Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 96 Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI ist systemimmanent und daher verfassungsgemäß. Die von dieser Regelung abweichende pauschale Begünstigung von Bestandsrentnern – § 307d – ist aus Gründen der Verwaltungsprakt...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.3 Kinderpflegezeiten

Rz. 66 Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes i. S. v. Abs. 3a werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt, sofern Leistungsansprüche wegen Pflegebedürftigkeit im Rahmen des SGB XI (vgl. § 14 SGB XI) oder anderer vorrangiger Regelungen (vgl. § 13 Abs. 1 SGB XI) festgestellt worden sind (z. B. Pflegezulagen nach § 35 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 § 70 wird für Beitragszeiten vor 1992 sowie im Beitrittsgebiet durch die §§ 256 bis 262 (vgl. zu den ergänzenden/korrespondierenden Regelungen weitergehend auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 1.2.2021, Anm. 1.1) wie folgt ergänzt: durch § 256 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ohne Pflichtbeiträge (i. V. m. § 247 Abs. 2a), Beiträge für Anrechnungszeiten, Wehr- un...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.2 Begrenzung auf den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 2b und der Grundsatz der additiven Bewertung (Satz 2)

Rz. 49 Für den Fall, dass neben den Kindererziehungszeiten weitere Entgeltpunkte – z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – erworben worden sind, werden die Entgeltpunkte bis zum Höchstwert der Anl. 2b zum SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze) addiert. Treffen daher Kindererziehungszeiten mit freiwilligen oder Pflichtbeiträgen zusammen, werden deren Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.3 Nur Glaubhaftmachung der Arbeitsverdienste und Einkünfte (Sätze 3 bis 5)

Rz. 70 Gelingt der Nachweis – die volle Beweisführung – über die Höhe des die Beitragsbemessungsgrenze überschreitenden Entgelts nicht, lässt Abs. 3 Satz 3 auch die Glaubhaftmachung zu (vgl. hierzu §§ 21, 23 Abs. 1 SGB X sowie § 4 FRG). Rz. 71 Wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 FRG und § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X ergibt, ist eine Tatsache glaubhaft gemacht, wenn ihr Vorliegen nach d...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2.2 Hochwertung mit den vorläufigen Werten der Anlage 10 bis 31.12.2018 (Satz 2)

Rz. 26 Bei Zuordnung des Arbeitsentgelts für Zeiten bis zum 31.12.2018 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der jeweilige vorläufige Umrechnungswert der Anl. 10 für das jeweilige Kalenderjahr zu verwenden ist. Satz 2 wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) mit Wirkung zum 1.1.2019 eingefügt und ist letztlich eine Konsequenz der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1 Zuschläge an Entgeltpunkten (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 stellt den Grundsatz auf und ordnet an, dass für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt werden, wenn Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind, und wenn für deren Arbeitsentgelt der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen hat. Voraussetzungen für die Zuschlagsregelung sind: Eröffnung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.2 Nachweis der höheren Arbeitsverdienste und Einkünfte (Satz 2)

Rz. 62 In den Sozialversicherungsnachweisen sind regelmäßig nur die Arbeitsverdienste und Einkünfte bestätigt, für die auch Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und ab 1.3.1971 zur FZR gezahlt wurden. Rz. 63 Höhere Entgeltpunkte nach Abs. 3 können nur berücksichtigt werden, wenn das tatsächliche – über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegende – Arbeitseinkommen nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.4 Weitere Beweismittel

Rz. 14 Soweit Tatsachen im Anwendungsbereich des § 256a nachgewiesen werden müssen oder für deren Berücksichtigung wenigstens die Glaubhaftmachung ausreicht, können weitere Beweismittel herangezogen werden; wie z. B. Verdienstbescheinigungen, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mitteilungen über Gehaltsänderungen und vergleichbare Unterlagen.mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76b wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 in das SGB VI eingefügt (vgl. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999, BGBl. I S. 388); die Regelung des § 76b ist erst auf die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) in den Gesetzesentwurf eingefügt worden: BT-Drs. 14/441 (Beschlussempfeh...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 17 Die zusätzlichen Entgeltpunkte ergeben sich, indem das Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres aus geringfügiger Beschäftigung durch das entsprechende Durchschnittsentgelt aller Versicherten desselben Kalenderjahres (aus Anlage 1 zum SGB VI, vgl. auch § 69) dividiert und das Ergebnis mit dem Verhältniswert aus dem Beitragssatz für den Arbeitgeberbeitrag und dem vollen Bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.3 Formel

