Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Ermittlungsbefugnisse und Verfahrensrechte

Rz. 1291 [Autor/Stand] Die Beamten der FKS haben gem. § 14 SchwarzArbG bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem der in § 2 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Prüfgegenstände unmittelbar zusammenhängen (s. Rz. 1287), die gleichen Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der StPO und des OWiG; sie si...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. FinMin. NRW, Erlass v. 29.12.1978 — S 1352 - 5 - VB 2

Rz. 8 [Autor/Stand] Fall 1: Global- oder Einzelprüfung von Handelsgeschäften? a) Sachverhalt Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält im Lande X eine örtliche Vertriebsgesellschaft für den dortigen laufenden Absatz von Waren (zB Automobile). Über diese Gesellschaft werden auch einzelne Großaufträge geleitet. In diesem Falle wird die Vorbereitung, der Abschluß und die Ausführu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ausnutzung der Mithilfe eines seine Befugnisse oder Stellung missbrauchenden Amtsträgers/Europäischen Amtsträgers (§ 370 Abs. 3 Nr. 3 AO)

Rz. 1111 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 3 AO stellt die Ausnutzung der Mithilfe eines Amtsträgers oder eines Europäischen Amtsträgers, der seine Befugnisse oder seine Stellung i.S.d. § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO missbraucht, unter eine erhöhte Strafdrohung. Wie auch hinsichtlich § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO (s. Rz. 1100) wurde durch Art. 6 des Gesetzes zur Bekämpfung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.1 Entstehungsgeschichte und Anwendungsbereich

Rz. 739 § 7 Abs. 8 ErbStG ist durch das BeitrRLUmsG vom 07.12.2011 mit Wirkung zum 14.12.2011 in den Gesetzestext eingefügt worden. Erfasst werden Werterhöhungen (ohne Substanzverschiebung) von Kapitalgesellschaftsanteilen und Genossenschaftsanteilen aufgrund disquotaler Einlagen und Leistungen von Dritten sowie Zuwendungen zwischen (Teilschwester-)Kapitalgesellschaften, die...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.3.1 Verschonung bei der Erbschaftsbesteuerung

Rz. 150 Gemäß 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 a. Var. 2 ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile oder grundstückgleiche Rechte, welche der Erblasser/Schenker als Gesellschafter seiner Personengesellschaft zur Nutzung überlässt, kein Verwaltungsvermögen dar, da die Nutzungsüberlassung des Mitunternehmers an die Mitunternehmerschaft nicht als eine Überlassung an Dritte anzusehen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Antragsrecht zur unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 3 (weggefallen ab 25.6.2017)

Rz. 170 [Autor/Stand] Die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG a.F.) eröffnete in den Fällen der beschränkten Steuerpflicht die Möglichkeit, fiktiv als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Das Antragsrecht galt grundsätzlich für Erwerbe ab dem 14.12.2011 (§ 37 Abs. 7 ErbStG und Rz. 20), bei denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Bes...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8 Abfindung für die Ausschlagung oder den Verzicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG)

Rz. 114 Verzichtet der Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblassers auf den bereits entstandenen Pflichtteil, oder schlägt jemand einen Erbteil oder ein Vermächtnis aus und erhält hierfür jeweils eine Abfindung, so muss gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG die Abfindung der Erbschaftsteuer unterworfen werden (s. § 3 Rn. 460). In diesem Fall entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.7 Rechtsfolgen bei Bedingungseintritt

Rz. 110 Die Rechtsfolge des Eintritts einer der auflösenden Bedingung führt direkt zum Widerruf des Erlasses der nach der Verschonungsbedarfsprüfung festgesetzten Steuer. Dieser Widerruf, bei dem die FinVerw keinen Ermessensspielraum hat, stellt einen neuen Verwaltungsakt in Form eines eigenen Steuerbescheides dar. Der Widerruf wirkt für die Vergangenheit. In § 28a Abs. 4 Sat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.1 Die Kernaussage im Erbschaftsteuergesetz

Rz. 260 Vergleichbar den Vermächtnissen haben Pflichtteilsansprüche im Erbschaftsteuerrecht eine doppelte Funktion: Zum einen stellen sie beim Berechtigten einen Steuertatbestand dar (s. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und zum anderen bilden sie beim Verpflichteten (Erben) einen Abzugsposten (s. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG) bei der Ermittlung der Bereicherung. In beiden Fällen werden die...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.1 Ehegatte und Lebenspartner (Steuerklasse I Nr. 1)

