Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB IX § 197 Ergebni... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 30, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist in Abs. 2 eine redaktionelle Änderung aufgrund des erneuten Zuschnitts...mehr

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Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 eine sprachliche Anpassung an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird mit Wirkung v. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 236 Erfassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde in Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2003 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wird durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBL I S. 606) in Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 2a wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 angefügt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) erfolgt in Abs. 2 mit Wirkung v. 1.1.2005 eine sprachliche Anpassung an die neue Bez...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.5 Beschäftigung eines Ausländers (Abs. 4)

Rz. 203 § 7 Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt und durch Art. 7 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes v. 12.4.2012 (BGBl I S. 579) mit Wirkung zum 19.4.2012 geändert. Hiernach wird vermutet, dass ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt für den Zeitraum von 3 Monaten bestanden hat, wenn Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird mit Wirkung v. 1...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 198 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde die Bezeichnung des zuständigen Bundesministeriums aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien redaktionell angepasst. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 237 Verordn... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung

Rz. 2 Die Vorschriften, zu deren Regelung die Bundesregierung ermächtigt wird, sind in der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert zum 1.1.2018 durch Art. 19 Abs. 20 des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234), bereits getroffen worden, und zwar in § 3 a. Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche B...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 und 2 sprachliche Anpassungen an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) werden mit Wirku...mehr

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Sauer, SGB IX § 203 Widersp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Erste Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde eine Verweisung in Abs. 4 berichtigt. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954, Art. 9 Nr. 20 des Gesetzes) wurden die Überschrift sowie Abs. 1 und 3 an die neue Organisation der Bundesagentur für Arbeit ang...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.5 Weitere gleichgestellte behinderte Menschen

Rz. 17 Abs. 4 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes) angefügt worden. Mit diesem Gesetz wird als ein Schwerpunkt das Ziel verfolgt, die Chancen behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Teilhabe a...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.1.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen

Rz. 6 Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 4 sind solche, auf denen Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen nach dem SGB III beschäftigt sind. Die Regelung, schwerbehinderte Teilnehmer an solchen Maßnahmen auf einen Pflichtarbeitsplatz anzurechnen, soll die Förderung schwerbehinderter Menschen in diesen Maßnahmen unterstützen. Träger von Arbeitsbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 237 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 2 aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl....mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.5 Störfall (Abs. 1a Satz 5)

Rz. 163 Die Vorschrift hat Art. 4 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) eingefügt (Rz. 4). Das Gesetz regelt eine krisenhafte Situation (Störfall). Die Ergänzung des § 7 Abs. 1a stellt klar, dass eine bereits bei Absc...mehr

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Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.1 Überblick

Rz. 137 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen am 1.1.1998 (BGBl. I S. 688) wurden die Abs. 1a und 1b in § 7 eingefügt. Ziel war es, die Zeiten der bezahlten Freistellung im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen als Beschäftigungszeiten zu definieren, um so die Grundvoraussetzung für eine lückenlose sozialversich...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Es wurde eine redaktionelle Änderung durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien mit Wirkung zum 1.1.2003 vorgenommen. Aufgrund des erneuten Neuzuschnitts und der Neubezeichnung der Bundesministerien ab November ...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 die Nr. 7 geändert und Nr. 1a, 1b und 8 eingefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12....mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 2.2 Anerkennungsverfahren

Rz. 7 Eine Anerkennung kann nur auf Antrag ausgesprochen werden. § 18 Werkstättenverordnung regelt das Antragsverfahren im Einzelnen. Diese Vorschrift schreibt die Schriftform oder eine elektronische Form (Art. 167 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anforderungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes v. 29.3.2017, BGBl. I S. 626) des Antrags vor; das Gleiche gilt ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 29 trat mit der Einführung des SGB I am 1.1.1976 in Kraft (Gesetz v. 11.12.1975, BGBl. I S. 3015). Die Vorschrift wurde in der Vergangenheit mehrmals den geänderten Rahmenbedingungen angepasst, zuletzt durch Art. 32 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932), und zwar...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit (hierzu die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes v. 20.3.2019 zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit). Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 (dazu Rz. 3) regelt insoweit nichts Neue...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.5 Sonstige Aufgaben