Rz. 22 Aus den zuvor genannten Faktoren lässt sich folgende aktuelle Formel ableiten: *Verhältniswert aus Arbeitgeberbeitrag (5 % bzw. 15 %) und vollem Rentenversicherungsbeitrag (18,6 % im Kalenderjahr 2020); Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 78 Arbeitnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. hierzu § 30 Abs. 3 SGB I) in der "alten" Bundesrepublik hatten und Beiträge zur Sozialversicherung im Beitrittsgebiet gezahlt haben, erhalten für Zeiten vor dem 1.7.1990 Entgeltpunkte nach den Tabellenwerten der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz (FRG). Auf die Höhe der tatsächlichen Arbeitsverdienste kommt es ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Zentrale Bezugsnorm im SGB IV sind zunächst die Regelungen über die geringfügige Beschäftigung; hier § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit und § 8a – Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Rz. 7 Zu § 76b existieren des Weiteren eine Reihe ergänzender Vorschriften. § 76b wird für geringfügige versicherungsfreie Beschäft...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.2 Beitragstragung durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Zusätzliche Entgeltpunkte i. S. v. § 66 Abs. 1 Nr. 6 für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung kommen in Betracht, wenn neben dem eröffneten persönlichen Anwendungsbereich die weiteren Voraussetzungen gemäß §§ 76b, 264b vorliegen. Rz. 16 Für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen habe; Bezugsnorm ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.6 Beispiel

Rz. 27 Beispiele zur Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten: a) Altersrente beginnt am 1.10.2019 Sonstige geringfügige Beschäftigung vom 1.4. bis 30.9.2017 mit einem Arbeitsentgelt von mtl. 450,00 EUR = insgesamt 2.700,00 EUR, für das der Arbeitgeber 15 % an Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt hat. 2.700,00 EUR : 37.077,00 EUR (Durchschnittsentgelt für 2017) = 0,0728 × 0,806...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 19 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Solange Rentenbezieher durch die Rentenanpassung nicht von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden oder die bereits zugestandene Rente in ihrer Substanz entwertet wird, ist eine Verfassungswidrigkeit ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1)

Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. von Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte i. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.1 Regelungsinhalte im Überblick

Rz. 2 § 256a regelt in seinem Abs. 1 im Übergangszeitraum bis 31.12.2024 ergänzend zu § 70, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 bis zum 31.12.2024 zu ermitteln sind. Rz. 3 Das geschieht ebenso wie dort, indem die – ggf. auf die Beitragsbemessungsgrenze/West begrenzte – Beitragsbemessungsgrundlage (individueller Arbeitsverdie...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.1.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 17 Abs. 1 stellt die zentrale Ermittlungsregelung auf, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 und vor dem 1.1.2025 ermittelt werden. Rz. 18 Der Geltungszeitraum der in Abs. 1 Satz 1 angeordneten Hochwertung ist dabei begrenzt. Erfasst werden nur die Zeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945; es erfolgt eine zeitliche Begr...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Rechtlich ist die Nachlasspflegschaft eine Unterart der Pflegschaft, sodass gem. § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft Anwendung finden, soweit sich daraus nicht etwas anderes ergibt, weil es den Nachlass betrifft. Im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers gem. § 1960 BGB können die möglichen Erben (Erbprätendenten) "Beteiligte“ i. S. v. § 7...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im R...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich hat der Praxistreuhänder gegenüber den Mandanten des Praxisnachfolgers die gleichen Pflichten, wie gegenüber eigenen Mandanten und wie sie sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung ergeben. In der Rechtsprechung wird überwiegend die direkte Haftung des Praxistreuhänders gegenüber den Mandanten bejaht.[1] Der Praxistreuhänder sollte das Amt nur anne...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.1 Wesentliche Inhalte

Die Nachlassverwaltung ist ein Sonderfall der Nachlasspflegschaft. Sie dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger und ist in §§ 1975 Alt. 1, 1976 bis 1979 und 1981 bis 1989 BGB geregelt.[1] Subsidiär gelten die Vorschriften über die Vormundschaft. Die Anordnung der Nachlassverwaltung ist kein Mittel zur Überwindung fehlender Mitwirkungsbereitschaft bzw. der Passivität einz...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.2 Besonderheiten

Die Beiratstätigkeit ist keine Tätigkeit, die der Steuerberater "nebenbei" ausführen kann. In der Regel wird von jedem Beiratsmitglied sorgfältige und aktive Mitarbeit gefordert. Der Steuerberater muss daher ausreichend Zeit und Interesse haben, um sich den vielfältigen Aufgaben eines Beiratsmitglieds widmen zu können. Praxis-Tipp Vereinbarungen eingehend prüfen Vor der Bestel...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.2 Besonderheiten

