Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuerreform

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen

Rz. 66 Die Einbringung von privaten Vermögenswerten in eine Familiengesellschaft kann geeignet sein, um erbschaftsteuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu erhalten. Sofern der sog. "Verwaltungsvermögenstest" nach § 13b Abs. 2 ErbStG bestanden wird (siehe unten Rdn 67 f.), können Verschonungsabschläge i.H.v. 85 oder sogar 100 Prozent des Verkehrs...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Teilungsanordnung und Vermächtnis

Rz. 50 In der zivilrechtlichen Praxis sind im Wesentlichen zwei Arten der Zuwendung von Todes wegen anzutreffen, nämlich die Erbeinsetzung und die Vermächtnisanordnung. Werden Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung miteinander kombiniert, kann auch ein Vorausvermächtnis i.S.d. § 2150 BGB vorliegen. Will der Erblasser einzelnen Miterben bestimmte Vermögensgegenstände gegenstä...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 189 Bewertung im Sachwertverfahren

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / II. Derzeitige Rechtslage bei der Übertragung von Betriebsvermögen im ErbStG

Im ErbStG sind für Übertragungen von Betriebsvermögen sachliche Steuerbefreiungen, vgl. §§ 13a, 13c ErbStG, ein Erlass nach § 28a ErbStG, eine Tarifverschonung, vgl. § 19a ErbStG wie auch eine Stundungsmöglichkeit nach § 28 Abs. 1 ErbStG vorgesehen. Sinn und Zweck dieser Begünstigungen ist der Schutz der Liquidität von Unternehmen sowie die Sicherstellung von den im Betrieb ...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / d. Ermittlung des begünstigten Vermögens – "90 % Test"

Damit überhaupt der Erwerb von begünstigtem Vermögen in den Anwendungsbereich der Regelverschonung fällt, ist gem. § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG Voraussetzung, dass das Verwaltungsvermögen nicht 90 % oder mehr des Unternehmenswerts beträgt. Ist diese Quote erreicht, ist auch das vorhandene begünstigungsfähige Vermögen, welches kein Verwaltungsvermögen darstellt, vollständig nicht...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / IX. Gestaltungsinstrument Familienstiftung

Insbesondere für Großerwerbe kann das Gestaltungsinstrument der Familienstiftung zur Steueroptimierung ein geeignetes Mittel sein.[98] In- oder ausländische Familienstiftungen, die neu gegründet worden sind, können hierbei genutzt werden, um begünstigtes betriebliches Vermögen unter Nutzung der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG steuerfrei zu übertragen.[99] Indem s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erbschaftsteuer-Richtlinien, -Hinweise und gleich lautende Erlasse

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Erbschaftsteuererklärung/Schenkungsteuererklärung/Bedarfsbewertung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht (Erwerb von Todes wegen oder Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall). Die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist bei Schenkungen unter Lebenden erforderlich, d. h. wenn ein steuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wurde....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 11. Erbschaftsteuerreform 2016

Rz. 56 Nachdem das BVerfG[48] die bisherigen Regelungen zur Erbschaftssteuer in Hinblick auf die unterschiedliche Behandlung von Betriebsvermögen und anderen Vermögensgegenständen beanstandet hatte, hat der Bundestag ein Erbschaftssteuerreformgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen, der am 8.9.2016 hierzu tagt. Die Eckpunkte der Regelungen se...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / III. Fazit

Die Änderungen der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG durch das JStG 2022 führen aufgrund der höheren Grundbesitzwerte im Einzelfall zu einer deutlichen Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es kommt in der Praxis daher umso mehr auf eine langfristige Planung und umfassende Beratung unter Ausnutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten...mehr

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ZErb 10/2023, Änderungen de... / 1

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[1] wurden insbesondere auch die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG geändert und an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)[2] vom 14.7.2021 angepasst. Das JStG 2022 trat zum 21.12.2022 in Kraft und ist auf alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 anzuwenden. Ziel der Änderung des Bewertun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 164 Mindestwert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 166 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 181 Grundstücksarten

