Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 20.12.2024 — IV B 5 - S 1351/19/10002 :001 (2024/1022329), BStBl. I 2025, 6

Rz. 21 [Autor/Stand] Anwendung des § 8 Absatz 2 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung; Änderung des BMF-Schreibens vom 17.3.2021 (BStBl I S. 342) Für die Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung gilt das BMF-Schreiben vom 17.3.2021 (BStBl. I S. 342; s. Rz. 16) mit folgenden Maßgaben in allen noch offenen Fällen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Eilrechtsschutz

Rz. 511 [Autor/Stand] Im Verfahren über den repressiven Eilrechtsschutz ist gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerbescheids ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO) beim Verwaltungsgericht statthaft (§ 123 Abs. 5 VwGO). Denn nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Eingetragene Lebenspartnerschaften (§ 37 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 21 Eingetragene Lebenspartner wurden im Zuge der Erbschaftsteuerreform für Erwerbe ab 2009 in vielen Bereichen den Ehegatten gleichgestellt (vgl. auch Ausführungen von Tolksdorf, s. § 16 Rn. 19). Mit Beschluss vom 21.07.2010 hat das BVerfG entschieden, dass die bis Ende 2008 geltende Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder (§ 13 StBerG). Sie verstehen sich als die berufenen Vertreter der Arbeitnehmer in deren einkommensteuerlichen Fragen. In den 61 Jahren ihres Bestehens haben sie sich zum Spezialanbieter für die Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer entwick...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Standort und Zweck der Norm

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a EStG gehört zu den Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4–7i EStG, § 7k EStG ist weggefallen). Die Vorschrift enthält einige allg Bestimmungen für §§ 7b–7i EStG betreffend erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sozusagen einen "Allgemeinen Teil" für diesen Bereich, der wichtige Regelungen "vor die Klammer zieht" (R 7a Abs 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder (§ 7c EStG)

Tz. 77 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei neuen Elektronutzfahrzeugen sowie elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern kann neben der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG eine Sonderabschreibung i. H. v. 50 % der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden (§ 7c EStG). Die Regelung gilt grundsätzlich (s. jedoch den nachfolgenden Hinweis!) für nach dem 31.12.2019 und vor de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (§ 37 Abs. 7 ErbStG)

Rz. 24 I.R.d. Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) wurde die auf Antrag unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG (s. § 2 Rn. 180) neu eingeführt sowie im Bereich "Leistungen zwischen einer KapG, ihren Gesellschaftern und Dritten der Schenkung" gesetzliche Regelungen in § 7 Abs. 8 ErbStG und § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inlandsbegriff

Rz. 40 [Autor/Stand] Der Inlandsbegriff ist im ErbStG nicht näher definiert. Er dürfte mit dem "Gebiet des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" (s. § 20 Abs. 6 Satz 1 ErbStG) übereinstimmen. Der Inlandsbegriff war früher wegen der Abgrenzung zur DDR problematisch. Die Erweiterung des Inlandsbegriffs durch § 2 Abs. 2 ErbStG um den Festlandsockel war bisher ohne praktische Bedeut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, Grundsteuer selbst dann zu den in § 28 GrStG genannten Terminen zu entrichten, wenn eine neue Grundsteuer-Festsetzung für das laufende Kalenderjahr noch nicht erfolgt ist. Abzustellen ist hierbei auf die zuletzt festgesetzten Steuerbeträge. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Grundsteuer entsteht mit dem 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vertrauensschutz für Altfälle, Rechtsentwicklung

Rn. 46 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die FinVerw ist der Auffassung, dass in Altfällen (vollzogene Schuldenerlasse bis zum 08.02.2017) Vertrauensschutz zur Anwendung des Sanierungserlasses zu gewähren ist (BMF v 27.04.2017, BStBl I 2017, 741; BMF v 29.03.2018, BStBl I 2018, 588). Entgegengesetzter Ansicht ist hier der BFH, welcher dies als unvereinbar mit dem Grundsatz der Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderabschreibungen

Rn. 12 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Auch für den Begriff der "Sonderabschreibungen" gibt es keine Legaldefinition. Das Wort soll deutlich machen, dass hier eine zusätzliche Abschreibung neben der linearen erfolgen darf (§ 7a Abs 4 EStG), s Schubert/Schieler in Beck-BilKo, § 253 HGB Rz 251 (14. Aufl 2024). Dass man von Sonder-"Abschreibungen" statt von Sonder-"Absetzungen" (vgl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 166 § 13 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG beinhaltet eine Steuerbefreiung für diverse gesetzliche Ansprüche. Allen gemeinsam ist, dass nur der persönliche Anspruch des Erwerbers selbst befreit ist; somit nicht eine eventuelle Weitergabe/-vererbung eines bereits festgesetzten Zahlungsanspruchs, einer bereits ausgezahlten Geldsumme oder einer Hingabe an Erfüllung statt. Etwaige Zinsen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Rechtsentwicklung

Rz. 93 [Autor/Stand] Durch Art. 3b des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und des Hessenkassegesetzes v. 27.3.2025 (HE GVBl. 2025, Nr. 22) wurden § 2 HGrStG inhaltlich und redaktionell geändert (zum Gesetzgebungsverfahren, Rz. 28). Abs. 4 Satz 1 wurde dahingehend geändert, dass fortan auf die §§ 228 und 229 BewG in der am 1.1.2025 geltenden Fassung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Erbrechtlicher und güterrechtlicher Zugewinnausgleich

Rz. 8 Der Zugewinnausgleich basiert auf der Erwägung, dass beide Ehegatten bzw. Lebenspartner – sei es durch Arbeit oder durch die Haushaltsführung – zum Vermögenszuwachs beigetragen haben (vgl. Weinmann in M/W, § 5 Rn. 2). Wenn nun der Zugewinn des einen Ehegatten oder Lebenspartners den Zugewinn des anderen wertmäßig übersteigt, steht dem anderen die Hälfte des Überschusse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.6.3 Bundesvertriebenengesetz

Rz. 173 Das Bundesvertriebenengesetz (i. d. F. der Bekanntmachung vom 10.08.2007, BGBl I 2007, 1902, zuletzt geändert durch Art. 5 der Verordnung vom 11.06.2024, BGBl I 2024, 185) regelt, wer als Vertriebener, Spätaussiedler u. Ä. anzusehen ist und die daraus entstehenden Leistungsansprüche.mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brix/Thonemann-Micker, Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung und Erbfall: Deutschland/USA, ErbStB 2012, 225 und 251; Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Aufl. 2022; Eimermann, Ratifizierung des Änderungsprotokolls zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen, ZEV 2000, 496; Eimermann, Änderungen des deutsch-amerikanischen DBA, IStR 1999, 237; Flick/Piltz, Der international...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Deckungsgleiche Bodenrichtwertzonen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 307 [Autor/Stand] Bodenrichtwertzonen können sich in begründeten Fällen deckungsgleich überlagern.[2] Dies bedeutet, dass für ein räumlich abgegrenztes Gebiet – eine Zone – zwei oder mehr Bodenrichtwerte vorliegen. Diese unterscheiden sich z.B. nach ihrer Höhe und nach der Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohnbaufläche und gewerbliche Fläche). Rz. 308 [Autor/Stand] § 7 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 3. Pflichtverteidiger

Die Vorschriften des Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV gelten auch für den Pflichtverteidiger. Entsprechendes gilt im Bußgeldverfahren. Zum Recht vor Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die h.M. davon ausgegangen, dass die Beiordnung im vorangegangenen Erkenntnisverfahren für das Wiederaufnahmeverfahren f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1300 [Autor/Stand] Bei der illegalen Arbeitnehmerüberlassung werden in aller Regel ohne entsprechende Verleih-Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [2] Arbeitnehmer anderen Unternehmen vorübergehend überlassen. § 1 AÜG [3] knüpft die Erlaubnispflicht nicht mehr – wie früher – an die Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Normübersicht

