Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.7 Kosten und Nutzen

Rz. 106 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist auch die Bilanzpolitik unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten zu beurteilen. D. h., bei der Entscheidung über den Einsatz der bilanzpolitischen Mittel darf nicht übersehen werden, dass die einzelnen Instrumente in unterschiedlichem Maß Kosten oder eventuell auch Mindererträge auslösen können. Dem sind die Vorteile der beabsichtigte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2 9. Buch Sozialgesetzbuch

Rz. 4 Das SGB IX ist an die Stelle des seit 1963 geltenden SchwBeschG und des in der Zwischenzeit anzuwendenden SchwbG getreten. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 208 SGB IX tritt zum gesetzlich geschuldeten Erholungsurlaub hinzu.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / Zusammenfassung

Begriff Der sog. "gemeine Wert" ist im Bewertungsgesetz definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsguts bei seiner Veräußerung zu erzielen wäre und entspricht dem Preis, den ein fremder Dritter bezahlen würde. Es handelt sich um den Verkehrswert des Wirtschaftsguts wie er sich in seinem Einzelver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immobilienfonds / Zusammenfassung

Begriff Ein geschlossener Immobilienfonds ist meist eine Personengesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Ein offener Investmentfonds ist dagegen ein Sondervermögen (Investmentvermögen), aus dem die Anteilscheininhaber Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für geschlossene Immobilienfonds gelten die allgeme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung dieser Umsätze ausgedehnt worden.[1] Rz. 3 Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. c des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[2] war mWv 1.7.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bauherrengemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Als Bauherrengemeinschaft bezeichnet man in erster Linie Modelle, bei denen ein Projektanbieter für ein oder mehr Gebäude, die zu errichten oder grundlegend zu renovieren sind, Geldanleger sucht, die im Wesentlichen die vorgefertigten Planungen und Verträge akzeptieren. Dem Anleger, der sich für eine Investition in Immobilien entschieden hat, bieten die Bauherrengemei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Verhältnis der am 1.1.1963 bestehenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zum Urlaubsanspruch wurde durch die Vorschriften des § 15 BUrlG zu den damals neuen Regelungen des BUrlG bestimmt. Das Verhältnis der Urlaubsnormen in danach verabschiedeten Gesetzen zum BUrlG ist jeweils dort geregelt. Im Einzelfall ist es angezeigt, dort genau nachzusehen. Rz. 2 Hin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1 Arbeitsplatzschutzgesetz

Rz. 3 Das ArbPlSchG vom 30.3.1957[1] regelt i. V. m. den Regelungen des BUrlG den Urlaub der Arbeitnehmer und der in Heimarbeit Beschäftigten, die zum Wehrdienst einberufen werden. Das ArbPlSchG enthält in seinen §§ 4 und 7 ArbPlSchG Bestimmungen über die Kürzung, Gewährung, Übertragung und Abgeltung des im Arbeitsverhältnis entstandenen Urlaubs sowie einen Hinweis auf den U...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5 Gesetzliche Sonderregelungen nach Inkrafttreten des BUrlG

Rz. 7 § 15 BUrlG betrifft nicht gesetzliche Sonderregelungen nach Inkrafttreten des BUrlG. Solche Sonderregelungen gehen dem BUrlG vor. Zu erwähnen sind hier § 17 BEEG und § 24 MuSchG. Auf die jeweilige Kommentierung wird verwiesen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundstück / Zusammenfassung

Begriff Ein Grundstück im Sinne des Sachenrechts des BGB (und der Grundbuchordnung) ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchblatts gesondert aufgeführt ist. Von dieser Definition geht grundsätzlich auch das Steuerrecht aus. Aus steuerrechtlicher Sicht ist jedoch darüber hinaus zu beachten, dass der Grund und Boden un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Seearbeitsgesetz

Rz. 6 Das Seearbeitsgesetz ist für Schiffsbesatzungen, soweit die Bestimmungen über den Mindesturlaub des BUrlG keine Anwendung finden, lex specialis und daher vorrangig. Das Urlaubsrecht ist über das BUrlG hinausgehend für diese Arbeitnehmergruppe in den §§ 56–64 des SeeArbG vom 20.4.2013[1] weitergehend geregelt. Es wird auch durch verschiedene tarifliche Regelungen ergänzt.mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2 Die Neuregelung des § 59 Abs. 1 IfSG

Rz. 4 Nur wenige Tage nach dem Vorlagebeschluss des Neunten Senats des BAG vom 16.8.2022 hatten die Fraktionen der Ampelkoalition im Bundestag die Neuregelung des § 59 Abs. 1 IfSG eingebracht.[1] Danach werden die Tage einer Absonderung unter den in der Neuregelung genannten Voraussetzungen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Dazu muss der Beschäftigte verpflichtet sein,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 2 Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung

Rz. 3 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Weder der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" noch der Begriff der "Krankheit" ist im BUrlG definiert. Eine Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Begriff der Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 SGB IX, d.h. Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Ob die jeweilige Person auf einem Arbeitsplatz i.S.v. § 156 SGB IX beschäftigt wird und ob die Einstellung im Rahmen der Pflichtquote oder darüber hinaus erfolgte, ist gleichgültig. Entscheidend ist die objektive Schwerbehi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.1 Wahlrechte und Ermessensspielräume

Rz. 40 Bei den im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten kann zwischen (echten) Wahlrechten in Bilanzierung und Bewertung und Ermessenspielräumen unterschieden werden. Von einem (echten) Wahlrecht spricht man, wenn an einen gegebenen Tatbestand mindestens 2 verschiedene, eindeutig fixierte Rechtsfolgen anknüpfen, die sich gegenseitig ausschl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / Zusammenfassung

Überblick Bilanzpolitik kann als willentliche, auf die Unternehmensziele ausgerichtete Beeinflussung von Form und Inhalt des Jahresabschlusses und der damit einhergehenden Berichterstattung verstanden werden, soweit die gesetzlich geltenden Regelungen beachtet werden. Mit der Bilanzpolitik werden sowohl informationspolitische (z. B. Beeinflussung der Stakeholder zur Aufrecht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Koppelung an den Erholungsurlaub

Rz. 6 Bei dem Urlaub nach § 208 SGB IX handelt es sich um "Zusatz"-Urlaub. D. h., er kommt zu dem Erholungsurlaub hinzu und ist regelmäßig mit diesem zusammen zu gewähren. Ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht deshalb z.B. erst, wenn die für den regulären Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit erfüllt ist.[1] Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 8 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsverzicht: So können ... / 12 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.5.3 Bedeutung des VorstAG für die GmbH

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) hat mit § 87 AktG eine Regelung über die Höhe der Bezüge von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft getroffen: Im Fall der Aktiengesellschaften hat der Aufsichtsrat gemäß § 87 AktG bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / 3 Haftung bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Erleidet ein Arbeitnehmer bei seiner Beschäftigung im Betrieb einen Unfall oder erkrankt er an einer Berufskrankheit, so könnte er aufgrund des Arbeitsvertrags vom Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, wenn diesen ein Verschulden trifft. Diese Haftung des Arbeitgebers wird durch die Unfallversicherung abgelöst. Der Arbeitgeber ist seinem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsverzicht: So können ... / 4 Vereinbarung des Gehalts-/Pensionsverzichts

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter müssen in Form und Beschlussfassung dem Gesetz und der Satzung entsprechen. Für die Bestellung des Geschäftsführers und für den Abschluss des Dienstvertrags ist jeweils die Gesellschafterversammlung zuständig. Dies gilt auch für Änderungen des Dienstvertrags, und dazu gehört schließlich auc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslagenersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Auslagen versteht man die Gelder, die zur Erbringung einer Leistung oder Erfüllung eines Auftrags verwendet werden müssen, für die der Leistungserbringer häufig in Vorlage tritt. Es handelt sich also um Gelder, die der Arbeitnehmer nach der Aufwendung erhält. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Pflicht zum Auslagen- oder Aufwendungsersatz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens, den jemand durch den Eingriff eines anderen an seinen Rechtsgütern erlitten hat. Sinn und Zweck des Schadensersatzes ist der Ausgleich entstandener Schäden. Ein Strafschadensersatz ist dem deutschen Recht weitgehend fremd, auch wenn einzelne Regelungen – z. B. als Entschädigungsanspruch im Allgemeinen Gl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / Zusammenfassung

Überblick Bis zum Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG)[1] am 1.12.2020 wurde die Wohnungseigentümergemeinschaft als "teilrechtsfähig" bezeichnet. Diese Teilrechtsfähigkeit wiederum beruhte auf einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005[2], die im Zuge der WEG-Reform 2007[3] kodifiziert wurde. Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nunmehr nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.1 Definition

Wesen der Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben, eigenes Vermögen bilden zu können und im gerichtlichen Verfahren klagen und verklagt werden zu können. Rechtsfähig sind qua Gesetz nur natürliche Personen. Rechtsfähig sind jedoch auch die juristischen Personen – also insbesondere GmbH, AG und Verein –, wobei deren Rechtsfähigkeit allein auf der Aner...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.3 Stellung gegenüber den Wohnungseigentümern

Seit Inkrafttreten des WEMoG hat der Verwalter gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern weder Rechte noch Pflichten. Der Verwalter fungiert allein als Organ und Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Das WEG verpflichtet den Verwalter in § 12 Abs. 1 WEG im Rahmen vereinbarter Veräußerungsbeschränkung, wenn er als Zustimmungsberechtigter fungiert, § 24 Abs. 1 WEG ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.2 Rechte und Pflichten des Verwalters

