Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 4.3 Gewerbesteuer

Die Rückbeziehung gilt auch für die Gewerbesteuer.mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.2 Steuerrechtliche Gründe für eine GmbH

Eine GmbH kann aus ertragsteuerrechtlicher Sicht anzustreben sein, wenn die Gewinne thesauriert werden können. Dies deshalb, weil die Unternehmens­steuerbelastung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft – einschließlich der Fälle des § 1a KStG – nur ca. 30 % beträgt, bei Personenunternehmen sich eine Ge­samtbelastung von bis zu ca. 46,5 % (in Bezug auf Ausschüttungen) ergibt, ...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.10 Ausschluss des Verlustabzugs

Bei Verschmelzungen gehen Verlustvorträge der übertragenden Kapitalgesellschaft nach § 10d EStG durch die Verschmelzung gem. § 12 Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG unter. Dies gilt nach § 19 Abs. 2 UmwStG auch für vortragsfähige Gewerbeverluste i. S. des § 10a GewStG.[1] Damit sind trotz Gesamtrechtsnachfolge künftig Verlustvorträge und Verluste des Übertragungsjahres...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.8 Alternative Betriebsaufspaltung

Gerade im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer kann die Betriebsaufspaltung ein entscheidender Vorteil im Vergleich zur reinen GmbH sein. Die weiteren Vorteile sind insbesondere: Reduzierung der Belastung mit Gewerbesteuer, Thesaurierungsbesteuerung bei der GmbH, Begünstigung des Besitzunternehmens bei der Erbschaftsteuer und Vorteile bei der Offenlegung. Um über die Betriebsaufspa...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 18.4 Der übernehmenden Kapitalgesellschaft zuzuordnende Kosten

Die im Zusammenhang mit der Einbringung entstehenden Kosten, die von der aufnehmenden Kapitalgesellschaft zu tragen sind, sind abzugsfähige Betriebsausgaben. Beispiele[1] Gründungskosten, Kapitalerhöhungskosten, Kosten für die Gründung der übernehmenden Gesellschaft, soweit die Kostenübernahme im Gesellschaftsvertrag derselben verankert ist, Kosten für die Ausgabe neuer Anteile e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 6.1 Besteuerung des Übertragungsgewinns (bei Übertragung über dem Buchwert)

Der Übertragungsgewinn, der nur beim Ansatz mit dem Zwischenwert, dem gemeinen Wert oder einer schädlichen Gegenleistung entstehen kann, unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei der Ermittlung des Übertragungsgewinns die allgemeinen Steuerbefreiungen gelten[1]: Beispiele: Hält die übertragende Gesellschaft Anteile an (irgend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 4.6 Umwandlungssteuerliches Verlustverrechnungsverbot nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG auch bei Einbringungen

Nach § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG i. V. mit § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit Verlustvorträgen oder nicht ausgeglichenen negativen Einkünften des übernehmenden Rechtsträgers oder mit Verlusten des übernehmenden Rechtsträgers aus dem verbleibenden Rest des Wirtschaftsj...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 10.6 Verbleibender Verlustabzug

Ein verbleibender Verlustabzug kann unabhängig vom Wertansatz nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden, weil ein Wechsel aus dem Bereich der Einkommensteuer in die Körperschaftsteuer nicht möglich ist. Dies gilt nach § 23 Abs. 5 UmwStG auch für den Verlustabzug zur Gewerbesteuer.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 6.5 Nichteinbringung von unwesentlichen Betriebsgrundlagen

Die stillen Reserven des nicht eingebrachten unwesentlichen Betriebsvermögens sind Gewinn erhöhend aufzulösen, es sei denn, sie werden in ein anderes Betriebsvermögen überführt.[1] Die Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen erfolgt nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zwingend zum Buchwert.[2] Für die Anwendung des § 20 UmwStG hinsichtlich des eingebrachten Betriebsvermögens ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 4 Teilbetriebsveräußerung

Für die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für die Veräußerung eines Betriebs. Der Teilbetrieb muss auch hier die in Verbindung mit der Teilbetriebsaufgabe geschilderten Voraussetzungen erfüllen. Auch hier ist erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs veräußert werden und dass die Tätigkeit des Tei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.1 Typische Einbringungskosten

Als anerkennungsfähige typische Einbringungskosten sind zu berücksichtigen[1]: Die mit der Planung und Durchführung der Einbringung in Zusammenhang stehenden Kosten der Rechts- und Steuerberatung, die Kosten der Bilanz- und Vertragserstellung, Kosten, die mit den zu fassenden Beschlüssen und ihrer Eintragung in Zusammenhang stehen, sowie die Provisionen der Depotbanken. Extern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.10.1 Für die Option sind die Vorschriften zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft anzuwenden

Nach § 1a Abs. 2 Sätze 1 und 2 KStG finden bei einer Option die für den Formwechsel einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft geltenden Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes und somit die §§ 1 und 25 UmwStG entsprechende Anwendung. Infolge der Ausübung der Option wird die Gesellschaft für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen (u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 18.5.2 Einbringungskosten des Einbringenden mindern dessen laufenden Gewinn

Soweit Einbringungskosten nach dem Veranlassungszusammenhang dem Einbringenden zuzuordnen sind, mindern diese – unabhängig vom Wertansatz der übernehmenden Kapitalgesellschaft – den im Rahmen der Einbringung ggf. entstehenden Gewinn- oder Verlust. Aus der Zuordnung der Einbringungskosten zum Einbringungsvorgang ergibt sich nach herrschender Meinung vor allem bei Buchwertfortf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 13.5 Sperrfrist, sofern innerhalb von sieben Jahren vor der Umwandlung Betriebsvermögen auf die Personengesellschaft übertragen wurde

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Einzelunternehmen eines Gesellschafters oder aus dessen Sonder-Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft übertragen, sind nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG keine stillen Reserven zu realisieren, wenn die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Allerdings muss nach § 6 Abs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 14 Einbringungsgewinn I bei Veräußerung der bei der Einbringung gewährten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Soweit der Einbringende bei einer Sacheinlage zum Buch- oder Zwischenwert die erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert, hat er nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 UmwStG rückwirkend für das Jahr der Einbringung den sogenannten Einbringungsgewinn I zu versteuern. Ob die Veräußerung innerhalb der Sperrfrist erfolgt ist, b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 7.8 Gewinnerhöhende Wertaufholung bei Verschmelzung der Tochter- auf die Muttergesellschaft

Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt und erfolgte früher eine Herabsetzung des Buchwerts der Beteiligung durch eine außerplanmäßige Abschreibung oder durch Abzug einer Rücklage nach § 6b EStG, ist der Buchwert der Anteile niedriger als die tatsächlichen Anschaffungskosten der Anteile an der übertragenden Körperschaft. In...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 11.3 Keine Nutzung der positiven Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers zur Verrechnung mit dem Verlustvortrag des übernehmenden Rechtsträgers nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

Grundsätzlich geht bei der Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft der Verlustvortrag der Verlustgesellschaft als übernehmender Rechtsträger nicht unter. Demnach konnte bei Umwandlungen bis zum 6.6.2013 ein Rechtsträger, der bis zum 31.8. einen Gewinn erzielt hat, auf einen verlusterzielenden Rechtsträger gem. § 2 UmwStG rückwirkend auf den 31.12....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuer

Tz. 81 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung für den ganzen Erhebungszeitraum erfüllt sind (s. §§ 60 Abs. 2 und 63 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Wird ein steuerpflich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fitness-Studios

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Sportvereine können mit dem Betrieb eines Fitness-Studios in einem Sportvereinszentrum einen Zweckbetrieb unterhalten. Werden die Benutzer der Räumlichkeiten und Gerätschaften bei ihrem Training von einem Übungsleiter betreut, ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ein Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen". Die Voraussetzungen des § 67a AO (A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.1 Hinzurechnung von Nutzungsentgelten

§ 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Berücksichtigung des jeweiligen Hinzurechnu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.1 Problemstellung

Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit der Betriebs-GmbH auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausgaben

Tz. 18 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Ausgaben dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden und sind aus diesem Grund als steuerneutrale Posten zu behandeln: die Steuern vom Einkommen und die sonstigen Personensteuern (Körperschaftsteuer, anrechenbare Körper- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flugtage

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Flugsportvereine (Segelsport- und Motorflugvereine) veranstalten jährlich Flugtage, zu denen die Bevölkerung unbeschränkt eingeladen wird. Die während eines Flugtages bzw. eines mehrtägigen Hallenfestes in eigener Regie betriebene Restauration (Verkauf von Speisen und Getränken) ist ein steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bezugsgrößen: Richtige Bezu... / 2.3 Bezugsgrößen für Gemeinkostenarten wählen

Am besten ist es, Sie nehmen die Kostenartenliste und überlegen sich für jede Gemeinkostensart, welche Bezugsgrößen für die Verteilung auf die Kostenstellen überhaupt in Betracht kommen. Wenn Sie für eine Kostenart mehrere mögliche Bezugsgrößen finden, sollten Sie dies in der Liste festhalten und dann bei großen Positionen ggf. mit den Kostenstellenleitern über eine geeignet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.4 Gewerblich geprägte Besitzpersonengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die der Sache nach nicht gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG ist, bei der aber ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder P...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine sind dann als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern (s. § 52 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Förderung der Allg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist als Gewerbebetr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite

Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung entfaltet § 2 AStG für Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.4 Zur Änderung des § 18 Abs. 3 S. 3 und S. 4 UmwStG (Abs. 22)

Rz. 109 Ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn unterliegt der Gewerbesteuer, wenn der Betrieb einer Personengesellschaft oder einer natürlichen Person innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung einer Körperschaft in die Personengesellschaft oder der Verschmelzung auf die natürliche Person aufgegeben oder veräußert wird, § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG. Dies gilt nunmehr auch für mitte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 4.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.6 Wiesbadener-Modell

Das Wiesbadener Modell[1] ist in der Praxis weit verbreitet. Ziel des Wiesbadener Modells[2] ist, die steuerliche Verstrickung von betrieblich genutzten Vermögensgegenständen, meist Grundstücken, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Eindeutig geklärt ist, dass beim Wiesbadener Modell keine Betriebsaufspaltung vorliegt. Beim Wiesbadener Modell in seiner reinen For...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / Zusammenfassung

Überblick Die bloße Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern vollzieht sich i. d. R. im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung und stellt deshalb keinen Gewerbebetrieb dar.[1] Etwas anderes gilt jedoch für die Verpachtung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Hier geht die Verpachtung über den Rahmen einer Vermö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.2 Rechtsentwicklung und Rechtsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung ist bislang gesetzlich nicht positiv geregelt worden.[1] Es handelt sich um ein ursprünglich von der Rechtsprechung entwickeltes und in jahrzehntelanger Rechtsprechung anerkanntes Richterrechtsinstitut.[2] Das Institut der Betriebsaufspaltung ist von der Rechtsprechung ursprünglich zur "Missbrauchsvermeidung" entwickelt und von der Finanzverwaltung in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1.3 Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung

Trotz der im Schrifttum gelegentlich geäußerten Bedenken hat der BFH[1] immer an der kapitalistischen Betriebsaufspaltung festgehalten. Dafür besteht nach seiner Ansicht auch ein Bedürfnis, obwohl die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft nach § 2 Abs. 2 GewStG stets als Gewerbebetrieb gilt und damit per se der Gewerbesteuer unterliegt. So versagt die Rechtsprechung einem Besit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer (II) (estb 2025, Heft 3, S. 96)

Schwerpunkt: gewerbesteuerliche Kürzungen Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der in EStB 2025, 62 erfolgte Überblick zur Rechtsprechung des BFH zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften wird untenstehend ergänzt um einen Rechtsprechungsüberblick, dessen Schwerpunkt auf den gewerbesteuerlichen Kürzungsvorschriften (§ 9 GewStG) liegt. Dabei steht eindeutig die s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 6. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht insbesondere im Bereich der sog. erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG) deutlich, wie eine im Laufe der Zeit immer umfangreicher gewordene Vorschrift vermehrt auch zu Auslegungs- und Rechtsproblemen geführt hat, die letztlich dann an den BFH zur abschließenden Klärung herangetragen werden. Da ein Blick in die aktuelle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 2. Erweiterte Kürzungen nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG

a) Vorbemerkung Die weitaus höhere Praxisrelevanz – aber auch höhere Streitanfälligkeit – hat die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG . Die Vorschrift wurde immer wieder verändert und ergänzt und lässt schon vom Umfang her erahnen, dass sich hier zahlreiche Zweifelsfragen ergeben haben und auch noch ergeben, die dann häufig den BFH beschäftigen. Im Prinzip g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / b) Die gesetzlichen Regelungen im Einzelnen

Die umfangreichen Regelungen zur erweiterten Kürzung sind in sechs Sätzen geregelt, die sowohl die Anspruchsvoraussetzungen beschreiben als auch negativ abgrenzen, wann eine erweiterte Kürzung ausgeschlossen ist. aa) Grundvoraussetzung für erweiterte Kürzung (Satz 2) An Stelle der Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / c) Aktuelle BFH-Rechtsprechung

aa) Begriff "Verwaltung, Nutzung und Betreuung von Grundbesitz" Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann – unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt – unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S.d. §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 1. Kürzungen nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG

Die aus Gewinn und Hinzurechnungen gebildete Summe wird gekürzt um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen (BV) des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes; maßgebend ist der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt (Hauptfeststellungs-, Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt) vor dem Ende des Erhebungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / a) Vorbemerkung

Die weitaus höhere Praxisrelevanz – aber auch höhere Streitanfälligkeit – hat die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG . Die Vorschrift wurde immer wieder verändert und ergänzt und lässt schon vom Umfang her erahnen, dass sich hier zahlreiche Zweifelsfragen ergeben haben und auch noch ergeben, die dann häufig den BFH beschäftigen. Im Prinzip geht es um Unter...mehr