Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gemeinsame Zustandsfeststellung (Abs 1).

Rn 2 Weil der Besteller die Abnahmefiktion gem § 640 II relativ leicht zerstören kann, indem er die Abnahme verweigert und mindestens einen Mangel bezeichnet, muss er dem Unternehmer gem I auf Verlangen Gelegenheit geben, den Grund für die Abnahmeverweigerung zu überprüfen. Dabei ist dem Gesetzgeber ein redaktionelles Missgeschick passiert. Denn während der Besteller gem § 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zuweisung der Mietwohnung (Abs 3).

Rn 18 Ist die eheliche Wohnung eine Mietwohnung und wird diese nach I einem Ehegatten allein überlassen, tritt entweder der übernehmende Ehegatte in das mit dem anderen bestehende Mietverhältnis ein oder es wird das mit beiden bestehende Mietverhältnis von ihm allein fortgeführt. Auch dann, wenn die Zuweisung nach II an den nicht dinglich Berechtigten erfolgt, soll zwischen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen.

Rn 7 Für die Fälle des I Nr 3–5 ist zu unterscheiden zw der Verjährung des Stammrechts (Rn 5) und der aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche, bei denen es sich um Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen handelt (zur Berufsunfähigkeitsversicherung Nürnbg NJW 24, 1883 [OLG Nürnberg 08.04.2024 - 8 U 119/24] Rz 15; zum alten Recht beachte BGH 10.1.12 – VI ZR 96/11). Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragsbeendigung, I.

Rn 2 Mit der ›Beendigung‹ des Vertrags führt I 1 ein neuartiges Gestaltungsrecht ein, welches – anders als Rücktritt und Kündigung – sowohl bei einmaligen Austauschverträgen als auch bei Dauerschuldverhältnissen greift. Rn 3 Der Verbraucher hat gem I 1 das Recht zur Vertragsbeendigung, wenn der Unternehmer den fälligen und durchsetzbaren Anspruch des Verbrauchers auf Bereitst...mehr

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FoVo 09/2025, Fortgeltung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Wiederbeschäftigung

Das wiederholte Arbeitsverhältnis Der Sommer neigt sich so langsam dem Ende zu und die Wintersaison beginnt. Für so manchen Beschäftigten in den Sommerurlaubsorten bietet sich damit die Gelegenheit, wieder in seinen früheren Job in den Winterurlaubsgebieten zurückzukehren, d.h. ein Arbeitsverhältnis wieder aufzunehmen, das im März oder April des Jahres geendet hatte. Welche Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (HP/Faust Rz 39). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verkäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolgen – Allgemeines.

Rn 3 Der ergebnislose Ablauf der Nacherfüllungsfrist stellt eine wichtige zeitliche Zäsur dar. Der Unternehmer kann die Nacherfüllung nicht mehr erzwingen, der Besteller kann sie unbeschadet der Geltendmachung etwaiger bereits entstandener Verzögerungsschäden (§§ 280 I, II, 286) aber noch gestatten (s § 634 Rn 3 – BGH BauR 03, 693; BauR 04, 501) und va zunächst auch weiterhi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Klärungsanspruch.

Rn 2 Tatbestandlich sind drei unterschiedliche Ansprüche geregelt. Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung (Abs 1 S 1) ist unmittelbar mit der Duldungspflicht zur Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe verbunden. Die Duldung umfasst die Pflicht zum Erscheinen am Ort der Probenentnahme, zur Identitätsfeststellung sowi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 § 569 III Nr 2 fingiert, dass die durch die wirksam erklärte fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 II 1 Nr 3) bewirkte Beendigung des Mietverhältnisses rückwirkend ›als nicht eingetreten‹ gilt (BGH NJW 18, 3517 [BGH 19.09.2018 - VIII ZR 231/17] Rz 24), wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten (Schonfrist) nach Eintritt der Rechtshängigke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 12 ProdHaftG – Verjährung.

Gesetzestext (1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. (2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz, so ist die Verjährung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Akkreditiv.

