Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.9.1 Berichtspflichten im Einzelnen (Satz 1)

Rz. 137 Mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) – zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 354/15 S. 87 f. = BT-Drs. 18/5926 S. 86 f. – wurde zum 1.1.2016 durch Abs. 9 Satz 1 der Spitzenverband Bund der Pflegekassen verpflichtet, dem Bundesminis...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.6 Zusammenarbeit von Behörden

Rz. 10 Abs. 4 verpflichtet die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und die Hauptzollämter zur Zusammenarbeit mit den in § 2 Abs. 2 (seit dem 18.7.2019: § 2 Abs. 4) des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) genannten Behörden (insbesondere Sozialversicherungsträger, Finanz- und Arbeitsschutzbehörden, Ausländerbehörden). Rz. 11 Die Regelung beg...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.2.1 Fälle mit Regelanwartschaftszeit

Rz. 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bezieht sich unmittelbar auf Abs. 1. Der auf 2 Jahre zu erweiternde Rahmen ist der einjährige Rahmen nach Abs. 1. Ebenso ist der Bemessungszeitraum nach Abs. 1 gemeint. Dies ist nicht präzise, weil die Regelung in Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 selbst bestimmt, dass es in diesen Fällen keinen (vollständigen) den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Bemes...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.3 Profillagen

Rz. 37h Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können bestimmten Profillagen zugeordnet werden. Hierauf wird jedoch aufgrund der Weiterentwicklung der unterstützenden IT-Systeme zwischenzeitlich wieder verzichtet. Die grundsätzliche Methodik der Integrationsarbeit wird dadurch nicht verändert. Deshalb sollen die Zusammenhänge hier weiterhin dargestellt bleiben. Der Wechsel...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2262) komplett neu gefasst und seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 6 Nr. 1a des Medizinforschungsgesetzes v. 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 324) mit Wirkung zum zum ...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde ursprünglich durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 1988 S. 2477) mit der Nummer 306 eingeführt und trat am 1.1.1989 in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 19 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.4 Gesetzliche Sonderfälle (Satz 3)

§ 20 ist aufgrund des 14. Änderungstarifvertrages vom 30. August 2019 um einen neuen Satz 3 erweitert worden, und zwar mit Wirkung vom 1. Januar 2020. Danach gilt Satz 1 von § 20 nicht für Ansprüche, soweit sie kraft Gesetzes einer Ausschlussfrist entzogen sind. Davon ist insbesondere der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfasst (vgl. die vorstehenden Erläuterungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.2 Umfang der Zusammenarbeit (Satz 2)

Rz. 23 Die in Satz 2 normierte Unterrichtungspflicht stellt klar, dass sich die Zusammenarbeit nicht darauf beschränkt, bei Anfragen der genannten öffentlichen Stellen zu kooperieren. Vielmehr müssen die Krankenkassen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die enumerativ aufgezählten Verstöße von Amts wegen tätig werden. Der Umfang und die Art der Zusammenarbeit sind nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Handbetriebene Transportmittel / Zusammenfassung

Begriff Handbetriebene Transportmittel sind Arbeitsmittel zum Fortbewegen von Lasten. Sie unterscheiden sich von Transportmitteln mit Kraftantrieb dadurch, dass sie ausschließlich mit Muskelkraft betrieben werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Anhang 1.1 und 1.2 BetrSichV DGUV Information 208-034 "Handverzug von Flurförderzeugen" DIN EN 1757-3: 2003-07 "Sicherheit vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 284a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten (außer Kraft)

§ 284a in der Fassung des Art. 1 Nr. 105 Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606), in Kraft seit dem 1.1.1992, wurde durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 aufgehoben.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.5 Stundenentgelt (Absatz 4)

Da die regelmäßige Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1) über den 31. Dezember 2009 hinaus unterschiedlich geblieben ist (Tarifgebiet West 39 Stunden wöchentlich und Tarifgebiet Ost 40 Stunden wöchentlich), waren zunächst nach wie vor unterschiedliche Stundenentgelttabellen erforderlich. Die Notwendigkeit hierfür ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 entfallen, da für das Tarifgebi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 4.2 Aufgaben