Rz. 133 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 5 HGrStG gelten für Handlungen und Entscheidungen der Landesfinanzbehörden nach dem HGrStG die Vorschriften der Abgabenordnung und des Finanzverwaltungsgesetzes entsprechend. Dies gilt nur, soweit das HGrStG keine abweichenden Regelungen enthält (Rz. 161). Ohne die Gesamtverweisung wären die beiden Gesetze nicht anwendbar (Rz. 135 f.). Ins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der frühere Regelungsinhalt des § 7c EStG

Rn. 1a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Vorschrift des § 7c EStG war früher einmal anders besetzt, § 7c EStG aF gewährte erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen, falls ua der Bauantrag nach dem 02.10.1989 gestellt und diese vor dem 01.01.1996 fertiggestellt worden waren. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 aufgehoben (Art 5...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9.2 Antragstellung versus Durchführung

Rz. 122 Übersteigt der Erwerb die Grenze von 26 Mio. EUR, kann der Erwerber anstelle einer Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG einen Verschonungsabschlag nach § 13c ErbStG beanspruchen. Ab einem Erwerb von über 26 Mio. EUR soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein Wahlrecht bestehen. Nach § 13c Abs. 2 Satz 4 ErbStG ist drakonisch geregelt, dass ein Antrag nach § 13c ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 — IV C 1 - S 1340 - 32/74, BStBl. I 1974, 442 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes)

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.13 Beratungsbefugnis bei Nebenleistungen/nicht steuerlichen Rechtsgebieten

Im Zusammenhang mit einer befugt erbrachten Hilfeleistung in Steuersachen kann in bestimmten Fällen auch auf anderen nicht steuerlichen Rechtsgebieten eine Beratung als Nebenleistung i. S. d. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbracht werden (Annexberatung) .[1] 4.13.1 Steuerklassenwahl Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern kann...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.2.1 Name der Stiftung

Rz. 41 In der Satzung ist der Name der Stiftung zu bestimmen, der die Stiftung kennzeichnet und unterscheidungsfähig ist. Der Stifter ist bei der Namensgebung grds. frei. Hinsichtlich der Frage der unzulässigen Verwendung fremder Namen oder Marken gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze. Die Verwendung fremder Namen für die Namensgebung der Stiftung ist unzulässig. Eine S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.1 Grundsätze

Es ist zulässig, dass sich Lohnsteuerhilfevereine im Internet präsentieren.[1] Neben der eigenen Homepage gewinnen soziale ­Netzwerke [2] zunehmend an Bedeutung. In ihnen präsentieren sich häufig auch die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese übernehmen eine (wettbewerbs)rechtliche Verantwortung, wenn sie z. B. auf ihrer Facebook-Seite, auf X (vormals Twitter) oder au...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (§ 37 Abs. 8 ErbStG)

Rz. 25 I.R.d. Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) wurde vorrangig versucht, die vom BFH im Vorlagebeschluss vom 27.09.2012 (BStBl II 2012, 899) aufgezeigten Gesetzeslücken, welche letztlich mit zur Verfassungswidrigkeit des bis zum 30.06.2016 geltenden ErbStG beit...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Zweck der Norm

Rz. 5 § 20 ErbStG regelt, wer bei unterschiedlichen Erwerbstatbeständen die Steuer schuldet bzw. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer haftet, d. h. in welcher Person eine Steuer- oder Haftungsschuld entstanden ist. Dies ist systematisch eher eine Frage der Steuerpflicht, die in Teil I des Gesetzes enthalten ist (s. Richter/Fischer in V/S/W, § 20 Rn. 1; Gottschalk in T/G/J/...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, als ob er die Fri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Parallelvorschriften

Rn. 92 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Eine solche antragsgebundene Verzichtsmöglichkeit zur Vermeidung unbilliger Härten ist auch in anderen Gesetzen vorgesehen, zB: in § 25 Abs 4 S 2 EStG für die ESt-Erklärung, in § 31 Abs 1a S 2 EStG für die KSt-Erklärung, in § 18 Abs 1 S 2 UStG für die USt-Voranmeldung, in § 18 Abs 3 S 3 UStG für die USt-Jahreserklärung, in § 18a Abs 5 für die zus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Der große Fru... / a. Untätigkeitsbeschwerde