Rz. 24 Zur Steuerklasse I Nr. 1 gehört der Erwerb des Ehegatten. Die Anwendung dieser Steuerklasse setzt voraus, dass die Ehe im Zeitpunkt der Steuerentstehung, im Erbfall also im Zeitpunkt des Todes des erstversterbenden Ehegatten und bei Schenkungen im Zeitpunkt der Ausführung, rechtsgültig bestanden hat. Bei Pass-Ausländern, die Steuerinländer sind, gilt bei der Frage der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Selbst genutzte Immobilien

Rz. 56 Nach § 13d Abs. 3 ErbStG ist auf Antrag auch die Steuer bis maximal zehn Jahre zu stunden, die der Erwerber für ein Grundstück zu entrichten hat, welches er zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Nach dem bis zum 31.12.2024 gültigen Wortlaut des § 28 Abs. 3 Satz 2 ErbStG sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Wohneigentum, welches zu Wohnzwecken genutzt wird, der Stundungsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 523 [Autor/Stand] Von dem Grundsatz, dass die unrichtigen oder unterlassenen Angaben nur durch die zutreffenden gebotenen Angaben ersetzt werden dürfen (s. Rz. 515, 519), gibt es jedoch Ausnahmen, die zum Teil schon das RG zu den Vorläuferbestimmungen des Abs. 4 Satz 3 anerkannte.[2] Der BGH nimmt die Abgrenzung der kompensationsfähigen Umstände dabei anhand einer objekt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Gestaltungsalternativen

Rn. 51 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Steuerfreiheit von Erträgen durch Sanierungen, ergo dem Grundgedanken des § 3a EStG, ist vor dem Hintergrund erforderlicher finanzieller Stabilität für in Schieflage geratene Unternehmen eine große Bedeutung zuzusprechen. Mit Blick auf die Vergangenheit wurde das Thema der Steuerfreiheit von Sanierungserträgen jedoch regelmäßig als vom G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Keine Anwendung bei Dienstleistungen i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 5

... 2 Satz 1 gilt nicht, soweit in der ausländischen Betriebsstätte Einkünfte anfallen, die nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären. Rz. 178 [Autor/Stand] Gesetzeskorrektur. Durch das JStG 2010 v. 8.12.2010[2] wurde § 20 Abs. 2 Satz 2 mit Rückwirkung auf alle noch offenen Veranlagungen eingeführt. Dadurch wird ein abkommensrechtlic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11 EuGH-Rechtsprechung und das deutsche Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht

Rz. 189 Auch der EuGH hat in den letzten Jahren das deutsche ErbStG unter die Lupe genommen und in diesem Zusammenhang in erster Linie zu Fragen der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49, 54 AEUV sowie der Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV geurteilt. Dies beruht auch auf der Tatsache, dass nunmehr die Rechtsprechung deutlich kritischer mit der Vereinbarkeit von deutsch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.2 Definition Vermietung (Nr. 1)

Rz. 38 Die zu Wohnzwecken überlassene Wohnung muss für die Verschonungsregelung des § 13d Abs. 3 Nr. 1 ErbStG vermietet sein. Die Vermietung an sich ist erbschaftsteuerlich nicht definiert. Das Mietverhältnis ist zivilrechtlich das vertragliche Schuldrechtsverhältnis zwischen einem Vermieter und einem Mieter, das auf Gebrauchsgewährung gegen Entgelt (die Miete) gerichtet und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zivilrechtliche Folgen

Rz. 1181 [Autor/Stand] Verträge, die mit einer Steuerhinterziehung verbunden sind, sind nicht ohne weiteres gem. §§ 134, 138 BGB nichtig [2], sondern nur dann, wenn die Steuer hinterziehung der Hauptzweck des Vertrages ist[3]. Nichtig ist z.B. die Gewährung eines Darlehens zum Ankauf unverzollter Zigaretten[4], nicht aber ein Kaufvertrag über unversteuerte Zigarren, wenn der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Und täglich grüßt …

die Mahnung der Familienrechtler nach Reformen im Familienrecht Eva Becker In der FF 2/2020 war an dieser Stelle zu lesen: Zitat Seit Jahren ist sich die Fachwelt einig, dass das deutsche Familienrecht an maßgeblichen Stellen der Reform bedarf. Immerhin haben einige Themen ihren Weg in den Koalitionsvertrag gefunden. Von dort sind sie in Arbeitskreise gewandert: Zum Abstammungsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) § 20 Abs. 1 Halbs. 1

Rz. 21 [Autor/Stand] Beseitigung von Bedenken gegen die Vereinbarkeit der §§ 7 bis 18 mit DBA. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 besagt, dass die §§ 7 bis 18 durch die DBA nicht berührt werden. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Nach ihrem Wortlaut erstreckt sie sich auf die gesamten §§ 7 bis 18. Nach seiner ursprünglichen Konzeption durch das StÄndG 1992 hatte § 20 Abs. 1 Halbs. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.5 Ausgleichsansprüche einseitiger Abkömmlinge

Rz. 21 Hat der verstorbene Ehegatte neben den gemeinschaftlichen Abkömmlingen auch einseitige Abkömmlinge, die gem. § 1483 Abs. 1 BGB nicht berechtigt sind, die Gütergemeinschaft fortzusetzen, so bestimmen sich Erbrecht und Erbteile der einseitigen Abkömmlinge so, wie wenn die fortgesetzte Gütergemeinschaft nicht eingetreten wäre (§ 1483 Abs. 2 BGB). Diese Regelung soll erre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.3 Besonderheit bei Finanzmitteln

Rz. 238 § 13b Abs. 5 Satz 3 ErbStG bietet eine weitere Erleichterung für Finanzmittel gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG zur Zahlung von Löhnen und Gehältern an, die ebenfalls nur bei Erwerben von Todes wegen gilt (R E 13b.24 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ErbStR, vgl. Korezkij in BeckOK, ErbStG § 13b Rz. 261). Diese Norm erfasst Saisonbetriebe, bei denen der Bestand an Finanzmitte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)

Rz. 14 [Autor/Stand] Anpassung an die ATAD. Nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der ATAD[2] sind bestimmte ausländische Betriebsstätten eines inländischen Unternehmens wie ein beherrschtes ausländisches Unternehmen zu behandeln. Nach Ansicht des nationalen Gesetzgebers entspricht der in § 20 Abs. 2 vorgesehene Übergang von der Freistellung- zur Anrechnungsmethode der Richtlinie dahing...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 9 Strafzumessung

(1) 1Gem. § 369 Abs. 2 AO gelten für Steuerstraftaten grundsätzlich die allgemeinen Gesetze über das (materielle) Strafrecht. 2Danach sind insbesondere auch die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB (§§ 1 bis 79b StGB) anzuwenden, die u.a. die Rechtsfolgen der Tat beschreiben. 3Hauptzweck der Strafe ist es, der Begehung von (Steuer-) Straftaten entgegenzuwirken und die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beweisgrundsätze

Rz. 456 [Autor/Stand] Der Strafrichter ermittelt die verkürzte Steuer nach dem Beweisrecht des Strafprozessrechts.[2] Bei der Feststellung, in welcher Höhe Steuerbeträge verkürzt wurden, entscheidet er eigenständig. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) besteht keine Bindung an (rechtskräftige) Entscheidungen der FinB oder des FG[3] (s. § 396 Rz. 10 ff. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Inländisches Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3)

Rz. 25 Im Unterschied zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum inländischen Grundvermögen enthält § 121 Nr. 3 BewG eine eigenständige Definition des inländischen BV. So umfasst das inländische BV jenes Vermögen, welches einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, sofern hierfür in der Bundesrepublik eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnabzug und Gewinnzuschlag anstelle der der Rücklagenbildung und Rücklagenauflösung (§ 6c Abs 1 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Rechtsfolgen des § 6 Abs 1 S 2 EStG treten ein, soweit nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung eine Rücklage gebildet werden kann. Es handelt sich um eine begrenzte Rechtgrundverweisung auf § 6b Abs 3 EStG. Der StPfl kann einen Betrag bis zur Höhe des noch nicht abgezogenen begünstigten Veräußerungsgewinns als fiktive BA (Abzug) anst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Zweck der Norm und Kritik

Rz. 12 Der Erwerber von BV, Anteilen von Kapitalvermögen von mehr als 25 % und von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG) soll bei der Erbschaftsteuerzahlung durch Stundung entlastet werden können. Damit wird einem Beschluss des BVerfG Rechnung getragen, der die verminderte Leistungsfähigkeit eines Erwerbers von betriebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 3. Das Näheverhältnis – das Kernstück des Anspruchs

Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung, also nicht irgendwann einmal in der Vergangenheit, in einem besonderen Näheverhältnis stand, für dessen seelisches Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. Der Gesetzgeber hat sich hier ausdrücklich gegen ein Angehörigenschmerzensgeld ausgesprochen, wenngleich er in dem "Verwandtenprivile...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.8 Alternativen zur Familienstiftung

