Fachbeiträge & Kommentare zu Fünftelregelung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 11. Förderung durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG

Rz. 66 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zahlungen des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung können als Altersvorsorgebeiträge durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG gefördert werden (§ 82 Abs. 2 EStG). Die zeitliche Zuordnung der Altersvorsorgebeiträge i...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Verwaltung regelt Einzelheiten zur neuen Mitarbeiterbeteiligung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung bezogen. Mit dem Fondsstandortgesetz vom 3.6.2021 (vgl. News) hat der Gesetzgeber zwei Steueränderungen vorgenommen um die Beteiligung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Unternehmen zu fördern: e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erstattung der Gebü... / E. Annex – Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 189 Berät oder vertritt der Rechtsanwalt einen Arbeitgeber, kann dieser die Aufwendungen für den Rechtsanwalt als betriebliche Kosten von den Einkünften absetzen. Rz. 190 Berät oder vertritt der Rechtsanwalt einen Arbeitnehmer, ist fraglich, ob die Aufwendungen für den Rechtsanwalt als Werbungskosten bei der Steuererklärung mit in Ansatz gebracht werden können. Werbungsko...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 9 Jubiläum während der Elternzeit

Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren erhalten Beschäftigte ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 EUR, bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 EUR (§ 23 Abs. 2 TVöD). Hinweis Jubiläum während der Elternzeit Vollendet der Beschäftigte während der Elternzeit die erforderliche Beschäftigungszeit, so ist das Jubiläumsgeld während der Elternzeit fällig...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 8 Jubiläum während der Elternzeit

Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren erhalten Beschäftigte ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 EUR, bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 EUR (§ 23 Abs. 2 TV-L). Hinweis Jubiläum während der Elternzeit Vollendet der Beschäftigte während der Elternzeit die erforderliche Beschäftigungszeit, so ist das Jubiläumsgeld während der Elternzeit fällig...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG

Leitsatz 1. Eine Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG kann entsprechend § 207 Abs. 2 AO mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden (Anschluss an Senatsurteil vom 02.09.2010 – VI R 3/09, BFHE 230, 500, BStBl II 2011, 233). 2. Die Aufhebung oder Änderung einer Anrufungsauskunft ist ermessensfehlerhaft, wenn das FA zu Unrecht von deren Rechtswidrigkeit ausgeht. No...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Fünftelregelung bei außerordentlichen Einkünften als sonstiger Bezug (§ 39b Abs 3 S 9 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 3 S 9 EStG ist die LSt bei einem sonstigen Bezug iSd § 34 Abs 1 u Abs 2 Nr 2 u 4 EStG (außerordentliche Einkünfte, s Erläut zu § 34 (Graf)), in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Hinzurechnung zum maßgebenden Jahresarbeitslohn als Bemessungsgrundlage für die Jahres-LSt nach § 39b Abs 3 S 5 EStG nur zu eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / g) Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen und sonstigen Vergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 480 Die Steuerbegünstigung[820] für Entlassungsentschädigungen erfordert eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Beendigungsmodalität wie Kündigung, Aufhebungsvertrag usw. sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung. Werden in dem Arbeitsverhältnis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Einkommensteuerrecht

Rz. 49 Bei Abgabe der Aufgabeerklärung liegt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG vor. Die Vorschrift behandelt die Betriebsaufgabe als fiktiven Veräußerungstatbestand und ermöglicht, die stillen Reserven als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 EStG) zu erfassen. Es kommt also zur Aufdeckung der stillen Reserven. Im Folgenden sind die Einkünfte des Verpächte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 394 Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 15 EStG regelt § 16 EStG, dass es sich auch insoweit um gewerbliche Einkünfte handelt. Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nach § 16 Abs. 4 EStG zur Einkommensteuer nur herangezogen, wenn er 45.000 EUR übersteigt und der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Rechtsfolgen bei Anwendung des § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF

Tz. 21 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF ist Abs 2 auf einbringungsgeborene Anteile nicht anzuwenden. Gewinne aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen sind demnach grds stets in voller Höhe stpfl . Es werden nicht nur die bis zu dem Zeitpunkt der Einbringung, sondern auch die in der Zeit zwischen der Einbringung und der Veräußerung ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammentreffen von Fünftelregelung und positivem Progressionsvorbehalt

Rn. 37c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Treffen (positive) außerordentliche Einkünfte, die der sog Fünftelregelung (§ 34 Abs 1 EStG) unterliegen zusammen mit steuerfreien, die nach § 32b Abs 1 EStG einbezogen werden, werden diese steuerfreien Einnahmen voll (und nicht bloß zu 1/5) in den Progressionsvorbehalt einbezogen (BFH BFH/NV 2008, 666; BStBl II 2010, 1032). Der BFH sieht k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zusammentreffen von Fünftelregelung und negativem Progressionsvorbehalt

Rn. 37a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der BFH (BFH BStBl II 2008, 375; 2010, 1032; 2011, 21; 2013, 370) wendet in nunmehr st Rspr bei Zusammentreffen von negativem Progressionsvorbehalt und der Fünftelregelung eine sog "integrierte Steuerberechnung" nach dem "Günstigkeitsprinzip" an. Danach sind die Ermäßigungsvorschriften in der Reihenfolge anzuwenden, die zu einer geringeren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Verhältnis zu § 34 Abs 1, 2 EStG ("Fünftelregelung")

a) Allgemeines Rn. 37 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Fraglich ist, wie bei Zusammentreffen der Fünftelregelung und des Progressionsvorbehalts zu rechnen ist. b) Zusammentreffen von Fünftelregelung und negativem Progressionsvorbehalt Rn. 37a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der BFH (BFH BStBl II 2008, 375; 2010, 1032; 2011, 21; 2013, 370) wendet in nunmehr st Rspr bei Zusammentreffen von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Benecke/Schnitger, Progressionsvorbehalt bei Zu- und Wegzug, FR 2002, 606; Acker, Der salto mortale des ersten Senats hinweg über die Dogmatik des Progressionsvorbehalts, IStR 2003, 203; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Vogel, K., Progressionsvorbehalt, Progressionserhöhung und Progressionserstreckung, IStR 2003, 419; Korezkij, BB-Forum: Progressionsvorbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 37 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Fraglich ist, wie bei Zusammentreffen der Fünftelregelung und des Progressionsvorbehalts zu rechnen ist.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 120 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sind in den in § 32b Abs 1 S 1 Nr 2–5 EStG bezeichneten Einkünften auch "außerordentliche" ausländische enthalten, ist fraglich, wie dies zu berücksichtigen ist. Die Einbeziehung außerordentlicher ausländischer Einkünfte (zum Begriff s Rn 120a) verstößt nach hier vertretener Ansicht nicht gegen Abkommensrecht, da DBA nur einen Vorbehalt zug...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 8. Besondere Lohnsteuerberechnung für sonstige Bezüge (§ 46 Abs 2 Nr 5 und Nr 5a EStG)

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können bereits beim LSt-Abzug nach der Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG; > Sonstige Bezüge Rz 40 ff). Die Voraussetzungen für die Fünftelregelung (§ 34 EStG) werden in der Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 5 Alt 1 EStG überprüft (BFH/NV 2005, 1073...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / dd) Tarifermäßigung bei außerordentlichen Einkünften

Rz. 128 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung kann beantragt werden zur Anwendung der Fünftelregelung auf > Außerordentliche Einkünfte Rz 4 ff iSd § 34 Abs 2 EStG, zB bei > Entlassungsabfindungen oder bei Entschädigungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn der ArbG diese nicht schon – wie an sich vorgesehen (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG) – beim LSt-Abzug berücksichtigt hat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verdienstausfall