Der Wirkungskreis des Vormunds umfasst die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (§ 1793 Satz 1 BGB). Er endet dort, wo für Angelegenheiten des Mündels ein Pfleger bestellt ist (§ 1794 BGB), wo die Vertretungsmacht des Vormunds wegen möglicher Interessenkonflikte kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 1795 BGB) oder ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Wesentliche Inhalte

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters auf einen seiner Erben, der im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsträgers noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 StBerG befugt ist, übertragen werden, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater zum Treuhänder bestellen.[1] In Ausna...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / III. Investitionsklausel

Liegt eine vollzogene Schenkung oder ein bereits erfolgter Erbfall vor, die ggf. nicht durch eine Nachfolgeberatung begleitet wurden, können in Abhängigkeit des Einzelfalls im "Worst-Case" erhebliche Finanzmittel zum Übertragungsstichtag vorliegen, die das Bestehen des 90 %-Tests gefährden oder zu erheblichem steuerpflichtigem Verwaltungsvermögen führen. In diesen Fällen best...mehr

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Update: Entwicklungen beim ... / 1. Internetdienstleistungsplattformen

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451, wurde eine Regelung eingeführt, die Zinserträge erfasst, welche aus Forderungen stammen, die über Internet-Dienstleistungsplattformen erworben wurden. Im Einzelnen befindet sich der Grundtatbestand in § 4...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.2.2 Der Arbeitnehmer erkrankt zeitgleich mit oder während des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraumes

Rz. 24 Für Versicherte, die während des Bezuges von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkranken, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde (Regelentgelt), berechnet (§ 47b Abs. 3). Beginnt die Arbeitsunfähigkeit des krankenversicherten Arbeitnehmers zeitgleich mit dem betrieblichen Anspruchszeitraum für...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.4 Transfer-Kurzarbeitergeld

Rz. 29 Das Transfer-Kurzarbeitergeld hat das Ziel, Entlassungen von Arbeitnehmern und den Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden sowie die Vermittlungsaussichten während der Beschäftigung in einer Transfergesellschaft zu verbessern. Im Falle von betrieblichen Personalanpassungsmaßnahmen, die auf einer Betriebsänderung beruhen und mit einem dauerhaften Arbeitsausfall einherge...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.2.3 Der Arbeitnehmer erkrankt nach Beendigung der Kurzarbeit arbeitsunfähig

Rz. 27 Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Beendigung des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraums arbeitsunfähig (Fallgestaltung e) im Beispiel unter Rz. 20), wirkt § 47b nicht mehr. Die Kurzarbeit soll in diesen Fällen keinen Einfluss auf die Krankengeldberechnung mehr haben. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt gemäß den §§ 3 und 9 EFZG "normal" fortzahlen. Das...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.1 Überblick

Rz. 15 Fällt die Arbeitsunfähigkeit oder der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengeldes mit einem Kurzarbeitergeldzeitraum zusammen, sind die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, das "Kurzarbeitergeld" und das "Krankengeld" abzugrenzen und aufeinander abzustimmen. Bei dem Kurzarbeitergeld ist zu unterscheiden zwischen a) dem "normalen" Kurzarbeitergeld (Rz. 16), b...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.4 Anpassung des Krankengeldes bei Änderung der Verhältnisse während des Krankengeldbezuges (Abs. 2)

Rz. 13 Ändern sich während des Bezuges von Krankengeld die Verhältnisse des Versicherten maßgeblich, ist auf Antrag des Versicherten der Betrag des Arbeitslosengeldes zu zahlen, den er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre (§ 47b Abs. 2 Satz 1). Zu den maßgeblichen Verhältnissen eines Versicherten, die sich ändern können, zählt z. B. die Änderung der Steu...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.2 Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld

Rz. 19 Bei der Berechnung des Krankengeldes für die Zeit, in der im Betrieb Kurzarbeit anfällt, sind grundsätzlich 3 Fallgruppen zu unterscheiden: Der Arbeitnehmer erkrankt arbeitsunfähig vor Beginn des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraumes (Rz. 21 ff.). zeitgleich mit oder während des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraumes (Abs. 3; Rz. 24 ff.). erst nach Beendigung des Kurzarbeit...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.3 Saison-Kurzarbeitergeld

Rz. 28 Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform des Kurzarbeitergeldes und wird gemäß § 101 SGB III in Betrieben des Baugewerbes wegen eines Arbeitsausfalls infolge schlechten Wetters innerhalb des Zeitraumes vom 1.12. bis 31.3. gezahlt (Gerüstbau ggf. abweichend in der Zeit vom 1.11. bis 31.3.; vgl. § 133 SGB III). Das Saison-Kurzarbeitergeld wird gemäß § 325 Abs. 3 S...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.2.2.1 Der Arbeitnehmer erkrankt bereits vor Beginn des betrieblichen Kurzarbeit-Zeitraumes

