Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterte GewSt-Kürzung be... / Zusammenfassung

Die Gewerbesteuer (GewSt) beträgt in der Regel ca. 15 % ausgehend vom Gewerbeertrag. Durch eine Anwendung der sog. erweiterten GewSt-Kürzung kann im Einzelfall eine GewSt-Steuerentlastung von bis zu 100 % erreicht werden. Ein aktueller Streitfall befasst sich mit der Anwendung der erweiterten GewSt-Kürzung bei einer Betriebsverpachtung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterte GewSt-Kürzung be... / Entscheidung

Die Revision ist begründet. Der Bundesfinanzhof (BFH) kann jedoch nicht endgültig entscheiden, ob die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer (GewSt) erfüllt sind, da die bisherigen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) nicht ausreichen. Die erweiterte Kürzung setzt grundsätzlich die ausschließliche Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz voraus, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergestaltung durch Hold... / Hintergrund

Bei einem Holding-Konstrukt werden zunächst zwei Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH gegründet, von denen die eine GmbH als sog. Mutter-Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) der weiteren GmbH, sog. Tochter-Kapitalgesellschaft (Untergesellschaft) eingesetzt wird. Hierbei gilt die Mutter-Kapitalgesellschaft dann als 100 %-ige Anteilseignerin der operativ tätigen ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu dem von einer KG an einen für sie tätigen Kommanditisten gezahlten Kurzarbeitergeld

Leitsatz Vergütungen, die ein Kommanditist von der KG für seine geleistete Arbeit erhält, sind Sondervergütungen. Im Gegensatz dazu werden nach wirksamer Anordnung von Kurzarbeit von der KG an den Kommanditisten geleistete Vorauszahlungen auf das Kurzarbeitergeld gerade nicht für geleistete Dienste gezahlt und sind daher keine Sondervergütungen. Sachverhalt Im Streitfall ging es um eine Personengesellschaft, die ihre Kommanditisten als Arbeitnehmer beschäftigte. Streitig war nun, ob von der Gesel...§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStGmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Erweiterte Gewerbeertragskürzung für eine Immobilien-GmbH Der Begriff der Ausschließlichkeit in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist gleichermaßen qualitativ, quantitativ sowie zeitlich zu verstehen: In zeitlicher Hinsicht hat dies zur Folge, dass der Unternehmer während des gesamten Erhebungszeitraums der gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG begünstigten Tätigkeit nachgehen muss. Zwar ist es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Leasing / 5 Gewerbesteuer

5.1 Hinzurechnungen Miet- und Pachtzahlungen Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1d, e GewStG: 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö­gens sowie 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies gilt auch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Zusammenfassung Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen. Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustim...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Leasing / 5.1 Hinzurechnungen

Miet- und Pachtzahlungen Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1d, e GewStG: 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö­gens sowie 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies gilt auch dann, wenn die Lei...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 2 Statt Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

Ggf. könnte man darüber nachdenken, dass die Nachrüstung der Parkflächen mit E-Ladestationen zu einer über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende erweiterte Nutzung der Parkflächen führt und damit eine sog. Standardhebung erfolgt. In diesem Fall stellen die Aufwendungen für die E-Ladestationen nachträgliche Anschaffungskosten der Parkfläche dar. Aus einer Parkmöglichkeit wi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Nicht unter fachärztlicher Aufsicht und Leitung erbrachte Physiotherapieleistungen

Von einer GmbH in eigenen Praxen, bei Hausbesuchen sowie in Pflegeeinrichtungen Dritter jeweils aufgrund ärztlicher Verordnungen, aber nicht unter ständiger fachärztlicher Leitung bzw. Aufsicht und ohne Abschluss von Versorgungsverträgen (§ 111 SGB V) ausgeführte Physiotherapieleistungen sind als ärztlich verordnete Heilmittelleistungen nach § 32 SGB V nicht nach § 3 Nr. 20 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Leasing / 5.2 Kürzungen

Handelt es sich bei dem Leasinggegenstand um ein Grundstück, kann der wirtschaftliche Eigentümer eine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG vornehmen. Diese beträgt bis 2024 1,2 % des Einheitswerts. Bedingt durch die Grundsteuerreform musste auch § 9 Nr. 1 GewStG geändert werden. Daher gilt ab dem 1.1.2025, dass die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Gewerbeertragskürzung für eine Immobilien-GmbH

Der Begriff der Ausschließlichkeit in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist gleichermaßen qualitativ, quantitativ sowie zeitlich zu verstehen: In zeitlicher Hinsicht hat dies zur Folge, dass der Unternehmer während des gesamten Erhebungszeitraums der gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG begünstigten Tätigkeit nachgehen muss. Zwar ist es nicht erforderlich, dass die Grundstücksverwaltung während d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Rz. 15 Für die GewSt enthält § 10a S. 2 GewStG eine Sonderregelung, die nur einen Verlustvortrag und die gesonderte Feststellung vortragungsfähiger Fehlbeträge vorsieht. Die Beschränkung auf den Verlustvortrag ist verfassungsgemäß.[1] Der Vortrag ist beschränkt auf 1 Mio. EUR, für darüber hinaus gehende Fehlbeträge auf 60 %.[2]mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3 Gewerbesteuer

