Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erklärungen von besonderer Bedeutung.

Rn 47 Erklärungen von besonderer Bedeutung sind alle Erklärungen des Verwenders, die für den Vertragspartner mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind (Oldbg NJW 92, 1839 [OLG Oldenburg 27.03.1992 - 11 U 113/91]; Stoffels Rz 668). Das Verbot greift damit sehr weit. Rn 48 Einzelfälle (besondere Bedeutung +, nein –): Tagesauszüge der Banken (–BGH NJW 85, 2699); Rechnungsabsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abschluss.

Rn 44 Der Prozessvergleich muss gerichtlich protokolliert werden (BGHZ 16, 388, 390; Karlsr NJW 95, 1561, 1562). Für die Protokollierung gelten die Vorschriften der §§ 160 ff ZPO. Die Vergleichspartner müssen während der mündlichen Verhandlung anwesend oder durch einen Prozessvertreter vertreten sein. Besteht nach § 78 ZPO Anwaltszwang, müssen sich die Parteien durch einen A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsübergang

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bei einem Betriebsübergang an einen anderen Inhaber durch Rechtsgeschäft tritt der neue > Arbeitgeber arbeitsrechtlich grundsätzlich in die Rechtsstellung des weichenden ArbG ein (vgl § 613a BGB). Das Dienstverhältnis wird also durch die Betriebsübernahme nicht aufgelöst. Auch steuerlich hat der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 16 HKÜ

Zusammenfassung Art 16 HKÜ0 Ist den Gerichten oder Verwaltungsbehörden des Vertragsstaats, in den das Kind verbracht oder in dem es zurückgehalten wurde, das widerrechtliche Verbringen oder Zurückhalten des Kindes im Sinn des Artikels 3 mitgeteilt worden, so dürfen sie eine Sachentscheidung über das Sorgerecht erst treffen, wenn entschieden ist, dass das Kind aufgrund diese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollstreckbarerklärung.

Rn 37 Der Anwaltsvergleich ist in Urschrift oder notarieller Ausfertigung und unter Datumsangabe seines Zustandekommens beim zuständigen Amtsgericht niederzulegen (St/J/Kern § 796a Rz 8). Zuständig ist nach Wahl der niederlegenden Partei jedes Amtsgericht, bei dem eine der Vergleichsparteien bei Vertragsabschluss ihren allg Gerichtsstand hatte (MüKoZPO/Wolfsteiner § 796a Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Betreuer hat eine nach § 1872 von ihm zu erstellende Schlussrechnung oder Vermögensübersicht beim Betreuungsgericht einzureichen. Das Betreuungsgericht übersendet diese an den Berechtigten, soweit dieser bekannt ist oder rechtlich vertreten wird und kein Fall des § 1872 Absatz 3 vorliegt. (2) Das Betreuungsgericht hat die Schlussrechnung oder die Vermögensübersicht s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kündigungsfristen/Kündigungstag, § 575a III.

Rn 4 Für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist gilt wie in § 573d eine 3-monatige Kündigungsfrist. Die 3-monatige Verlängerung bei der erleichterten Kündigung von Einliegerwohnraum (§ 573a I 2) findet ausdrücklich keine Anwendung (§ 575a III 2). Möblierter Wohnraum iSd § 549 II Nr 1 kann spätestens zum 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fälligkeit.

Rn 43 Die Fälligkeit folgt aus § 271 BGB (s.a. Rn 45 ff). Abweichende Fälligkeitstermine und/oder eine Stundung können die WEigtümer nach § 28 III bestimmen. Der Anspruch auf Nachschuss verjährt gem §§ 195, 199 BGB am Ende des dritten Kalenderjahres nach seiner Entstehung (BGH NJW 12, 2797 [BGH 01.06.2012 - V ZR 171/11] Rz 18). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen der Fristbestimmung.