Rn 20 Das Akkreditiv dient va der Zahlung eines vorzuleistenden Preises aus einem Rechtsgeschäft. Es gilt als abstraktes Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts, gg bestimmte Dokumente unter Einhaltung bestimmter Bedingungen einen festgesetzten Betrag für Rechnung des Auftraggebers innerhalb einer bestimmten Frist an den Begünstigten zu zahlen (Ddorf ZIP 03, 1785, 1786; Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2282 BGB – Vertretung, Form der Anfechtung.

Gesetzestext (1) 1Die Anfechtung kann nicht durch einen Vertreter des Erblassers erfolgen. (2) Für einen geschäftsunfähigen Erblasser kann sein Betreuer den Erbvertrag anfechten. (3) Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Rn 1 A. Der (geschäftsfähige, vgl § 2275) Erblasser muss grds höchstpersönlich handeln und die Anfechtung erklären (I). Das entspr §§ 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt: Geltung des einheitlichen Vertragsstatuts (Synopse).

Rn 13 Das Vertragsstatut bestimmt über die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen: Hauptpflichten, Nebenpflichten, Obliegenheiten. Es regelt, wer, was, wann, wie viel und wo leisten muss (MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 164; Staud/Magnus Art 12 Rz 33 ff: Gesamtheit der vertraglichen Pflichten; Soergel/v Hoffmann Art 32 EGBGB Rz 14: Rechte und Pflichten aus dem Schuldve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. 2. Stufe – Wahlrecht des Bestellers.

Rn 3 Auch nach Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Besteller auf der zweiten Stufe der Mängelhaftung grds frei wählen, ob er den Unternehmer auf Mängelbeseitigung (Nacherfüllung) in Anspruch nehmen oder andere Mängelrechte (Selbstvornahme mit Vorschuss und Aufwendungsersatz, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen will. Demggü hat der Unternehmer nach ergebn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Lastschrift.

Rn 27 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung, sondern vom Gläubiger eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). Die Lastschrift wird eingelöst und dem Konto des Schuldners belastet, wenn ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung vorgelegt wird (BGH NJW 96, 988 [BGH 10.01.1996 - XII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wirkung und Schutzzweck des Widerrufsrechts, I 1.

Rn 1 Infolge eines fristgerechten (dazu Rn 11) Widerrufs sind der Verbraucher und der Unternehmer ›an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden‹, I 1 (dazu Petersen FS Leenen 12, 219). Damit geht das Gesetz entgegen der früher hM davon aus, der Vertrag sei zunächst wirksam zustande gekommen. Beide Parteien können also vorerst Erfü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bangladesch

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Volksrepublik Bangladesch (Hauptstadt: Dhaka; Amtssprache: Bengalisch) ist ein Staat in Südasien am Golf von Bengalen im Süden. Bangladesch grenzt im Südosten an > Myanmar und ist im Übrigen von > Indien umgeben. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.05.1990 nebst Protokoll iVm dem Zustimmungsgesetz vom 20.12.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nacherfüllungsort.

Rn 20 Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist gem § 269 zu bestimmen (grundl BGHZ 189, 196 Rz 20 ff, daraus die folg Zitate von Rz; BGH NJW 17, 2758 Rz 21; Naumbg MDR 17, 1357; aA Ddorf NJW-RR 17, 821 [BGH 17.03.2017 - V ZR 70/16] Rz 23: Belegenheitsort). Primär kommt es auf die Vereinbarung der Parteien, sekundär auf Umstände des jeweiligen Einzelfalls wie zB Ortsgebund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Begründung eines Mietverhältnisses (Abs 5).

