Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 9.2 Betriebsvorrichtung

Aus dem Begriff "Gebäude" sondert die Rechtsprechung für Zwecke der Einkommensteuer diejenigen Gebäudebestandteile aus, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude selbst stehen, sondern einem davon getrennten anderen Zweck dienen. Dies gilt insbesondere für Betriebsvorrichtungen. Im Rahmen eines Betriebsvermögens ist insbesondere weg...mehr

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Grundsteuerreform: Sind Rechtsmittel gegen Grundsteuerwertbescheid empfehlenswert? Inklusive Formulierungshilfe für einen Einspruch

Überblick Im Internet und in der Presse kursieren Empfehlungen, "sich abzusichern und Einspruch einzulegen, sobald der Grundsteuerwertbescheid ergangen ist". Im Nachfolgenden werden daher die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Festsetzung der Grundsteuer dargestellt und es wird der Frage nachgegangen, ob ein Einspruch wirklich ratsam ist. Ausschlaggebend für die Neufestset...mehr

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Kollision von Strafverfahre... / 2. Berücksichtigung des Besteuerungsverfahrens bei der Einziehungsentscheidung (§§ 73, 73e StGB)

Erlöschen des Steueranspruchs: Eine Bindungswirkung des Strafgerichts an das Besteuerungsverfahren besteht jedoch dann, wenn im Besteuerungsverfahren festgestellt wird, dass der Steueranspruch auf andere Weise als durch Verjährung erloschen ist. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 73e Abs. 1 S. 1 StGB, wonach die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c StGB ausgeschlossen ist, sowe...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.1 Wie Unternehmer die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich berücksichtigen können

Was bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung gilt Die Vorfälligkeitsentschädigung, die im Rahmen der vorzeitigen Kreditablösung bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe angefallen ist, gehört zu den Veräußerungskosten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG.[1] [2] Folgen für das Disagio – bei Auflösung Betriebsausgabe Wird die Schuld vorzeitig getilgt, ist der noch nicht aufgelöste T...mehr

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Kollision von Strafverfahre... / 1. Verfassungsmäßigkeit von 316j EGStGB

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist u.E. – entgegen den Ausführungen von BGH und BVerfG – die Übergangsregelung des Art. 316j EGStGB problematisch. Einziehung nach steuerrechtlicher Verjährung: Die Vorschrift eröffnet – entgegen § 2 Abs. 5 StGB – auch dann einen Anwendungsbereich für § 73e Abs. 1 S. 2 StGB, wenn gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO in großem Ausmaß Steuern verkür...mehr

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Verbindliche Auskunft / 8.2 Höhe der Gebühr

Die Gebühr wird grundsätzlich nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat, dem Gegenstandswert, [1] und in entsprechender Anwendung des § 34 GKG mit einem Gebührensatz von 1,0 berechnet.[2] Der Gegenstandswert richtet sich nach dem gestellten Antrag und den sich daraus ergebenden steuerlichen Auswirkungen. Der Gegenstandswert ist in analoger Anwendu...mehr

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Verbindliche Auskunft / 2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Begrifflich ist die verbindliche Auskunft von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung[1] und der tatsächlichen Verständigung zu unterscheiden. Eine verbindliche Zusage nach § 204 AO setzt voraus, dass eine Außenprüfung stattgefunden hat. Der Steuerpflichtige kann dann beantragen, dass die Finanzverwaltung ihm verbindlich zusagt, wie ein für die Vergangenheit geprüfte...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.3 Vereinigung von Krankenkassen (Abs. 3)

Rz. 12 Bei Vereinigung von Krankenkassen (§ 155) vom 1.1.2022 bis 30.6.2022 wird der Zuführungsbetrag für die neue Krankenkasse (§ 155 Abs. 6 Satz 2) auf Basis der maßgeblichen Statistik KJ 1 2021 der an der Vereinigung beteiligten Krankenkassen berechnet (Satz 1). Der Freibetrag von 4 Mio. EUR wird dabei nur für die neue Krankenkasse berücksichtigt. Bei Fusionen ab dem 1.7....mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Minderjährigkeit ist sowohl für die Inobhutnahme nach § 42 als auch für die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a die Grundvoraussetzung. Die in Obhut zu nehmende Person muss ein Kind oder ein Jugendlicher sein. Zur Feststellung dieser Grundvoraussetzung bedarf es eigentlich keiner gesonderten gesetzlichen Vorschrift. Wie die große Anzahl verwaltungsgerichtlicher Ents...mehr

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Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt das Verfahren durch (Satz 1). Es berechnet den zuzuführenden Betrag (Abs. 1 Satz 1, 2) für jede Krankenkasse. Die Forderung wird durch einen Bescheid gegenüber der Krankenkasse erhoben. Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), gegen den Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Rz. 9 Die Forderung des Gesundh...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.5 Beendigung der Inobhutnahme

