Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4.1 Keine Anwendung des § 35 EStG

Nachdem der Übernahmegewinn nicht mit GewSt belastet ist, kommt § 35 EStG nach § 18 Abs. 2 UmwStG nicht zur Anwendung. § 35 EStG ist jedoch nach § 18 Abs. 3 Satz 4 UmwStG auch bei "missbräuchlichen" Betriebsveräußerungen/-aufgaben innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung nicht anwendbar, obwohl dadurch GewSt bei der Personengesellschaft entsteht. Hinweis Umwandlung einer ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4.3 Anwendung bei einheitlichem Zeitpunkt des Vermögensübergangs und der Veräußerung

Ferner ist gemäß der Rechtsprechung des BFH[1] eine Veräußerung innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang (oder der Umwandlung) auch dann gegeben, wenn ein Verschmelzungsvertrag und ein Vertrag über die Veräußerung eines Anteils an der übernehmenden Personengesellschaft den Zeitpunkt des Vermögensübergangs (bzw. der Umwandlung) und der Veräußerung einheitlich best...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 13.2 Rückbeziehung von höchstens acht Monaten

Das Registergericht darf die Verschmelzung nur eintragen, wenn die Schlussbilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist.[1] Maßgebend ist allein die Anmeldung. Beispiel 1 Abbildung 15 Die steuerliche Rückbeziehung ist nach § 2 Abs. 1 (für Verschmelzung), § 9 Satz 3 (Formwechsel) UmwStG entsprechend dem UmwG über einen Zeitrau...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1.3 Unternehmensverkauf

Mittelständische Kapitalgesellschaften sind oftmals nicht veräußerbar, weil der Erwerber mit der Zahlung des Kaufpreises kein AfA-Potenzial generiert, die Finanzierungskosten dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterfallen und eine Teilwertabschreibung auf zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteilen nur bei einer dauernden Wertminderung möglich ist. Kann die Teilwertabsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeiten, Aufgaben (Abs. 2 S. 1 und 2)

Rz. 3 Die Zuständigkeit ergibt sich zunächst aus der Abgrenzung zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG. Die Finanzämter sind sachlich zuständig für die Steuern, die nicht Zölle oder bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern sind.[1] Sodann schränkt sich ihre Zuständigkeit insoweit ein, als von den Möglichkeiten des Art. 108 Abs. 4 S. 1 oder 2 GG Gebrauch gemacht worden ist, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden, also der Gewerbesteuer und der Grundsteuer. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die L...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonstige Vermögensgegenstände / 7 Wann ein Steuererstattungsanspruch als "sonstiger Vermögensgegenstand" aktiviert werden muss

§ 37 AO regelt die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Ist nach dessen Abs. 2 eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräuß...§ 9 Nr. 2 GewStGmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.9 Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung beim Testamentsvollstrecker

Einkommensteuer Die Testamentsvollstreckervergütung gehört einkommensteuerrechtlich zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.[1] Die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater ausgeübte Testamentsvollstreckung ist aber den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG hinzuzurechnen. Erhält der Steuerberater die Vergütung nach mehrjährig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Zugriff auf Ansprüche auf Erstattung der Gewerbesteuer

I. Das Problem Wir vollstrecken für den Gläubiger gegen einen gewerblich tätigen Unternehmer. Der Unternehmer agiert schon länger am Ort. Während es ihm länger wirtschaftlich gut ging, hat er seit Kurzem wohl eine Durststrecke Wir haben nun die Vorstellung, dass er in der Vergangenheit höhere Gewerbesteuervorauszahlungen geleistet hat und ihm nun Erstattungsansprüche zustehen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Zur Anwendung des § 8c KStG bei der Gewerbesteuer

Ausgewählte Literaturhinweise: Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 397 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die von § 8b Abs 8 KStG erfassten Bezüge sind gewstpfl, da sie nicht nach § 9 Nr 2a, Nr 7 oder Nr 8 GewStG gekürzt werden können. § 9 Nr 2a S 5, Nr 7 S 8 und Nr 8 S 4 GewStG verbieten eine Kürzung ausdrücklich. Wegen der Unterschiede zu § 8b Abs 7 KStG, s Tz 387.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9 Gewerbesteuer