Rn 2 Nach 1 wird die Fristbestimmung kraft Gesetzes im Zeitpunkt der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens unwirksam, sofern die Frist noch läuft. Fristversäumnis führt zum endgültigen Verlust des Haftungsbeschränkungsrechts, und zwar auch dann, wenn die Eröffnung der Nachlassinsolvenz mangels Masse abgelehnt worden ist, wenngleich di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverwalter.

Rn 86 Bei Insolvenz des Vermieters ist der Mietvertrag auch der Insolvenzmasse ggü wirksam (§ 108 I InsO). Der Insolvenzverwalter hat die vollständige Vermieterleistung zu erbringen, zB Erhaltungsmaßnahmen unabhängig davon, ob der mangelhafte Zustand vor oder nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist (BGH NJW 03, 472), sofern die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung der I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Öffentliche Aufforderung.

Rn 2 Die öffentliche Aufforderung, die die Erbenermittlung ermöglicht (KG ZEV 97, 118) und dem nach § 1964 vorgesehenen Feststellungsbeschluss vorausgehen muss, darf erst nach Ablauf der Frist des § 1964 I erfolgen (Frohn Rpfleger 86, 37). Sind bis zum Feststellungsbeschluss keine Anmeldungen erfolgt, ist die Dreimonatsfrist des II nicht abzuwarten (KG OLGE 18, 322). Für den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff.

Rn 4 Abschlagszahlungen stellen keine abschließende Vergütung des Teilgewerks dar, sondern von einer Abnahme unabhängige Anzahlungen für das Gesamtwerk (BGH NJW 99, 2113). Sie sind ihrer Natur nach vorläufige Zahlungen auf der Grundlage vorläufiger Berechnung (BGH BauR 04, 1146). Daraus resultiert die Pflicht des Unternehmers, die Bauleistung nach deren Fertigstellung endgül...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verwertungsreife.

Rn 72 Verwertungsreife tritt erst mit Verzug (RGZ 142, 139, 141; BFH NVwZ 84, 468, 469; Soergel/Henssler Anh § 930 Rz 68; Ganter BankR-Hdb § 90 Rz 541; Bülow ZIP 99, 985, 987), nicht bereits mit Fälligkeit (so aber Staud/Wiegand Anh §§ 929 ff Rz 230, wohl auch BGH NJW-RR 95, 1369 [BGH 11.07.1995 - VI ZR 409/94]) der gesicherten Forderung ein. Notwendig ist idR außerdem eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung als Rechtsfolge der Änderung, III–V.

Rn 16 Beeinträchtigen die Änderungen des Unternehmers den Zugang zum digitalen Produkt oder dessen Nutzung durch den Verbraucher iSd II 1, steht dem Verbraucher nach III 1 ein Vertragsbeendigungsrecht zu. Die dort normierte Frist von 30 Tagen für die Ausübung des Rechts beginnt gem III 2 grds mit dem Zugang der Information nach II 1. Erfolgt die Änderung erst nach dem Zugang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschlagungsfrist.

Rn 4 Für den Fristbeginn bei Kenntnis (Rn 14) des gesetzlichen Vertreters ist dessen Aufenthalt (Inland/Ausland) oder ausschließlicher Wohnsitz (§ 7 I) maßgebend (Grüneberg/Weidlich § 1944 Rz 1). Der Sterbeort des Erblassers ist dabei unerheblich, selbst wenn er im Inland liegt Für die Verlängerung der Frist auf 6 Monate (III) soll ein Tagesausflug in das benachbarte Ausland...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolge.

Rn 29 Nach § 558b II 1 wird mit dem Zugang der Nachholung oder Nachbesserung des Mieterhöhungsverlangens grds eine vollständig neue Zustimmungsfrist in Gang gesetzt (BGH NJW 09, 1737 [BGH 01.04.2009 - VIII ZR 179/08]). Wenn der Vermieter bei abweichender Mitspiegelstruktur (§ 558a Rn 18) die Höhe der Betriebskosten erst im Prozess benennt, gilt die Sperrfrist (§ 558 Rn 5) im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Einsetzung eines Nacherben wird mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam, wenn nicht vorher der Fall der Nacherbfolge eingetreten ist. 2Sie bleibt auch nach dieser Zeit wirksam,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 4: Ersatzregel.