Wegen seiner überragenden Bedeutung gerade mit Blick auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann die Bestellung eines Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden. Weiter zu beachten ist, dass es stets nur einen Verwalter geben kann und auch die Bestellung eines Stellvertreters des Verwalters nicht möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 1.8.2 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Kinder haben Behinderungen, die körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und sie an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hind...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 2.4 Stationäre Behandlung

Zu einer stationären Behandlung gehören voll-, teil-, tagesstationäre sowie stationsäquivalente Krankenhausbehandlungen[1], stationäre Vorsorgeleistungen[2] und die stationäre Rehabilitation[3]. Hinweis Familienorientierte Rehabilitation Die Familienorientierte Rehabilitation (FOR) ist eine besondere Versorgungsform, bei der die Mitaufnahme der Familienangehörigen maßgebend fü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.2 Aufgaben

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sieht das Gesetz keinen konkreten Pflichtenkatalog des Verwalters mehr vor. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG hat er sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen, die nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Was im Einzelfall von untergeordneter Bedeutung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 4.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens obliegt dem Verwalter nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Unabhängig von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer verleiht ihm das Gesetz in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Kompetenz, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Insoweit hat er auch ohne entsprechende Beschlussfassu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.1.2 Klagen gegen die Wohnungseigentümer

§ 43 Abs. 1 Satz 2 WEG regelt den Gerichtsstand für Klagen Dritter gegen die Wohnungseigentümer wegen eines Anspruchs nach § 9a Abs. 4 Satz 1 WEG. Diese Vorschrift regelt die auf den Miteigentumsanteil begrenzte Teil- bzw. Außenhaftung der Wohnungseigentümer Gläubigern der Gemeinschaft gegenüber. Möchten also Gläubiger der Gemeinschaft von der Möglichkeit der Inanspruchnahme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5 Ausübungsbefugnisse der Gemeinschaft

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern nach § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese übt also fremde Rechte, nämlich diejenigen der Wohnungseigentümer, in eigenem Namen aus. Geregelt in § 9a Abs. 2 WEG, übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 2 Freistellung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht: § 616 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.3 Unterstützung und Überwachung durch den Verwaltungsbeirat

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 WEG unterstützt und überwacht der Verwaltungsbeirat den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll er den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen (bevor die Wohnungseigentümerversammlung über die Vorschüsse bzw. Nachschüsse beschließt) und mit einer Stellungnahme versehen. Unterstützung des Verwalters Der V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.2 Mitbenutzung des Verpflichteten

Verbreitet sind Fälle, in den 2 oder mehr Wohnungseigentumsanlagen über eine sich unter den real geteilten Grundstücken befindliche Tiefgarage verfügen, die entsprechend der Häuser ebenfalls vertikal in der Luftlinie geteilt und insoweit jeweils teilweise gemeinschaftliches Eigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Häuser ist. Praxis-Beispiel Gemeinsame Zufahrt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3 Überblick

Der BGH hatte bereits im Jahr 1980 die Komplexität des Wohnungseigentumsrechts beklagt.[1] Durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft – zunächst seitens der Rechtsprechung und schließlich des Gesetzgebers – hat sich hieran nichts geändert. Waren zunächst auch neue Probleme entstanden, wurden diese in praxisrelevanter Hinsicht auch gelöst. Vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.2 Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, hat die Bruchteilsgemeinschaft erheblich an Bedeutung verloren. Allerdings bleiben die Wohnungseigentümer weiter die "Herren der Verwaltung". Dem Verwalter als Vertreter und Organ der Gemeinschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / Zusammenfassung

Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.3 § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG

Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Verwalters einschließlich solcher über Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter weist § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG ebenfalls dem sachlich wie auch örtlich ausschließlich zuständigen Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage zu. Die Vorschrift ist dabei sachbezogen weit auszulegen. Maßgeblich ist, ob das von der kl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 306 AO ist ohne Vorbild in der RAO.[1] Auch in der ZPO findet sich keine entsprechende Vorschrift.[2] § 306 AO leitet sich unmittelbar aus den vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten her, die sich nach dem Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen v. 26.2.1959 ergeben.[3] Eine wesentliche praktische Bedeutung kommt dieser Vorschrift allerdings nicht zu. Finanzgerichtlich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Europäische KI-Verordnu... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beleuchtet die EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, engl.: AI Act) mit speziellem Blick auf Personalthemen und geht hierbei auf mögliche Auswirkungen und Verantwortlichkeiten bei Unternehmen ein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Art. 3 Abs. 1, Art. 4, Art. 13, Art. 25, Art. 26 Art. 50...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / g) Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Rn 34 Mit dem Gesetz, welches am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert. Anlass für diese Klarstellungen und Präzisierungen gab ein Urteil des BGH v. 09.06.2016, nach den Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / b) Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Rn 18 Das Bundeskabinett beschloss am 18.07.2012 einen Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Damit sollte die sog. "2. Stufe der Reform des Insolvenzrechts" realisiert werden. Das Gesetz ermöglichte es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden...mehr