Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Nichtberücksichtigung von BA wegen fehlender Empfängerbenennung?

Das FA kann einen Steuerbescheid ändern, wenn eine zu einer höheren Steuer führende Tatsache beim Erlass des geänderten Steuerbescheids bereits vorhanden, aber dem FA noch unbekannt war. Die Änderung eines KSt-Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zum Nachteil des Steuerpflichtigen kann nicht darauf gestützt werden, dass dieser ein Benennungsverlangen nach § 160 AO nicht oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Feststellung des Fehlens der MOSS-Voraussetzungen

Rz. 59 Nach § 18h Abs. 2 UStG stellt das BZSt durch (negativen) Verwaltungsakt fest, wenn der Unternehmer die Voraussetzungen für die Teilnahme am MOSS-Verfahren nicht erfüllt. Nach dem Wortlaut und der Stellung im Gesetz betrifft Abs. 2 zunächst die Befugnis des BZSt im Anzeigeverfahren (Rz. 27ff.), zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme des Unternehmers am MOS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Anzeigefrist und Verfahrensbeginn

Rz. 31 Die Anzeige ist nach § 18h Abs. 1 S. 3 UStG vor Beginn des Besteuerungszeitraums abzugeben, für den erstmals die Teilnahme am MOSS-Besteuerungsverfahren erfolgen soll. Sie wird mit Zugang beim BZSt wirksam. Nach § 57d Abs. 1 MwStVO ist das MOSS-Verfahren dann ab dem ersten Tag des auf die wirksame Anzeige folgenden Kalendervierteljahres durchzuführen. Wegen der sich d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Ausschluss bei Pflichtverletzungen

Rz. 62 Kommt der Unternehmer seinen Erklärungspflichten nach § 18h Abs. 3 UStG (Rz. 43ff.) oder den Aufzeichnungspflichten nach Art. 369k MwStSystRL (Rz. 55) wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig nach, schließt ihn das BZSt vom MOSS-Verfahren durch Verwaltungsakt aus (§ 18h Abs. 4 UStG). Die Regelung beruht auf Art. 369e Buchst. d MwStSystRL, die in Art. 58b MwStVO näher k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Erinnerung, Zusammenarbeit mit dem Verbrauchsmitgliedstaat

Rz. 64 Die dem BZSt im MOSS-Verfahren zustehenden Aufgaben und Befugnisse, die über den Erlass der Bescheide nach § 18h Abs. 2 und Abs. 4 UStG hinausgehen, ergeben sich aus § 18h UStG nicht. Das Unionsrecht enthält dazu allerdings nähere Bestimmungen. Dem Identifizierungsmitgliedstaat (und damit für Deutschland dem BZSt) obliegt nach Art. 60a Abs. 1 S. 1 MwStVO die Aufgabe, ...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / II. Einstweilige Anordnung im Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 1 ZPO

1. Verfahrensrechtliches Gem. § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen, das Vollstreckungsgericht. Dieses ist gem. § 766 Abs. 1 S. 2 ZPO befugt, die in § 732 Abs. 2 ZPO bezeichneten Anordnungen zu erlassen, insbesondere eine einstweilige Anordnung dahin zu treffen, dass die Zwangsvol...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / II. Ablehnung der Vergütungsfestsetzung

1. Bestreiten des Auftrags Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung der Vergütung abzulehnen, soweit der Antragsgegner (das war hier der Kläger) Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Das LAG Köln hat darauf hingewiesen, dass hierzu auch das Bestreiten eines Auftrags sowie des Inhalts oder des Umfangs des Auftrags gehöre. Werde ei...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Wuppertal lässt mehr Fragen offen als sie beantwortet. 1. Formelle Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung Die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung erfordert gem. § 103 ZPO das Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels. Folglich hätte im Erinnerungsverfahren nach § 11 Abs. 2 RPflG eine Kostengrundentscheidung zugunsten der Gläubi...mehr

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zfs 07/2021, Verlust der Fa... / 1 Aus den Gründen:

"…" [2] Der ASt. begehrt mit seinen Antrag die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die mit Bescheid der AG v. 4.8.2020 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügte Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, M, S und L. Nach Erlass des Widerspruchsbescheids v. 23.11.2020 richtet sich sein Antrag bei sachdienlicher Auslegung auf Wi...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / 1. Rechtskräftige Kostengrundentscheidung

Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch eines Beteiligten ist eine Kostenentscheidung, in der die notwendigen Auslagen eines Beteiligten einem anderen Beteiligten auferlegt worden sind. Diese Kostengrundentscheidung muss rechtskräftig sein (vgl. auch § 449 StPO). Die Entscheidung darüber, welche Kosten zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören und in welcher ...mehr