6.2.9.1 Einbringung durch eine natürliche Person Tz. 284 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Frage der GewStPflicht eines Gewinns bei der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1 GewStG handelt. Setzt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte BV einen höheren Wert als den Bw an, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11 Gewerbesteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Bewertungsansatz gilt auch für die Gewerbesteuer

Tz. 231 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das von der Übernehmerin ausgeübte Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs 2 S 1 und 2 UmwStG gilt nicht nur für die KSt, sondern auch für die GewSt der übernehmenden Gesellschaft (ebenso s Schmitt, in S/H, 10. Aufl § 20 UmwStG Rn 432). Der Gewinn aus Gew für Zwecke der GewSt wird zwar selbständig ermittelt und ist damit nicht an die Veranlagung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Gewerbesteuer, Steuernachforderungen

Tz. 145 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die auf den Übertragungsgewinn entfallenden Ertrag-St (KSt und GewSt) sind in der stlichen Übertragungs-Bil zu passivieren (zur stlichen Behandlung der nach § 274 HGB handelsbilanziell zu erfassenden latenten St s Mitschke, FR 2010, 214, 219). Zur GewSt s § 18 UmwStG Tz 7. Werden für die übertragende Kö, zB aufgrund einer stlichen Außenprüfu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 311 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 5 KStG schlägt uE auf die GewSt durch, da der nach § 7 GewStG maßgebende Betrag um den Pauschalierungsbetrag erhöht ist. GlA s Herzig (DB 2003, 1459, 1467), s Herlinghaus (in R/H/N, § 8b KStG Rn 481), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 515), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 625) und s Eilers/Schmidt (GmbHR 2003, 613, 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.2 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 329 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wie bereits erläutert (s Tz 61ff, s Tz 143), schlägt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 KStG bei Kö auf die GewSt durch, nicht jedoch die des § 8b Abs 1 KStG in Fällen des Streubesitzes. Der durch das EURLUmsG mit Wirkung ab dem EHZ 2004 eingefügte § 7 S 4 GewStG regelt, dass § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

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FoVo 05/2025, Zugriff auf A... / II. Die Lösung

Das Entstehen des Gewerbesteuererstattungsanspruchs Der Unternehmer leistet auf die voraussichtlich fällige Gewerbesteuer nach § 21 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vierteljährlich Vorauszahlungen. Die Gewerbesteuer entsteht dann nach § 18 GewStG mit dem Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Nach Ablauf des Steuerzeitraums, den § 14 S. 2 G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / V. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 117 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 118 [Autor/Stand] Offen wa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.2 Gewerbesteuerliche Behandlung beim Empfänger einer vGA

Tz. 667 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Befinden sich die Anteile an der Kö, die eine vGA tätigt, in einem gew BV, führt auch eine vGA zu einer BE. Die gewstliche Behandlung im Betrieb des Empfängers richtet sich nach dessen Rechtsform; es gelten dafür die allgemeinen Grundsätze zur Behandlung erhaltener GA: Ist AE eine natürliche Person, ist die erhaltene vGA im Gewinn aus Gew iSv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.1 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 284 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Frage der GewStPflicht eines Gewinns bei der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1 GewStG handelt. Setzt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte BV einen höheren Wert als den Bw an, entsteht idR ein (positiver) Einbringungsgewinn....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.2 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 286 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für die GewStPflicht eines Einbringungsgewinns- oder verlustes gelten die allg Grundsätze des GewStR (s Tz 284). Als Gew gilt gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), der Erwerbs- und Wirtschaftsgen, der VVaG (s R 7.1 Abs 4 S 1 GewStR 2016) und der optierenden Pers-Ges (s § 2 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernkla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist gem. § 34a Abs. 2 S. 1 EStG zunächst der nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG oder § 5 EStG durch Bestandsvergleich ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen vermehrt um die Gewerbesteuer des Wirtschaftsjahres.[1] Zum Gewinn gehören auch Ergebnisse aus Ergebnisabführungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Belastungsvergleich