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Entschädigungen für Verdienstausfall sind idR steuerpflichtig. Sie sind der Einkunftsart (> Einkünfte) zuzurechnen, bei der der Verdienstausfall eingetreten ist (§ 24 Nr 1 EStG; vgl zB EFG 1981, 89 betr Stadtratstätigkeit). Deshalb gehört der einem ArbN zufließende Ersatz für entgangenen oder entgehenden > Arbeitslohn zu den Einkünften aus ni...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fünftelregelung (§ 34 EStG) bei Direktversicherung

Leitsatz Die (Einmal-)Zahlung des Rückkaufswerts ist "Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten" i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Die Außerordentlichkeit dieser Einkünfte bestimmt sich nach einer wertenden Betrachtung aller Versicherungsverträge aus dem Bereich Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, die unter Geltung des AltEinkG durch eine einmalige Kapitalabfi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.8 Ausnahme: Abfindung von Kleinbetragsrenten (§ 93 Abs. 3 EStG)

Rz. 41 Kleinbetragsrenten konnten ursprünglich nur zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden. Ihre Kapitalisierung gilt nicht als schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 3 S. 1 EStG). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine lebenslange Auszahlung kleiner Renten unverhältnismäßig kostenintensiv ist. Durch das G. v. 17.8.2017[1] wurden die Möglichkeiten zur förderun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.1 Tarifermäßigung durch "Verteilung auf 5 Jahre"

Die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG bewirkt eine Progressionsmilderung durch "Verteilung der außerordentlichen Einkünfte" auf 5 Jahre. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine echte Verteilung der steuerpflichtigen Abfindung auf 5 Veranlagungszeiträume (Kalenderjahre); vielmehr wird die Abfindung weiterhin in dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) besteuert, in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3 Lohnsteuerliche Behandlung von Entlassungsabfindungen

Abfindungen, die für eine vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt werden, gehören in vollem Umfang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch tarifermäßigt besteuert werden. Dies kann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geschehen. Dabei sind Entlassungsabfindungen, die als Einmalbeträge gezahlt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.2 Zusammenballung durch höhere Jahreseinkünfte

Nach Rechtsprechung und Finanzverwaltung kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG nur gewährt werden, wenn es durch die Zahlung der Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Richtungsweisend hierfür war das Urteil des BFH vom 4.3.1998[1], in dem der XI. Senat seine Rechtsauffassung im folgenden Leitsatz zusammenfasst: "Eine Entschädigung ist nur dann tarif...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tarifbegünstigung für Zahlungen eines Arbeitgebers aus einem Langzeitvergütungsmodell

Leitsatz Zahlungen des Arbeitgebers aus einem sogenannten Langzeitvergütungsmodell (Long Term Incentive Modell - LTI) deren zusammengeballte Zahlung durch wirtschaftlich vernünftige Gründe gerechtfertigt ist, stehen einer Tarifbegünstigung nach § 34 EStG nicht entgegen - auch wenn dieselbe Tätigkeit sowohl durch laufende als auch durch außerordentliche Einkünfte vergütet wir...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasste sich mit Urteil vom 9.4.2019 mit der Frage, wann eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit anzunehmen ist, sodass eine ermäßigte Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung in Betracht kommt. Die Anstellungszeiträume mehrerer Arbeitsverhältnisse können demnach unter gewissen Voraussetzungen zusammengezählt werden. Sachverh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Ermittlung des Jahresarbeitslohns

Rz. 31 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Für den LStJA ist zunächst der Jahresarbeitslohn (§ 42b Abs 2 EStG) anhand des > Lohnkonto zu ermitteln. Rz. 32 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Jahresarbeitslohn ist der stpfl Arbeitslohn, den der ArbN im Ausgleichsjahr (> Rz 16) bezogen hat. Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der > Lohnzahlungszeitraum endet; sonst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Entlastungsbetrag, Abs. 1, 2