Rn 31 Nach V besteht ein Anspruch auf Begründung eines Mietverhältnisses, wenn ein solches bislang nicht bestand. Das kann zB dann der Fall sein, wenn die Wohnung in einem Haus gelegen ist, das im Alleineigentum eines Ehegatten oder im Miteigentum beider steht oder auf Grund eines entsprechenden dinglichen Rechts bewohnt wird, aber auch dann, wenn die Wohnung zB wegen verwan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 355 ff BGB

Rn 1 Der in den §§ 355 ff geregelte verbraucherschützende Widerruf hat nichts mit zahlreichen anderen im BGB geregelten Widerrufsrechten zu tun, nämlich etwa § 130 I 2 (Willenserklärung), §§ 109, 168 3, 183 (Einwilligung oder Vollmacht), § 530 (Schenkung), § 630d III (Behandlungsvertrag), § 658 (Auslobung), § 671 I (Auftrag), § 675j II (Zahlungsdienste), § 790 (Anweisung) un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unternehmen(sbeteiligungen).

Rn 16 Bei Handelsunternehmen ist ihr wirklicher Wert als wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der stillen Reserven und des Firmenwerts, nicht der bloße Buchwert anzusetzen (BGH NJW 73, 509; 77, 949; 82, 575). Im Einzelfall hat der Tatrichter die betriebswirtschaftlich angemessene Methode zu wählen (BGH FamRZ 91, 43, 44; 99, 361; 05, 99). Die Bewertung kann sich bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (Abs. 2)

(2) 1 Die Hilfs- und Nebenrechnung beinhaltet alle Bestandteile, die der Betriebsstätte auf Grund ihrer Personalfunktionen (§ 4) zuzuordnen sind. 2 Dazu gehören 1. die Vermögenswerte (§§ 5 bis 8), wenn sie von einem selbständigen Unternehmen in der steuerlichen Gewinnermittlung erfasst werden müssten, 2. das Dotationskapital (§§ 12 und 13), 3. die übrigen Passivposte...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / V. Materielle Voraussetzungen

Rz. 25 Die Vergütungsvereinbarung darf nicht wegen Täuschung oder Drohung wirksam angefochten und damit nichtig sein. Die Fälle der rechtswidrigen Drohung (§ 123 BGB) sind u.a. dann zu problematisieren, wenn der Anwalt die Übernahme oder Fortführung des Mandates davon abhängig macht, dass der Auftraggeber mit ihm eine entsprechende Vergütungsvereinbarung trifft. Die herrsche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerrufsrecht (Abs 1).

Rn 5 Die Vorschrift räumt dem Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehensvertrags (§ 491) ein rücktrittsähnliches (BGHZ 189, 196 Rz 28) Widerrufsrecht nach § 355 (Gestaltungsrecht) ein. Danach kann der Darlehensnehmer, bei mehreren dem Schutzzweck entspr jeder einzeln (BGH WM 16, 2295 Rz 13; ZIP 20, 1455 Rz 9 [zum Schuldbeitritt]; Hamm WM 16, 116, 122; Bülow/Artz § 491 Rz 28;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übergang des Ausschlagungsrechts.

Rn 2 Mit dem Tod des ausschlagungsberechtigten Erben geht das Ausschlagungsrecht als Bestandteil seines Nachlasses (Zweitnachlass) auf den/die gesetzlichen oder gewillkürten Erben über (BGH NJW 65, 2295 [BGH 31.05.1965 - III ZR 233/62]). Mit dem Ausschlagungsrecht erlangt der Erbeserbe das Recht zur Annahme der Erbschaft. Er kann die Erbschaft nach dem verstorbenen Erben aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Befreiungsanspruchs.

Rn 3 Der Berechtigte kann Befreiung der eingegangenen, aber noch nicht erfüllten Verbindlichkeit fordern, nicht aber den zur Tilgung der Verbindlichkeit notwendigen Geldbetrag (LG Frankfurt GRUR-Prax 21, 115; HP/Lorenz § 257 Rz 4). Anderes gilt nur, wenn die Inanspruchnahme durch den Dritten mit Sicherheit zu erwarten ist (RGZ 78, 34; München GWR 10, 524 [OLG München 05.10.2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Marokko

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das Königreich Marokko (Hauptstadt: Rabat; Amtssprachen: Arabisch und Tamazight) ist ein nordwestafrikanischer Staat am Atlantik im Westen sowie dem Mittelmeer im Norden. Landgrenzen bestehen zu > Algerien im Osten und Südosten sowie zur Westsahara im Süden, einem Territorium bzw Gebiet, das von Marokko beansprucht wird, dessen völkerrechtlic...mehr

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zfs 09/2025, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

“… Nach § 11 Abs. 2 S. 1 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers begründen. Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf nach § 11 A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Musterfeststellungsklage nach dem VDuG (I 1 Nr 3).