Rz. 4 Belastungsvergleich bei Thesaurierung (bis Vz 2007) in EUR:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.6 Gewerbesteuer

Rz. 17 Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG, sodass Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) nach Ansicht des BFH grundsätzlich nicht in Betracht kommen (Rz. 46a ff.).[1] Das galt nach der Rspr. des BFH auch für den Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG.[2] Diese Rspr. des BFH ist bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Nicht steuerbefreite inländische Kapitalgesellschaft i.S.d. § 9 Nr. 2a S. 1 GewStG Bei der Anwendung von § 8 Nr. 5 i.V.m. § 9 Nr. 2a GewStG ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft" keine Unterscheidung dahingehend zu treffen, ob die Erträge der ausschüttenden Kapitalgesellschaft aus sach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 3 Gewerbesteuer

Wird die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken innerhalb eines gewerblichen Betriebs ausgeübt, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer; sie sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags des betreffenden Betriebs zu erfassen. Allein die Nutzung von Wirtschaftsgütern einer natürlichen Person durch Vermietung und Verpachtung stellt i. d. R. eine bloße Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nicht steuerbefreite inländische Kapitalgesellschaft i.S.d. § 9 Nr. 2a S. 1 GewStG

Bei der Anwendung von § 8 Nr. 5 i.V.m. § 9 Nr. 2a GewStG ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft" keine Unterscheidung dahingehend zu treffen, ob die Erträge der ausschüttenden Kapitalgesellschaft aus sachlichen oder persönlichen Gründen einer Steuerbefreiung unterlagen. Dividenden i.S.d. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.11 Veräußerungs­geschäfte

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Einkü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei unterjährigem Erwerb der Grundstücke

Eine Kapitalgesellschaft, die erst im Laufe des Erhebungszeitraums das wirtschaftliche Eigentum an Grundstücken erlangt, hat keinen Anspruch auf die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG, weil sie nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war. Vor Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums ergriffene Maßnahmen in Bezug auf den Grundbesitz (im Streitfall: Beginn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Versuchte Steuerhinterziehu... / 3. Klarstellung durch BGH: Nur vollendete Steuerhinterziehung als Anlasstat für die Einziehung

Der 1. Senat des BGH entschied mit Urteil vom 8.3.2022[52], dass bei versuchter Steuerhinterziehung eine Einziehung nicht in Betracht kommt. Begründet wurde dies damit, dass sich die Steuerersparnis in Form von ersparten Aufwendungen noch nicht im Vermögen des Täters niedergeschlagen habe,[53] weil der Tatbeteiligte über die Steuerersparnisse noch nicht faktisch verfügen kön...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweiterte GewSt-Kürzung be... / Zusammenfassung

Die Gewerbesteuer (GewSt) beträgt in der Regel ca. 15 % ausgehend vom Gewerbeertrag. Durch eine Anwendung der sog. erweiterten GewSt-Kürzung kann im Einzelfall eine GewSt-Steuerentlastung von bis zu 100 % erreicht werden. Ein aktueller Streitfall befasst sich mit der Anwendung der erweiterten GewSt-Kürzung bei einer Betriebsverpachtung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweiterte GewSt-Kürzung be... / Entscheidung

Die Revision ist begründet. Der Bundesfinanzhof (BFH) kann jedoch nicht endgültig entscheiden, ob die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer (GewSt) erfüllt sind, da die bisherigen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) nicht ausreichen. Die erweiterte Kürzung setzt grundsätzlich die ausschließliche Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz voraus, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuergestaltung durch Hold... / Hintergrund

Bei einem Holding-Konstrukt werden zunächst zwei Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH gegründet, von denen die eine GmbH als sog. Mutter-Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) der weiteren GmbH, sog. Tochter-Kapitalgesellschaft (Untergesellschaft) eingesetzt wird. Hierbei gilt die Mutter-Kapitalgesellschaft dann als 100 %-ige Anteilseignerin der operativ tätigen ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu dem von einer KG an einen für sie tätigen Kommanditisten gezahlten Kurzarbeitergeld

