Fachbeiträge & Kommentare zu Fünftelregelung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2024 beträgt die Entschädigung EUR 11 227,30 brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Besteuerung auf nationaler Ebene

Rn. 584 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Entsprechend der in Art 12 Abs 3 EU-Abgeordnetenstatut eingeräumten Option wurde § 22 Nr 4 S 1 EStG durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794) in der Weise erweitert, dass erstmals ein nationaler Steuertatbestand für von der EU aufgrund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gezahlte Entschädigungen, Übergangsgelder, Ruhegehälter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rechtsfolgen beim Gesellschafter

Tz. 247 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch ein Pensionsverzicht erhöht die AK der Anteile des AE, soweit der Pensionsanspruch werthaltig ist (s Tz 93). Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im PV oder in einem BV des AE befinden. Wie allgemein beim Verzicht auf Leistungsansprüche (dazu s Tz 94) ergibt sich außerdem beim AE bei einem werthaltigen Pensionsverzicht ein Zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2 Ausschluss der Begünstigung

Rz. 10 Die Begünstigung ist ausgeschlossen, soweit für Gewinne der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG oder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch genommen wird oder es sich um Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, um so eine mehrfache Begünstigung zu vermeiden. Das gilt nach Auffassung der Verwaltung auch für den zu versteuernden Teil des Veräußerung...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / Zusammenfassung

Begriff Betriebsaufgaben, -veräußerungen und -verpachtungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind keine alltäglichen Vorgänge, sondern stehen meist am Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Ähnliches gilt für die Aufgabe und Veräußerung von Teilbetrieben bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteilen daran. Derartige Vorhaben sollten sorgfältig gepl...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 10.2 Steuerbegünstigungen für den Einbringungsgewinn

Bezüglich des Einbringungsgewinns gilt, dass der Einbringende als natürliche Person die Tarifbegünstigung nach § 20 Abs. 4 UmwStG i. V. mit § 34 Abs. 1 – 3 EStG erhält,[1] wobei der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG nur einmal im Leben beansprucht werden kann. Dies gilt nicht für die sogenannte Fünftelregelung, den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG für die Einbringung ...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.9 Nummern 10 – 14 (nur bis einschließlich 2024): Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen

Die Zeilen 10 bis 14 bleiben ab 2025 unbesetzt. Daher gilt für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 letztmalig: Arbeitslohn, der im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt unter Anwendung der "Fünftelregelung"[1] besteuert wurde, ist getrennt vom übrigen Arbeitslohn in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Arbeitslohn für eine mehrjährige Tät...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.7 Nummer 9 (neu ab 2025): Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre

Versorgungsbezüge, für die dem Grunde nach eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt, sind in Zeile 9 einzutragen. Ob eine ermäßigte Besteuerung gewährt werden kann, wird im Rahmen der Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt überprüft. Praxis-Beispiel Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre ab 2025 Ein 68-jähriger Rentner bezieht von seinem...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.15 Nummer 19 (nur bis einschließlich 2024): Nicht ermäßigt besteuerter Arbeitslohn und Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen

Die Zeile 19 ist ab 2025 unbesetzt. Leistungen, die dem Grunde nach ermäßigt besteuert werden können, sind vom Arbeitgeber in Zeile 9 und 10 einzutragen. Daher gilt für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 letztmalig: Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht unter Anwendung der Fünftelregelung ermäßigt besteuert wurden, können in Nummer 19 an die Finan...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.19.3 Versorgungsbezüge als sonstiger Bezug

Für Versorgungsbezüge, die zu den sonstigen Bezügen rechnen, sind die Freibeträge eigenständig zu ermitteln (keine Zwölftelung), deshalb ist in Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung der Betrag dieser Bezüge auszuweisen. Das Jahr des Versorgungsbeginns ist in Nummer 30 zu erfassen. Hinweis Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 ungekürzt ausweisen Auch Versorgungsbezüge, die als sonstige...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.4 Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn

In Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag des dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr zugeflossenen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zu erfassen. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.5 Wahl der günstigeren Regelung

Rz. 183 Ob für Veräußerungs- oder Aufgabegewinne die Fünftelregelung oder die Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz günstiger ist, muss durch eine Vergleichsberechnung ermittelt werden. Beide Verfahren dienen dazu, die Steuerprogression zu mildern. Grob gesehen sind günstig bei einem zu versteuernden Einkommen unterhalb der Progressionsstufe die Fünftelregelung, in der obe...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.4 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 182 Auf Antrag können die außerordentlichen Einkünfte abweichend von der "Fünftelregelung" wie folgt besteuert werden (§ 34 Abs. 3 EStG):mehr