Rz. 48 Die Vorläufigkeit der Inobhutnahme zeigt sich darin, dass sie zumeist nur einen oder zwei Tage andauert. Sie endet vielfach mit der Übergabe des Kindes oder des Jugendlichen an den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten (Abs. 4 Nr. 1). Lediglich dann, wenn sich die familiengerichtliche Entscheidung in Fällen der vom Jugendamt angenommenen akuten Gefährdung des Kin...mehr

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Dienstvereinbarungen / 2.2 Zulässiger Inhalt nach dem Personalvertretungsrecht von Ländern ohne Erlaubnisvorbehalt

Zahlreiche Bundesländer haben in ihren Personalvertretungsgesetzen Regelungen zu Dienstvereinbarungen ohne abschließenden Erlaubnisvorbehalt. Diese Länder haben dem Modell einer beschränkten Regelungsautonomie – wie z. B. im Bundesrecht – eine Absage erteilt. Vielmehr enthalten diese Personalvertretungsgesetze Generalklauseln, welche Dienststelle und Personalrat zum Abschlus...mehr

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Dienstvereinbarungen / 5 Beendigung

Dienstvereinbarungen sind ihrem Wesen nach darauf ausgelegt, zeitlich unbeschränkt zu gelten. Gleichwohl können sie auch auf bestimmte Zeit abgeschlossen, mithin befristet werden. Die für eine befristete Zeit getroffene Dienstvereinbarung endet mit Zeitablauf. Ist eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden, kann jeder der Partner von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch mac...mehr

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Betriebsprüfung / 4 Prüfungsanordnung

Im Gegensatz zum Steuerfahnder steht der Betriebsprüfer nicht unangemeldet vor der Tür. Vielmehr wird sein Kommen durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Sie muss dem Steuerpflichtigen mindestens 2 Wochen – bei Großbetrieben 4 Wochen – vor Beginn der beabsichtigten Prüfung zugehen[1]; für eine auf eine laufende Betriebsprüfung folgende Anschlussprüfung müssen die genannten...mehr

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Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

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Betriebsprüfung / 2 Wann ist mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

Die Wahrscheinlichkeit, einer Betriebsprüfung unterworfen zu werden, hängt im Regelfall von der Betriebsgröße ab und ist für kleine Betriebe relativ gering. Anders als für frühere jahre veröffentlicht die Finanzverwatung jedoch keine Zahlen mehr dazu, in welchem durchschnittlichen Zeitabstand ein Unternehmen mit einer Prüfung rechnen muss. Im Jahr 2021 wurden 1,8 % aller inf...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Voraussetzungen

Rz. 6 Voraussetzung für den Erlass einer auf § 8 Abs. 1 gestützten Rechtsverordnung ist, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in dem betreffenden Beschäftigungsbereich oder mit entsprechenden Arbeiten mit besonderen Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden ist. Dabei ist es für das Merkmal der besonderen Gesundheitsgefahr nicht erforderlich, dass eine konkr...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Ermächtigung zum Erlass von Arbeitszeitbeschränkungen durch Rechtsverordnung fand sich bereits in § 9 Abs. 2 AZO. Die Regelung wurde übernommen und auf Ruhepausen und Ruhezeiten erweitert. Durch Art. 21 Nr. 4 bis 8 ArbZRG wurden die bisher aufgrund der Vorgängerregelung des § 9 Abs. 2 AZO erlassenen Arbeitszeitvorschriften für einzelne Arbeiten und bestimmte Arbeitn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.3 Ein oder mehrere Besteuerungszeiträume

Rz. 14 Zum zeitlichen Umfang der Außenprüfung bestimmt § 194 Abs. 1 S. 2 AO lediglich, dass die Prüfung einen oder mehrere Besteuerungszeiträume erfassen kann. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Finanzverwaltung den zeitlichen Rahmen der Außenprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Grenze bildet allerdings der Ablauf der Festsetzungsfrist. Es ist unzulässig, einen Zeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.3.3 Rechtsschutz gegen Kontrollmitteilungen

Rz. 56 Die Fertigung von Kontrollmitteilungen stellt mangels Regelungscharakter keinen Verwaltungsakt, sondern ein schlicht hoheitliches Handeln dar, sodass Rechtsschutz dagegen durch eine allgemeine Leistungsklage gemäß § 40 Abs. 1, 1. Alt. FGO in Betracht kommt.[1] Eine solche vorbeugende Unterlassungsklage – die kein Vorverfahren voraussetzt – ist jedoch nur dann zulässig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Beauftragung einer anderen Finanzbehörde (Satz 2)

