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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 357d BG ... / II. Rückabwicklung des Vertrags, Wertersatz.

Prof. Dr. Michael Stürner
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Rn 9

§ 357 I–III betreffen die Modalitäten der Rückabwicklung bei Widerruf eines sonstigen Ratenlieferungsvertrags (zB Frist für die Rückgewährung, Zahlungsart bei Rückzahlung von Geldbeträgen). § 357 IV, VI beinhalten Leistungsverweigerungsrechte für den Verbraucher. Wertersatzvorschriften enthält § 357a I. Näher dazu § 357a Rn 4 ff. Der Verbraucher ist nach Art 246 III EGBGB zu unterrichten.

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