Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Bezugsgrößen: Richtige Bezu... / 2.3 Bezugsgrößen für Gemeinkostenarten wählen

Am besten ist es, Sie nehmen die Kostenartenliste und überlegen sich für jede Gemeinkostensart, welche Bezugsgrößen für die Verteilung auf die Kostenstellen überhaupt in Betracht kommen. Wenn Sie für eine Kostenart mehrere mögliche Bezugsgrößen finden, sollten Sie dies in der Liste festhalten und dann bei großen Positionen ggf. mit den Kostenstellenleitern über eine geeignet...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.4 Gewerblich geprägte Besitzpersonengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die der Sache nach nicht gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG ist, bei der aber ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder P...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine sind dann als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern (s. § 52 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Förderung der Allg...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite

Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung entfaltet § 2 AStG für Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.4 Zur Änderung des § 18 Abs. 3 S. 3 und S. 4 UmwStG (Abs. 22)

Rz. 109 Ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn unterliegt der Gewerbesteuer, wenn der Betrieb einer Personengesellschaft oder einer natürlichen Person innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung einer Körperschaft in die Personengesellschaft oder der Verschmelzung auf die natürliche Person aufgegeben oder veräußert wird, § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG. Dies gilt nunmehr auch für mitte...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 4.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.6 Wiesbadener-Modell

Das Wiesbadener Modell[1] ist in der Praxis weit verbreitet. Ziel des Wiesbadener Modells[2] ist, die steuerliche Verstrickung von betrieblich genutzten Vermögensgegenständen, meist Grundstücken, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Eindeutig geklärt ist, dass beim Wiesbadener Modell keine Betriebsaufspaltung vorliegt. Beim Wiesbadener Modell in seiner reinen For...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / Zusammenfassung

Überblick Die bloße Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern vollzieht sich i. d. R. im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung und stellt deshalb keinen Gewerbebetrieb dar.[1] Etwas anderes gilt jedoch für die Verpachtung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Hier geht die Verpachtung über den Rahmen einer Vermö...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1.3 Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung

Trotz der im Schrifttum gelegentlich geäußerten Bedenken hat der BFH[1] immer an der kapitalistischen Betriebsaufspaltung festgehalten. Dafür besteht nach seiner Ansicht auch ein Bedürfnis, obwohl die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft nach § 2 Abs. 2 GewStG stets als Gewerbebetrieb gilt und damit per se der Gewerbesteuer unterliegt. So versagt die Rechtsprechung einem Besit...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.2 Rechtsentwicklung und Rechtsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung ist bislang gesetzlich nicht positiv geregelt worden.[1] Es handelt sich um ein ursprünglich von der Rechtsprechung entwickeltes und in jahrzehntelanger Rechtsprechung anerkanntes Richterrechtsinstitut.[2] Das Institut der Betriebsaufspaltung ist von der Rechtsprechung ursprünglich zur "Missbrauchsvermeidung" entwickelt und von der Finanzverwaltung in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer (II) (estb 2025, Heft 3, S. 96)

Schwerpunkt: gewerbesteuerliche Kürzungen Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der in EStB 2025, 62 erfolgte Überblick zur Rechtsprechung des BFH zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften wird untenstehend ergänzt um einen Rechtsprechungsüberblick, dessen Schwerpunkt auf den gewerbesteuerlichen Kürzungsvorschriften (§ 9 GewStG) liegt. Dabei steht eindeutig die s...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 6. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht insbesondere im Bereich der sog. erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG) deutlich, wie eine im Laufe der Zeit immer umfangreicher gewordene Vorschrift vermehrt auch zu Auslegungs- und Rechtsproblemen geführt hat, die letztlich dann an den BFH zur abschließenden Klärung herangetragen werden. Da ein Blick in die aktuelle...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 2. Erweiterte Kürzungen nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG

a) Vorbemerkung Die weitaus höhere Praxisrelevanz – aber auch höhere Streitanfälligkeit – hat die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG . Die Vorschrift wurde immer wieder verändert und ergänzt und lässt schon vom Umfang her erahnen, dass sich hier zahlreiche Zweifelsfragen ergeben haben und auch noch ergeben, die dann häufig den BFH beschäftigen. Im Prinzip g...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / b) Die gesetzlichen Regelungen im Einzelnen