Leitsatz Vergütungen, die ein Kommanditist von der KG für seine geleistete Arbeit erhält, sind Sondervergütungen. Im Gegensatz dazu werden nach wirksamer Anordnung von Kurzarbeit von der KG an den Kommanditisten geleistete Vorauszahlungen auf das Kurzarbeitergeld gerade nicht für geleistete Dienste gezahlt und sind daher keine Sondervergütungen. Sachverhalt Im Streitfall ging es um eine Personengesellschaft, die ihre Kommanditisten als Arbeitnehmer beschäftigte. Streitig war nun, ob von der Gesel...§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStGmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Erweiterte Gewerbeertragskürzung für eine Immobilien-GmbH Der Begriff der Ausschließlichkeit in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist gleichermaßen qualitativ, quantitativ sowie zeitlich zu verstehen: In zeitlicher Hinsicht hat dies zur Folge, dass der Unternehmer während des gesamten Erhebungszeitraums der gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG begünstigten Tätigkeit nachgehen muss. Zwar ist es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 5 Gewerbesteuer

5.1 Hinzurechnungen Miet- und Pachtzahlungen Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1d, e GewStG: 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö­gens sowie 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies gilt auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 5.1 Hinzurechnungen

Miet- und Pachtzahlungen Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1d, e GewStG: 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermö­gens sowie 50 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dies gilt auch dann, wenn die Lei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Zusammenfassung Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen. Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
E-Ladestationen richtig bil... / 2 Statt Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

Ggf. könnte man darüber nachdenken, dass die Nachrüstung der Parkflächen mit E-Ladestationen zu einer über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende erweiterte Nutzung der Parkflächen führt und damit eine sog. Standardhebung erfolgt. In diesem Fall stellen die Aufwendungen für die E-Ladestationen nachträgliche Anschaffungskosten der Parkfläche dar. Aus einer Parkmöglichkeit wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Nicht unter fachärztlicher Aufsicht und Leitung erbrachte Physiotherapieleistungen

Von einer GmbH in eigenen Praxen, bei Hausbesuchen sowie in Pflegeeinrichtungen Dritter jeweils aufgrund ärztlicher Verordnungen, aber nicht unter ständiger fachärztlicher Leitung bzw. Aufsicht und ohne Abschluss von Versorgungsverträgen (§ 111 SGB V) ausgeführte Physiotherapieleistungen sind als ärztlich verordnete Heilmittelleistungen nach § 32 SGB V nicht nach § 3 Nr. 20 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Gewerbeertragskürzung für eine Immobilien-GmbH

Der Begriff der Ausschließlichkeit in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist gleichermaßen qualitativ, quantitativ sowie zeitlich zu verstehen: In zeitlicher Hinsicht hat dies zur Folge, dass der Unternehmer während des gesamten Erhebungszeitraums der gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG begünstigten Tätigkeit nachgehen muss. Zwar ist es nicht erforderlich, dass die Grundstücksverwaltung während d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leasing / 5.2 Kürzungen

Handelt es sich bei dem Leasinggegenstand um ein Grundstück, kann der wirtschaftliche Eigentümer eine gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG vornehmen. Diese beträgt bis 2024 1,2 % des Einheitswerts. Bedingt durch die Grundsteuerreform musste auch § 9 Nr. 1 GewStG geändert werden. Daher gilt ab dem 1.1.2025, dass die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen der Option

Einen Verzicht auf die Steuerbefreiung sieht § 9 Abs. 1 UStG nur für bestimmte, nach § 4 UStG steuerfreie Leistungen vor. Es sind dies die Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs[1], die Grundstücksveräußerungen [2], die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung [3] sowie die Umsätze der Wohnungseigentümergemeinschaften [4] und die Umsätze der blinden Unternehmer.[5] Ein Verzicht ist für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Rz. 15 Für die GewSt enthält § 10a S. 2 GewStG eine Sonderregelung, die nur einen Verlustvortrag und die gesonderte Feststellung vortragungsfähiger Fehlbeträge vorsieht. Die Beschränkung auf den Verlustvortrag ist verfassungsgemäß.[1] Der Vortrag ist beschränkt auf 1 Mio. EUR, für darüber hinaus gehende Fehlbeträge auf 60 %.[2]mehr