Rn 3c Treffen die Eltern binnen eines Monats nach der Geburt keine Namensbestimmung, erhält das Kind einen Doppelnamen mit Bindestrich aus den Namen beider Eltern in alphabetischer Reihenfolge; bei Doppelnamen eines Elternteils wird der alphabetisch voranstehende herangezogen (IV 1–3). Rn 3d Lehnt ein Elternteil durch Erklärung ggü dem Standesamt den so gebildeten Namen ab, ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bürgschaft.

Rn 6 Bei der Bürgschaft erhält der Vermieter zunächst nur die Verpflichtungserklärung des Bürgen. Die Bürgschaft sollte schriftlich (§ 766) und auch unbedingt, unbefristet, unwiderruflich und selbstschuldnerisch sein. Als tauglicher Bürge sind im Wege europarechtskonformer Auslegung auch für deutsche Mieter ausländische Bürgen mit Sitz in der EU zuzulassen (Hambg NJW 95, 285...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594c BGB – Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters.

Gesetzestext 1Ist der Pächter berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geworden, so kann er das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten, der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet, widerspricht. 2Eine abweichende Vereinba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 8 Im gerichtlichen Beschl wird die Einwilligung der klärungspflichtigen Personen ersetzt und deren Duldungspflicht festgestellt. Der Beschl muss die Art der Probe (Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) konkret bestimmen. Da der Einwilligung keine rechtlich erheblichen Einwände entgegengehalten werden können, hat der sich weigernde Elternteil durch grobes Verschulden Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Kündigungsschutzklage.

Rn 101 Gem § 4 S 1 KSchG muss der ArbN innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (zu mehreren Kündigungen: BAG NZA 15, 635 [BAG 18.12.2014 - 2 AZR 163/14]) Kündigungsschutzklage erheben, wenn er geltend machen will, dass die Kündigung des AG (nicht: Eigenkündigung des ArbN, BAG NZA 17, 1524 [BAG 21.09.2017 - 2 AZR 57/17]) unwirksam ist. Hat er die Fri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1226 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche.

Gesetzestext 1Die Ersatzansprüche des Verpfänders wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Pfandes sowie die Ansprüche des Pfandgläubigers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. 2Die Vorschrift des § 548 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift erfasst die Ansprü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnlicher Aufenthalt.

Rn 3 Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnl Aufenthalt haben (I lit a). Die Bestimmung des Statuts wirkt ex tunc (Dutta FamRZ 16, 1973, 1982; Heiderhoff IPRax 18, 1, 5). Der Begriff des gewöhnl Aufenthalts ist autonom auszulegen. Es kommt auf die persönliche, soziale u familiäre Eingliederung der Ehe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Aufbewahrungsfristen

Rz. 54 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des 6. auf die Lohnzahlung (nicht der letzten Eintragung im Lohnkonto) folgenden Kalenderjahres aufzubewahren (§ 41 Abs 1 Satz 9 EStG); der Tag der Lohnzahlung ist aufzuzeichnen (> Rz 20). Die vorgenannte Aufbewahrungsfrist gilt abweichend von § 93c Abs 1 Nr 4 AO auch für die dort genannten Aufzeichnungen u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sinn und Zweck.

Rn 39 Leistet der Mieter Vorauszahlungen (Rn 20 ff), so ist hierüber abzurechnen (§ 556 III 1; s.a. § 20 III 2 NMV 1970). Dies dient abstrakt der Abrechnungssicherheit, der Streitvermeidung und der Schaffung von Rechtsklarheit in überschaubarer Zeit (BGH NJW-RR 21, 15 [BGH 28.10.2020 - VIII ZR 230/19] Rz 42), und konkret dazu, die Betriebskosten des jeweiligen Abrechnungszei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufgebotsverfahren.

