Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Mahnverfahren und Geschäftsgebühr/besondere Anrechnungsproblematik

Rz. 773 Auch dem Mahnverfahren geht oft eine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des RA voraus. War der RA vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bereits wegen desselben Gegenstandes für den Auftraggeber auftragsgemäß tätig, dann ist die bereits entstandene Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) entsprechend Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte, höchstens jedoch...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Entstehen der reduzierten Terminsgebühr

Rz. 481 Die reduzierte Terminsgebühr entsteht, Rz. 482 Verhandelt oder erörtert der erschienene Anwalt mit dem Gericht über einen Teil der Forderung (ohne dass auf der Gegenseite die Partei oder der A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / L. Insolvenzverfahren

Rz. 918 Das Insolvenzverfahren ist ein eigenständiges Verfahren, das geführt wird, wenn eine Zwangsvollstreckung nicht möglich ist. Die Höhe der Vergütung hängt im Insolvenzverfahren oft davon ab, ob der RA den Schuldner oder den Gläubiger vertritt. Für die Schuldnervertretung beachten Sie bitte auch die Ausführungen unter Rdn 162. Rz. 919 Je schlechter die wirtschaftlichen Z...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. § 16 Nr. 2 RVG – dieselbe Angelegenheit PKH-Bewilligungsverfahren und Hauptsache

Rz. 670 Wird PKH bewilligt und der RA anschließend im Hauptsacheverfahren als Prozessbevollmächtigter tätig, bilden beide Verfahren – also das PKH-Bewilligungsverfahren und das Hauptsacheverfahren – gem. § 16 Nr. 2 RVG dieselbe Angelegenheit. Der Vergütungsanspruch entsteht insgesamt nur einmal, denn nach § 15 Abs. 1 RVG erhält der RA die Vergütung in derselben Angelegenheit...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Terminsgebühr bei Flucht in die Säumnis

Rz. 486 In einigen Fällen ergibt sich aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung, dass die Stellung eines Antrags für den Beklagtenvertreter zur Folge hätte, dass ein abweisendes Urteil ergehen würde. Dieses Urteil ist – wenn überhaupt (Überschreiten des Wertes der Beschwer von 600,00 EUR oder Zulassung der Berufung) – nur mit der Berufung anfechtbar. Dies bedeutet, dass ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Durchführung der Anrechnung

Rz. 213 Die Anrechnung kann auf zwei Arten erfolgen. Sinnvoll ist folgende Darstellung in der Praxis: 1,3 Geschäftsgebühr gem.§§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 2300 VV RVG – 0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4, 15 RVG 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG In der anwaltlichen Praxis hat sich diese Darstellung durchgesetzt, da so bis zur Einreichung der Klage entschieden werden kann,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 674 Die Bewilligung von PKH hat nicht zur Folge, dass der RA jede Rechtshandlung für den Auftraggeber vornehmen kann und nach Abschluss der Tätigkeit dann eine Vergütung aus der Staatskasse erhält. § 48 RVG bestimmt den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten RA. Hierin sind eine Reihe von Einschränkungen erhalten. Die obige Darstellung von § 48 RVG ist gekürzt;...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Gerichtliche Verfahren ist abgeschlossen – vollstreckungsfähiger Titel liegt vor

Rz. 307 Schließen Sie den Vergleich im Rahmen einer begonnenen Vollstreckungsmaßnahme, dann können nur die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV RVG und die Einigungsgebühr der Nr. 1003 mit einem Gebührensatz von 1,0 entstehen. Umstritten ist, ob, wenn im Anschluss an das gerichtliche Verfahren noch kein Vollstreckungsauftrag erteilt wurde, für den Ratenzahlungsvergleich dann ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Terminsgebühr bei VU im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 489 Grds. fordert das Gericht den Beklagten von Amts wegen mit der Zustellung der Klageschrift auf, sich binnen der in § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO genannten Fristen gegen die Klage zu verteidigen. Oft werden diese Fristen gerade durch einen nicht anwaltlich vertretenen Beklagten nicht eingehalten. Zeigt der Beklagte daher entgegen den Bestimmungen in § 276 Abs. 1 Satz...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Klares vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 403 Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses nicht nach, liegt vertragswidriges Verhalten vor. Allerdings wird teilweise von der Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass der Verzug des Auftraggebers allein nicht ausreichend ist. Ein Grund zur Kündigung wird teilweise nur dann angenommen, wenn der RA den Auftraggeber auf die drohende ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) PKH