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Steuerliche Behandlung eine... / Hintergrund

Der Kläger war von 2006 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität und zusätzlich 2010 am Z-Institut. Nebenberuflich war er von 2012 bis 2014 Lehrer an der Universität A. Er schrieb von 2006 bis 2014 insgesamt acht Artikel, die in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, und erhielt 2016 die Habilitation. Im Jahr 2018 arbeitete er hauptberuflich als Professor...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.2 Fünftel-Regelung

Rz. 173 Für die außerordentlichen Einkünfte wird ohne besonderen Antrag der Steuertarif nach § 34 Abs. 1 EStG geglättet. Sind in den außerordentlichen Einkünften Veräußerungs- oder Aufgabegewinne enthalten und wurden hierauf ganz oder teilweise § 6b EStG oder § 6c EStG angewendet, werden diese Gewinne von der Tarifglättung ausgenommen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 EStG). Rz. 174 Die Ta...mehr

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Sozialleistungen / 2.2 Entlassungsabfindungen

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind in jedem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ggf. ist eine ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelregelung) zulässig, jedoch ab 1.1.2025 nur noch im Veranlagungsverfahren. Abfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.mehr

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Sonstige Bezüge / 5 Keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2025

Zur Vereinfachung der Lohn- und Gehaltsabrechnung wurde die ermäßigte Besteuerung[1] im Lohnsteuerabzugsverfahren für begünstigte Einmalzahlungen ab 2025 ersatzlos aufgehoben.[2] Die vorteilhafte Besteuerung für (Entlassungs-)Entschädigungen und Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sog. Fünftelregelung bleibt ab dem Veranlagungszeitraum 2025 der Einkommensteuer...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 1 Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 4.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10. eine Abfindung von 27.000 EUR. Weitere Einmalbezüge wurden nicht gezahlt. Er hat die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibeträge, 1 PV-Kind, 9 % Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 5 Abfindung und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I) mit einem Gehalt von 2.500 EUR erhält im Juni infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30.6. eine Abfindung von 15.000 EUR. Der Arbeitnehmer war seit Anfang des Vorjahres krankgeschrieben und hat seither nur Krankengeld bezogen. Sein Bruttoarbeitslohn im aktuellen Jahr betrug daher 0 EUR. Wi...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 4 Zahlung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Juli infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Bruttoarbeitslohn im Vorjahr betrug 55.200 EUR. Der Arbeitnehmer hat bereits ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen und wurde vom alten Arbeitgeber in der ELStAM-Datenbank abgemeldet. Wie ist...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 2 Keine Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 5.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30.6. eine Abfindung von 32.500 EUR. Als weiteren Einmalbezug hat er im Mai 1.750 EUR Urlaubsgeld erhalten. Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entgeht ihm aber das Weihnachtsgeld von 1.750 EUR. Er hat ...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 3 Zahlung im Folgejahr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Januar infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Gesamtbrutto des Vorjahres betrug 42.000 EUR. Über weitere Einkünfte oder Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld) gibt es keine Informationen. Er hat die Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, di...mehr

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Sonstige Bezüge / Zusammenfassung

Begriff Der lohnsteuerrechtliche Begriff "Sonstige Bezüge" umfasst alle Lohnzahlungen, die keinen laufenden Arbeitslohn darstellen. Neben einmaligen Zuwendungen fallen hierunter sämtliche Arbeitslohnzahlungen, die nicht regelmäßig anfallen. Die wohl häufigste und auch bekannteste Form sonstiger Bezüge sind Einmalzahlungen. Die Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn un...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorauszahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitslohn unterliegt grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung dem LSt-Abzug (§ 38 Abs 3 EStG; > Zufluss von Arbeitslohn). Ohne Bedeutung ist, ob der Arbeitslohn bereits verdient ist. Deshalb sind auch "Vorschüsse" auf den Arbeitslohn für Arbeitsleistungen, die erst später erbracht werden, im Zeitpunkt der Auszahlung zu versteuern. Bei dem als ...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 5.4 Verzicht auf Pensionsansprüche

