Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Überblick über die erbrecht... / 3. Pflichtteilsrecht

a) Ausschluss der Ausgleichungspflicht für Pflegeleistungen Der Anspruch eines Erben auf Ausgleichung für den Erblasser erbrachter Pflegeleistungen kann durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern er kann sich auch aus im Testament zum Ausdruck gekommenen Umständen ergeben. BGH v. 24.3.2021 – IV ZR ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 2. Erbvertrag

a) Rücktritt vom Erbvertrag bei Geschäftsunfähigkeit des Ehegatten Dass der andere Vertragschließende geschäftsunfähig geworden ist, schließt den vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Erbvertrag ihm ggü. nicht aus. Der Rücktritt vom Erbvertrag kann bei Geschäftsunfähigkeit des anderen Vertragschließenden jedenfalls grundsätzlich wirksam ggü. dessen Vorsorgebevollmächtigtem ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 1. Testamentserrichtung und -auslegung

a) Anwachsung bei Wegfall eines Geschwisterkindes Setzt eine unverheiratete, kinderlose Erblasserin in einem notariellen Testament ihre Nichte und ihren Neffen zu gleichen Teilen als Miterben ein und erklärt, sie habe weiter nichts zu bestimmen, so ergibt die Auslegung mangels Anwendbarkeit der Zweifelsregel des § 2069 BGB, dass die Erblasserin bei einem Wegfall des Neffen ni...mehr

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Überblick über die erbrecht... / 4. Kosten und Gebühren

a) Keine Geschäftsgebühr für den Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind. BGH v. 15.4.2021 – IX ZR 143/20 RVG § 34; RVG VV Nr. 2300 Beraterhinweis Bislang wurde überwiegend angenommen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.2 Erbe

Rz. 46 Erbe ist derjenige bzw. sind diejenigen, auf den bzw. die mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergegangen ist.[1] Nach dem Erbrecht des BGB kann Erbe jede natürliche oder juristische Person sein, darüber hinaus aber auch jedes andere Gebilde, das zivilrechtlich Träger von Rechten sein kann, z. B Personengesellschaften des Handelsrechts oder nichtrech...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Nachlasspflegervergütung bei "teilmittellosem" Nachlass

Reicht der Aktivnachlass nicht zur Begleichung der gesamten Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers aus (sog. "teilmittelloser Nachlass"), ist der Nachlass gem. § 1915 Abs. 1 Satz 1 BGB in entspr. Anwendung des § 1836d Nr. 1 BGB als mittellos anzusehen mit der Folge, dass sich der gesamte Vergütungsanspruch gem. § 1915 Abs. 1 Satz 2 BGB ausschließlich nach § 3 VBVG bere...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Geschäftsgebühr für den Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments

Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind. BGH v. 15.4.2021 – IX ZR 143/20 RVG § 34; RVG VV Nr. 2300 Beraterhinweis Bislang wurde überwiegend angenommen, dass der Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Rücktritt vom Erbvertrag bei Geschäftsunfähigkeit des Ehegatten

Dass der andere Vertragschließende geschäftsunfähig geworden ist, schließt den vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Erbvertrag ihm ggü. nicht aus. Der Rücktritt vom Erbvertrag kann bei Geschäftsunfähigkeit des anderen Vertragschließenden jedenfalls grundsätzlich wirksam ggü. dessen Vorsorgebevollmächtigtem erfolgen. BGH v. 27.1.2021 – XII ZB 450/20 BGB § 131, § 164, § 1896,...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Vergütungsanspruch des Berufsnachlasspflegers

1. Die Höhe des dem Nachlasspfleger zustehenden Stundensatzes richtet sich bei einem nicht mittelosen Nachlass gem. § 1915 Abs. 1 BGB nach den für die Führung der Pflegschaft nutzbaren Fachkenntnisse des Nachlasspflegers sowie deren Umfang und Schwierigkeit. 2. Für einen als Berufsnachlasspfleger tätigen Rechtsanwalt oder für Personen mit vergleichbarer Qualifikation ist i.d....mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Herausgabe einer mehrere Vertragserben beeinträchtigenden Schenkung

Der Herausgabeanspruch aus § 2287 BGB fällt nicht in den Nachlass. Mehreren Vertragserben steht der Anspruch nicht gemeinschaftlich, sondern jedem von ihnen persönlich zu einem seiner Erbquote entspr. Bruchteil zu. BGH v. 10.3.2021 – IV ZR 8/20 BGB § 2287 Beraterhinweis Sind mehrere Vertragserben berufen, kann jeder von ihnen den Herausgabeanspruch gegen den Beschenkten aus § 2...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Ausschluss der Ausgleichungspflicht für Pflegeleistungen

Der Anspruch eines Erben auf Ausgleichung für den Erblasser erbrachter Pflegeleistungen kann durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern er kann sich auch aus im Testament zum Ausdruck gekommenen Umständen ergeben. BGH v. 24.3.2021 – IV ZR 269/20 BGB § 2057a, § 2316, § 2318 Beraterhinweis Die Ausglei...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksübertragung unter Einräumung eines Wohnungs- und Rückforderungsrechts