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Vor §§ 7–14 / aa) Hintergrund und Regelungsinhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] ATAD als Teil des Anti-Tax-Avoidance-Pakets der EU. Die EU hat sehr schnell auf das BEPS-Projekt der G20-Staaten/OECD reagiert, mit dem Ziel, selbst Maßnahmen gegen "Base Erosion and Profit Shifting" zu entwickeln.[2] So wurde bereits am 8.7.2017 die Mutter-Tochter-Richtlinie[3] angepasst und ein Korrespondenzprinzip für grenzüberschreitende Gewinnaussch...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin hatte für den Kläger vor dem ArbG Aachen eine Klage über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht. Während dieses Rechtsstreits hat die Anwältin für den Kläger einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Fortzahlung der vollen monatlichen Bruttovergütung für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist...mehr

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AGS 07/2021, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Der Vater des betroffenen Kindes hatte die Einleitung eines Kindesschutzverfahrens durch das FamG angeregt, da das körperliche, seelische und geistige Wohl seines Sohnes aufgrund des Tragens eines Mund- und Nasenschutzes und anderer behördlicher Corona-Maßnahmen gefährdet sei. Dabei hat er ein aus dem Internet gezogenes Muster verwandt, das der Beschwerdeführer, ein ehemalig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / a) Oasenbericht, Oasenerlass

Rz. 2 [Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. E...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / VI. Folgeprobleme: Erwerbsperspektive im Fall des Abschmelzmodells und der Verschonungsbedarfsprüfung

Der Gesetzgeber wählt nicht nur bei der 26-Mio.-Euro-Erwerbsgrenze die Erwerberperspektive, sondern auch bei den im Fall derer Überschreitung geltenden Verschonungsmöglichkeiten im Wege des Abschmelzmodells (§ 13c ErbStG) und im Wege der Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG). Wie dargelegt, führt jedoch die Bedürftigkeit des Steuerpflichtigen nicht automatisch zur Gefähr...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG ist zuzustimmen. Allerdings ist zu bemängeln, dass das LAG Köln mehrfach von "Kostenfestsetzung" und "Kostenfestsetzungsverfahren" spricht. Um eine Verwechslung mit dem die Kostenerstattung zwischen den Parteien des Rechtsstreits betreffenden Kostenfestsetzungsverfahren zu vermeiden, sollte vielmehr der Begriff der Vergütungsfestsetzung benutzt werde...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffind... / 1 Tatbestand

I. Die am 18.2.2018 verstorbene Erblasserin war mit dem am 16.11.2007 vorverstorbenen H. verheiratet. Aus der Ehe gingen keine Kinder hervor. Bei den Beteiligten zu 3) und 4) handelt es sich um die Nichte und den Neffen des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin. Die Beteiligte zu 1) war als Haushaltshilfe bei der Erblasserin beschäftigt, ihr Ehemann, der Beteiligte zu 2), ...mehr

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Spenden/Sponsoring / 9 Haftung

Rz. 160 Die Vertrauensschutzregelung ist mit einem Haftungstatbestand versehen worden. Danach haftet, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendungen nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden. Die Haftung umfasst die entgangene Steuer, die mit 30 % des zugewend...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1 Anwendung des UmwStG auf praxisrelevante künftige Outbound-Umwandlungen nach UK

Für Umwandlungen, die unter das UmwStG fallen, kann der umwandelnde Rechtsträger bei Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen eine sofortige steuerwirksame Aufdeckung stiller Reserven vermeiden und der übernehmende Rechtsträger regelmäßig in diesen Fällen die steuerlichen Buchwerte der übergehenden Wirtschaftsgüter fortführen. Soweit der persönliche Anwendungsbere...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.6 Grenzüberschreitender "Hinein-Formwechsel"

Zur Vermeidung der möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen aus einer möglichen Nichtanerkennung britischer Limiteds mit Geschäftsleitung in Deutschland nach dem Brexit bzw. nach Ablauf eines etwaigen Übergangszeitraums (vgl. dazu oben Teil B, Gesellschaftsrecht), kann daran gedacht werden, eine derartige Limited identitätswahrend in eine inländische GmbH formzuwechseln, i...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.2 Rechtslage gemäß Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019

Im Folgenden werden die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen nach dem ursprünglich von der britischen Premierministerin Theresa May vor ihrem Rücktritt mit der EU ausgehandelten und später von ihrem Nachfolger Boris Johnson im Hinblick auf das sog. Protokoll zu Irland/Nordirland neu verhandelten, in Teil A Abschnitt 3.6 schon erwähnte Austrittsabkommen aufgezeigt (Letzteres...mehr

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Spenden/Sponsoring / 2.2 Zuwendungen

Rz. 19 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendung ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts

Rz. 31 Über die Herabsetzung des unpfändbaren Betrages entscheidet auf zwingenden Antrag des Gläubigers das Vollstreckungsgericht (Rpfleger, § 20 Nr. 17 RPflG). Der Antrag kann zugleich mit dem Pfändungsgesuch eingereicht werden. Der Schuldner ist in diesem Fall nicht anzuhören (§ 834 ZPO; OLG Koblenz, MDR 1975, 939; LG Bochum, Rpfleger 1997, 395; a. A. OLG Hamm, NJW 1973, 1...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien

Rz. 112 Abziehbar sind Zuwendungen an politische Parteien, wenn die Partei bei Zufluss der Zuwendung als politische Partei i. S. d. § 2 ParteiG[1] anzusehen ist.[2] Danach ist eine Partei gegeben bei Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 2

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. 4. Vorangehendes Antragsverfahren (§ 23 StBVV) In § 23 StBVV ist überwiegend von Anträgen und von der Berichtigung einer Erklärung die Rede. Die Ablehnung eines...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.4 Grenzüberschreitender Formwechsel/Sitzverlegung

Mit Ausnahme der Regelungen zur SE sehen weder das britische noch das deutsche Gesellschaftsrecht die Möglichkeit vor, dass eine in einem der beiden Länder gegründete Gesellschaft ihren Satzungssitz identitätswahrend in das andere Land verlegt, um dort die Rechtsform des Aufnahmelandes anzunehmen. Solche Vorgänge werden als grenzüberschreitender Formwechsel, grenzüberschreit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Verfahren/Entscheidung

Rz. 24 Ein Abänderungsantrag leitet gegenüber dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kein neues Vollstreckungsverfahren ein, sondern ist Teil des bereits anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahrens. Deshalb bleibt das Amtsgericht, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat, für alle Einzelmaßnahmen des gleichen Verfahrens zuständig, auch wenn der Schuldner zwi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 27 Abs. 2 erweitert den Zugriff des Gläubigers auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, wenn er wg. eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt. Der Gesetzgeber will dem Gläubiger eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eine Vorzugsstellung bei der Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldne...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich nach Absatz 1

Rz. 3 Die Norm greift in allen Verfahren nach §§ 850ff. ZPO ein (BGH, NJW-RR 2004, 506 = Rpfleger 2004, 297 = BGHReport 2004, 627 = MDR 2004, 711 = InVo 2004, 373 = FPR 2004, 404 = FamRB 2004, 253; BGH FamRZ 2004, 621 m. Anm. Schürmann; Musielak/Voit/Becker, § 850f Rn. 1). Sie gilt auch bei der Pfändung durch bevorzugte Unterhaltsgläubiger (BGH, NJW 2004, 506 = Rpfleger 2004...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2.2 Verrechnungspreise

Als wesentliche Änderung im Bereich der Verrechnungspreise dürfte sich auswirken, dass Verständigungsverfahren auf Basis des Übereinkommens vom 23.07.1990, Nr. 90/436/EWG (ABl. EU 1990 Nr. L 225/10) über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen – sog. EU-Schiedskonvention – im Verhältnis zum VK künftig nicht meh...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 2.2 Steuervergünstigungen bei Umstrukturierungen im Konzern, § 6a GrEStG

Die Steuerbefreiung des § 6a GrEStG wurde durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BGBl I 2009, 3950) mit Wirkung ab dem 01.01.2010 in das Gesetz eingefügt und befreit unter restriktiven Voraussetzungen bestimmte konzerninterne Erwerbsvorgänge von der Grunderwerbsteuer. Voraussetzung für diese Steuervergünstigung ist, dass an dem Erwerbsvorgang ein herrschendes Unternehmen ...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.3.1.2 Mehrere Gesellschafter der Limited

Besitzt die Limited mehrere Gesellschafter und führt der Brexit insoweit dazu, dass an der grundbesitzenden Personengesellschaft insoweit nunmehr unmittelbar eine OHG oder GbR beteiligt ist, könnte dies zu einem Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG führen. Nach der hier vertretenen Auffassung kommt es aufgrund des Brexits zu einer "quasi-formwechselnden" Umwandl...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.1 §§ 5 und 6 GrEStG

Die §§ 5 und 6 GrEStG stellen den Übergang von inländischen Grundstücken auf eine Gesamthand (§ 5 GrEStG) oder von einer Gesamthand auf die Gesellschafter bzw. zwischen zwei Gesamthandsgemeinschaften (§ 6 GrEStG) insoweit von der Grunderwerbsteuer frei, als der Veräußerer bzw. der Erwerber an der Gesamthand beteiligt ist. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Gesamthand g...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.3.1.1 Limited mit Alleingesellschafter ist mit mindestens 95 % an der Personengesellschaft beteiligt