Rn 3 Abs 1 S 1 Nr 3 zur Hemmung der Verjährung bei Musterfeststellungsklagen entspricht § 204 I Nr 1a BGB aF. Zweck der Regelung ist, dass ein angemeldeter Verbraucher den Ausgang der Musterfeststellungsklage abwarten kann, ohne Verjährung befürchten zu müssen. Die vormals in §§ 606 ff ZPO aF geregelte Musterfeststellungsklage ist nun (gemeinsam mit der Abhilfeklage) im VDuG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kenntnis und Kennenmüssen des Vertreters.

Rn 5 Nach I ist die Person des Vertreters auch dann entscheidend, wenn die Kenntnis oder das Kennenmüssen (s die Legaldefinition in § 122 II) besonderer Umstände für das Vertretergeschäft von Bedeutung ist. Das gilt insb für die subjektiven Tatbestandsmerkmale eines Verbotsgesetzes iSd § 134 (BayObLG NJW 93, 1143, 1144f [BayObLG 24.11.1992 - 1Z BR 73/92]), die subjektiven Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist in einem Verbraucherdarlehensvertrag der Sollzinssatz gebunden und endet die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit, unterrichtet der Darlehensgeber den Darlehensnehmer spätestens drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung darüber, ob er zu einer neuen Sollzinsbindungsabrede bereit ist. 2Erklärt sich der Darlehensgeber hierzu bereit, muss die Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verjährungsbeginn.

Rn 13 Für den Beginn der Regelverjährung (Rn 11) kommt es darauf an, dass der Anspruch entstanden ist (Rn 2) und der Berechtigte von den seinen Pflichtteilsanspruch begründenden Umständen und der Person des Erben (als Schuldner) Kenntnis erlangt oder grob fahrlässige nicht erlangt (§ 199 I; § 199 Rn 12 ff, 17; str, aA zu § 2332 aF BGH NJW 14, 2575 [BGH 04.06.2014 - IV ZR 348...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / V. Einleitung des Verfahrens

Das Gericht hat im Hinblick auf § 278 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 278 Abs. 5 ZPO in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob es eine Verweisung an den Güterichter für sachgerecht hält. Das gilt auch für Beschwerde,- Berufungs- oder Vollstreckungsverfahren. Die Parteien können ihrerseits jederzeit eine solche Verweisung anregen. Grundsätzlich hat der streitentscheidende Richter im Rah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 6 Es handelt sich um ein reines Amtsverfahren (§ 26 FamFG). Ein Antrag ist nicht erforderlich, doch kann eine Anregung nach § 24 FamFG sinnvoll sein Das Nachlassgericht hat vAw zu ermitteln, hat es Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins. Dabei muss es nach pflichtgemäßem Ermessen alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Ermittlungen anzustellen und Beweise zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 12 Da der hypothetische Parteiwille aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu ermitteln ist, dürfen die Fallbeispiele nicht ungeprüft verallgemeinert werden. Die Abtretung einer Forderung kann in eine Einziehungsermächtigung (BGHZ 68, 125; NJW 87, 3122; 07, 1957 Tz 34), die Abtretung eines Herausgabeanspruchs in die Abtretung eines Bereicherungsanspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 — Auszug —

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruchserhaltende Maßnahmen des Gläubigers bei Zeitablauf, Grenzen.

Rn 11 Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft (§ 773 Rn 1) – dem Normalfall in der Praxis – muss der Gläubiger dem Bürgen die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft unverzüglich nach dem Fristablauf anzeigen: Sonst wird der Bürge frei (§ 777 I 2). Rn 12 Die Anzeige kann bereits vor Ablauf der Frist abgegeben werden, wenn die Hauptschuld fällig ist (BGHZ 76, 81, 83 ff): Denn du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zahlungskonto.