Die Rückbeziehung gilt auch für die Gewerbesteuer.mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8 Alternative Betriebsaufspaltung

Gerade im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer kann die Betriebsaufspaltung ein entscheidender Vorteil im Vergleich zur reinen GmbH sein. Die weiteren Vorteile sind insbesondere: Reduzierung der Belastung mit Gewerbesteuer, Thesaurierungsbesteuerung bei der GmbH, Begünstigung des Besitzunternehmens bei der Erbschaftsteuer und Vorteile bei der Offenlegung. Um über die Betriebsaufspa...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 18.4 Der übernehmenden Kapitalgesellschaft zuzuordnende Kosten

Die im Zusammenhang mit der Einbringung entstehenden Kosten, die von der aufnehmenden Kapitalgesellschaft zu tragen sind, sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Beispiele[1] Gründungskosten, Kapitalerhöhungskosten, Kosten für die Gründung der übernehmenden Gesellschaft, soweit die Kostenübernahme im Gesellschaftsvertrag derselben verankert ist, Kosten für die Ausgabe neuer Anteile e...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 6.1 Besteuerung des Übertragungsgewinns (bei Übertragung über dem Buchwert)

Der Übertragungsgewinn, der nur beim Ansatz mit dem Zwischenwert, dem gemeinen Wert oder einer schädlichen Gegenleistung entstehen kann, unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei der Ermittlung des Übertragungsgewinns die allgemeinen Steuerbefreiungen gelten[1]: Beispiele: Hält die übertragende Gesellschaft Anteile an (irgend...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.2 Steuerrechtliche Gründe für eine GmbH

Eine GmbH kann aus ertragsteuerrechtlicher Sicht anzustreben sein, wenn die Gewinne thesauriert werden können. Dies deshalb, weil die Unternehmens­steuerbelastung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft – einschließlich der Fälle des § 1a KStG – nur ca. 30 % beträgt, bei Personenunternehmen sich eine Ge­samtbelastung von bis zu ca. 46,5 % (in Bezug auf Ausschüttungen) ergibt, ...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.10 Ausschluss des Verlustabzugs

Bei Verschmelzungen gehen Verlustvorträge der übertragenden Kapitalgesellschaft nach § 10d EStG durch die Verschmelzung gem. § 12 Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG unter. Dies gilt nach § 19 Abs. 2 UmwStG auch für vortragsfähige Gewerbeverluste i. S. des § 10a GewStG.[1] Damit sind trotz Gesamtrechtsnachfolge künftig Verlustvorträge und Verluste des Übertragungsjahres...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.6 Umwandlungssteuerliches Verlustverrechnungsverbot nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG auch bei Einbringungen

Nach § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG i. V. mit § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit Verlustvorträgen oder nicht ausgeglichenen negativen Einkünften des übernehmenden Rechtsträgers oder mit Verlusten des übernehmenden Rechtsträgers aus dem verbleibenden Rest des Wirtschaftsj...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pra...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 10.6 Verbleibender Verlustabzug

Ein verbleibender Verlustabzug kann unabhängig vom Wertansatz nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden, weil ein Wechsel aus dem Bereich der Einkommensteuer in die Körperschaftsteuer nicht möglich ist. Dies gilt nach § 23 Abs. 5 UmwStG auch für den Verlustabzug zur Gewerbesteuer.mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 18.1 Typische Einbringungskosten

Als anerkennungsfähige typische Einbringungskosten sind zu berücksichtigen[1]: Die mit der Planung und Durchführung der Einbringung in Zusammenhang stehenden Kosten der Rechts- und Steuerberatung, die Kosten der Bilanz- und Vertragserstellung, Kosten, die mit den zu fassenden Beschlüssen und ihrer Eintragung in Zusammenhang stehen, sowie die Provisionen der Depotbanken. Extern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 2.10.1 Für die Option sind die Vorschriften zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft anzuwenden

Nach § 1a Abs. 2 Sätze 1 und 2 KStG finden bei einer Option die für den Formwechsel einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft geltenden Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes und somit die §§ 1 und 25 UmwStG entsprechende Anwendung. Infolge der Ausübung der Option wird die Gesellschaft für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen (u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 18.5.2 Einbringungskosten des Einbringenden mindern dessen laufenden Gewinn

Soweit Einbringungskosten nach dem Veranlassungszusammenhang dem Einbringenden zuzuordnen sind, mindern diese – unabhängig vom Wertansatz der übernehmenden Kapitalgesellschaft – den im Rahmen der Einbringung ggf. entstehenden Gewinn- oder Verlust. Aus der Zuordnung der Einbringungskosten zum Einbringungsvorgang ergibt sich nach herrschender Meinung vor allem bei Buchwertfortf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 4 Teilbetriebsveräußerung

Für die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für die Veräußerung eines Betriebs. Der Teilbetrieb muss auch hier die in Verbindung mit der Teilbetriebsaufgabe geschilderten Voraussetzungen erfüllen. Auch hier ist erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs veräußert werden und dass die Tätigkeit des Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 6.5 Nichteinbringung von unwesentlichen Betriebsgrundlagen

Die stillen Reserven des nicht eingebrachten unwesentlichen Betriebsvermögens sind Gewinn erhöhend aufzulösen, es sei denn, sie werden in ein anderes Betriebsvermögen überführt.[1] Die Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen erfolgt nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zwingend zum Buchwert.[2] Für die Anwendung des § 20 UmwStG hinsichtlich des eingebrachten Betriebsvermögens ist...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 13.5 Sperrfrist, sofern innerhalb von sieben Jahren vor der Umwandlung Betriebsvermögen auf die Personengesellschaft übertragen wurde

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Einzelunternehmen eines Gesellschafters oder aus dessen Sonder-Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft übertragen, sind nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG keine stillen Reserven zu realisieren, wenn die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Allerdings muss nach § 6 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 14 Einbringungsgewinn I bei Veräußerung der bei der Einbringung gewährten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Soweit der Einbringende bei einer Sacheinlage zum Buch- oder Zwischenwert die erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert, hat er nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 UmwStG rückwirkend für das Jahr der Einbringung den sogenannten Einbringungsgewinn I zu versteuern. Ob die Veräußerung innerhalb der Sperrfrist erfolgt ist, b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung von Kapitalge... / 7.8 Gewinnerhöhende Wertaufholung bei Verschmelzung der Tochter- auf die Muttergesellschaft

Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt und erfolgte früher eine Herabsetzung des Buchwerts der Beteiligung durch eine außerplanmäßige Abschreibung oder durch Abzug einer Rücklage nach § 6b EStG, ist der Buchwert der Anteile niedriger als die tatsächlichen Anschaffungskosten der Anteile an der übertragenden Körperschaft. In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung von Kapitalge... / 11.3 Keine Nutzung der positiven Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers zur Verrechnung mit dem Verlustvortrag des übernehmenden Rechtsträgers nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

Grundsätzlich geht bei der Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft der Verlustvortrag der Verlustgesellschaft als übernehmender Rechtsträger nicht unter. Demnach konnte bei Umwandlungen bis zum 6.6.2013 ein Rechtsträger, der bis zum 31.8. einen Gewinn erzielt hat, auf einen verlusterzielenden Rechtsträger gem. § 2 UmwStG rückwirkend auf den 31.12....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuer

Tz. 81 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung für den ganzen Erhebungszeitraum erfüllt sind (s. §§ 60 Abs. 2 und 63 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Wird ein steuerpflich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fitness-Studios

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Sportvereine können mit dem Betrieb eines Fitness-Studios in einem Sportvereinszentrum einen Zweckbetrieb unterhalten. Werden die Benutzer der Räumlichkeiten und Gerätschaften bei ihrem Training von einem Übungsleiter betreut, ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ein Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen". Die Voraussetzungen des § 67a AO (A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flugtage

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Flugsportvereine (Segelsport- und Motorflugvereine) veranstalten jährlich Flugtage, zu denen die Bevölkerung unbeschränkt eingeladen wird. Die während eines Flugtages bzw. eines mehrtägigen Hallenfestes in eigener Regie betriebene Restauration (Verkauf von Speisen und Getränken) ist ein steu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausgaben

Tz. 18 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Ausgaben dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden und sind aus diesem Grund als steuerneutrale Posten zu behandeln: die Steuern vom Einkommen und die sonstigen Personensteuern (Körperschaftsteuer, anrechenbare Körper- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.1 Hinzurechnung von Nutzungsentgelten

§ 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Berücksichtigung des jeweiligen Hinzurechnu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.1 Problemstellung

Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit der Betriebs-GmbH auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist als Gewerbebetr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bezugsgrößen: Richtige Bezu... / 2.3 Bezugsgrößen für Gemeinkostenarten wählen

Am besten ist es, Sie nehmen die Kostenartenliste und überlegen sich für jede Gemeinkostensart, welche Bezugsgrößen für die Verteilung auf die Kostenstellen überhaupt in Betracht kommen. Wenn Sie für eine Kostenart mehrere mögliche Bezugsgrößen finden, sollten Sie dies in der Liste festhalten und dann bei großen Positionen ggf. mit den Kostenstellenleitern über eine geeignet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine sind dann als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern (s. § 52 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Förderung der Allg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.4 Gewerblich geprägte Besitzpersonengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die der Sache nach nicht gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG ist, bei der aber ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder P...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite

Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung entfaltet § 2 AStG für Ei...mehr