Wird von Seiten des Gesellschafters auf Pensionsansprüche verzichtet, liegt i. d. R. auch eine verdeckte Einlage vor. Auf Ebene des Gesellschafters kommt es zum Zufluss beim Verzicht auf Pensionsansprüche, wenn der Pensionsanspruch eine werthaltige Forderung darstellt. Dabei muss der Teilwert des Pensionsanspruchs nicht zwingend deckungsgleich mit dem nach § 6a EStG passivier...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 2 Fünftelregelung

Im Rahmen der Fünftelregelung soll die Steuerbelastung gemildert werden, die sich aufgrund des progressiven Steuertarifs bei der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften ergibt. Sie trägt damit dem Prinzip der Besteuerung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung. Der Steuerpflichtige wird zu diesem Zweck– rein rechnerisch – ...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.3 Vereinfachung im Lohnsteuerverfahren

Eine exakte Vergleichsberechnung kann erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgen. Für das Lohnsteuerverfahren gilt deshalb eine Vereinfachungsregelung. Eine Berücksichtigung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren war nur bis 31.12.2024 zulässig. Ab 2025 hat der Arbeitgeber die Abfindung regulär zu besteuern. Der Arbeitgeber ...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung zuläss...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / Zusammenfassung

Überblick Unter Abfindungen sind aus steuerlicher Sicht Entschädigungszahlungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile erhält, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Abfindungen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn, der nach der Fünftelregelung besteuert werden kann. Die Fünft...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 5.2 50-%-Grenze bei Entschädigungszusatzleistungen

Aus den vorstehenden Ausführungen darf nicht geschlossen werden, dass die Zahlung sämtlicher sozial motivierter Abfindungsleistungen auf 2 oder mehrere Jahre verteilt werden kann, ohne dadurch die Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach der Fünftelregelung bezüglich der eigentlichen Barabfindung auszuschließen. Begünstigt sind ausschließlich solche auf Fürsorgegründen beru...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 10.1 Eintrag in die Lohnsteuerbescheinigung

Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto die Zahlung für eine Entlassungsabfindung festzuhalten. In die Lohnsteuerbescheinigung sind die bis 31.12.2024 ermäßigt besteuerten Entschädigungen in Nr. 10 [1] einzutragen. Sie dürfen in dem zu Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigenden Bruttoarbeitslohn nicht enthalten sein. In Betracht kommen die Nr. 11–14 der Lohnsteuerbescheini...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 8 Steuerbefreiung für Rentenbeiträge nach § 187a SGB VI

Durch eine Ergänzung des § 3 Nr. 28 EStG wurde die Steuerbefreiung für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz ausgedehnt.[1] Vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Rentenversicherungsbeiträge i. S. d. § 187a SGB VI, durch die Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente nach Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand[...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 7 Sonderfall: Planwidriger Zufluss in 2 Jahren

Findet der Zufluss einer Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen in mehreren Veranlagungszeiträumen statt, obwohl die Vereinbarungen eindeutig auf einen einmaligen Zufluss gerichtet waren, gilt eine weitere Billigkeitsregelung. Nach dieser ist die ermäßigte Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen. Abschließend genannt als begünstigte Fälle des plan...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 5.3 Regelung im Abfindungsvertrag

Die Unschädlichkeit späterer Leistungen hinsichtlich der Tarifermäßigung der Barabfindung bestimmt sich allein danach, dass der Arbeitgeber diese zum einen aus Gründen der arbeitsrechtlichen Fürsorge und zum anderen als ergänzenden Zusatz zur Hauptentschädigung erbringt. Der Arbeitgeber hat es damit in der Hand durch die Verteilung der geplanten Gesamtabfindung unter dem Gesich...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.2 Prüfung der Zusammenballung

Eine Zusammenballung liegt vor, wenn[1]: die gezahlte Abfindungssumme höher ist als der durch die Auflösung des Dienstverhältnisses bis Jahresende entgehende Arbeitslohn oder die Jahreseinkünfte mit der Abfindung und etwaigen Einkünften aus einer neuen Beschäftigung höher sind, als dies ansonsten bei ungestörter Fortsetzung des Dienstverhältnisses der Fall gewesen wäre. Maßstab...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.8 BFH-Rechtsprechung zur nationalen Qualifikation der Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen

Der BFH hat sich in den am 17.6.2015 auf seiner Homepage veröffentlichten Urteilen[1] mit der Besteuerung von Kapitalleistungen befasst, die deutsche Steuerpflichtige im Rahmen der schweizerischen Altersvorsorge aus der so genannten 2. Säule von Schweizer Pensionskassen beziehen bzw. in der Vergangenheit bezogen haben. Dies betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die im Inla...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 8.1 Abfindungen