§ 1 Abs. 2a GrEStG in seiner jetzigen Fassung fingiert einen Grundstücksübergang auf eine neue Personengesellschaft, wenn sich der Gesellschafterbestand dergestalt geändert hat, dass innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Wenn aus deutscher Sicht durch den Brexit nicht mehr ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.2.1 Gleichzeitige Antragstellung

Rz. 23 Verlangt der Gläubiger direkt mit dem Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die (teilweise) Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten, so muss er dies im amtlichen Formular wegen gewöhnlicher Geldforderungen (im amtlichen Formular wegen gesetzlicher Unterhaltsforderungen gem. § 2 Nr. 2 ZVFV gibt es keine Möglichkeit zur Antragstellung nach § 850...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.2.2 Nachträgliche Antragstellung

Rz. 24 Stellt der Gläubiger erst nach Erlass des Pfändungsbeschlusses den Antrag – weil er erst später an Informationen gelangt – (sog. Nachtragsverfahren), hat eine Anhörung des Schuldners zu erfolgen (arg. ex § 834 ZPO). Bestreitet der Schuldner hierbei die Angaben des Gläubigers, so hat dieser Beweis anzutreten. Eine Ausnahme gilt, wenn der Schuldner sich im Anhörungsverf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.3 Entscheidung

Rz. 37 Der zu begründende und zuzustellende (§ 329 Abs. 3 ZPO) Beschluss muss erkennen lassen, ob der Entscheidung Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Pfändungsbeschlusses zukommen soll. Der Abänderungsbeschluss wird erst mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam (LG Mönchengladbach, JurBüro 2003, 490). Fällt der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unpfändbares Arbeitseinkommen: Freibetrag bei gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 2)

Rz. 12 Gem. Abs. 2 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag, wenn der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder einem Elternteil Unterhalt gewährt. Hierdurch soll der Schuldner in die Lage versetzt werden, seine Unterhaltspflichten ordnungsgemäß zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Durchführung der Pfändung

Rz. 40 Die Pfändung vollzieht sich durch einen sog. Blankettbeschluss (vgl. BGHZ 166, 48 = Vollstreckung effektiv 2006, 55 = WM 2006, 488 = NJW 2006, 777 = Rpfleger 2006, 202 = FamRZ 2006, 483 = ZVI 2006, 146 = JurBüro 2006, 267 = MDR 2006, 1069; BayVWGH, Beschluss v. 1.10.2014, 3 ZB 12.461 – Juris). Dieser nimmt lediglich Bezug auf die Tabelle nach § 850c Abs. 5 Satz 2 ZPO ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beauftragung einer anderen Finanzbehörde mit einer Außenprüfung

Leitsatz Außenprüfungen werden grundsätzlich von der für die Besteuerung des Steuerpflichtigen zuständigen Finanzbehörde durchgeführt. Nach § 195 Satz 2 AO kann diese Finanzbehörde eine andere Finanzbehörde mit der Außenprüfung beauftragen. Die Beauftragung ist eine Ermessensentscheidung. Sachverhalt Der Kläger ist selbständiger Steuerberater. Das für ihn zuständige Finanzamt...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.1 Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 196 Die Steuerfreiheit der Spaltung ist nach Abs. 2 S. 3 weiterhin ausgeschlossen, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. Auch diese Vorschrift ist eine Regelung zur Verhinderung von Missbräuchen, wenn eine steuerneutrale Übertragung des Vermögens angestrebt wird, die bisherigen Gesellschafter aber keine Fortsetzung des untern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.12 Amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Die bayerische Finanzverwaltung[1] hat gemeinsam mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg eine Standard-Vollmacht entwickelt. Zugleich empfehlen sie den Gebrauch dieses Formulars. Die Vollmacht zur Vertretung im Besteuerungsverfahren kann nicht nur schriftlich, sondern auch auf andere Weise erteilt werden. Sie ist für die Finanzbehörde nur dann beachtlich, wenn sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.2 Fortbildung, Wissens- und Informationsmanagement

Der Steuerberater ist nach seiner Berufsordnung verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Häufig wird das Argument "keine Zeit" angeführt, weil das Tagesgeschäft überfrachtet ist. Auch hier gibt es Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich auf dem Laufenden zu halten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung[1] die Informationspflichten des Beraters zusammengefasst: Der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Wirkung der Einstellung

Rz. 18 Der Einstellungsbeschluss ist eine Entscheidung im Sinne des § 775 Nr. 2 ZPO. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung beseitigt die Vollstreckbarkeit des Urteils (OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 272; BGHReport 2004, 987) einschließlich derjenigen der Kostenfestsetzung aus dem Urteil und ist von dem Vollstreckungsorgan von Amts wegen und von dem Drittschuldner zu beachten...mehr