Rz. 14 Die Vorprüfungsämter entfallen. Ihre Aufgaben werden von den Rechnungsprüfungsämtern des Bundesrechnungshofes bzw. dem Zweig "Agenturrevision" in der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen (vgl. § 77b SGB IV, § 389). Die Zollbehörden nehmen die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wahr. Die Agenturen für Arbeit verfolgen und ahnden Leistungsmissb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerung / 6 Übersicht über die geltenden Doppelbesteuerungsabkommen

Das BMF gibt jedes Jahr zum 01.01. ein BMF-Schreiben (zuletzt BMF, Schreiben v. 20.1.2025) mit einer aktualisierten Übersicht der von Deutschland geschlossenen DBA heraus. In diesem BMF-Schreiben werden auch die aktuellen Verhandlungen dargestellt sowie Gesetze, die auf einzelne DBA wirken (z. B. das BEPS-MLI-Anwendungsgesetz).mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.3 Befristung und auflösende Bedingung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. c)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Beendigungstermin; gleiches gilt im Falle der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung mit dem Eintritt derselben (§ 158 Abs. 2 BGB). Die früher geltenden Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT) sin...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.2 Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Pausen (Absatz 1)

Die Dauer der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach dem TV-V betrug bis zum 30.6.2008 ebenso wie nach dem TVöD im Bereich der VKA 38,5 Stunden im Tarifgebiet West bzw. 40 Stunden im Tarifgebiet Ost. Im Rahmen der Tarifrunde 2008 ist am 31.3.2008 vereinbart worden, die regelmäßige Arbeitszeit ab 1.7.2008 – abgesehen von wenigen Ausnahmen – von 38,5 auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 277a Durch... / 2.3 Fiktive Nachversicherung

Rz. 8 § 277a Abs. 1 Satz 3 gilt für die Personen, die nach § 233a Abs. 1 Satz 2 als nachversichert gelten (Zeiten außerhalb des kirchlichen Dienstes vor dem 9.5.1945, z. B. als Beamter, Berufssoldat, länger dienender Freiwilliger, berufsmäßiger Angehöriger des Reichsarbeitsdienstes). Es handelt sich hierbei um die Fälle der sog. fiktiven Nachversicherung, in denen anstelle d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerung / Zusammenfassung

Begriff Berührt ein steuerlich relevanter Sachverhalt mehrere Staaten (in der Regel zwei Staaten), besteht das Risiko, dass beide Staaten ein Besteuerungsrecht über diese Einkünfte erheben. Das könnte zu einer Doppelbesteuerung führen. Um grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen nicht zu behindern, haben die Staaten in internationalen Verträgen, den Doppelbesteuerungsabko...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch Art. 1 Nr. 109 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingeführt und trat mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung....mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 5 Nr. 13a des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (3. ModDienstG) v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.7.2004 in Kraft und wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 163 Abs. 5, § 168 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 . Sie nimmt Bezug auf die Übergangsregelung des § 15g Alterstei...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.1 Organisation/Haushalt

Rz. 13 Die Bundesagentur für Arbeit führt diesen Namen ab 1.1.2004. Sie gliedert sich in eine Zentrale, in Regionaldirektionen und auf der Ausführungsebene in Agenturen für Arbeit. Auf allen Ebenen besteht die Geschäftsführung aus drei Personen (vgl. zu diesem Komplex die §§ 367, 383, 384 und 389). Dieser Umfang wurde später im Hinblick auf die unterschiedliche Größe der Age...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 278 Mindes... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachungen vom 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 § 278 ist eine Sonderregelung zu § 181 Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 279c Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 100 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Ihre letzte Änderung erfuhr sie durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) mit Wirkung zum 1.7.2018. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 Antragsberechtigt ist der in der Norm genannte Personenkreis der Vertriebenen und Flüchtlinge gemäß §§ 1 bis 4 BVFG und der Evakuierten gemäß § 1 BEvG. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis wird für Vertriebene und Flüchtlinge durch die Vertriebenen- bzw. Flüchtlingsausweise A, B oder C geführt, für Evakuierte i. d. R. durch die Registrierungsbescheinigung nach § 4...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.5 Auslagen