Der häufigste finanzielle Anreiz in einem Freiwilligenprogramm ist die Zusage von Abfindungen, also finanzieller Entschädigungen im Gegenzug für die Aufgabe des Arbeitsplatzes. Hier gilt es im Wesentlichen festzulegen, nach welchen Faktoren die Höhe der Abfindung zu bemessen ist. In der Regel werden das Bruttomonatsgehalt und die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeite...mehr

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Pensionszusagen / 13 Abfindungen für Pensionsansprüche

Als Tarifermäßigung für eine Abfindung bei Beendigung des Dienstverhältnisses kommt die sog. Fünftelregelung infrage, die zu beachtlichen Steuerersparnissen führen kann. Diese Vergünstigung wird bei einer Abfindung für Pensionsansprüche in diesen Fällen unter dem Gesichtspunkt gewährt, dass es sich um eine Entschädigung handelt[1] Voraussetzung in diesem Zusammenhang ist, da...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Steuerliche Fragen

Rz. 89 Abfindungen, die nach einem Sozialplan wegen Entlassungen gezahlt werden, sind steuerpflichtiges Einkommen. Abfindungen zählen jedoch steuerrechtlich nach wie vor als Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu den außerordentlichen Einkünften. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG ist die darauf entfallende Einkommensteuer nach einer sogenannten Fünftelungsregelung zu ber...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist steuerpflichtig

Zahlt der Arbeitgeber – freiwillig oder aus tarifvertraglichen Gründen – einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für den Lohnsteuerabzug gelten insoweit keine Besonderheiten. Für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft erhält, in der er nach Beendigung seines Arbeitsverhältniss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7 Nachversteuerung (§ 19a Abs. 4 EStG)

Rz. 47 Der gem. § 19a Abs. 1 EStG zunächst nicht versteuerte Vorteil, ist gem. § 19a Abs. 4 EStG im Rahmen der Einkunftsart nach § 19 EStG nachzubesteuern. Der Betrag der Nachversteuerung unterliegt dann auch dem LSt-Abzugsverfahren als sonstiger Bezug (§ 38a Abs. 1 S. 3 EStG). Ist ein LSt-Abzug durch den Arbeitgeber unterblieben, etwa weil er keine Kenntnis von in der Sphär...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.2 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 79 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigtem Steuersatz (§§ 16, 34 EStG) entweder nach § 34 Abs. 1 EStG – sog. Fünftelregelung – oder nach § 34 Abs. 3 ES...mehr

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Fünftelregelung

Begriff Erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung für seine Tätigkeit aus mehreren Jahren zusammengeballt in einem Kalenderjahr, kann diese im Jahr der Zahlung mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Die Vergütung muss sich auf eine über wenigstens 2 Kalenderjahre erstreckende Tätigkeit beziehen und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen. Auch nachgezahlte ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4 Fünftelregelung bei Teil- oder Einmalkapitalzahlungen

Entschädigungen sowie Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit können im Bereich der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung der engen Voraussetzungen der Rechtsprechung als außerordentliche Einkünfte ermäßigt unter Anwendung der Fünftelregelung zu besteuern sein. Dies gilt sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen.[1]...mehr

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Prämie für Verbesserungsvorschläge

Begriff Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag, handelt es sich um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Die Prämie gilt als einmalige Zahlung und muss lohnsteuerrechtlich als sonstiger Bezug besteuert werden. Bei der Beitragsabrechnung ist sie als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Hat die Erarbeitung d...mehr

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Treueprämie

Begriff In manchen Unternehmen erhalten Arbeitnehmer ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie. Da die Treueprämie im Zusammenhang mit der dauerhaften Erbringung der Arbeitsleistung gewährt wird, handelt es sich hierbei sowohl um steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung. Treueprämien werd...mehr

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Nachzahlung von Lohn und Gehalt

Begriff Lohn- und Gehaltsnachzahlungen sind grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtig. Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist zu unterscheiden, ob die Nachzahlung laufenden Arbeitslohn oder einen sonstigen Bezug bzw. eine Einmalzahlung in der Sozialversicherung darstellt. Um laufenden Arbeitslohn handelt es sich, wenn die Nachzahlung ...mehr