Rn 20 Hauptpflicht des Zahlungsdienstleisters aus dem Zahlungsdiensterahmenvertrag ist neben der Ausführung von Zahlungsvorgängen die Einrichtung und das Führen eines Zahlungskontos (§ 675f 1). Ein Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes und der Ausführung von Zahlungsvorgängen dienendes Konto, das die Forderungen und Verbindlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers (Abs 1).

Rn 5 Die fristlos zulässige Kündigung nach I setzt außer einem wirksamen Vertrag über ein (un)verzinsliches Gelddarlehen voraus, dass zwischen Vertragsschluss u Kündigungszeitpunkt in den speziellen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers o in der Werthaltigkeit einer gestellten (Dritt-)Sicherheit objektiv (Freitag WM 01, 2370, 2373) eine wesentliche Verschlechterung (da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Namensarten.

Rn 5 Beim Namen als einer schriftlich und mündlich zum Ausdruck kommenden Kennzeichnung einer Person sind verschiedene Arten und Formen zu unterscheiden. Zu trennen ist zunächst der Zwangsname (die Führung eines Namens ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben) vom Wahlnamen (die Namensführung ist frei wählbar und frei änderbar). Als Zwangsnamen hat das Gesetz für die natürlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens, Abs 2.

Rn 5 II gilt bei Kündigung des Dienstverpflichteten oder des Dienstberechtigten und ist Spezialregelung ggü Schadensersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung (BAG DB 04, 1784). Rn 6 Das Dienstverhältnis muss wirksam beendet sein (BAG AP Nr 14 zu § 628), nicht unbedingt durch außerordentliche Kündigung (Rn 1). Die Beendigung muss in der Frist des § 626 II (§ 626 Rn 12 ff) er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 9 Der Vorschussanspruch ist auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet, den der Besteller nur zur Nachbesserung verwenden darf (Ausn: der Hauptunternehmer kann den vom Subunternehmer gezahlten Vorschuss zu einer die Nachbesserungskosten nicht übersteigenden Vergleichsregelung mit dem Bauherrn einsetzen – Grüneberg/Retzlaff § 637 Rz 10). Neben dem Recht des Bestellers zur Se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hauptanwendungsbereich.

Rn 2 Vielfach begegnet § 315 im Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber kann (in den durch den Vertrag gezogenen Grenzen) kraft seines Direktionsrechts die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung bestimmen (BAG NZA 12, 858, 860 [BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11]; MüKo/Würdinger Rz 73 ff; aA etwa Boecken FS Fezer 16, 377, der das Weisungsrecht des Arbeitgebers wegen seines gesetzlichen U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragspflicht.

Rn 2 Der endgültige (nicht der ›werdende‹, Köln NZI 12, 1030 [OLG Köln 23.11.2011 - 2 U 92/11]) Erbe (auch der Miterbe) ist verpflichtet, unverzüglich das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen, sobald er Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung des Nachlasses hat, wobei die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gem II der Kenntnis in I gleichsteht. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Nach Abs 1 Nr 1 hat der nicht wirksam Verheiratete in der Zeit der bestehenden Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Familienunterhalt nach Maßgabe der §§ 1360, 1360b. Von Bedeutung wird hierbei der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nach § 1360a IV sein (§ 1160a Rn 13 ff). Mit der Trennung kann der bedürftige, nicht wirksam Verheiratete für die Dauer von maximal dr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Widerruf.

Rn 26 Die unmittelbaren Rechtsfolgen des Widerrufs für den Maklervertrag sind dem § 355 I zu entnehmen. Danach sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Die Erklärung muss aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 48 EGBGB – Namenswahl.

Gesetzestext Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen wählen, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in ein Personenstandsregister eingetragen ist, wenn die Person bei der Eintragung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat hatte oder wenn sie diesem Mitgliedstaat angehört, ungea...mehr