Rz. 7 Die grundsätzlich von der Staatskasse zu tragenden notwendigen Auslagen für ein Verfahren (vgl. § 105 OWiG), das eine Bundesbehörde durchführt, werden durch Abs. 3 als zulässige besondere gesetzliche Bestimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Zollverwaltung auferlegt. Der Grundsatz, dass Auslagen und Vereinnahmung in einer Hand liegen, bleibt damit gewahrt. Rz. 8...mehr

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Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft und wurde durch Art. 1 Nr. 106 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.1998 neu gefasst. Durch die Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754...mehr

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Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 2.1 Durchführung der Nachversicherung

Rz. 4 Nach Satz 1 richtet sich die Durchführung der bis zum 31.12.1991 nicht durchgeführten Nachversicherungen nach den zum 1.1.1992 in Kraft getretenen §§ 181 bis 186 für Personen, die vor dem 1.1.1992 aus einer nachversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeschieden sind oder ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben. Als einzige Ausnahmeregelung regelte § 277 Satz 3, ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.2 Notwendiger Vertragsinhalt

Andererseits wird ein Arbeitsvertrag, der lediglich die Entgeltgruppe enthält, nicht den Vorgaben des Nachweisgesetzes gerecht. Hierzu bedarf es der schriftlichen Dokumentation ("schriftlich" nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG bzw. in Textform gemäß § 126b BGB nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG) aller wesentlichen vertraglichen Arbeitsbedingungen (§ 2 Abs. 1 NachwG). Das bedeutet, das...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6 Kündigungsfristen (Absatz 5)

§ 19 Abs. 5 TV-V regelt die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfristen im Falle der ordentlichen Kündigung oder ordentlichen Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Regelungen verdrängen die in § 622 BGB enthaltenen Bestimmungen über Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Die früher in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene europarechtswidrige R...mehr

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Jansen, SGB VI § 276b Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in ihrer jetzigen Fassung mit Wirkung zum 1.10.2022 durch Art. 9 Nr. 10 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 969) neu eingefügt und seitdem nicht verändert. Rz. 2 Da durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzen (§ 8 SGB IV) di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.4 Nachtarbeit (Absatz 5)

Absatz 5 definiert die zuschlagpflichtige tarifliche Nachtarbeit im Unterschied zur gesetzlichen (arbeitsschutzrechtlichen) Nachtarbeit (§ 2 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 ArbZG [1]). Nachtarbeit nach Absatz 5 ist jede Arbeit zwischen 21 und 6 Uhr, wogegen nach dem Arbeitszeitgesetz nur Arbeit, die mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst, als Nachtarbeit gilt. Die ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.3 Arbeitnehmer, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden

§ 1 Abs. 3 Buchst. c hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Arbeitnehmer, Diese Fassung deckte sich mit § 1 Abs. 2 Buchst. i und k TVöD in der bis zum 31.10.2022 geltenden Fassung und entsprach schon seit einiger Zeit nicht mehr der aktuellen Gesetzes...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.3 Arbeitsmarktpolitik

Rz. 15 Die Förderung von Berufsrückkehrern wird gesetzlich verankert (§ 8b). Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos (vgl. § 16). Überbrückungsgeld für Existenzgründer ist keine Ermessensleistung mehr, sondern gehört – wie der Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG – zu den Pflichtleistungen der Bundesagentur. Eine erneute Förderun...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.6 Wahrnehmung der Ausbildungsvermittlung (Abs. 4)

Rz. 98 Abs. 4 ermächtigt i. V. m. § 22 Abs. 4 Satz 4 SGB III die Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB II, die Ausbildungsvermittlung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 durch Auftrag an die mit der Ausbildungsvermittlung befassten Stellen der Leistungsträger nach dem SGB III zu vergeben. Das wiederum sind die Agenturen für Arbeit selbst, die auch die Berufsberatung durch...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2 Entstehen des Anspruchs (Absatz 1)

Der Anspruch auf Krankenbezüge entsteht mit dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erkrankt ist, hat er einen Anspruch auf Krankenbezüge nach § 13 TV-V. Insofern geht der TV-V über die Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes hinaus, wonach ein Anspruch erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen...mehr

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Wissensmanagement: Erfolgre... / 1.3 Unterteilung von Wissensmanagement