Rn 2 Die Aufforderung zur Anmeldung der Forderung erfolgt durch Veröffentlichung im BAnz und in der für die amtlichen Mitteilungen des Nachlassgerichts bestimmten Zeitung, II 1. Für die Durchführung der Veröffentlichung ist das Nachlassgericht nicht zuständig, weil es sich nicht um eine Angelegenheit nach § 342 FamFG, noch um eine nach § 433 FamFG handelt; der Miterbe muss d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücktrittsrecht.

Rn 12 Das SchRModG hat durch den neuen II diese Situation bereinigt: Auch der Vorleistungspflichtige soll den Schwebezustand auflösen können, indem er dem Gläubiger eine angemessene Frist für das Bewirken der Gegenleistung (Zug um Zug) oder für Sicherheitsleistung setzt. Nach erfolglosem Fristablauf soll der Vorleistungspflichtige zwar nicht seinerseits Leistung Zug um Zug v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2266 BGB – Gemeinschaftliches Nottestament.

Gesetzestext Ein gemeinschaftliches Testament kann nach den §§ 2249, 2250 auch dann errichtet werden, wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen nur bei einem der Ehegatten vorliegen. Rn 1 Ehegatten können auch dann ein gemeinschaftliches Nottestament gem § 2249 oder § 2250 errichten, wenn die dort bezeichneten Voraussetzungen nur bei einem Teil gegeben sind. Die Ehegatten m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sollzinsbindung nur für einen Teil der Darlehenslaufzeit (Abs 1 Nr 1).

Rn 6 Nr 1 Hs 1 findet Anwendung, wenn die Zinsbindung vor der Laufzeit des Darlehens endet, ohne dass eine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen wird. Für letztere ist ein einverständliches Zusammenwirken der Parteien erforderlich; die Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts nach § 315 I genügt nicht (›Vereinbarung‹; Stuttg ZIP 15, 2460, 2467; Staud/Mülbert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verlängerung befristeter Mietverträge, § 542 II Nr 2.

Rn 35 Eine solche Verlängerung kraft Vereinbarung (Frankf ZMR 18, 33 Rn 53) kann bereits im ursprünglichen Mietvertrag vorgesehen sein. Dies gilt insb für Optionsrecht (Hambg ZMR 22, 887) und sog Verlängerungsklauseln (vgl Wichert WE 06, 220). Macht die berechtigte Vertragspartei nicht fristgemäß von ihrem Optionsrecht Gebrauch, erlischt dieses und der Vertrag endet ohne Kün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verdachtskündigung (§ 620 Rn 72).

Rn 9 Wichtiger Grund kann auch der Verdacht einer schwerwiegenden Verfehlung, typischerweise einer Straftat, sein, wenn starke Verdachtsmomente bestehen, die auf objektiven, zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Tatsachen beruhen, und das für eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unerlässliche Vertrauen zerstört ist (BAG NZA 17, 1051). Einleitung eines staatsanwaltliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Künftige Forderungen.

Rn 13 Auch die Abtretung künftiger Forderungen ist zulässig. Die Rechtsgrundlage für den Anspruch braucht noch nicht zu bestehen (BGH NJW 65, 2197 [BGH 22.09.1965 - VIII ZR 265/63]), der Schuldner muss ebenfalls noch nicht feststehen (BAG NJW 67, 751 [BAG 14.12.1966 - 5 AZR 168/66]). Es genügt vielmehr, dass das Entstehen der Forderung im Zeitpunkt der Abtretung möglich ersc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 116 Der Verzugseintritt richtet sich nach § 286; erforderlich ist deshalb grds eine Mahnung (§ 286 I). Im Mietvertrag kann jedoch eine angemessene Frist vereinbart werden, innerhalb derer der Mieter ab Zugang der Rechnung zu zahlen hat. Eine solche Vereinbarung kann auch in Formularmietverträgen getroffen werden. Nach Fristablauf kommt der Mieter auch ohne Mahnung nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fehlschlagen.