Rz. 187 Grundsätzlich kommen alle inländischen Stiftungsersatzformen (s. Tz. 4) und ausländischen Stiftungen sowie Trusts (Tz. 8.1.4) in Betracht, um Vermögen zur Versorgung des Stifters und seiner Familie zu bündeln. Stiftungsersatzformen führen jedoch nicht zu einem Vermögensübergang auf einen selbstständigen Rechtsträger (so die Treuhandstiftung) oder belassen pfändbare R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Aue, Restrisiken der neuen Selbstanzeige – Selbstanzeigenberatung, PStR 2012, 101; Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Buse, Die Neuregelung der Selbstanzeige, StBp 2011, 153; B...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 21.6.2010 (BT-Drucks. 17/2249)

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes Begründung — (Auszug) Zu Artikel 7 (AStG) Zu Nummer 2 (§ 20 Absatz 2 Satz 2 — neu) § 20 Absatz 1 und ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 20 Steuerschuldner

Ausgewählte Literaturhinweise: Bruschke, Erbschaft- und Schenkungsteuer: Haftungs- und Steuerschuld bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, StB 2016, 342; Crezelius, Aktuelle Steuerrechtsfragen in Krise und Insolvenz, NZI 2016, 440; Eisele, Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes, NWB 2007, 4701; Halaczinsky, Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.2 Haftung weiterer Gewahrsamsinhaber

Rz. 34 Nach § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG haften andere Gewahrsamsinhaber wie Banken, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger oder -verwalter entsprechend. Zu den anderen Gewahrsamsinhabern können auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder sonstige Treuhänder gehören, sofern sie einen haftungsbegründenden Gewahrsam am Nachlassvermögen oder eines Teils daran haben. System...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Verkauf und Rü... / 2 Aus den Gründen:

B. Die Berufung hat nur insoweit Erfolg, als die Hilfsaufrechnung der Beklagten durchgreift und hierdurch der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm an die Beklagte abgeführten Mieten erloschen ist. I. Der Senat teilt im Ergebnis die Einschätzung des Landgerichts, dass die Rechtsgeschäfte zwischen den Parteien (Kaufvertrag und Mietvertrag über den klägerischen Pkw s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will.[2] Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Arbeitszimmer

Bei einem Raum, von dem aus ausschließlich die Verwaltung eines oder mehrerer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Gebäudes/Gebäuden betrieben wird, ist wie folgt zu differenzieren. Handelt es sich bei diesem Raum um ein häusliches Arbeitszimmer und erzielt der Steuerpflichtige nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, d. h. das Arbeitszim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 7.2.1 Rückstellungen (provisions)

Rz. 104 Eine Rückstellung ist eine Schuld, die hinsichtlich Fälligkeit oder Höhe ungewiss ist.[1] Somit wird auch nach den IFRS beim Bilanzansatz zwischen bestandssicheren und bestandsunsicheren Verpflichtungen differenziert. Die Sicherheit bezieht sich auf die Höhe der Verpflichtung, den Zeitpunkt der Erfüllung und die Person des Gläubigers. Dabei mangelt es in IAS 37.10 f....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 4 TV-L findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen: Erfasst werden neben Arbeitsentgelten etwa auch Sachleis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch diese veranlasst sind. Sie müssen (objektiv) mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und (subjektiv) zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (ständige Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hypotax-Zahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Hypotax ist eine fiktive Steuer vom Einkommen eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber von dessen Lohn einbehält. Sie stellt ein rechnerisches Element der Gehaltsberechnung dar. Ziel ist, einen ins Ausland entsandten Arbeitnehmer so zu stellen, als wäre er weiterhin im Entsendestaat tätig (Ausgleich des Besteuerungsunterschieds durch Nettol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schmiergelder

Das Abzugsverbot des § 9 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG gilt für die Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängender Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Das Abzugsverbot betrif...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / Zusammenfassung

Überblick Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben für ihren Konzernabschluss die von der EU bekannt gemachten IFRS zu beachten. Alle übrigen konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen können ihren Konzernabschluss statt nach HGB nach den IFRS erstellen. Im Einzelabschluss kann nach § 325 Abs. 2a HGB ergänzend ein IFRS-Einzelabschluss für Offenlegungszwecke aufgestellt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 8 Abs. 1 EStG i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind alle Güter in Geld oder Geldeswert, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen seiner Vermietungstätigkeit als Gegenleistung für die zeitliche Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung von unbeweglichem Vermögen zufließen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Zusammenfassung

Überblick Werbungskosten sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen dienen. Arbeitnehmer können alle beruflich veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Der Aufwendungsbegriff, die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Aufwendungen mit steuerbaren Einnahmen, die Abgrenzung der Werbungskosten von den nichtabziehbaren A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ferienhaus/Ferienwohnung / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich und ...mehr