Die umfangreichen Regelungen zur erweiterten Kürzung sind in sechs Sätzen geregelt, die sowohl die Anspruchsvoraussetzungen beschreiben als auch negativ abgrenzen, wann eine erweiterte Kürzung ausgeschlossen ist. aa) Grundvoraussetzung für erweiterte Kürzung (Satz 2) An Stelle der Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen G...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / c) Aktuelle BFH-Rechtsprechung

aa) Begriff "Verwaltung, Nutzung und Betreuung von Grundbesitz" Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann – unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt – unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S.d. §...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / a) Vorbemerkung

Die weitaus höhere Praxisrelevanz – aber auch höhere Streitanfälligkeit – hat die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG . Die Vorschrift wurde immer wieder verändert und ergänzt und lässt schon vom Umfang her erahnen, dass sich hier zahlreiche Zweifelsfragen ergeben haben und auch noch ergeben, die dann häufig den BFH beschäftigen. Im Prinzip geht es um Unter...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / aa) Grundvoraussetzung für erweiterte Kürzung (Satz 2)

An Stelle der Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, errich...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der in EStB 2025, 62 erfolgte Überblick zur Rechtsprechung des BFH zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften wird untenstehend ergänzt um einen Rechtsprechungsüberblick, dessen Schwerpunkt auf den gewerbesteuerlichen Kürzungsvorschriften (§ 9 GewStG) liegt. Dabei steht eindeutig die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / cc) Negativabgrenzung (Sätze 5 und 6)

Regelung in § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG: Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, ... ... wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient; ... soweit der Gewerbeertrag Vergütungen i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG (d.h. Sondervergütungen) enthält, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesells...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / dd) "Überführung/Übertragung" i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 5 GewStG

Im Rahmen einer normspezifischen Auslegung der Begriffe "Überführung" bzw. "Übertragung" in § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 2 GewStG sind die Wertungen des § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG 2006 einzubeziehen. Liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG 2006 vor, ist für die Frage, wann der betreffende Grundbesitz i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 2 Halbs. 2 GewStG in das BV des aufdeckenden Gewe...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / bb) Umfang der erweiterten Kürzung

Beseitigen Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit über die Wirksamkeit des Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts dadurch, dass sie das Mietverhältnis übereinstimmend für beendet erklären und der Mieter zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag eine Schlusszahlung an den Vermieter entrichtet, stellt diese Schl...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 3. Kürzungen nach § 9 Nr. 3 GewStG

Der Kürzung unterliegt der Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt. Dies gilt nicht für Einkünfte i.S.d. § 7 S. 7 und 8 GewStG. Fiktion des Gewerbeertrags ...: Bei Unternehmen, die ausschließlich den Betrieb von eigenen oder gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkeh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 4. Zerlegung nach §§ 28 ff. GewStG

Hinsichtlich der Zerlegung eines GewSt-Messbetrags bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss die Auswahl der Zerlegungsfaktoren der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen. Dabei kann die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 1. Kürzungen nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG

Die aus Gewinn und Hinzurechnungen gebildete Summe wird gekürzt um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen (BV) des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes; maßgebend ist der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt (Hauptfeststellungs-, Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt) vor dem Ende des Erhebungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / bb) Erweiterte Anspruchsvoraussetzungen (Sätze 3 und 4)

Regelung in § 9 Nr. 1 Satz 3 GewStG: Die vorstehende erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gilt entsprechend, wenn... (a)... i.V.m. der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes errichtet und veräußert wird und das Gebäude zu mehr als 66 ⅔ % Wohnzwecken dient; (b) ... i.V.m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / cc) Überlassung von Grundbesitz an Gesellschafter/Genossen