Rz. 9 Nach § 195 S. 2 AO kann die an sich zuständige Finanzbehörde eine andere Finanzbehörde mit der Außenprüfung beauftragen. Die Erteilung eines Prüfungsauftrags ist nicht mit einer Zuständigkeitsverlagerung auf die beauftragte Finanzbehörde verbunden, sondern bedeutet lediglich, dass die an sich zuständige Finanzbehörde ihre Zuständigkeit für eine bestimmte Prüfung nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Prüfung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerschuldners bei Steuerabzugsverpflichtung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 32 § 194 Abs. 1 S. 4 AO erweitert den persönlichen Umfang der Außenprüfung auf Personen, für deren Rechnung der geprüfte Stpfl. Steuern zu entrichten oder Steuern einzubehalten und abzuführen hatte. Eine solche Verpflichtung sieht das Gesetz insbesondere für die LSt[1], die KapESt[2], die Bauabzugsteuer[3], die auf Einkünfte i. S. des § 50a Abs. 1 EStG entfallende ESt be...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Bergbau (§ 8 Satz 2)

Rz. 9 Nicht erfasst werden von der Verordnungsermächtigung des § 8 Beschäftigungsbereiche und Arbeiten in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen. Für diese Bereiche können vergleichbare Regelungen (sog. Bergverordnungen) nach § 66 i. V. m. § 68 Bundesberggesetz durch Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen werden. Erlassen wurde di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Entscheidungsbefugnis

Rz. 16 Die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens ergeht entweder von Amts wegen oder auf Antrag, d. h. einer Anregung, des Beschuldigten.[1] Zuständig für die Entscheidung ist nach § 396 Abs. 2 AO im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft bzw. die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [2], wenn diese das Strafverfahren selbstständig durchführt; nach Erhebung der öffentl...mehr

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Europäischer Betriebsrat: E... / Zusammenfassung

Überblick Verglichen mit dem deutschen Betriebsverfassungsrecht steht die europäische Betriebsverfassung noch am Anfang der Entwicklung. Obwohl die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen bereits seit über 25 Jahren Gegenstand unionsrechtlicher Diskussionen ist, ist es bisher nur punktuell zum Erlass von Rechtsakten gekommen, die Mitwirkungsvorschriften e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Besonderheiten bei Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit

Rz. 29 Die Regelungen des § 70 FGO zur Verweisung bei sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gelten darüber hinaus auch für die Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit, d. h. zwischen den FG und dem BFH.[1] So hat z. B. der BFH einen bei ihm gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das FG zu verweisen, weil für den Erlas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr

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Amtsniederlegung (WEMoG) / 7 Gerichtliche Verwalterbestellung

Auch wenn das Wohnungseigentumsgesetz den klassischen Notverwalter nicht mehr regelt, folgt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Verwalterbestellung aus der Bestimmung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Nach dieser Vorschrift hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung und somit auf Bestellung eines Verwalters. Die gerichtliche V...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Sachliche und funktionelle Zuständigkeit der FG

Rz. 3 Nach dem Wortlaut der Vorschrift wird eine umfassende (erstinstanzliche) sachliche Zuständigkeit der FG für alle Rechtsstreitigkeiten des Finanzrechtswegs nach § 33 FGO begründet, unabhängig vom Streitwert, vom Streitgegenstand und davon, ob auf Seiten der Finanzverwaltung eine Landesfinanzbehörde oder eine Bundesfinanzbehörde beteiligt ist. Die Zuständigkeit des FG be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 4 Annexzuständigkeiten und weitere gesetzliche Zuständigkeiten

Rz. 8 Im Rahmen seiner funktionellen Zuständigkeit hat der BFH auch über entscheidungserhebliche Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten zu entscheiden[1] und kann Vorlagen an das BVerfG im Wege einer konkreten Normenkontrolle [2] sowie Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH i. Z. m. der Auslegung primären oder sekundären Unionsrechts[3] richten. Rz. 9 Soweit der BFH in der Haupt...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.3 Voraussetzung: Notwendigkeit der Anhörung und der anschließenden Ermessensausübung

Rz. 20 Bevor eine Krankenkasse den Versicherten zur Antragstellung nach § 51 auffordert, ist der betroffene Versicherte anzuhören (§ 24 SGB X). Diese Anhörung ist stets notwendig, wenn die bereits vorhandene Rechtsstellung des Versicherten durch eine Verwaltungsentscheidung verschlechtert wird – also, wenn Sozialleistungen entzogen werden können (z. B. Wegfall des Krankengel...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.4 Weitere Anhörungen

Rz. 20 Neben den bereits beschriebenen sind folgende weitere Anhörungen vor Erlass einer Rechtsverordnung nach Satz 2 zu beachten: Grundsätzlich ist die Rechtsverordnung nach Satz 2 erst nach Anhörung des Spitzenverbandes und der Krankenkassen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung zu erlassen (Abs. 3 Satz 8). Enthält die Rechtsverordnung nach Satz 2 Regelungen für Persone...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 16 Stundungsregelung nach § 28 ErbStG