Rz. 13 Die Integrationsfachdienste haben nach Abs. 2 Nr. 5 die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten. Hierzu gehören Hilfen bei der Bewerbung und bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Hierzu kann auch die Begleitung des schwerbehinderten Menschen zum Arbeitsplatz gehören. Rz. 14 Bei der unter Abs. 2 Nr. 6 genannten Aufgabe geht es ...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.3 Kündigungsschutz (Abs. 1b)

Rz. 169 Die Regelung des Abs. 1b hat Schutzfunktion. Sie soll sicherstellen, dass die Möglichkeit zur Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten (z. B. § 2 Abs. 1 AltersteilzeitG) im Kündigungsschutz nicht zum Nachteil des Beschäftigten berücksichtigt wird (BR-Drs. 1000/97 S. 18 und BT-Drs. 13/9816 S. 11). Dies wird dadurch erreicht, dass das Gesetz mittels einer Fiktion (zum Unte...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.5 Fortgeltung alten Rechts

Rz. 16 Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft – Schwerbehindertengesetz – i. d. F. v. 26.8.1986, BGBl. I S. 1421, 1550) ist die Mehrfachanrechnung auf höchsten bis zu 3 Pflicht-(Arbeits-)plätze beschränkt worden. Um vor der Rechtsänderung zum 1.8.1986 ergang...mehr

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Sauer, SGB IX § 197 Ergebni... / 2.2 Angaben

Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang der zu übermittelnden Daten gemeinsame Maßgaben zu entwickeln. In den "Grundsätzen zur Nutzung und Mitfinanzierung der Integrationsfachdienste" (vgl. Komm. zu § 192...mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde in Satz 2 und 3 mit Wirkung v. 1.1.2004 die Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 128 (a. F.) als Vorgängervorschrift zum aktuellen § 211 enthielt ursprünglich die gleichlautenden Regelungen des § 50 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) v. 26.8.1986 (BGBl. I S. 1421). Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 zum 1.5.2004 aufgehoben und d...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.4 Mehrfachanrechnung Auszubildender

Rz. 11 Stets auf 2 Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden schwerbehinderte Menschen, die beruflich ausgebildet werden. Dies sind nicht nur betriebliche Ausbildungsstellen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Hierzu gehören auch Stellen, auf denen Beamtenanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebilde...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

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Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 2.1 Antrag auf Zustimmung zur Kündigung

Rz. 2 Der Antrag auf Zustimmung der Kündigung ist von dem Arbeitgeber an das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt zu stellen. Maßgebend ist also nicht das für den Sitz des Arbeitgebers, sondern das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle dieses Arbeitgebers zuständige Integrationsamt. Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 verweist zum Begriff des Betriebes ...mehr

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Sauer, SGB IX § 218 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das BMAS wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über den Begriff und die Aufgaben der Inklusionsbetriebe, die für sie geltenden fachlichen Anforderungen, die Aufnahmevoraussetzungen und die finanziellen Leistungen zu regeln. Das BMAS ist zum Erlass einer solchen Verordnung nicht verpflichtet, sondern ausdrücklich ermächtigt. Ob...mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.2 Vorauszahlungen

Rz. 5 Abs. 3 bestimmt, dass die Unternehmen Vorauszahlungen auf die zu erwartende Erstattung der Fahrgeldausfälle erhalten können, und zwar i. H. v. 80 % des für das vergangene Jahr festgesetzten Erstattungsbetrages. Diese Vorauszahlungen werden in Teilbeträgen geleistet, und zwar am 15. Juli und am 15. November des jeweiligen Jahres. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbild...mehr

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Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt das Recht der in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen auf Mitwirkung und mit dem Inkrafttreten des Art. 2 des Bundesteilhabegesetzes ab dem 30.12.2016 auf Mitbestimmung in den besonders wichtigen Fragen der Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen. Mit diesem Gesetz ist zum 30.12.2016 außerdem erstmals das Amt einer ...mehr

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Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 2.5 Kosten der Tätigkeit der Werkstatträte

Rz. 14 Kosten, die durch die Tätigkeit der Werkstatträte entstehen, tragen die Werkstätten für behinderte Menschen. Dies ist seit dem Inkrafttreten der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) im Jahre 2001 in § 39 Abs. 1 WMVO geregelt. Es handelt sich hier um Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben der Werkstätten und der an die gerichteten fachlichen Anf...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.2 Voraussetzung/Antragstellung

Rz. 7 Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach § 152 auf Antrag des behinderten Menschen die Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist in dem damaligen § 68 die Bezeichnung "Arbeitsamt" nicht durch das Wort "Ag...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.3 Veränderung des Verteilerschlüssels und der Zuständigkeit für die Förderung

Rz. 6 Durch die Regelung in Nr. 3 wird die Bundesregierung – nicht in einer eigenständigen Verordnung, sondern in der Verordnung zu Nr. 2, also der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – in Buchst. a ermächtigt, für den an den Ausgleichsfonds weiterzuleitenden Anteil des Aufkommens an Ausgleichsabgabe und damit für die Verteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bun...mehr

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Sauer, SGB IX § 196 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 29b, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert. Durch Art. 1 Nr. 29c, Art. 7 Abs. 1 des obigen Gesetzes wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Te...mehr

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Sauer, SGB IX § 214 Statistik / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 30.12.2016 neu gefasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – B...mehr

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Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) sind mit Wirkung zum 30.12.2016 die Überschrift ergänzt und ein Abs. 5 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.1 Antragstellung

Rz. 2 Voraussetzung für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an Unternehmer, die öffentlichen Personennahverkehr oder Fernverkehr betreiben, ist ein an die in Abs. 1 Satz 3 genannten Stellen zu richtender Antrag. Dieser ist an eine Frist gebunden, er ist nämlich innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres zu stellen. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Tei...mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 2.2 Begriff der Mehrarbeit

Rz. 4 Unter Mehrarbeit i. S. d. § 207 ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende tägliche Arbeitszeit zu verstehen, sondern die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (BAG, Urteile v. 8.11.1989, 5 AZR 642/88, v. 3.12.2002, 9 AZR 462/01, und v. 21.11.2006, 9 AZR 176/06). Nach § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) v. 6.6.19...mehr

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Sauer, SGB IX § 198 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in Abs. 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über den Begriff und die Aufgaben des Integrationsfachdienstes, die für sie geltenden fachlichen Anforderungen und die finanziellen Leistungen zu regeln. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Erlass einer solchen Veror...mehr

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Sauer, SGB IX § 205 Vorrang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Hinblick auf entsprechende Obliegenheiten zur bevorzugten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist festzustellen, dass betroffene Personen keinen individuellen Einstellungsanspruch aus derartigen Regelungen herleiten können (vgl. BAG, Urteil v. 5.10.1995, 2 AZR 923/94). Der einzelne schwerbehinderte Mensch kann seine Einstellung also nicht etwa mithilfe eines ...mehr

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Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.2 Bußgeld

Rz. 13 Die in Abs. 1 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde (s. Abs. 3) ist zur Verhängung eines Bußgeldes nicht verpflichtet, die Regelung ist als "Kann-Vorschrift" formuliert. Die Verwaltungsbehörde muss also die Frage, ob ein Bußgeld verhängt wird, nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Für die Prüfung is...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.6 Leiharbeitsverhältnisse

Rz. 78 Leiharbeitsverhältnisse ähneln mittelbaren Beschäftigungsverhältnissen. Ein Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Zustimmung von dem Arbeitgeber (Verleiher), der mit ihm im eigenen Namen einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) zur Erbringung von Arbeitsleistung überlassen (ausgeliehen) wird. Zwischen "...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.2 Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung

Rz. 5 Der frühere Abs. 2, der für die Fälle der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder der Entlassung eines schwerbehinderten Beamten oder einer schwerbehinderten Beamtin eine Verpflichtung der Anhörung des für den Beamten oder die Beamtin zuständigen Integrationsamtes vorsah, ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Mensche...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.2 Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei Berufsorientierung und -beratung

Rz. 11a Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das Aufgabenspektrum der Integrationsfachdienste in Abs. 2 erweitert worden. Seitdem gehört es auch zu den ausdrücklichen Aufgaben der Integrationsfachdienste, die Bundesagentur für Arbeit (hier wohl die örtlichen Agenturen für Arbeit) bei ihren Maßnahmen zur Berufsorientie...mehr