Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 3 Literatur

Rz. 209 Berchtold, Illegale Ausländerbeschäftigung nach der Neufassung von § § 7 SGB IV, NZS 2012, 481. Boemke, Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei geringfügig Beschäftigten, BB 2008, 722. Barkow von Creytz, Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, NZS 2025, 30. Frank, Reg...mehr

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Sauer, SGB IX § 212 Unabhän... / 3.3 Finanzielle Leistungen

Rz. 5 Für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit können auch Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben erbracht werden. So sieht § 185 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c die Gewährung von Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz vor. Diese Leistung ist konkretisiert in § 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) v. 28.3.1988 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift beschreibt in Abs. 1 die grundlegenden Tätigkeiten, die von den Integrationsfachdiensten ausgeübt werden sollen und führt in Abs. 2 katalogartig die einzelnen Aufgaben bzw. Aufgabenschwerpunkte auf. Die Aufzählung der einzelnen Aufgaben in Abs. 2 ist nicht als abschließend zu betrachten, sondern kann landesspezifisch erweitert werden (vgl. auch Knittel/...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.3 Begleitung bei der betrieblichen Berufsausbildung

Rz. 11b Die Begleitung schwerbehinderter Jugendlicher bei der betrieblichen Berufsausbildung gehört ebenfalls zu den mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erweiterten Aufgaben der Integrationsfachdienste. Im Wettbewerb um einen Ausbildungsplatz sind behinderte und schwerbehinderte junge Menschen besonders benachteiligt. Mit ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (hierzu BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.3 Anrechnung von Werkstattbeschäftigten

Rz. 12 Der mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eingefügte Abs. 2a (in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung Abs. 3) ermöglicht die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, der im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt wird, au...mehr

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Ergonomie / Zusammenfassung

Begriff Ergonomie (griechisch "ergon" = Arbeit und "nomos" = Gesetz/Regel) ist die Wissenschaft von der Gestaltung der Arbeit, um sie an die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Menschen anzupassen – nicht umgekehrt. Ergonomie befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Mensch, Arbeitsumgebung und Arbeitsmitteln. Ein ergonomischer Arbeitsplatz berücksichtigt nicht nur Möbel und t...mehr

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Sauer, SGB IX § 224 Vergabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wurde der bisherige § 141 (a. F.) zu § 224. Zudem wurde ein neuer Abs. 2 angefügt, sodass die Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe gilt. In Abs. 1 entspricht die Vorschrift d...mehr

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Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.5 Tragung von Auslagen (Abs. 5)

Rz. 20 Der mit Art. 1 BTHG zum 1.1.2018 neu gefasste Abs. 5 trägt der Tatsache Rechnung, dass Sonderregelungen zur Vereinnahmung der Geldbuße (§ 90 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) nicht nur Begünstigungen umfassen (Einnahme der Geldbuße), sondern auch mit einer Ersatzpflicht verbunden werden. Deshalb ist in Satz 1 bestimmt, dass die Bundesagentur für Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Die Vorschrift fingiert das Fortbestehen der Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.11 Neue Erwerbsformen

Rz. 133 Mobile Arbeit bezeichnet eine Arbeitsform, die weder an einen Arbeitsplatz in einer Arbeitsstätte noch an einen Telearbeitsplatz im Wohnbereich des Beschäftigten gebunden ist, sondern bei der die Beschäftigten ihre Arbeit bspw. von beliebigen Orten aus (z. B. Bahnhof, Restaurant, Flughafen, Wohnung) ausführen. Dabei kann die Arbeit, unabhängig eines fest eingerichtet...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1)

Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist gemäß § 35 SchwbAV ein "nicht rechtsfähiges Sondervermögen" auf Bundesebene, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zweckgebunden verwaltet und verwendet wird und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bestritten...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 2.1 Verbot der Minderung des Arbeitsentgeltes

Rz. 2 Abs. 1 untersagt es dem Arbeitgeber, bei der Bemessung des an den schwerbehinderten Beschäftigten zu zahlenden Arbeitsentgelt wegen der Behinderung gezahlte Renten entgeltmindernd anzurechnen. Aus dieser Regelung ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem schwerbehinderten Menschen für seine Arbeit die gleiche Entlohnung zu leisten, wie anderen Beschäftigten a...mehr

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Sauer, SGB IX § 218 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 1 des Gesetzes zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde eine redaktionelle Änderung der Vorschrift aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien vorgenommen. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 24...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.2 Freistellung bis zu 3 Monaten (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 160 Der durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. a des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) eingefügte Satz 2 (hierzu Rz. 15) bestimmt, dass die Regelungen des Satzes 1 entsprechend gelten, wenn während einer bis zu 3-monatigen Freistellung Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung de...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 22 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 4 Satz 2 die Bezeichnung "Arbeitsamt" an die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegeset...mehr