Rz. 70 Ist dem Auftraggeber PKH (ganz, z.T. oder in Raten) bewilligt, schuldet ebenfalls die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber ist nicht Vergütungsschuldner. Dies gilt aber nur für den Teil der Vergütung, der von der Bewilligung von PKH umfasst ist. Ist z.B. nur z.T. PKH bewilligt, ist die Staatskasse auch nur für den bewilligten Teil Vergütungsschuldner. Für die T...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Standardformular/Schriftsatz

Rz. 818 Üblicherweise erfolgt die Einlegung des Widerspruchs durch ein gesondert dafür vorgesehenes Formular. Dies ist jedoch nicht immer so. Es gibt mehrere Gründe, den Widerspruch nicht mittels des Formulars zu erheben, sondern den Widerspruch in Schriftsatzform zu fertigen und diesen Widerspruch zu verbinden mit dem Antrag, das streitige Verfahren durchzuführen. Dieses Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 830 Für das Verfahrensrecht, also z.B. den Zivilprozess, gehört die Zwangsvollstreckung noch zum Rechtszug. Gem. § 81 ZPO erfolgt daher die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Für das Vergütungsrecht gehört die Zwangsvollstreckung nicht zum Rechtszug, mit der Folge, dass ein neuer Vergütungsanspruch entsteht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung nach erfolgter Beiordnung

Rz. 694 § 3a Abs. 3 RVG (Auszug) (1) (…) (2) (…) (3) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Rz. 695 Nach § 3a Abs. 3 Satz 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe

Rz. 73 Für den Fall, dass dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden ist, ist es möglich, dass gem. § 9 BerHG für die Gegenseite die Verpflichtung besteht, dem RA die gesetzliche Vergütung zu erstatten, soweit eine grds. sog. materiell-rechtliche Kostenerstattungspflicht gegeben ist. Befand sich der Gegner z.B. im Verzug, steht dem RA ein eigener Schadensersatzanspruch...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kfz-Haftpflichtversicherung des Auftraggebers

Rz. 86 Ist der Auftraggeber in einen Verkehrsunfall verwickelt und wird von einem Unfallbeteiligten verklagt, so zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung die Vergütung des RA. Da der Auftraggeber gemeinsam mit seiner Versicherung verklagt wird, behält sich die Versicherung meist vor, selbst einen RA mit der gemeinsamen Vertretung zu beauftragen. Versicherungsrechtlich ist der...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verkehrsanwalt

Rz. 605 Wird ein Verfahren bspw. vor dem BGH geführt, kann der bisherige Prozessbevollmächtigte das Verfahren i.d.R. nicht fortführen (sog. Anwaltszwang – nur der am BGH zugelassene RA kann den Auftraggeber wirksam vertreten). Der BGH-Anwalt wird Prozessbevollmächtigter. Ist der bisherige RA weiterhin tätig, so kann er selbst keine Schriftsätze und Erklärungen gegenüber dem ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Rationalisierungsabkommen mit Versicherungen

Rz. 94 Bis zum 30.6.2004 gab es ein sog. "DAV-Abkommen". Mit dem Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 ist das "DAV-Abkommen" zwischen Rechtsanwälten und Versicherungsunternehmen aufgehoben worden. Rz. 95 Trotzdem bieten einige Versicherungen den Rechtsanwälten konkrete Bedingungen an, zu denen eine Abrechnung erfolgen soll, wenn der vom RA vertretene Auftraggeber in einen Verkeh...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 349 Ob die Hebegebühr von einem Dritten zu erstatten ist, hängt davon ab, ob es notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO war, dass ein RA bei der Empfangnahme, Aus- oder Rückzahlung der Beträge hinzugezogen wurde. Zu dieser Frage ist eine Reihe von z.T. kontroverser Rechtsprechung ergangen. Rz. 350 Bei den Erläuterungen zur Einigungsgebühr (Rdn 297 ff.) ist bspw. das Muster einer...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Vergütungsvereinbarung bei Forderungseinzug im Mahnverfahren

Rz. 750 § 4 Erfolgsunabhängige Vergütung (Auszug) (1) … 2) Der Rechtsanwalt kann sich für gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882f der Zivilprozessordnung verpflichten, dass er, wenn der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung nicht beigetrieben werden kann, einen Teil des Erstattungsa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Vergütungsvereinbarung und PKH