Rz. 2 Sind in dem zu versteuernden Einkommen Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG enthalten, ist für diese Einkünfte ein Entlastungsbetrag von der tariflichen ESt für diesen Teil der Einkünfte am zu versteuernden Einkommen abzuziehen (§ 32c Abs. 1 S. 1 EStG a. F.). Der Anteil der Gewinneinkünfte bemisst sich nach dem Verhältnis der Gewinneinkünfte zur Summe d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Regulierung materieller... / VI. Steuern auf Verdienstausfallschaden

Bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens wird üblicherweise der Nettoverdienst zugrunde gelegt. Die Entschädigungsleistungen basieren deshalb auf dem Nettoversdienstausfallschaden. Nach §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1a EStG sind diese Einnahmen vom Geschädigten zu versteuern. Die Steuern wiederum sind Teil des Schadenersatzanspruches und deshalb vom Schädiger zu erstatten.[49] H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Ermäßigter Steuersatz

Tz. 441 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des StSenkG zählte der nach § 17 EStG stpfl VG zu den außerordentlichen Eink iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 1999 und unterlag damit dem ermäßigten St-Satz (s § 34 Abs 1 EStG 1999). Die St-Ermäßigung gem § 34 EStG 1999 greift nur, wenn die veräußerten Anteile zum PV gehörten, wenn eine zum BV gehörende 100%ige Beteiligung veräußer...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

Leitsatz 1. Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, ist darin nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte. 2. Wurzelt die Zusage der Altersversorgung im Anstellung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Tarifermäßigung auf Prämie für Verbesserungsvorschlag sowie ersatzweise gewährte Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. Dezember 1996 VI R 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2015, Abfindbarkeit b... / IX. Besteuerung der Abfindungszahlung

Kapitalabfindungen aus unmittelbaren Pensionszusagen und Unterstützungskassenzusagen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Daher unterliegen sie beim Arbeitnehmer, ebenso wie laufende Versorgungsleistungen aus diesen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, grundsätzlich der individuellen Lohn- bzw. Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / 1. Abfindung

Eine Abfindung entschädigt den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes sowie für dadurch entgangene oder zukünftig entgehende Einnahmen (vgl. § 24 Nr. 1 EStG). In neueren Entscheidungen des BAG (Urt. v. 13.7.2005 – 5 AZR 578/04, NZA 2005, 1349) hat die – jedenfalls in Sozialplänen vorgesehene – Abfindung auch eine zukunftsbezogene Ausgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 7/2016, Besteuerung von... / 4. Tarif

Der Einkommensteuertarif ist linear-progressiv – § 32a Abs. 1 EStG. Es gibt fünf Tarifzonen: Nullzone [28] – Untere Progressionszone [29] – Obere Progressionszone [30] – Untere Proportionalzone [31] – Obere Proportionalzone. [32] Dieser Einkommensteuertarif gilt – bei der Frage der Besteuerung von Erwerbsschadensersatz bei Personenschäden vor allem wesentlich – vorbehaltlich § 32b...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes – keine familienbezogene Betrachtungsweise

Leitsatz 1. Die Berechnung des Differenzkindergeldes hat nach dem EStG Kind bezogen zu erfolgen. Eine Kürzung des Differenzkindergeldes bei einzelnen Kindern durch Verrechnung eines übersteigenden Betrages bei anderen Kindern ist mangels gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen. 2. Art. 68 der VO Nr. 883/2004 enthält im Hinblick auf eine Berechnungsmethode, bei der die Beträge d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entstrickungsbesteuerung: Gestaffelte Erhebung der Steuer auf die stillen Reserven

Leitsatz Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der, um die es im Ausgangsverfahren geht, nicht entgegensteht, die im Fall der Überführung von Wirtschaftsgütern einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft in eine Betriebsstätte dieser Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat vorsieht, dass die mit diesen Wirtscha...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit

Leitsatz 1. Arbeitslohn, der für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wird, kann als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sogenannten Fünftelregelung zu besteuern sein, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe für die zusammengeballte Entlohnung vorliegen. 2. Um einmalige (Sonder-)Einkünfte, die für die konkrete B...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tarifbegünstigung einer Entlassungsentschädigung bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen

Leitsatz Die für eine ermäßigte Besteuerung einer Entlassungsentschädigung erforderliche Zusammenballung ist auch dann erfüllt, wenn im Erstjahr lediglich ein absolut als auch prozentual geringfügiger Betrag ausgezahlt wird und die Auszahlung des weitaus größeren Restbetrags im zweiten Jahr erfolgt. Sachverhalt Im Streitfall erhielt der Steuerpflichtige eine Entlassungsentsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Nach § 3 Nr 40 S 3 EStG aF ist § 3 Nr 40 S 1 Buchst a und b EStG auf einbringungsgeborene Anteile nicht anzuwenden. Einnahmen aus Realisationstatbeständen iSd § 3 Nr 40 S 1 Buchst a und b EStG aF (hierzu s Tz 23 ff) sind demnach grds stets in voller Höhe stpfl. Es werden nicht nur die bis zu dem Zeitpunkt der Einbringung, sondern auch die i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind steuerpflichtig, können aber ermäßigt besteuert werden

Leitsatz 1. Kapitalleistungen, die von berufsständischen Versorgungseinrichtungen nach dem 31.12.2004 gezahlt werden, sind als "andere Leistungen" mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu besteuern. 2. Die durch das AltEinkG begründete Steuerpflicht von Kapitalleistungen verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Rückwi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgrenzung zwischen den berufsüblichen und den außerordentlichen Einkünften eines Rechtsanwalts

Leitsatz Die Vereinnahmung eines berufsüblichen Honorars für die Bearbeitung eines mehrjährigen Mandats führt bei einem Rechtsanwalt nicht zu außerordentlichen Einkünften i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Normenkette § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Rechtsanwalt in einer nicht gut gehenden Einzelpraxis. Aufgrund eines 2003 erlangten großen und vielschichtigen Erb...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ausländischer Veräußerungsverlust und Progressionsvorbehalt

Leitsatz Ein im Ausland realisierter Verlust aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, der abkommensrechtlich in Deutschland nur bei der Festsetzung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) zu berücksichtigen ist, unterfällt nicht der sog. Fünftel-Methode für außerordentliche Einkünfte. Sachverhalt Die Eheleute M und F hatten ihren Wohnsitz im Jahr 2006 zeitweise im In...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Streitwertbestimmung im Aussetzungsverfahren

Leitsatz Der Streitwert von Aussetzungsverfahren bemisst sich auch künftig mit 10 % des Streitwerts in der Hauptsache. Sachverhalt Im Urteilsfall ging es um einen Aussetzungsantrag, mit dem die Steuerpflichtige (eine GmbH & Co KG) letztlich erfolglos die Berücksichtigung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Flugzeugs als tarifbegünstigten Gewinn begehrte. Streitig war noch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine verfassungs- und europarechtlichen Zweifel an der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG im Veranlagungszeitraum 2001

Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich und europarechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber einen steuerbaren, im Veranlagungszeitraum 2001 noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG lediglich nach der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG, nicht aber nach § 34 Abs. 3 EStG begünstigt (Anschluss an BFH-Beschluss vom 01.09.200...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Veräußerung einer wesentlichen Kapitalbeteiligung durch einen Berufsunfähigen

Leitsatz Es ist verfassungs- und europarechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber einen steuerbaren, im Veranlagungszeitraum (VZ) 2001 noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG lediglich nach der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG, nicht aber nach § 34 Abs. 3 EStG begünstigt. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger war mit 32...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückwirkung im Steuerrecht III: Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen teilweise verfassungswidrig

Leitsatz Die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG durch § 34 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 47 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauenssch...mehr