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

Schrifttum Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Christoffel, Die Einheitsbewertung der GmbH ab 01.01.1993, GmbHR 1993, 766; Christoffel, Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für Bilanzierende zum 1.1.1995, StWK Gruppe 9,1; Christoffel, Vermögensteuer – leicht gemacht, Vermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 106 [Autor/Stand] § 9 BewG enthält keine Definition des Begriffs des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist ein Marktgeschehen zu verstehen, bei dem der Preis eines Wirtschaftsgutes auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer bestimmt wird.[2] Entscheidend dafür ist, dass die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / Literaturtipps

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / Literaturtipps

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Weitere Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 86 Als weitere Beschränkungen kommen in Frage:mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 12 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer als alleiniger Erbe seine ganze Erbschaft an B verkauft. In der Praxis ist ein solcher Fall eher selten. Das Muster kommt etwa dann in Betracht, wenn der Erbe aus persönlichen Gründen bzw. großer räumlicher Distanz (Ausland) eine eigene Nachlassabwicklung und eine umständliche Einzelverwertung vermeiden will ...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / I. Einführung

Dem Entschluss des Unternehmers zur Regelung der eigenen Unternehmensnachfolge ist oftmals ein intensiver, emotionaler und in Teilen manchmal auch schmerzhafter Prozess vorausgegangen: Welche Rolle nehme ich selbst nach der Übergabe des Unternehmens ein? Wer ist der geeignete bzw. richtige Nachfolger? Wie hoch ist mein Finanz-/Liquiditätsbedarf nach der Übergabe und wie kann...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Möglichkeiten zur Herstellu... / 1. Die Bedeutung des Verwaltungsvermögens

Das begünstigungsfähige Vermögen ist nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG "begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen im Sinne des Absatzes 7 gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens im Sinne des Absatzes 6 übersteigt (begünstigtes Vermögen)." Verwaltungsvermögen ist demnach nicht verschonungswürdig, d.h. die erbschaft- und schenkungsteu...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 1.1 Bisherige Regelungen

Angleichung an die Ehe Seit 2001 regelt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [1] die Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Deren Rechtsstellung wurde mit Wirkung ab 1.1.2005 derjenigen von Ehegatten nahezu angeglichen durch das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts".[2] Eine weitere Angleichung erfolgte durch die Erbschaftsteuerrefor...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.4 Steuersatz

In Abhängigkeit der Steuerklasse und des Werts des steuerpflichtigen Erwerbs ergibt sich der individuelle Steuersatz nach § 19 ErbStG. Insbesondere auch wegen der heftigen Kritik an der Gleichbehandlung der Steuerklasse II und Steuerklasse III im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2008, sind allerdings erst mit Wirkung für alle Erwerbe ab dem 1.1.2010 – die Steuersätze in der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – näher. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstricht...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Status Quo durch die Erbschaftsteuerreform

Rz. 37 Die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers oder des Begünstigten an, § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2a ErbStG. Auf die Inländereigenschaft des Erwerbers kommt es nur an, wenn sich die unbeschränkte Steuerpflicht nicht bereits aus der Person des Erblassers ergibt. Wenn nur der Erwerber Inländ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 36 Auch nach Inkrafttreten der letzten großen Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009 kann die erbschaft- und schenkungsteuerliche Situation in Deutschland nicht als günstig beschrieben werden. Zwar liegt sie im internationalen Vergleich im Bereich des unteren Mittelfelds.[62] Dennoch kann man am Schweizer Erbschaftsteuerrecht und am Wegfall etwa des österreichischen[63] und ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / Zusammenfassung

Überblick Mittelbare Schenkungen sind interessante Gestaltungsmittel, um die Schenkungsteuer zu reduzieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der steuerlichen Unterbewertung bestimmter Vermögensarten, was z. B. bei Grundstücken und Gesellschaftsanteilen. Das trifft grundsätzlich auch nach den Erbschaftsteuerreformen 2009 und 2016 noch zu. Allerdings sollte immer der Einzelf...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Ein Kernstück der Erbschafsteuerreform 2009[1] war die völlige Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.1.2009 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen 2 Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Zum einen kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ig...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 18.1 Allgemeines

