelung für Personengesellschaften

In den Fällen des Wechsels von Gesellschaftern bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften muss für die Beurteilung der Unternehmergleichheit auf jeden einzelnen Gesellschafter abgestellt werden, weil insoweit der Verlust an die Person des Mitunternehmers geknüpft ist, der den Verlust erlitten hat. Praxis-Beispiel Vortragsfähiger Gewerbeverlust Die A + B OHG ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.5 Hinzurechnung von zeitlich befristeter Überlassung von Rechten

Die Hinzurechnung umfasst auch die zeitlich befristete Überlassung von Rechten.[1] Die Hinzurechnung wird hier pauschal mit 1/4 (25 %) vorgenommen, und zwar unabhängig von der tatsächlichen Laufzeit der Vereinbarung. Eine Ausnahme gilt für die Lizenzen, die ausschließlich dazu berechtigen, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen. In der Praxis treten solche Fälle z. B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.5 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags

Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird um den Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens gekürzt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt.[1] Dass sowohl positive wie negative Beträgeauszuscheiden sind, die auf eine ausländische Betriebsstätte entfallen, ergibt sich unmittelbar aus § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG. Diese Regelung hat da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.6 Spenden

Die Kürzungsvorschrift zu den Spenden führt zu einer Abzugsmöglichkeit der Spenden, die im Wesentlichen dem Umfang des Sonderausgabenabzugs bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften bzw. der Einkommensminderung bei Körperschaften entspricht.[1] Dadurch greift auch im Gewerbesteuerrecht die eingefügte Regelung zur Veranlasserhaftung[2] sowie die Erweiterung des Spe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1.2 Regelung ab 2025

Die gewerbesteuerliche Kürzung wird an die tatsächlich im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer geknüpft.[1] Hinweis Nur anteilig zu bilanzierende Grundstücke Werden nur Teile eines Grundstückes als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen bilanziert, kann auch nur anteilig die Grundsteuer als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Damit ist auch zuk...mehr