Damit Wissen in der Organisation möglichst umfassend genutzt werden kann, muss Wissensmanagement eine Vielzahl von Aspekten umfassen, beispielsweise: Wissenserfassung und –speicherung: Vorhandenes Wissen muss identifiziert, gesammelt, erfasst und strukturiert werden. Und es muss so erfasst werden, dass es sich bei Bedarf leicht wiederfinden und nachvollziehen lässt, z. B. mit...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / Zusammenfassung

Überblick Um festzustellen, ob ein Bewerber für eine Stelle geeignet ist, kann der Arbeitgeber auf eine Vielzahl von Informationsquellen zurückgreifen. Hierzu gehören nicht nur Bewerbungsunterlagen und die Vorstellungsgespräche. Als weitere Erkenntnisquellen dienen z. B. psychologische Eignungstests oder Internetrecherchen über den betreffenden Bewerber. Auch wenn das Intere...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Beitrittsgebiet (außer Kraft)

§ 281a wurde mit Wirkung zum 1.7.2024 durch Art. 1 Nr. 38 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz – RÜ-AbschlG) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) aufgehoben. Die Aufhebung ist Ausfluss der Angleichung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2024 (BT-Drs. 18/11923 S. 32).mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.5 Standardisierung und Fortschreibung (Abs. 4 und 5)

Rz. 10 Die von Abs. 4 gesetzte Frist (30.4.2016) zu Inhalt, Struktur und die näheren Vorgaben zur Erstellung (vgl. Rz. 4) und Aktualisierung des Medikationsplans sowie einem Verfahren seiner Fortschreibung ist von der kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer sowie dem Deutschen Apothekerverband eingehalten worden. Das in Abs. 4 Satz 3 ff. vorgesehene Schlich...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.1.1 Legaldefinition (Abs. 1 Satz 1, Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 definiert digitale Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, deren Hauptfunktion wesentlich auf digitalen Technologien beruht und die dazu bestimmt sind, bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderu...mehr

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Sauer, SGB III § 421g Vorüb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Bundesagentur bietet ab 1.1.2029 kraft gesetzlichem Auftrag in § 30a Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen im In- und Ausland sowie Arbeitgebern Beratung zur Anerkennung und Nutzung ausländischer Berufsqualifikationen an und berät zu den damit im Zusammenhang stehenden Ausgleichsmaßnahmen und Anpassungsqualifizierungen. Zu diesem Zweck wird die Einbezieh...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 2.2 Bemessung der Umlage

Rz. 6 Die umlagepflichtigen Betriebe haben die Umlagebeträge nach den lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitsentgelten einschließlich der nicht pauschal nach § 40 EStG versteuerten Sachbezüge der Arbeitnehmer unabhängig davon abzuführen, ob und in welchem Umfang die Förderung tatsächlich von dem einzelnen Winterbau-Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.1 Vorbemerkungen

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung ("Erholungsurlaub") gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. § 14 regelt darüber hinaus auch den Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch im TV-V sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das neben d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.3 Vorlage von Nachweisen

Rz. 13 Die Grundlagen der Nutzenbewertung hat der pharmazeutische Unternehmer zu erbringen. Abs. 1 Satz 3 verpflichtet ihn, die wesentlichen Daten zum Nutzen vorzulegen, über die er sowieso verfügt. Die Bewertung soll aufgrund dieser Daten erfolgen. Ein erheblicher Zusatzaufwand gegenüber dem bisherigen Verfahren entsteht i. d. R. nicht, da der pharmazeutische Unternehmer au...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 durch Art. 4 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) neu eingefügt und zuletzt durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetzes v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) mit Wirkung zum 22.7.2017 geändert. Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.6 Änderung des Arbeitsvertrags

Änderungen des Arbeitsvertrags können erfolgen durch Änderungsvertrag, Änderungskündigung, Eintritt zwingender Rechtsfolgen kraft Gesetzes. Ein Änderungsvertrag kann auch mündlich oder stillschweigend (durch konkludentes Handeln) abgeschlossen werden, soweit es sich nicht um Vertragsgegenstände handelt, die in Nebenabreden (§ 2 Abs. 1 Satz 2 TV-V) geregelt werden können. Aber auc...mehr