Mit Urteil v. 29.6.2022 – III R 19/21[7] hatte sich der BFH mit der Frage zu befassen, ob die erweiterte Kürzung zu gewähren ist, wenn relativ unwesentlicher Grundbesitz an eine geringfügig beteiligte Genossin überlassen wird. BFH ...: Der BFH hält dies auch dann für schädlich, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / ee) Schädlichkeit einer Betriebsaufspaltung

Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Verwaltung oder Nutzung des eigenen Grundbesitzes die Grenzen der Gewerblichkeit überschreitet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Grundstücksunternehmen infolge einer Betriebsaufspaltung als Besitzunternehmen (originär) gewerbliche Einkünfte erzielt. Denn der Zweck der sog...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 5. Bankenprivileg nach § 35c GewStG

Zum gewSt-lichen Bankenprivileg hat der BFH entschieden, dass die Inanspruchnahme nicht voraussetzt, dass das Unternehmen mit Bankgeschäften höhere Gewinne erzielt als mit sonstigen Geschäften. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Das gilt – jedenfalls in den Erhebun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / aa) Begriff "Verwaltung, Nutzung und Betreuung von Grundbesitz"

Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann – unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt – unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG gehören. Beachten Sie: Erhält der Mieter (...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / Gewerbesteuer

1 Allgemeines Für die Ermittlung des Gewerbeertrags stellt der Gesetzgeber auf den Gewinn ab, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetzes ermittelt worden ist.[1] Diese ertragsteuerliche Ausgangsgröße ist aufgrund der Regelungen in den §§ 8 und 9 GewStG um Hinzurechnungen zu erhöhen und um Kürzungen zu vermindern. Forderungen an sich wirken s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 3 Gewerbesteuer bei § 24 UmwStG

Liegt wirtschaftlich eine Veräußerung an sich selbst vor, so ist insoweit ein laufender Gewinn vorliegend. Dieser Gewinn ist gewerbesteuerpflichtig[1], soweit ein gewerbliches Unternehmen vorliegt. Wird der Anteil an einem Mitunternehmeranteil veräußert, dann liegt einkommensteuerrechtlich laufender Gewinn vor. Gewerbesteuerpflichtig ist dieser Gewinn nur insoweit, als er auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 1 Allgemeines

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags stellt der Gesetzgeber auf den Gewinn ab, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetzes ermittelt worden ist.[1] Diese ertragsteuerliche Ausgangsgröße ist aufgrund der Regelungen in den §§ 8 und 9 GewStG um Hinzurechnungen zu erhöhen und um Kürzungen zu vermindern. Forderungen an sich wirken sich beim Bila...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 2.1 Hinzurechnung ungewöhnlicher Skonti

§ 8 Nr. 1a Satz 2 1. Halbsatz GewStG bestimmt, dass als Entgelt auch der Aufwand aus nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechenden gewährten Skonti oder wirtschaftlich vergleichbaren Vorteilen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit gelten. Geschäftsübliche Erlösschmälerungen [1] haben keinen Finanzierungseffekt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 2.3 Veräußerung von Forderungen aus schwebenden Verträgen

Soweit Gegenstand der Veräußerung eine Forderung aus einem schwebenden Vertragsverhältnis (sog. Forfaitierung) ist, gilt die Differenz zwischen dem Wert der Forderung aus dem schwebenden Vertragsverhältnis, wie ihn die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Veräußerung zugrunde gelegt haben, und dem vereinbarten Veräußerungserlös als bei der Ermittlung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 2.2 Diskontbeträge

Als Entgelt gelten auch Diskontbeträge bei der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen.[1] Hierunter fallen insbesondere die Abschläge aus dem Verkauf von aktivierten Forderungen.[2] Begründet wird dies mit dem Umstand, dass der Unternehmer, der eine Forderung unter dem Nennwert verkauft, mit dem Abschlag ein Entgelt dafür leistet, dass mit dem Forderungsverkauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 3 Berechnung des ­Hinzurechnungsbetrags

