Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3.1 Steuerbefreiung

Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Jedoch sind die mit einer kleineren Photovoltaikanlage erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nunmehr steuerfrei. Denn mit steuerlicher (unechter) Rückwirkung ab 1.1.2022 [1] hat der Gesetzgeber eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Be...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Hier gelangen Sie zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auftragsverarbeitung: Grund... / Zusammenfassung

Überblick Die Vergabe von Aufträgen zur Verarbeitung von Daten ist in der Datenschutz-Grundverordnung detailliert geregelt. Vorgeschrieben für die Auftragsvergabe ist ein Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument, der/das die Anforderungen des Art. 28 DSGVO erfüllt und bei Cloud-/Datenverarbeitungsdiensten zusätzlich die Vorgaben des EU Data Act (insb. Art. 28-2-Richtlinie b...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flucht- und Rettungswege im... / Zusammenfassung

Überblick Im Notfall, z. B. bei einem Brand, muss sichergestellt sein, dass Personen ein Gebäude schnell und sicher verlassen können. Ebenso müssen Rettungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang möglich sein. Dazu gibt es besondere Anforderungen an die Wege, mit denen ein Gebäude und seine einzelnen Bereiche erschlossen sind. Wie diese Anforderungen im Detail aussehen, hängt von...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / DGUV Regelwerk

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Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / Zusammenfassung

Überblick Werbemöglichkeiten sind vielfältig: Sie reichen von Anzeigen in Zeitungen und anderen Medien, Mailings, Geschenken, Sponsoring, Verkaufsveranstaltungen, Internet-Auftritten bis hin zu Einladungen zu Events. Allerdings werfen manche Werbeinstrumente buchungstechnische und steuerrechtliche Fragen auf. Der folgende Beitrag enthält Hinweise zur Verbuchung einzelner Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Organschaft / Zusammenfassung

Begriff Die Organschaft ist ein rein steuerrechtlicher Begriff. Zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen werden für steuerliche Zwecke zu einer Einheit zusammengefasst. Eine Organschaft gibt es im Bereich der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und auch bei der Umsatzsteuer. Manche Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind vergleichbar, andere hingegen völlig unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsjahr / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Wirtschaftsjahr" bezeichnet den Zeitraum, für den Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Personen- und Kapitalgesellschaften ihren steuerlichen Gewinn ermitteln müssen. In den meisten Fällen deckt sich deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr und damit auch mit dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 4 Gewerbesteuer

Bereits in der Vergangenheit spielte die Gewerbesteuer für kleinere Photovoltaikanlagen in der Regel keine Rolle. Zwar unterliegen – wie alle Einkünfte aus einem aktiven Gewerbebetrieb – auch die Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage grundsätzlich der Gewerbesteuer. Tatsächlich sind davon aber nur größere Anlagen betroffen. Denn vom Gewerbeertrag kann ein Freibetrag i. H. v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zeigt die einzelnen Voraussetzungen auf, damit eine körperschaftsteuerliche bzw. gewerbesteuerliche Organschaft bejaht werden kann. Dazu werden auch die Grundbegriffe erläutert und nicht zuletzt die Vor- bzw. Nachteile einer Organschaft dargestellt. Abgerundet wird der Beitrag mit Hinweisen zu in der Praxis immer wieder auftretenden Problemen und Fallst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / Zusammenfassung

Überblick Während sämtliche Kaufleute ihr Anlagevermögen lediglich "hinreichend" aufgliedern, müssen Kapitalgesellschaften ein Anlagegitter nach § 284 Abs. 3 HGB nach dem Bruttoprinzip aufstellen. Im sogenannten Bruttoanlagespiegel sind obligatorische Spalten und (teilweise freiwillige) Zusatzspalten vorgegeben.[1] Wie die Entwicklung der Vermögensgegenstände während des Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzhelfer / Zusammenfassung

Begriff Brandschutzhelfer sind Beschäftigte eines Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz anderer Beschäftigter ausüben. Dazu sind diese Personen durch den Unternehmer entsprechend fachkundig auszubilden. Diese Ausbildung umfasst eine theoretische Unterweisung sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Die erforderli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Idealerweise stimmen Sie die Konten der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge im Rahmen der Abstimmung mit den Umsatzsteuerkonten ab. Zu den Umsatzerlösen gehören die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und sonstigen dire...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 1.1.2 Zum Ausweis verpflichteter Personenkreis