Nach der Stundungsregelung des § 28 ErbStG wird dem Erwerber von Betriebsvermögen die auf den Erwerb entfallende Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer für 10 Jahre gestundet. Voraussetzung ist aber, dass der Erwerber dies beantragt und dass dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist (R E 28 Abs. 1 ErbStR 2011). Diese Vorschrift gilt sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie a...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.1 Schutzimpfungen (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1a und 2)

Rz. 16 Die Änderung in Abs. 3 Satz 2 Nr. 1a ermächtigt das BMG nunmehr, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Versicherte einen Anspruch auf bestimmte Schutzimpfungen oder auf bestimmte andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe haben. Hinsichtlich der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gilt dies insbesondere dann, wenn sie...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.1 Allgemeines

Bedingung für die 85 %ige bzw. 100 %ige Verschonung ist, dass der Erwerber das Unternehmen weiter fortführt. Nach der Gesetzesbegründung ist ein geeigneter Indikator für die Unternehmensfortführung und insbesondere die Erhaltung der Arbeitsplätze in einem erworbenen Unternehmen die jeweilige Lohnsumme. Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz[1] ist für die Regelverschonung (8...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.6 Entbehrlichkeit von Haftungsbescheid und Leistungsgebot (§ 42d Abs. 4)

Rz. 94 Eine Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers geschieht i. d. R. durch einen Haftungsbescheid nach § 191 AO. Ausnahmsweise sind ein Haftungsbescheid und ein Leistungsgebot entbehrlich, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende LSt angemeldet (§ 42d Abs. 4 Nr. 1 EStG) oder wenn er nach einer LSt-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkannt hat (§ 4...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1.3 Vorläufige Entscheidung

Rz. 18 In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 hat der Träger der Grundsicherung kein Ermessen zwischen der vorläufigen und der abschließenden Entscheidung (Merten, in: BeckOK, SGB II, § 41a Rz. 9; Fachliche Weisungen der BA, Stand: 3/2018). Vielmehr ist eine vorläufige Entscheidung in diesen Fällen zwingend (Merten, a. a. O.; BR-Drs. 66/16 S. 56; Kemper, in: Eicher/Luik/Harich, SGB...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 3.7 Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats

Knüpft der Arbeitgeber eine Einstellung an das positive Ergebnis einer Einstellungsuntersuchung, stellt dies eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 BetrVG dar. Auswahlrichtlinien bedürfen gemäß § 95 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates. Die arbeitgeberseitige Anordnung einer Einstellungsuntersuchung unterliegt daher der Mitbestimmung (siehe auch LAG Baden-Württem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.3 Schutzmasken (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1c)

Rz. 19 Durch den Beschluss des 14. Ausschusses ist die ursprüngliche Regelung insofern erweitert worden, als nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1c das BMG durch Rechtsverordnung auch einen Anspruch auf Schutzmasken regeln kann. Dadurch soll erreicht werden, das Ansteckungsrisiko für Personen zu vermindern, für die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsve...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 84 Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ergibt sich aus seiner Überschrift, dem Adressaten und dem Tenor. Das sind hier die Bezeichnung als LSt-Haftungsbescheid, der Arbeitgeber als Haftungsschuldner, die zu entrichtende LSt-Haftungsschuld und der betreffende Zeitraum. Die erfassten Sachverhalte pflegt die Finanzverwaltung in eine Anlage zum Haftungsbescheid aufzune...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.3 Rücknahme eines Verwaltungsakts (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Mit der Neuregelung in Abs. 3 wird die Rücknahme rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte eingeschränkt, da ansonsten solche Verwaltungsakte nach § 44 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.6 Bescheinigung der zuständigen Stelle (Abs. 3)

Rz. 9 Zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 10g EStG gehört die Bescheinigung der zuständigen Stelle i. S. d. Abs. 3.[1] § 10g Abs. 3 EStG stimmt weitgehend mit § 7i Abs. 2 EStG überein. In der Bescheinigung, der wie bei § 7h EStG und § 7i EStG Grundlagenwirkung zukommt (§ 171 Abs. 10 AO), soweit der Bescheinigungsumfang ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.5 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung

Unterschreitet die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die Mindestlohnsumme, vermindert sich der zu gewährende Verschonungsabschlag mit Wirkung für die Vergangenheit in demselben prozentualen Umfang, wie die Mindestlohnsumme unterschritten wird. Es kommt somit zu einer Nachversteuerung, der Steuerbescheid wird gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert (R E 13a.4 Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816 S. 11, 12 und Begründung S. 34 bis 36 ...mehr