Da der Erbe zur Auskunft verpflichtet ist, stellt sich die Frage, wie er am besten gegen den Notar vorgeht, wenn dieser den Beurkundungsauftrag unzulässigerweise ablehnt oder die Beurkundung nicht durchführt. Wird der Notar nicht tätig, kann der Erbe die Untätigkeitsbeschwerde gem. § 15 Abs. 2 S. 1 BNotO einlegen. Die gesetzliche Grundlage der sog. Notarbeschwerde findet sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Wege zu einem z... / I. Einleitung

Mehr als 15 Jahre nach der letzten großen Reform des Unterhaltsrechts[2] hat die Ampelregierung mit dem Eckpunktepapier vom 23.8.2023 und dem schließlich am 9.12.2024 zur Verfügung gestellten Diskussionsentwurf[3] eine erneute Reform des Unterhaltsrechts eingeleitet. Schwerpunkt sollte anders als 2008 nicht der nacheheliche Unterhalt, sondern der Kindesunterhalt sein, dessen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Zuwiderhandeln gegen die Anzeigepflicht

Rz. 60 Wird gegen die gesetzliche Anzeigepflicht des § 33 ErbStG verstoßen, wird dies – unter Beachtung des Opportunitätsprinzips – als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet. Für Ordnungswidrigkeiten gelten entsprechend § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des Ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.22.1 Parteien

Rz. 271 Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteien-G, letzte Änderung BGBl I 2015, 2563) bzw. deren Gebietsverbände zur freien Verwendung oder mit bloßem Verwendungswunsch sind nach Buchst. a der Nr. 18 steuerbefreit. Dabei ist es unerheblich, ob die Zuwendung aufgrund einer Schenkung oder eines Erbfalles erfolgt. Sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Keine Zerlegung des Messbetrags (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 106 [Autor/Stand] § 2 Abs. 2 Satz 2 HGrStG hat auch zur Folge, dass es im Anwendungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetzes (Rz. 82, Rz. 85) keiner Zerlegung von Steuermessbeträgen nach §§ 22 bis 24 GrStG (mehr) bedarf.[2] Dabei kommt es nicht zu einer Überlagerung der bundesgesetzlichen Vorschriften (§§ 22 bis 24 GrStG) durch ein landesrechtliches Abweichungsgesetz m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 24a BewG wurde durch Art. 3 Nr. 3 des BewÄndG 1971 [2] erstmals in das Bewertungsgesetz eingefügt und ist seitdem unveränderter Bestandteil des Gesetzes. Das Bewertungsgesetz selbst wurde am 1.2.1991 neu bekannt gemacht.[3] Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift korrigierte bei ihrer Einführung das Ergebnis der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, [5]...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 377 [Autor/Stand] § 13 HGrStG gibt den hessischen Gemeinden die Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute aber baureife Grundstücke einen oder mehrere gesonderte erhöhte Hebesätze festzulegen. Die Vorschrift ist weitgehend inhaltsgleich mit § 25 Abs. 5 GrStG, der bundesgesetzlichen Norm zur Einführung der sog. Grundsteuer C. Die Landesregelung tritt ausdrück...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Verweis auf § 7 Abs 1 EStG

Rn. 34 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7c Abs 1 EStG regelt, dass die dortige Sonderabschreibung "neben" der AfA nach § 7 Abs 1 EStG möglich ist. Aus dem Wort "neben" ergibt sich mE, dass die AfA nach § 7 Abs 1 EStG rechtlich möglich sein muss, dh dessen Tatbestandsmerkmale müssen vorliegen (BR-Drs 356/19, 117). Gemeint ist mit der AfA nach § 7 Abs 1 EStG: die lineare nach Abs 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 5 Eine allgemein-abstrakte Definition der Begrifflichkeit des Inlandsvermögens ist im BewG nicht zu finden. Der eher missverständliche Begriff "Inlandsvermögen" könnte auf den ersten Blick andeuten, dass das gesamte im Inland belegene Vermögen einbezogen wird. Allerdings lässt sich aus § 4 Abs. 1 AStG ableiten, dass der Begriff nicht das vollständige, sich im Inland befi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerhilfevereine dürfen im gesetzlich zulässigen Rahmen werben. Sie sehen sich verstärkter Konkurrenz auch aus den eigenen Reihen ausgesetzt. Ca. 710 Lohnsteuerhilfevereine mit ca. 12.350 Beratungsstellen werben bundesweit neben Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften um die Gunst der Steuerzahler, für die sie im Rahmen ihrer Befugnis nach § 4 Nr. 11...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Sonstige steuerfreie Zuwendungen außerhalb des § 13 ErbStG