Die gesetzliche Systematik des § 8 Nr. 1 GewStG besteht zunächst aus der Addition von "6 unterschiedlichen Komponenten" (Buchstaben a) – f)). Die sich so ergebende Summe ist zu einem Viertel anzusetzen und auch nur insoweit dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, als die Summe den Betrag von 200.000 EUR[1] übersteigt. Praxis-Beispiel Berechnung der gewerbesteuer­lichen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.12 Nachteilige Folgen von § 24 UmwStG

Neben der Gefahr, das Antragserfordernis zu übersehen und damit eine Gewinnrealisierung bezüglich der stillen Reserven auszulösen, können durch die Anwendung der Vorschrift des § 24 UmwStG auch folgende, ggf. unerwünschte steuerliche Konsequenzen ausgelöst werden[1]: Gem. § 24 Abs. 6 i. V. mit § 20 Abs. 9 UmwStG geht ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG und ein EBITDA...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.6.1 Einschränkung der Tarifbegünstigung

Der Einbringungs-/Übertragungsgewinn gilt als laufender Gewinn, soweit auf der Seite des Veräußerers (Einzelunternehmer) und auf der Seite des Erwerbers/Übernehmers (Personengesellschaft) dieselben Personen Mitunternehmer sind.[1] Dabei wird nicht auf den einzelnen Gesellschafter, sondern auf die Personengruppe "Altgesellschafter" abgestellt. Der objekt- und personenbezogene ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 2 Gewerbesteuerliche ­Besonderheiten

Nach § 8 Nr. 1a GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb[1] Entgelte für Schulden (in bestimmtem Umfang) wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Erwirbt ein Steuerpflichtiger Wertpapiere, um seine Verpflichtung zur Rückgabe von als Sachdarlehen erhaltenen Anleihen zu erfüllen, hat er dem Veräußerer die seit dem letzten Zinsz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 1.3 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Begründung einer Personengesellschaft durch Einbringung von Sachwerten

Bei der erstmaligen Gründung einer Personengesellschaft durch Einbringung von Sachwerten (Einzelbetrieben oder Wirtschaftsgüter) sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Abbildung 5 Unter den § 24 UmwStG fällt nur der Tausch, nämlich die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, weil von der Systematik her ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.3.3 Keine Gegenleistung führt zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Die Anwendungsbereiche des § 24 UmwStG und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheiden sich in zwei Punkten: Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG erfordert Betriebe/Teilbetriebe/Mitunternehmeranteile, wohingegen bei § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (oder unentgeltlich) eingebracht werden. Außerdem umfa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung bei Einkün... / Hintergrund

Nach § 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll eine doppelte Steuerbelastung durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer vermieden werden. Deshalb kann die Einkommensteuer um das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags reduziert werden. Allerdings gilt diese Steuerermäßigung nur bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer. Bisher galt: Wenn eine Stadt oder Gemeinde die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung bei Einkün... / Entscheidung

Die Finanzverwaltung hat nun eine neue Regelung getroffen: Wenn die Gewerbesteuer erlassen wird oder die Zahlungsfrist abgelaufen ist, bleibt das jetzt ohne Auswirkungen auf die Steuerermäßigung nach § 35 EStG . Das bedeutet: Die Einkommensteuer wird nicht mehr nachträglich erhöht, nur weil die Gewerbesteuer nicht gezahlt wurde. Diese Änderung ist eine Erleichterung für Gewerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung bei Einkün... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat eine Änderung bei der Steuerermäßigung für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb bekannt gegeben. Es geht dabei um Fälle, in denen die Gewerbesteuer erlassen oder wegen Verjährung nicht mehr gezahlt werden muss.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.1 Nichtzahlung von Steuern

Säumniszuschläge können nur bei Nichtzahlung von Steuern und bei zurückzuzahlenden Steuervergütungen entstehen (§ 240 AO). Zu den Steuern gehören auch Zölle und Abschöpfungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Vorschriften der AO über Säumniszuschläge gelten auch für Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, § 3 Abs. 2 AO, § 1 Abs. 2 AO). Um eine Steuer handelt es sich auch, wenn z....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr