Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Pfändung von Lohn / 15.3 Auswirkungen auf die Aufrechnungsbefugnis des Arbeitgebers

Für Altfälle (Antrag auf Insolvenzeröffnung bis zum 30.6.2014) galt Folgendes: Die Aufrechnungsbefugnis des Arbeitgebers wird zugunsten der übrigen Gläubiger eingeschränkt. Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger aus dem pfändbaren Teil der Bezüge soll durch eine bei Verfahrenseröffnung bestehende Aufrechnungslage nur insoweit beeinträchtigt werden, als auch eine vor der Verf...mehr

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Verwaltervertrag: Sonderver... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K habe gegen B einen Anspruch in der eingeklagten Höhe aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB. B habe die Beträge jeweils ohne Rechtsgrund erlangt. Einen vertraglichen Anspruch aus dem Verwaltervertrag direkt behaupte B selbst nicht. Eine andere Rechtsgrundlage bestehe aber auch nicht. Zwar sei die Erstellung von Bescheinigungen nach § 35a EStG an die einzel...mehr

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Absenkungs-Beschluss: Anfor... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich vor allem die Frage, wie man einen Absenkungs-Beschluss fasst, damit er einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlussfassung Nach herrschender Meinung soll bei einem Absenkungs-Beschluss ausdrücklich bestimmt werden müssen, dass für den Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügen soll. Überzeugend ist das nicht. Der Besc...mehr

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Verwaltungsbeirat: Umfang d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können die Verwaltungsbeiräte für ein Geschäftsjahr entlasten. Diese "Entlastung" ist erstens die Billigung einer Amtsführung für einen bestimmten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den ggf. vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig. Zweitens wird dem Amtsträger für die künftige Tätigkeit das Vertrauen a...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.3 Die Neuregelung der Vermögensauskunft

Die Regelbefugnisse bei der weiteren Vollstreckung sind: eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO n. F.) zu versuchen; eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ZPO n. F.) einzuholen; die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben; eine Vorpfändung gem. § 845 ZPO durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher handelt nur aufgrund eines Auftrags. Von Bedeutung ist in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 12 Kosten des Arbeitgebers durch Bearbeitung und Überweisung

Die Kosten der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO hat der Arbeitgeber selbst zu tragen.[1] Auch hinsichtlich der Kosten der Überweisung und der Bearbeitung der Pfändung besteht kein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegen den Gläubiger.[2] Diese Kosten fallen grundsätzlich dem Arbeitgeber zur Last. Auch kann eine Kostenerstattungspflicht nicht durch Betriebsvereinbarung od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 5 Folgen eines unterlassenen oder fehlerhaften BEM

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung des BEM ist nicht im Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 238 SGB IX aufgeführt, sodass er ohne staatliche Sanktionen bleibt. Pflicht zur Durchführung? Die Arbeitnehmervertretung kann nach dem Wortlaut der Vorschrift die Durchführung des BEM verlangen und sie ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Ob auch der betroffene Arbeitnehmer...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen einer Einstellung

Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinh...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Den bei Pfändung gegen gewöhnliche Geldforderungen pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens bestimmt § 850c ZPO, auf dem die amtliche Lohnpfändungstabelle beruht. Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen sind grundlegend durch das 7. Gesetz zur Änderung von Pfändungsfreigrenzen mit Wirkung zum 1.1.2002 um 48,88 % erhöht worden. Nunmehr wird die Pfändungstabelle grundsätzl...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 4.1 Begriff

Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist gesetzlich versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer erheblichen Ä...mehr

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Pfändung von Lohn / 9.3 Unterhaltspfändung mit nachfolgend normaler Pfändung

Hat zuerst ein Unterhaltsgläubiger gepfändet, wird seine Rechtsstellung durch eine nachfolgende Pfändung eines Normalgläubigers nicht berührt. Der Normalgläubiger kann aber dennoch möglicherweise zum Zug kommen, wenn der Unterhaltsgläubiger nicht den Vorrechtsbereich zuzüglich des gesamten Normalpfändungsbereichs ausschöpft, z. B. weil keine Rückstände bestehen und der laufe...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eins... / Zusammenfassung

Überblick Dem Betriebsrat sind bei den wichtigsten personellen Einzelmaßnahmen, der Einstellung, Eingruppierung und Umgruppierung und Versetzung von Arbeitnehmern gemäß § 99 BetrVG Beteiligungsrechte bis hin zur Zustimmungsverweigerung eingeräumt worden. Der Arbeitgeber kann diese Maßnahmen nur mit der vom Betriebsrat erteilten oder einer gerichtlich ersetzten Zustimmung (en...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbesc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse von Mitar... / 1.1 Rechtliche Vorgaben beachten

Trennungen von Mitarbeitern sind für jede Firma ein heikles Thema, das sorgfältige Handhabung erfordert. Zudem können unprofessionell durchgeführte Trennungen den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen und das Vertrauen der verbleibenden Mitarbeiter erschüttern. Eine einfühlsame und rechtssichere Vorgehensweise ist daher unerlässlich, um die negativen Auswirkungen auf das...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 6 Welche Auskünfte hat der Arbeitgeber zu geben?

Der Gläubiger kann den Arbeitgeber zur Auskunft über die gepfändete Forderung auffordern (§ 840 ZPO). Das Auskunftsverlangen ist in die Zustellungsurkunde aufzunehmen und muss durch den Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt werden. Bei einer Zustellung durch die Post besteht keine Auskunftspflicht. Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notgeschäftsführung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Maßnahmen der Notgeschäftsführung dienen der Abwehr eines unmittelbar drohenden oder der Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens. In akuten Gefahrensituationen sind also Wohnungseigentümer zu eigenständigem Handeln ermächtigt, wenn eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer oder Maßnahmen des Verwalters nicht abgewartet werden können. Selbstverständlich is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Vollstreckung verfassungswidriger Gesetze

Rz. 6 Nach § 251 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 AO bleibt die Bestimmung des § 79 Abs. 2 BVerfGG unberührt.[1] Dieser Hinweis stellt klar, dass aus einer Rechtsnorm, die vom BVerfG nach § 78 BVerfGG für verfassungswidrig erklärt wurde, keine Vollstreckung erfolgen darf[2], da § 79 Abs. 2 BVerfGG für die Vollstreckung nach der AO dem § 251 Abs. 1 AO als Sonderregelung vorgeht.[3] Bereits...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.1 Allgemeines zur InsO

Rz. 8 Die InsO, die durch Gesetz v. 5.10.1994[1] eingeführt wurde, ist zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze, insbesondere die über 100 Jahren geltende KO, abgelöst und teilweise zu einer erheblichen Änderung der rechtlichen Lage geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Behandlung von Steuerforderungen in einem Insolvenzver...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 17 Neufassung des § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 1, § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2, 4 und 5 sowie § 24 Abs. 2 (Abs. 14) UmwStG

Rz. 98 Durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] wurden die Regelungen der §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG verschärft, indem die Möglichkeit zur Gewährung sonstiger Gegenleistungen der Höhe nach beschränkt wurde. Die Neuregelungen sind erstmals anzuwenden, wenn in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge der Umwandlungsbeschluss nach dem 31.12.2014 erfolgt ist oder in den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 § 25f UStG ist durch Art. 12 Nr. 18 des Gesetzes vom 12.12.2019[1] in das UStG eingefügt worden. Er gilt gem. Art. 39 Abs. 2 dieses Gesetzes ab dem 1.1.2020. Rz. 6 Das ist deshalb nicht unproblematisch, weil die Norm im Wesentlichen auf der inzwischen ständigen Rechtsprechung des EuGH[2] beruht, wonach den an betrügerischen Machenschaften wissentlich beteiligten Unterne...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2 Situation in den Bundesländern

Schaut man auf die föderale Struktur und damit auf die einzelnen Bundesländer, gleicht die Situation einem Flickenteppich. Bei der Annahmeverpflichtung muss zum Teil zusätzlich, je nach Bundesland, zwischen den Schwellenwerten (oberschwellig und unterschwellig) nach § 106 GWB differenziert werden. Eine Annahmeverpflichtung von E-Rechnungen i. S. der EU-Richtlinie 2014/55/EU ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.6 Verfahren nach dem StaRUG

Rz. 185 Zum 1.1.2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in Kraft getreten.[1] Neben Änderungen der InsO hat dieses Gesetz auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zum Inhalt. Mit dem SanInsFoG wird im Wesentlichen die EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen v. 19.6.2019[2] in deuts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 251 AO, dessen Vorgängervorschrift in Teilbereichen der § 226a RAO war,[1] ist neben § 249 AO die zentrale Norm des Vollstreckungsrechts der AO.[2] Während § 249 AO bestimmt, dass Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, grundsätzlich im Verwaltungsweg vollstreckt werden können[3], regelt § 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.1 Restschuldbefreiungsverfahren

Rz. 168 Nach §§ 286ff. InsO kann eine natürliche Person beantragen, von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden.[1] Dieses Restschuldbefreiungsverfahren wurde durch die InsO neu in das deutsche Insolvenzrecht eingeführt.[2] Aus verschiedenen Gründen erfolgte eine teilweise Neuregelung durch das InsO-Änderungsgesetz 2001. Insbesondere ist...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 16 Redaktionelle Änderungen des § 20 Abs. 8 (Abs. 13)

Rz. 97 Durch das Gesetz v. 25.7.2014[1] wird § 20 Abs. 8 an die aktuelle Fassung der Fusionsrichtlinie angepasst. Die Änderungen sind rein redaktionell. Weiterhin handelt es sich um redaktionelle Folgeänderungen durch die Änderung des § 50 EStG durch das Jahressteuergesetz 2009. Rein formal sind die Anpassungen an die aktuelle Fassung der Fusionsrichtlinie bei steuerlichen Üb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 14 Einfügung des § 2 Abs. 4 S. 3 bis 6 UmwStG (Abs. 12)

Rz. 92 Durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 2 Abs. 4 UmwStG dahingehend verschärft, dass bei rückwirkender Umwandlung bzw. Einbringung einer Gewinn- auf bzw. in eine Verlustgesellschaft der Ausgleich bzw. die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 13 Rückwirkende Geltung des § 8b Abs. 4 KStG (Abs. 11)

Rz. 89 Durch das Gesetz v. 21.3.2013[1] zur Umsetzung des EuGH-Urteils v. 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 wurde § 8b Abs. 4 KStG insbesondere dahingehend neu gefasst, dass sog. Streubesitzdividenden (bei unmittelbarer Beteiligung von weniger als 10 %) nicht mehr nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei, sondern bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind. Auswei...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung zahlreiche Fristen zu beachten. Wird die Frist versäumt, können meist Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Was für den Anspruchsteller misslich ist, ist für den Anspruchsgegner von Vorteil. Nach Fristablauf kann er das damit zusammenhängende Thema abschließen. Es entsteht Rech...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Es enthält aber auch die für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften wie z. B. seine besonder...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 176 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem buchmäßigen Eigenkapital des eingebrachten Betriebsvermögens entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden buchmäßigen Eigenkapitals kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen, und/...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 236a Die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG sieht eine relative und eine absolute Wertobergrenze für den gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen vor, wobei die für den Einbringenden günstigere Alternative maßgebend ist. Es ist zu prüfen, nach welcher Vorschrift sich eine geringere Einschränkung des Wertansatzwahlrechts ergibt.[1] Die absolute Wertobergrenze na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Inhalt und Zweck der Norm

Rz. 1 Mit § 25f UStG hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2020 eine Sanktionsvorschrift geschaffen, die den Umsatzsteuerbetrug in Form des unberechtigten Vorsteuerabzugs und der unberechtigten Geltendmachung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen dadurch bekämpfen soll, dass Unternehmern, die in eine Umsatzsteuerhinterziehung oder eine unberechtigte Geltendmach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundsatz: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Grundsätzlich ist der gemeine Wert anzusetzen. Gemäß § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der gemeine Wert umfasst grundsätzlich auch einen Gewinnaufschlag. Rz. 185 Mit dem Ansatz des gemeinen Werts sind sämtliche in dem...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2 Verwirkung

Die Verwirkung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie ist ein Fall einer nach Treu und Glauben unzulässigen Rechtsausübung.[1] Verwirkung ist gegeben, wenn nach Fälligkeit des Anspruchs Zeit vergangen ist (Zeitmoment) und Umstände durch das Verhalten des Gläubigers vorliegen, die den Schuldner darauf vertrauen lassen, der Gläubiger werde seinen Anspruch nicht mehr gel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 261 AO war § 130 RAO.[1] Ergänzende Verwaltungsanweisungen zur Niederschlagung finden sich vor allem in Abschn. 14 bis 17 VollStrA.[2] Für das Erhebungsverfahren findet sich in § 156 Abs. 2 AO eine entsprechende Bestimmung.[3] Die Vorschrift wurde letztmalig geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016.[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5.1 Form

Rz. 10 Das Gesetz schreibt für die Mahnung keine besondere Form vor.[1] Demgemäß ist sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Mahnung denkbar.[2] Eine fernmündliche Mahnung scheidet im Hinblick auf das Steuergeheimnis grundsätzlich aus.[3] Der fernmündliche Gesprächspartner ist nämlich regelmäßig nicht voll identifizierbar. Ist er es ausnahmsweise, denkbar ist etwa e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2 Anwendung von Tarifnormen bei Tarifbindung