Rz. 291 Denkbar sind auch Steuerbefreiungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer außerhalb des Erbschaftsteuergesetzestextes. So sind private Zuwendungen an die rechtsfähige öffentlich-rechtliche "Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (Errichtungsgesetz vom 02.08.2000, BGBl I 2000, 1263) in § 3 Abs. 4 des Gesetzes ausdrücklich erbschaft- und schenkungsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Besondere Grundstücksgruppe und gesonderter Hebesatz (Abs. 1)

Rz. 382 [Autor/Stand] Die Regelung ermöglicht es den hessischen Gemeinden, aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke (ausdrücklicher Verweis auf § 246 BewG) zu bestimmen und hierfür einen oder mehrere gesonderte Hebesätze festzusetzen. Rz. 383 [Autor/Stand] Abweichend von der Bundesregelung (§ 25 Abs....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Tod des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 89 Stirbt der Pflichtteilsberechtigte, so liegen bei Geltendmachung des Pflichtteils zwei steuerpflichtige Erwerbe vor: zum einen der Erwerb des ursprünglichen Pflichtteilsberechtigten, für den dessen Erben die Erbschaftsteuer schulden, und zum anderen der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs im Rahmen des Nachlasses, der von den Erben des Pflichtteilsberechtigten zu versteu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Überblick Beihilfen sind einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, mit denen er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen unterstützt. Sie gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers, bleiben jedoch bei Gewährung aus Anlass von Notsituationen des Arbeitnehmers (z. B. bei Krankheit, Hilfsbedürftigkeit, Naturkatastrophen) in begrenztem Umfang steuerfrei. Erho...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Überblick gewöhnliche und erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Rn. 12a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Eine Übersicht über den Bereich der gewöhnlichen Absetzungen, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen zeigt folgendes Bild:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Praxis und Stra... / 5. Die verfahrensrechtliche Konstellation

Dem BGH ist bewusst, dass mit seiner Rechtsprechung eine bisher nicht gekannte Konstellation eintreten kann: Das Kind kann jeweils als Antragsteller, jeweils vertreten durch einen Elternteil, Unterhaltsansprüche gegen beide Eltern geltend machen. Nach Auffassung des XII. Senats ist dies aber unbedenklich zulässig, weil die Eltern als Teilschuldner nach § 1606 BGB in Anspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Alleineigentum

Rz. 176 [Autor/Stand] Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter (gemeint sich Sachen i.S.d. § 90 BGB [2]) grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer (dem im Grundbuch ein getragenen Rechtsträger) zuzurechnen. Zurechnungssubjekt eines Grundstücks können – als Alleineigentümer – (voll- und minderjährige) natürliche Personen und juristische Personen sein (§ 10 GrStG Rz. 12 f....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Übertragung der... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden Kindesmutter) und der Antragsgegner (im folgenden Kindesvater) sind die Eltern der drei betroffenen, derzeit zwölf, neun und sechs Jahre alten Kinder A, B und C. Die Kindeseltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus, weil die Kinder aus ihrer Ehe hervorgegangen sind. [2] Die Kindeseltern haben sich spätestens am 17...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / f) Garagen (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 238 [Autor/Stand] § 5 Abs. 2 Satz 5 HGrStG findet nur Anwendung auf Garagen, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteile zu dienen bestimmt sind. Andere Garagen fallen unter Abs. 3.[2] Praxis-Beispiel Beispiel: Zu einem als Werbeagentur genutzten Einfamilienhaus gehört eine Garage. Gebäudefläche und Garage fallen nicht unter Abs. 2, sondern unter Abs. 3. Rz. 23...mehr