Rz. 8 Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB gilt als Teil des 2. Abschnitts des Dritten Buches des HGB nur für die dort genannten Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Haftung). In dem für alle Kaufleute geltenden 1. Abschnitt fehlt eine entsprechende Regelung; es gilt dort nur die allgemeine Gliederun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Personal Office Premium
Aufgaben und Pflichten von ... / 2 Anwendbare Gesetze

Unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung richten sich Benennung, Stellung und Aufgaben Datenschutzbeauftragter nach den Art. 37, 38 und 39 DSGVO. Für öffentliche Stellen in Deutschland gilt zusätzlich das BDSG. Darin werden die Öffnungsklauseln genutzt, welche die DSGVO einräumt. Das bedeutet, dass das BDSG Lücken der DSGVO schließt und sie für landesspezifische Anwendungsfä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsgespräch

Begriff Die Kündigung selbst ist eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers und muss den formalen Anforderungen gerecht werden. Auch wenn dies eine der unangenehmsten Aufgaben eines Vorgesetzten ist, so ist es unbedingt empfehlenswert, ein Kündigungsgespräch zu führen (ggf. zusammen mit einem Vertreter von HR): Aus Fairness gegenüber dem Mitarbeiter - aber auch als S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des SGB VI durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurden im Rentenrecht erstmalig Regelungen zur Flexibilisierung der Altersgrenzen für Ansprüche auf vorzeitige Altersrenten eingeführt. Diese waren gleichzeitig mit Rentenabschlägen von 0,3 % für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten verbunden. Bei einer Regelal...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufgaben und Pflichten von ... / 3 Gesetzlich zugewiesene Aufgaben

Die Aufgaben, die Datenschutzbeauftragte zwingend zu beachten haben, nennt das Gesetz in Art. 39 DSGVO. Bei all den nachfolgend dargestellten Aufgaben gilt: Beauftragte müssen bei ihrer Arbeit den spezifischen, datenschutzrechtlichen Risiken gebührend Rechnung tragen (Pflicht zur risikoorientierten Tätigkeit gemäß Art. 39 Abs. 2 DSGVO). D.h., sie müssen risikoorientiert handel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / 7 Rechte der Angestellten

Angestellte haben nach DSGVO dieselben Rechte in Bezug auf Datenschutz wie alle anderen Personen auch. Notwendig sind nach Art. 88 Abs. 2 DSGVO angemessene Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person. Zu berücksichtigen sind dabei die Transparenz der Verarbeitung, die Übermittlung personenbezogener Date...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufgaben und Pflichten von ... / 4.1 Angestelltenschulung

Dass Angestellte in Bezug auf den Datenschutz zu schulen sind, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Beispielsweise verlangt Art. 5 DSGVO, dass nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind, sondern auch, dass dies nachgewiesen werden muss. Die verantwortliche Einrichtung muss daher Maßnahmen treffen, die sicherstellen, dass ihre Beschäftigten über Kenntnisse...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufgaben und Pflichten von ... / 4 Beispiele für weitere Aufgaben

Neben den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können den Datenschutzbeauftragten auf freiwilliger Basis zusätzliche Funktionen übertragen werden. Dass das Gesetz die Übertragung von weiteren Aufgaben zulässt, lässt sich herleiten aus dem Wortlaut des Art. 39 Abs. 1 Satz 1 ("Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben") und Art. 38 Abs. 6 DSGVO ("Der Datensc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufgaben und Pflichten von ... / Zusammenfassung

Überblick Jedes größere Unternehmen und jede Behörde muss laut Art. 37 der DSGVO einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Nach § 38 BDSG besteht in Deutschland eine Benennungspflicht insbesondere dann, wenn in einem Unternehmen oder einer Behörde i. d. R. mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder wenn Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtliche Grundlagen der R... / 1 Die Rolle des Rechts bei einer Sanierung

Im Rahmen einer Restrukturierung soll ein Unternehmen, das sich entweder bereits in einer Krise befindet oder aber bei ungehindertem Fortgang der Dinge in eine Krise zu geraten droht, durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zukunftsfest gemacht werden. Um es in der Sprache des IDW S 6 zu sagen: Es soll wieder in die Lage versetzt werden, ein branchenübliches EBITDA zu erwir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtliche Grundlagen der R... / 3 Mittel der Transformation

Damit ein Krisenunternehmen wieder ein branchenübliches EBITDA erwirtschaften kann, helfen Liquiditätsmaßnahmen allein nicht. Vielmehr muss eine leistungswirtschaftliche Restrukturierung stattfinden, sodass unter dem Strich der Gewinn- und Verlustrechnung zumindest eine schwarze Null, perspektivisch aber eben noch mehr als diese stehen kann. Um dies zu erreichen, gibt es sta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtliche Grundlagen der R... / 2 Wann ist ein Unternehmen saniert? Zur Bedeutung der unterschiedlichen Begriffe

Rechtsfragen drehen sich zum großen Teil um die richtige Auslegung von Begrifflichkeiten. Der Begriff der Restrukturierung etwa meint etwas anderes, je nachdem, ob damit eine "leistungswirtschaftliche Restrukturierung" gemeint ist, oder aber eine "Restrukturierung der Passivseite der Bilanz". Die leistungswirtschaftliche Restrukturierung ist dabei weitgehend deckungsgleich m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / 6 Aufbewahrungspflicht und Nutzung von digitalen Diensten

Die Aufbewahrungspflicht kann auch für E-Mails gelten. Die Dauer richtet sich nach dem Inhalt der E-Mail und nach den üblichen steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Bei E-Mail-Diensten aus der Cloud sind zusätzlich die Vorgaben des EU Data Act zur Datenrückgewähr und Portabilität (Art. 5, 6) sowie die TOMs nach Art. 32 DSGVO und NIS2-Sicherheitsanforderungen zu beachten. Ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufgaben und Pflichten von ... / 1 Einführung

Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte gibt es seit dem Jahr 1978, als die erste Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft trat. Seitdem haben sich die Voraussetzungen und Aufgaben des Beauftragten gewandelt. 1995 traf die Europäische Gemeinschaft erstmals Regelungen zum Datenschutz in öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. In der Richtlinie 95/46/EG w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Nutzung und Archivierung von betrieblichen Unterlagen müssen das Datenschutzrecht, vor allem die Datenschutz-Grundverordnung, sowie Vorschriften über die Datensicherheit beachtet werden. Zu diesen Unterlagen zählen auch E-Mails. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen mit dem Fokus auf den Bereich des Rechnungswesens, berücksich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / 2 Buchführungspflichtige Unternehmer

Kaufleute sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (§ 238 HGB). In § 140 AO ist vorgeschrieben: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die betreffenden Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Nach § 141 Abs. 1 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance bei der Nutzung ... / 4 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Bei der Archivierung sind die GoBD anzuwenden. Diese Grundsätze wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einem Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlicht und sind seit dem 1.1.2015 in Kraft. Die GoBD beinhalten mehrere zentrale Grundsätze, die bei der Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen beachtet werden müssen: Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen

1 Allgemeines Rz. 1 Das Verhältnis der am 1.1.1963 bestehenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zum Urlaubsanspruch wurde durch die Vorschriften des § 15 BUrlG zu den damals neuen Regelungen des BUrlG bestimmt. Das Verhältnis der Urlaubsnormen in danach verabschiedeten Gesetzen zum BUrlG ist jeweils dort geregelt. Im Einzelfall ist es angezeigt, dort genau nachzuseh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Geltende Bestimmungen in bundesrechtlichen Gesetzen

Die nun folgenden Bundesgesetze werden durch die Verabschiedung des BUrlG nicht betroffen: 2.1 Arbeitsplatzschutzgesetz Rz. 3 Das ArbPlSchG vom 30.3.1957[1] regelt i. V. m. den Regelungen des BUrlG den Urlaub der Arbeitnehmer und der in Heimarbeit Beschäftigten, die zum Wehrdienst einberufen werden. Das ArbPlSchG enthält in seinen §§ 4 und 7 ArbPlSchG Bestimmungen über die Kür...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG wurde mWv 1.1.1990 durch das Vereinsförderungsgesetz[1] eingeführt und ist seitdem – bis auf wenige Änderungen – fast unverändert geblieben. Zum 1.1.1993[2] wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Europäischen Binnenmarkts klargestellt, dass in den "Umsatz", der als Berechnungsbasis für den pauschalierten Vorsteuerabzug gi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1990 wurde die Vorschrift des § 23a UStG als Vereinfachungsregelung für die Besteuerung bestimmter kleinerer Körperschaften durch das Vereinsförderungsgesetz[1] neu in das Gesetz aufgenommen. Formaler Inhalt der Regelung ist die Pauschalierung der Vorsteuer i. H. v. 7 % des Umsatzes; tatsächlich soll aber mit dieser Regelung eine Vereinfachung gesc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4 Dauer des Zusatzurlaubs