Rn 12 Trotz Orientierung an § 11 Nr 10 lit b AGBG aF ist ›Fehlschlagen‹ gem der ratio legis enger zu interpretieren (HP/Faust Rz 34 f; MüKo/Westermann Rz 9; iE BTDrs 14/6040, 233f). Es liegt vor, wenn: (1) Mangel nach Ablauf angemessener Frist nicht beseitigt ist (MüKo/Westermann Rz 10) – Basistatbestand, zB 3 erfolglose Nachbesserungsversuche bei Whirlpool mit ungenügender ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückabwicklung des Vertrags, Wertersatz.

Rn 9 § 357 I–III betreffen die Modalitäten der Rückabwicklung bei Widerruf eines sonstigen Ratenlieferungsvertrags (zB Frist für die Rückgewährung, Zahlungsart bei Rückzahlung von Geldbeträgen). § 357 IV, VI beinhalten Leistungsverweigerungsrechte für den Verbraucher. Wertersatzvorschriften enthält § 357a I. Näher dazu § 357a Rn 4 ff. Der Verbraucher ist nach Art 246 III EGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Arten der Anlage.

Rn 2 Anzulegen ist unabhängig von seiner Herkunft das gesamte Barvermögen des Betreuten, dass nicht als Verfügungsgeld iSd § 1839 für die baldige Bestreitung von Ausgaben erforderlich ist, wie etwa für Miete und Lebensunterhalt. Unter Geld iSd § 1841 ist Bargeld, Schecks und Buchgeld, wie zB Forderungen aus einem Girokonto, zu verstehen (Staud/Veit § 1806 aF Rz 5). Unsichere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Annahme.

Rn 4 Sofern nicht §§ 151, 152 eingreifen, hat die Annahme ggü dem Erben bzw dem Vertreter des Antragenden (§ 131 I) zu erfolgen. Daher verlängert sich in den Fällen des § 147 II die Frist um die Zeit, die für die Ermittlung des Erben oder des Vertreters erforderlich ist. Hat der Annehmende bei Abgabe noch keine Kenntnis vom Tod des Antragenden, so ist seiner Erklärung durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt (Abrechnungszeitraum).

Rn 42 Nach § 556 III 1 ist ›jährlich‹ abzurechnen (Abrechnungszeitraum/Abrechnungsperiode); s für den preisgebundenen Wohnraum § 20 III 2 NMV 1970. Der Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten (BGH NZM 08, 520 Rz 10). § 556 III 1 schreibt nicht vor, welcher jährliche Zeitraum der Abrechnung zugrunde zu legen ist (BGH NZM 08, 520 Rz 10). In Betracht kommen etwa d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung des Zahlungsdienstleisters.

Rn 4 Die ordentliche Kündigung durch den Zahlungsdienstleister ist nur unter besonderen Voraussetzungen vorgesehen. Der Vertrag muss einerseits auf unbestimmte Zeit geschlossen sein und es muss ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart sein. Die ordentliche Kündigung eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Zahlungsdiensterahmenvertrags ist daher nicht möglich. Gleiches gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 2 S 3: Gesetzliche Vermutung.

Rn 9 S 2 enthält eine gesetzliche Vermutung, die den Amtsermittlungsgrundsatz einschränkt. Sie greift ein, wenn der andere Elternteil zum Antrag auf Mitsorge keine Stellungnahme abgibt oder das Vorbringen ohne Bedeutung im Hinblick auf das Kindeswohl ist. So etwa, wenn die Mutter vorträgt, sie wolle lieber auch in Zukunft allein entscheiden, sie habe auch schon früher schlec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschluss des Anspruchs (Abs 6).