Rz. 964 Eine Vergütungsvereinbarung ist nicht möglich, wenn dem Auftraggeber PKH bewilligt worden ist. Gem. § 3a Abs. 3 Satz 1 RVG ist eine solche Vergütungsvereinbarung nichtig. Der RA könnte aus dieser keine Rechte herleiten. Der Auftraggeber könnte im Zweifel sogar Rückzahlung von Beträgen verlangen, die er geleistet hat. Dies hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, ein ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Bestimmbarkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 960 Schließt der RA mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung, muss diese so formuliert sein, dass die Höhe der durch den Auftraggeber geschuldeten Vergütung ohne Weiteres zu ermitteln ist. Es reicht nicht aus, wenn etwa eine "angemessene" Vergütung o.Ä. festgelegt ist. Rz. 961 Bestimmbarkeit der Vergütung ist gegeben, wennmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Anwaltswechsel

Rz. 409 Nicht selten beauftragt der ehemalige Auftraggeber mit seiner weiteren Vertretung einen anderen Anwalt. Dieser benötigt die das Verfahren betreffenden Unterlagen. Bereits an diesem Punkt beginnt häufig eine unerfreuliche Auseinandersetzung. Der ehemalige Mandant verlangt die Herausgabe der Handakte (Unterlagen). Sie vertreten den Standpunkt, dass der Auftraggeber ohn...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Einigungsgebühr auf Parteiseite für mehrere Anwälte

Rz. 318 Entsprechendes gilt auch dann, wenn mehrere RA an der Einigung (z.B. der Verkehrsanwalt und der Unterbevollmächtigte) beteiligt waren. Hier muss jedoch beachtet werden, dass sich die Kostenübernahme regelmäßig nur auf die notwendigen Kosten (vgl. § 91 ZPO) erstreckt. Es ist regelmäßig nicht davon auszugehen, dass für den Fall, dass auf Seiten der Partei mehrere Anwäl...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergleich Vergütung im Mahnverfahren/Vergütung im Hauptsacheverfahren

Rz. 766 Legt der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so ist es günstiger, wenn das Mahnverfahren betrieben wird, als wenn das Klageverfahren betrieben wird. Rz. 767 Zur Erlangung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels entstehen mindestens:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Hinweis auf Kostenerstattungsrisiko

Rz. 985 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber eine erfolgsabhängige Vergütung, so muss die Vergütung einen Hinweis darauf enthalten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die ggf. vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die sonst von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. Diese Bestimmung ist in ähnlicher Form als Belehrungspf...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühren

Rz. 200 Sämtliche Geschäftsgebühren der Nrn. 2300 – 2303 VV RVG sind gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (zur Verfahrensgebühr s. Rdn 356). Der Gesetzgeber beabsichtigt mit Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG zu verhindern, dass der RA für die gleiche Tätigkeit (Betreiben des Geschäfts) in einer Ang...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 559 Der bisher mit der Sache befasste RA kann die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels prüfen. Es kann auch von Vorteil sein, dass ggf. ein bisher vollkommen unbeteiligter RA (z.B. der BGH-Anwalt) die Rechtslage überprüft und eine Einschätzung vornimmt. Sie sollten Ihrem Auftraggeber daher empfehlen, den eingeschalteten BGH-Anwalt zunächst nur mit der Prüfung der Erfolgsa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. PKH-Bewilligungsverfahren und Erfolgshonorar

Rz. 659 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage einen Vorschuss zu leisten, kann der RA hier ggf. im Wege eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG vorgehen. § 4a RVG Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Rechtsschutzversicherung

Rz. 75 Hat eine Rechtsschutzversicherung eine sog. Kostendeckungszusage erteilt, so zahlt diese anstelle des Auftraggebers die gesetzliche Vergütung des RA. Im gerichtlichen Verfahren zahlt die Rechtsschutzversicherung (RSV) auch die Kosten der Gegenseite, wenn der Auftraggeber unterliegt und die Gerichtskosten. Rz. 76 Der Mandant bleibt alleiniger Vergütungsschuldner. Zahlt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Einigungsgebühr und "nicht rechtshängige" Ansprüche (Vergleichsmehrwert oder Mehrvergleich)

Rz. 308 Wird im gerichtlichen Verfahren eine Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Ansprüche getroffen, entsteht für die Einigung über die nicht anhängigen Ansprüche eine Einigungsgebühr. In einem solchen Fall entsteht die Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG mit einem Gebührensatz 1,5, denn für diese nicht anhängigen Ansprüche greift die Ermäßigung entsprech...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Anwaltliches Aufforderungsschreiben