Rz. 21 Beginnt die Arbeitsunfähigkeit des krankenversicherten Arbeitnehmers vor dem Anspruchszeitraum für das Kurzarbeitergeld, ist zu unterscheiden, ob – und wenn ja, für welchen Zeitraum – der Arbeitnehmer noch Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber dem Arbeitgeber im Krankheitsfall hat. Der Beginn des Anspruchszeitraums für das Kurzarbeitergeld bestimmt sic...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.4 Kosten der Mittagsverpflegung (Abs. 4)

Rz. 8 Mit der im Rahmen des BTHG erfolgten Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt zum 1.1.2020 gehören die Aufwendungen für Mittagessen bei einer Beschäftigung in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 58), bei anderen Leistungsanbietern (§ 60) oder bei Leistungserbringern vergleichbarer anderer tagesstrukturier...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.3 Höhe des Krankengeldes nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld

Rz. 7 Die Höhe des Krankengeldes richtet sich gemäß § 47b Abs. 1 nach dem Betrag des Arbeitslosengeldes, den der Versicherte zuletzt (= unmittelbar vor der Krankengeldzahlung) bezogen hat. Für die Höhe des Krankengeldes ist der Leistungsbetrag des letzten bindend gewordenen Arbeitslosengeld-Bewilligungsbescheides maßgeblich. Ob Arbeitslosengeld tatsächlich zur Auszahlung gel...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.4 Vorstand (Abs. 4)

Rz. 14f Der Vorstand hat 2 Mitglieder und besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, die vom Verwaltungsrat gewählt werden (Satz 1). Beide führen die Geschäfte des MD Bund, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist (Satz 2). Sie vertreten den MD Bund gerichtlich und außergerichtlich. Beide Personen sind nach der Satzung einzeln geschäftsführungs- und vertretu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 10 Bemessungsgrundlage für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Bei der einer Auslagerung vorangehenden Lieferung ist Bemessungsgrundlage grundsätzlich der in der Rechnung ausgewiesene Betrag (Betrag ohne Umsatzsteuer). In den Fällen, in denen der Abnehmer einer Lieferung als Auslagerer schuldet, hat er die Umsatzsteuer von diesem Betrag zu berechnen. Die Bemessungsgrundlage für den Umsatz, für den die Steuerbefreiung wegfällt, erhöht sic...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.3 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das Krankengeld (Abs. 5)

Rz. 30 § 47b Abs. 5 wurde durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (ARFG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) eingefügt. Durch den bis heute unveränderten Gesetzestext wird noch einmal klar gestellt, dass für die Berechnung des Krankengeldes im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld grundsätzlich immer das beitragspflichtige Arbeitsentgelt i. S. der Krankenversicherung herangezogen wir...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.4 Fallgestaltungen des § 232a Abs. 3 SGB V (Abs. 6)

Rz. 31 § 47b Abs. 6 bestimmt, dass dem Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Krankengeldes Winterausfallgeld hinzuzurechnen ist. Die Vorschriften zum Winterausfallgeld (§§ 209 bis 216 SGB III) wurden jedoch bereits zum 1.4.2006 aufgehoben. Abs. 6 hat daher seitdem keine Wirkung mehr. Der Nachfolger des Winterausfallgeldes ist das Saison-Kurzarbeitergeld. Beim Zusammentreffen ...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.5 Ombudsperson (Abs. 5)

Rz. 15 Beim MD Bund wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt (Satz 1). Die Ombudsperson ist Ansprechpartner für Beschäftigte des MD Bund oder Versicherte der Krankenkassen. Der Kontakt ist vertraulich zu behandeln. Beschwerdegegenstand sind Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, und die Tätigkeit des MD Bund. Mit der Aufgabe...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.2 Personenkreis der Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 4 § 47b Abs. 1 begrenzt den Personenkreis, der Krankengeld a) wegen einer Arbeitsunfähigkeit nach § 44 oder b) wegen der Pflege eines erkrankten Kindes nach § 45 (Kinderkrankengeld) in Höhe der zuletzt bezogenen SGB III-Leistung erhält, auf die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Versicherten. Die Krankenversicherungspflicht der Arbeitslosen (KVdA) nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 setzt grundsätzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Danach hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen die wirksame Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste (MDK) zu fördern. Dazu wurde eine Arbeitsgemeinschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 5 Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH werden üblicherweise im Rahmen einer Gesellschafterversammlung gefasst.[1] Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist – abgesehen von einigen Ausnahmen – ebenfalls möglich. Eine Satzungsregelung, die vorsieht, dass Beschlüsse der Gesellschafter auch außerhalb von Versammlungen schriftlich, mündlich und fernmündlich...mehr