Rz. 7 Der Anspruch auf Zusatzurlaub beträgt 5 Arbeitstage, sofern die individuelle Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt ist. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend, § 208 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB IX...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.4 Legitimität und Grenzen der Bilanzpolitik

Rz. 22 Die Legitimität der Bilanzpolitik steht keineswegs von vornherein außer Frage.[1] Folgende grundsätzlichen Einwände können vorgebracht werden: Weil der Jahresabschluss auch der Rechenschaftslegung dienen soll, stellt Bilanzpolitik eine Verfälschung der Rechenschaft dar; das gilt insbesondere dann, wenn auf diese Weise Fehlentscheidungen der Geschäftsführung kaschiert w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.3 Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 4 Auch wenn der Anspruch beim Vorliegen einer objektiven Schwerbehinderung bereits gegeben ist, so muss der Anspruch auf Zusatzurlaub dennoch gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend gemacht werden[1] und zwar während des Urlaubsjahres oder bei Vorliegen der tarifvertraglichen oder gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen bis zum Ende des Übertragungszeitraums. Ans...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.5 Nachweisfrist

Rz. 13 Nach der Begründung zum Änderungsantrag des Gesundheitsausschusses ist die Absonderung vom Arbeitnehmer "unverzüglich gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen und nachzuweisen." Im Gesetz ist eine Nachweisfrist allerdings nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts in § 5 Abs. 1 EFZG über die Anzeige- und Nachweispflichten sind nicht entsprechend anwend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 50.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2026 auf 50.000 EUR angehoben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.1 Geltungsbereich der Bewertungsstetigkeit

Rz. 77 Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit[1] stellt – sofern er als Mussvorschrift verstanden wird – aufgrund der damit gegebenen Bindungswirkungen das größte Hindernis für eine flexible Bilanzpolitik dar. Denn Bilanzpolitik "lebt" von der Möglichkeit, die ihr prinzipiell zur Verfügung stehenden Mittel unterschiedlich einsetzen zu können. Dabei sind ggf. von Jahr zu Jahr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten bei diskontinuierlich auftretenden Geschäftsvorfällen

Rz. 91 Die in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB postulierte Bewertungsstetigkeit bezieht sich auf die Beibehaltung der "auf den vorhergehenden Jahresabschluss" angewendeten Bewertungsmethoden. Analoges gilt auch für Ansatzmethoden nach § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB. Eine Bezugnahme auf einen weiter zurückliegenden Jahresabschluss enthält das Gesetz nicht.[1] Die Stetigkeit betrifft somit nur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4.2 Verhältnis der Zwölftelung nach § 208 Abs. 2 SGB IX zur Wartezeit des § 4 BUrlG

Rz. 14 Da der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX an den Erholungsurlaub nach dem BUrlG gekoppelt ist, besteht ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub des schwerbehinderten Menschen auf jeden Fall erst, wenn die für den (regulären) Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG abgelaufen ist (s. oben Rz. 6). Besteht zwar die Schwerbehinderteneigenschaft, nicht a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.3 Gewinnverwendungspolitik

Rz. 55 Bei der Gewinnverwendungspolitik steht die Art der Verwendung eines gegebenen – selbstverständlich durch andere Instrumente der Bilanzpolitik – entstandenen Gewinns im Vordergrund. Hier geht es konkret um die Frage, ob ein Gewinn ausgeschüttet, thesauriert oder zum Rückkauf eigener Aktien genutzt werden soll. Im Schrifttum dominieren zumeist nur die beiden erstgenannten A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Jugendarbeitsschutzgesetz

Rz. 5 Der § 19 JArbSchG enthält eine selbstständige Regelung, die Vorrang vor den Bestimmungen des BUrlG hat.[1]mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.3 Sonderurlaub

Rz. 10 Ähnliches wie beim Bildungsurlaub gilt auch beim Sonderurlaub: Unberührt ist die Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Sonderurlaubs für Jugendleiter und andere Mitarbeiter in der Jugendpflege. In allen Bundesländern sind dazu entsprechende Gesetze erlassen.[1]mehr