Rz. 237 In vielen Fällen beginnt die nach außen sichtbare anwaltliche Tätigkeit des RA mit dem Versand eines Aufforderungsschreibens. I.d.R. wird der Anspruchsgegner vor Einleitung von gerichtlichen Schritten zur Zahlung der ausstehenden Forderung aufgefordert. Auch dienen das anwaltliche Aufforderungsschreiben und die Zustellung desselben der Herstellung der Klagereife. So ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Keine Anwendbarkeit der Nr. 3309 VV RVG – Rückgabe einer Sicherheit

Rz. 878 Hat der Gläubiger zur Herstellung der Vollstreckungsvoraussetzungen Sicherheit geleistet (s. das entsprechende Formular unter Rdn 865), so gehört das Rückgabeverfahren gem. §§ 109, 715 ZPO zum Hauptsacheverfahren. Die Vergütung für die entsprechende Tätigkeit ist gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 RVG von der Gebühr für das Hauptsacheverfahren abgegolten (umstrittene Auff...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 16. Tipp zur Form der Geltendmachung der Geschäftsgebühr

Rz. 247 Der Auftraggeber, der i.d.R. die anwaltliche Vergütungsberechnung erhält, kann mit den dort genannten Nrn. und Gebührensätzen nichts anfangen. So unverständlich wie für Sie Steuerberaterrechnung, Architektenrechnungen u.a. sind, sind dies für den Auftraggeber die anwaltlichen Vergütungsberechnungen. Im Zeitalter der Textverarbeitung ist es ein Leichtes, hier ein Must...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsproblem mehrere Anwälte und Rechtsschutzversicherung

Rz. 322 Für den Fall, dass der Auftraggeber mehr als einen Anwalt beauftragt hat (Prozessbevollmächtigter/Unterbevollmächtigter), zahlt auch eine Rechtsschutzversicherung nicht die gesamte Vergütung beider RA. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben bedingungsgemäß (Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen = ARB) vereinbart, dass eine Zahlung für einen weiteren RA nur erfol...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Auftrag und Vergütung

Rz. 101 Welche Vergütung der RA erhält, hängt i.d.R. nicht von der erbrachten Tätigkeit ab (Ausnahme: Werkvertrag), sondern von dem Auftrag, den der Auftraggeber dem RA zur Durchführung des Mandatsverhältnisses erteilt hat. Bereits hier beginnen die Schwierigkeiten im Alltag. Kaum ein RA fixiert den erteilten Auftrag durch den Auftraggeber und lässt sich den erteilten Auftra...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 808 Für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3307 VV RVG nicht anwendbar. Legt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners in dessen Auftrag Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, entsteht sogleich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Rz. 809 Praxistipp: Wenn Sie den Antragsgegner vertreten und für diesen Einspru...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 739 In vielen Fällen wird dem Auftraggeber PKH in der Form bewilligt, dass er eine Eigenbeteiligung in Form von Ratenzahlung zu leisten hat). Wird PKH nur unter der Bedingung bewilligt, dass der Auftraggeber Raten zahlt, ist ein Hinweis auf die Folgen der Nichtzahlung erforderlich. Rz. 740 Muster 8.64: Hinweis an den Auftraggeber bei PKH mit Ratenzahlung Muster 8.64: Hinw...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Übernahme durch sonstige Dritte

Rz. 82 Nicht selten zahlt ein anderer als der Auftraggeber die Vergütung des RA. Häufig übernehmen z.B. Eltern die Verpflichtung, die Vergütung des RA zu zahlen, wenn die Kinder selbst nicht leistungsfähig sind. Auch der Betriebsrat zahlt von Fall zu Fall die Vergütung eines Arbeitnehmers (z.B. in einem sog. Musterverfahren). Unüblich ist es auch nicht, dass in einer Ehe ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Teilbewilligung von PKH

Rz. 709 Wird PKH nur z.T. bewilligt, muss der RA den Auftraggeber darüber belehren, dass die Teilbewilligung der PKH bewirkt, dass der RA einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Partei (damit dem Auftraggeber) hat und die Partei, die nicht von der Bewilligung erfassten Vergütungsansprüche selbst zu zahlen hat. Beispiel: Der RA vertritt den Beklagten. Der Kläger verlangt vo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Ausreichend Zeit, die Forderung freiwillig zu erfüllen

Rz. 867 Die zutreffende Abgrenzung dieses Zeitpunktes ist schwierig. Es ist nachvollziehbar, dass dem Schuldner eine Zeitspanne eingeräumt werden muss, freiwillig zu leisten. Auf der anderen Seite führt der Gläubiger das Verfahren bereits seit einiger Zeit, so ist es auch nachvollziehbar, dass der Gläubiger nicht mehr warten möchte. Für Gläubiger stellt sich das Rechtssystem...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Keine Anwendbarkeit der Nr. 3309 VV RVG – Anforderung des entwerteten Titels