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Sauer, SGB IX § 204 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 9 Nr. 21 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde in Abs. 1 die Bezeichnung "Widerspruchsausschuss beim Landesarbeitsamt" in "Widerspruchsausschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit" geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit...mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.4 Verfahrensrecht

Rz. 11 In Abs. 8 Satz 1 wird klargestellt, dass für das Erstattungsverfahren das Verwaltungsverfahrensgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder gelten. Satz 1 ist im Gesetzgebungsverfahren zum SGB IX 2001 auf Anregung des Bundesrates eingefügt worden. Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, dass die zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverk...mehr

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Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 2.1 Grundsätze der Mitwirkung und der Mitbestimmung

Rz. 2 Das Recht auf Mitwirkung gehört zu den Rechten, die mit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) gesetzlich geregelt worden sind. Seit 1980 ist es Pflicht der Werkstätten für behinderte Menschen und ihrer Träger, den behinderten Menschen eine angemessene Mitwirkung in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten zu ermöglichen (§ 14...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.1 Wegfall der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass die im Teil 3 SGB IX getroffenen besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht mehr anzuwenden sind, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen ist. § 38 des Schwerbehindertengesetzes in der bis zum 30.6.2001 geltenden Fassung sprach von dem Erlöschen des gesetzlichen Schutzes Schwerbehinderter. Die Voraussetzungen des § 2 ...mehr

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Schichtarbeit / 2.2 Weisungsrecht des Arbeitgebers

§ 6 Abs. 5 TV-L erlaubt dem Arbeitgeber, im Rahmen seines Direktionsrechts Wechselschicht- und Schichtarbeit nach billigem Ermessen festzulegen (§ 106 Satz 1 GewO; § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Ausüben des billigen Ermessens wird durch die Tarifregelung näher beschrieben. Danach sind die Beschäftigten im Rahmen betrieblich oder dienstlich begründeter Notwendigkeiten zur Lei...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Men...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.3 Konkretes Arbeitsplatzangebot

Rz. 11 Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes setzt kein konkretes Arbeitsplatzangebot voraus (BSG, Urteil v. 2.3.2000, B 7 AL 46/99). Das BSG führt in seinen Entscheidungsgründen aus, eine solche Bedingung stünde im Widerspruch zu dem Gleichstellungsgebot ("soll" gleichgestellt werden). Auch für schwerbehinderte...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 29 verschafft einen Überblick darüber, welche Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung vorgesehen sind, damit sie möglichst wie gesunde Menschen am Leben teilnehmen können. Leistungsansprüche können allein aus § 29 nicht hergeleitet werden. Hierzu bedarf es spezieller rehabilitationsträgerspezifischer Vorschriften ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

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Sauer, SGB IX § 203 Widersp... / 2.3 Berufung

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Berufung der Mitglieder und der Stellvertreter und Stellvertreterinnen. Die Bundesagentur für Arbeit beruft, so sieht es Abs. 3 in der seit dem 1.1.2005 geltenden Fassung vor, 6 der 7 Mitglieder sowie die jeweiligen Stellvertreter und Stellvertreterinnen auf Vorschlag. Für die Mitglieder der schwerbehinderten Arbeitnehmer u...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2 Mehrfachanrechnung

Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zugelassen wird, dass ein schwerbehinderter Mensch auch auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. In Betracht kommt eine Anrechnung auf höchstens drei Pflichtarbeitsplätze. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber mit der Beschäftigung nur eines schwerbehinderten Menschen bis zu drei...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.3 Verfahren des Ausgleichsfonds

Rz. 9 Das Nähere über die Gestaltung des Ausgleichsfonds, die Verwendungszwecke der Mittel und das Verfahren zur Vergabe der Mittel regeln die §§ 35 bis 46 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (Wegfall der §§ 30 bis 34 SchbAV durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 ab 1.1.2024).mehr

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Sauer, SGB IX § 205 Vorrang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 122 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 205. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 122.mehr

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Sauer, SGB IX § 237a Strafv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 ist als Strafvorschrift § 237a in das SGB IX eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzt den bisherigen § 155.mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift befasst sich mit schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen, die nicht auf Arbeitsplätzen in Betrieben und Dienststellen, sondern in Heimarbeit beschäftigt sind oder die in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind. Das für das Arbeitsleben dieser Menschen hauptsächlich maßgebende Regelungswerk ist das Heimarbeitsgesetz v. 14.3...mehr