Der Inhalt von Tarifverträgen findet im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Anwendung, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifbindung besteht. Definition: Tarifbindung bedeutet, dass der Arbeitnehmer Mitglied der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied des abschließenden Arbeitgeberverbands ist oder selbst den Tarifvertrag mit der Gewerkschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 15 Keine Anwendungsregelung für die Neufassung des § 24 Abs. 5 S. 1 UmwStG

Rz. 94 In seiner ursprünglichen Fassung stellte § 24 Abs. 5 S. 1 UmwStG zur Festlegung seines Anwendungsbereichs darauf ab, dass "der Einbringende keine durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person" ist. Streitig war hierbei, ob Kapitalgesellschaften, die zwar grundsätzlich zu den durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Personen gehören, aber im Fall einer Anteilsveräußerung gem. §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.2 Steuerforderungen als Masseverbindlichkeiten

Rz. 161 Bei Masseverbindlichkeiten ergeben sich grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Festsetzung und der Vollstreckung im Verwaltungsweg.[1] Sie sind somit durch Steuerbescheide geltend zu machen.[2] Zu beachten ist aber, dass Adressat des Steuerbescheids jetzt der Insolvenzverwalter ist.[3] Ferner ist die einschränkende Bestimmung des § 90 InsO zu beachten, ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 9.1.1 Erfordernis der "kurzen Zeit"

Als "kurze Zeit" in diesem Sinne gelten 10 Tage. Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung von Literatur und Finanzverwaltung müssen die Einnahmen bzw. Ausgaben innerhalb dieser kurzen Zeit sowohl fällig geworden als auch entstanden worden sein. Den Grundsatz dieser Auffassung hat der BFH bereits mit seinem Urteil vom 9.5.1974[1] gebildet, welcher von der Finanz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.5 Insolvenzrecht über die Grenze

Rz. 183 Durch die §§ 335ff. InsO wurden Regelungen in das Gesetz eingefügt, die grenzüberschreitende Vorgänge betreffen.[1] Dies sind solche Verfahren, bei denen ein inländischer Schuldner ausländisches Vermögen besitzt oder wenn ein ausländischer Schuldner inländisches Vermögen hat.[2] Das Insolvenzverfahren wird dabei nach dem Recht des Staates durchgeführt, in dem das Ins...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 25f Abs. 2 UStG

Rz. 39 § 25f Abs. 2 UStG ordnet an, dass in den Fällen des § 25f Abs. 1 UStG die Abs. 3 und 6 des § 25b UStG nicht anzuwenden sind. Das hat folgenden Hintergrund: § 25b Abs. 3 UStG stellt beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft die Fiktion auf, dass beim ersten Abnehmer, also dem mittleren Unternehmer in der Dreierreihe, der innergemeinschaftliche Erwerb als besteuert gi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 196 AO gilt für alle Arten von Außenprüfungen unabhängig davon, ob es sich um eine erstmalige Prüfungsanordnung, eine Ergänzungs- oder Erweiterungsanordnung oder eine Erstreckungsanordnung i. S. v. § 194 Abs. 2 AO handelt.[1] Eine Ausnahme von dem Erfordernis der Prüfungsanordnung sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass Feststellungen im Rahmen einer gesetzlich vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21 Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des 2. bis 5. Teils des UmwStG durch Aufhebung des § 1 Abs. 2 UmwStG (Abs. 18)

Rz. 106 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021 (sog. KöMoG)[1] wurde § 1 Abs. 2 UmwStG aufgehoben und § 1 Abs. 4 S. 1 UmwStG ohne inhaltliche Änderung angepasst. Damit wurde die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs nur des 2. bis 5 Teils ("Umwandlungsteil") des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften aufgehoben, sodass nach der Ne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.1 Bedeutung der Prüfungsanordnung

Rz. 4 Der Wortlaut des § 196 AO bringt die Bedeutung der Prüfungsanordnung nur unvollständig zum Ausdruck. Mit der Prüfungsanordnung bestimmt die Finanzbehörde nicht nur den Umfang der Außenprüfung, sondern sie konkretisiert damit die im Gesetz in abstrakt-genereller Form umschriebene Pflicht zur Duldung von Außenprüfungen auf den Einzelfall. Mit der Prüfungsanordnung wird d...mehr