Rn 35 Nach VI erlischt der Anspruch auf Überlassung der Wohnung nach III wie auch der nach Begründung eines Mietverhältnisses über die Ehewohnung dann, wenn der Anspruch nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache rechtshängig gemacht worden ist (BGH FamRZ 21, 834). Indem IV in der Vorschrift ausdrücklich nicht genannt i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Rechtsbehelfe.

Rn 51 Der Gläubiger kann aber nach Ablauf der dem Schuldner gesetzten Frist (vgl Rn 15 ff) auch zunächst von einem Rücktritt absehen und auf seinem Leistungsanspruch bestehen; hierin liegt kein Verzicht auf das Rücktrittsrecht (Rn 49 und MüKo/Ernst Rz 291). Neben den Leistungsanspruch treten dann Ansprüche auf Ersatz von Verzugs- und Begleitschäden sowie auf Verzugszinsen. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungsverweigerung, II Nr 1.

Rn 29 Dem Schuldner, der die vertragsgemäße Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, braucht keine Frist gesetzt zu werden, da er sie doch nicht einhalten würde. Das ist die Erfüllungsverweigerung (vgl §§ 281 II Alt 1, 286 II Nr 3) oder bei § 323 Vertragsaufsage. Sie ist vor dem SchRModG als (gesetzlich nicht geregelte) positive Vertragsverletzung aufgefasst worden, steh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 28 § 286 ist grds dispositiv. Spezifische Grenzen vertraglicher Abweichungen von diesen Regeln hat der deutsche Gesetzgeber den Parteien nunmehr in § 286 V iVm § 271a I–V gesetzt (zur bisherigen Rechtslage einschl der Frage richtlinienkonformer Auslegung s 9. Aufl sowie 7. Aufl); die Vorschriften begrenzen – zusammen mit § 308 Nr 1a, 1b in Umsetzung von Art 7 Zahlungsverz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer mit Zustimmung des Gläubigers.

Rn 3 Gem § 415 kann die Schuldübernahme auch zwischen Schuldner u Übernehmer vereinbart werden. Ihre Wirksamkeit hängt dann von der Genehmigung des Gläubigers ab. Nach der herrschenden Verfügungstheorie liegt in dem Vertrag neben einer Verpflichtungserklärung des Übernehmers zugleich eine Verfügung von Nichtberechtigten iSd § 185. Rn 4 Die Genehmigung setzt nach § 415 I 2 die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Neufassung durch das ATADUmsG

Rz. 240 [Autor/Stand] Neufassung des § 6 durch das ATADUmsG. Durch das ATADUmsG[2] wurde das AStG vom 8.9.1972[3], das zuletzt durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (hierzu und den weiter bevorstehenden Änderungen s. Rz. 14 f.) angepasst worden ist, umfangreich geändert (Änderungsgesetz). Art. 5 Nr. 4 des ATADUmsG führte zu einer vollständigen Neufassung des § 6. Hierdurch wurde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse § 1987 BGB 4 Factoring § 134 BGB 55; § 398 BGB 24 Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 Facultas alternativa § 257 BGB 5 Fahren automatisiertes § 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung § 823 BGB 159 Fahrlässigkeit § 275 BGB 26; § 276 BGB 9, 13; § 287 BGB 1 erforderliche Sorgfalt § 276 BGB 9 grobe ~ § 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe § 276 BGB 13 höhere Fähigkeiten § 27...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Mauritius (Hauptstadt: Port Louis; Amtssprachen: Englisch und Französisch) ist ein zu Afrika gehörender Inselstaat im Indischen Ozean östlich von > Madagaskar. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 07.10.2011 nebst Protokoll (BGBl 2012 II, 1050 = BStBl 2013 I, 388), das am 07.12.2012 in Kraft getreten ist...mehr