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 35b EStG in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Dieser sieht eine Steuerermäßigung für den Fall vor, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte[1] berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen 4 Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wir...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 19 Zusammentreffen der Rechtslagen 2009 bis 30.06.2016 und ab dem 01.07.2016

Ab dem 1.7.2016 sind die Regelverschonung bzw. die Optionsverschonung ausgeschlossen, wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens den Wert von 26.00.000 EUR (sogenannter Schwellenwert) überschreitet.[1] Dabei sind mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallene Erwerbe begünstigten Vermögens zusammenzurechnen. Wenn der (oder die) Vorerwerb(e) noch in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 192 Bewertung in Erbbaurechtsfällen

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verweis auf § 3 BewG

Rz. 12 [Autor/Stand] § 3 BewG findet tatbestandlich immer dann Anwendung, wenn ein Wirtschaftsgut mehreren zuzurechnen ist (s. § 3 BewG Rz. 7). Erbschaft-/schenkungsteuerliche Anwendungsfälle dieser Verweisnorm ergeben sich, wenn der Erblasser/Schenker an dem Nachlass-/Zuwendungsgegenstand vermögensmäßig nur anteilig (als Bruchteils- oder Miteigentümer bzw. Gesamthänder) bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 163 Ermittlung der Wirtschaftswerte

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG beim Übergang von Eigentum an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, UVR 2017, 10; Eisele, Erbschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung / VI. Bedeutung der Erbschaftsteuer

Rz. 102 [Autor/Stand] Für die Länderhaushalte haben die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer keine allzu große Bedeutung. Allerdings sind sie seit dem Jahre 1948 trotz eines geringen Aufkommens in den ersten Jahren nach der Währungsreform und trotz leichter Rückgänge in einzelnen Jahren stetig gestiegen. Das Aufkommen hat sich nach der Erbschaftsteuerreform 1974 von 530,3 Mio. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verweis auf §§ 1, 2 BewG

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Verweis auf § 1 BewG ist ohne praktische Bedeutung[2], denn die Vorschrift regelt allein den Geltungsbereich des Bewertungsgesetzes. Rz. 11 [Autor/Stand] Aber auch die Bezugnahme auf § 2 BewG (wirtschaftliche Einheit) ist ohne Relevanz[4], weil insb. ein Nachlass keine wirtschaftliche Einheit in diesem Sinne ist.[5] Zudem regeln eine Fülle von Sonderv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verweis auf §§ 9 bis 16 BewG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verweisung in § 12 Abs. 1 ErbStG auf § 9 BewG ist prima facie von großer materiell-rechtlicher Bedeutung, da sie den Grundsatz der Bewertung mit dem gemeinen Wert aufstellt. So ist etwa ein Eigentumsverschaffungsanspruch (zum Erwerb eines Grundstücks) nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG zu bewerten. Eine Anwendung des § 12 Abs. 3 ErbStG, w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 163 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, schreibt ein Regelertragswertverfahren für jede einzelne mögliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung vor. Dabei hat der Gesetzgeber ein in wesentlichen Bereichen pauschaliertes Reingewinnverfahren gewählt, das an die Bewertung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verweis auf §§ 4 bis 8 BewG

Rz. 15 [Autor/Stand] Bei der Erbschaftsteuer sind die Vorschriften zur Behandlung bedingter Erwerbe (§§ 4 und 5 BewG) und Lasten (§§ 6 und 7 BewG) dann anwendbar, wenn der Erwerb einzelner Vermögensgegenstände oder die Belastung durch Nachlassverbindlichkeiten von einer Bedingung oder Befristung abhängt. Ist der gesamte Erwerb aufschiebend bedingt, findet § 9 Abs. 1 Nr. 1a Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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