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Sauer, SGB IX § 222 Mitbest... / 2.2 Wahl von Werkstatträten

Rz. 6 Werkstatträte werden in Werkstätten und nicht, wie in § 54 c SchwbG noch vorgesehen, auch in Zweigwerkstätten gewählt. Der Begriff "Zweigwerkstätten" sollte ausschließlich für den Anwendungsbereich der Mitwirkung gesetzlich definiert werden, um so eine Abgrenzung zu dem betriebsverfassungsrechtlichen Begriff der "Betriebsteile" oder "Nebenbetriebe" (§ 4 BetrVG) vorzune...mehr

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Sauer, SGB IX § 223 Anrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 140 zu § 223. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 140.mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 124 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 207. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 124.mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 116 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 199. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 116 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 2 infolge der Verschiebung des Sch...mehr

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Sauer, SGB IX § 213 Geheimh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich fand sich der Regelungsgehalt des § 213 in § 52 des Schwerbehindertengesetzes v. 26.8.1986 (vgl. BGBl. I S. 1421) und wurde sodann in die direkte Vorgängervorschrift des § 130 (a. F.) übernommen. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.201...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 123 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 206. Die Vorschrift entspricht ohne Änderungen dem bisherigen § 123, dessen wortgleiche Vorgängervorschrift § 45 des Schwerbehinderten...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / Zusammenfassung

Überblick Mit den §§ 7h, 7i EStG sollte die Fortführung und Verstärkung der steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen verfolgt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Anschaffungskosten für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlic...mehr

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Schichtarbeit / 3.4 Pausen

Pausen sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. Dies folgt aus der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG. Danach ist Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit ohne die Ruhepausen. Dementsprechend regelt § 6 Abs. 1 TV-L die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit "ausschließlich der Pausen", wobei für Beschäftigte, die st...mehr

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Sauer, SGB IX § 232 Erstatt... / 2.3.1 Ausweise

Rz. 10 Nach Abs. 2 Nr. 1 ist die Zahl der im Geltungsbereich des Gesetzes am Jahresende in Umlauf befindlichen Ausweise derjenigen schwerbehinderten Menschen zu berücksichtigen, in deren Ausweisen die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson eingetragen ist. Zugrunde zu legen ist nur die Zahl dieser schwerbehinderten Menschen, weil nicht sie, sondern ausschließlich die ...mehr

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Sauer, SGB IX § 237b Strafv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 ist neben § 237a als weitere Strafvorschrift § 237b in das SGB IX eingefügt worden. Die Vorschrift ersetzt – gemeinsam mit § 237a – den bisherigen § 155. Zuvor waren Strafvorsc...mehr

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Sauer, SGB IX § 212 Unabhän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 129 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 212. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 129 (a. F.) und hatte ihren Ursprung in § 51 des Schwerbehindertengesetzes ...mehr

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Sauer, SGB IX § 223 Anrechn... / 2.1 Anrechnungssatz

Rz. 4 Auf die Ausgleichsabgabe können 50 v. H. des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge angerechnet werden. Der auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallende Rechnungsbetrag ist in Abs. 1 Satz 1 als "Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten" definiert. Rz. 5 Materialkosten sind die Kosten des im hergestellten oder vera...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.4 Herabsetzung der Ausgleichsabgabe

Rz. 10 Die Regelung in Nr. 4 sieht die Möglichkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung vor, mit der die Ausgleichsabgabe bei Arbeitgebern, die über weniger als 30 Arbeitsplätze verfügen, für einen bestimmten Zeitraum allgemein oder für einzelne Bundesländer herabgesetzt oder erlassen werden kann. Eine solche Rechtsverordnung ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Zahl de...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.5 Finanzierung der Administrationskosten (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 ist ebenfalls durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024 angefügt worden. Der angefügte Absatz stellt sicher, dass abweichend von § 160 Abs. 5 Satz 2, wonach aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe persönliche und sächliche Kosten der Verwaltung und Kosten des Verfahrens nicht bestritten werden dürf...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (hierzu BSG, Urteil v. 24.10.2023, B 12 R 9/21 R – Teilnahme eines Privatarztes an vertragszahnärztlichem Notfalldienst als sog Pool-Arzt; Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR ...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.4 Förderung von Modellvorhaben für nicht schwerbehinderte Jugendliche (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. Nr. 146) mit Wirkung zum 1.1.2024 eingefügt worden. Diese Regelung ermöglicht die Förderung von Modellvorhaben aus Mitteln des Ausgleichsfonds zur Förderung der Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht über eine anerkannte Schwerbehinderung verfügen, ...mehr