Rz. 873 Hat der Schuldner geleistet, so hat er den Anspruch, dass ihm der entwertete Titel zugesandt wird. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss vom Gläubiger unbrauchbar gemacht werde (entweder mit dem Zusatz: "Entwertet durch Gläubiger X" oder "Gezahlt durch Schuldner Y" oder "Beigetrieben" u.v.m). Händigt der Gläubiger dem Schuldner den Schuldtitel nach der Erfü...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Der Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Gebührenforderung

Rz. 887 Im Laufe eines Vollstreckungsverfahrens ist es nichts Ungewöhnliches, dass Zahlungen für den Auftraggeber auf das Konto des RA eingehen. Der RA muss Fremdgelder an den Auftraggeber weiterleiten. Selbstverständlich nur Fremdgelder, Vergütungsansprüche, die dem RA zustehen, werden nicht an den Auftraggeber ausgekehrt. Rz. 888 Die Frage ist, wie lange hat der RA Zeit, da...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Zustellung des Titels

Rz. 852 Es ist umstritten, ob die Zustellung des Titels an den Schuldner erforderlich ist und bereits erfolgt sein muss. Der BGH hat dies verneint (BGH, 18.7.2003 – IX a ZB 146/03), wenn es sich bei dem Titel um einen Vergleich handelt. Viele Gerichte stellen daher auch zu Recht nicht auf die Zustellung, sondern auf die Kenntnis des Schuldners von der Entscheidung ab. Rz. 85...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Entstehen des Vergütungsanspruchs und Anwaltsvertrags

Rz. 378 Der Vergütungsanspruch des RA entsteht nicht schon bei Abschluss des Vertrags, sondern erst, wenn der RA eine anwaltliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt hat. Der RA hat aber "immer" (natürlich mit Ausnahmen) die Möglichkeit, die Zahlung eines Vorschusses vom Auftraggeber zu verlangen (§ 9 RVG). Rz. 379 Auf die Möglichkeit der Anforderung eines Vorschusses wird ausführ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vorschuss vom Auftraggeber, wenn PKH noch nicht bewilligt ist

Rz. 676 Der RA kann bei seinem Antrag, dem Auftraggeber PKH zu bewilligen, nicht vorhersagen, ob PKH auch bewilligt wird. Daher kann der RA von seinem Auftraggeber bis zur Bewilligung von PKH einen Vorschuss fordern. Wegen der Ungewissheit der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (einen Überblick über seine Leistungsfähigkeit haben Sie spätestens, wenn die Erklärung über die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 826 Wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, haben Sie sehr oft für den Auftraggeber bereits das gerichtliche Verfahren (Mahnverfahren oder Erkenntnisverfahren) geführt, damit überhaupt erst einmal ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel geschaffen wird. Der Auftraggeber hat daher meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen beglichen. Auch wenn die Zwangsvollstr...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Terminsgebühr bei Anerkenntnis

Rz. 470 Die Bestimmungen zur Terminsgebühr in Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG sieht vor, dass eine Terminsgebühr auch im Fall eines Anerkenntnisses (§ 307 ZPO) entsteht. Eine Terminsgebühr fällt auch beim Anerkenntnis im schriftlichen Verfahren an. Eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG entsteht durch den Erlass sämtlicher Anerkenntnisurteile, die ohne mündliche Verh...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Umfang der Bewilligung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 697 Für jedes Rechtsmittelverfahren muss erneut PKH beantragt werden (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Ist für ein Rechtsmittelverfahren PKH erst einmal bewilligt, so gilt PKH im Allgemeinen auch für die Anschließung (Anschlussberufung oder Anschlussrevision) durch den Rechtsmittelbeklagten. Für das Rechtsmittel selbst ist aber zunächst PKH zu beantragen (§ 48 Abs. 2 RVG). Rz. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Besonderheiten der Verfahrensgebühr im Arbeitsrecht

Rz. 433 Viele RA haben sich auf arbeitsrechtliche Mandate spezialisiert. Aber auch der RA, der eine breit gefächerte Interessenvertretung durchführt, ist mit dem arbeitsrechtlichen Mandat i.d.R. vertraut. Die Abwehr einer Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage gehört hierbei zum Alltag. Diese ist an die kurze dreiwöchige Ausschlussfrist gebunden. Wird der RA vo...mehr