1. Einer Leistung i.S.v. § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB steht bei einer Grundstücksübertragung nicht entgegen, dass der Erblasserin ein Wohnungsrecht eingeräumt wurde, wenn das im Wohnungsrecht verankerte Ausschließungsrecht nur an Teilen der übergebenen Immobilie besteht. 2. Am Vorliegen einer Leistung i.S.v. § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB fehlt es bei einem durch Vormerkung gesicherten...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anforderungen an das notarielle Nachlassverzeichnis

1. Nochmals: Der Notar, der ein Nachlassverzeichnis aufzunehmen hat, ist regelmäßig auch zur selbständigen Ermittlung der aufzunehmenden Gegenstände und Forderungen verpflichtet. Ein Verzeichnis, das sich lediglich auf die Beurkundung von Angaben des Erben ggü. dem Notar beschränkt, erfüllt die Anforderungen nicht. 2. Inwieweit der Notar bei Erstellung eines notariellen Nachl...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Anwachsung bei Wegfall eines Geschwisterkindes

Setzt eine unverheiratete, kinderlose Erblasserin in einem notariellen Testament ihre Nichte und ihren Neffen zu gleichen Teilen als Miterben ein und erklärt, sie habe weiter nichts zu bestimmen, so ergibt die Auslegung mangels Anwendbarkeit der Zweifelsregel des § 2069 BGB, dass die Erblasserin bei einem Wegfall des Neffen nicht dessen Kinder als Ersatzerben berufen wollte,...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Wirksamkeit einer nachträglichen Testamentsergänzung

Ergänzt die Erblasserin ihr handschriftliches Testament, mit dem sie ihren Ehemann als befreiten Vorerben und dessen Tochter sowie ihre beiden Nichten als Nacherben und zugleich als Ersatzvorerben zu je 1/3 eingesetzt und Testamentsvollstreckung angeordnet hat, später auf der Rückseite eines Blattes des Ursprungstextes durch die nicht gesondert mit ihrer Unterschrift versehe...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anwachsung bei Wegfall eines Schlusserben aufgrund Pflichtteilsstrafklausel

Eine Einsetzung als Schlusserbe entfällt, wenn der in einem Ehegattentestament zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling nach dem ersten Todesfall trotz testamentarisch vorgesehener Verwirkungsklausel den Pflichtteil verlangt. Es gilt dann die Anwachsung gem. § 2094 BGB als gewollt. OLG Hamm v. 27.1.2021 – 10 W 71/20 BGB § 2087, § 2094, § 2270, § 2271 Beraterhinweis Mit einer Pfl...mehr

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ZErb 10/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, EuErbVO, Erbrechtliche Staa...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Beschwerdeführer ist der Beteiligte zu 1 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers. Insoweit ist er zur Erhebung der Beschwerde auch im eigenen Namen befugt (Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 7 Rn 143). 2. In der Sache führt die Beschwerde zu einem vorläufigen Erfolg. a) Steht einer beantragten ...mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

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ZErb 10/2021, Zur Wirksamke... / Leitsatz

1. Die Form einer in Brasilien erklärten Ausschlagung der Erbschaft nach einem in Deutschland verstorbenen Erblasser richtet sich alternativ nach brasilianischem Recht (Ortsform) oder nach deutschem Recht (das anzuwendende Erbrecht). 2. Die notwendige notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Ausschlagenden kann im Wege der Substitution durch die Beglaubigung einer verglei...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 7. Das notarielle Nachlassverzeichnis ist Gegenstand von Reformüberlegungen

a) Der Deutsche Anwaltverein[44] hat den Vorschlag unterbreitet, in § 2314 Abs. 1 BGB als neuen Satz 3 einzufügen, dass auf Anforderung Belege vorzulegen sind (wie bereits seit 2009 in § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB für den Zugewinnausgleich vorgesehen). Der Vorschlag ist begrüßenswert, wobei freilich nicht unerwähnt bleiben darf, dass ein solcher Anspruch bislang nicht ausnahmslos ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 2 Anmerkung

Auch in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie, in der fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf staatliche Anordnung hin stillgelegt sind, müssen geschuldete Nachlassverzeichnisse und Wertgutachten zügig beigebracht werden. Versuche, die eingetretene Verzögerung pauschal mit einem Hinweis auf die COVID-19-Pandemie zu entschuldigen, muss der Pflichtte...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Berechnun... / 2 Gründe

II. 1. Die weitere Beschwerde der Betroffenen ist zulässig gemäß § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG, nachdem sie das Landgericht im angefochtenen Beschl. v. 8.4.2021 zugelassen hat. An diese Zulassung ist der Senat gebunden (§ 81 Abs. 3 S. 3, Abs. 4 S. 4 GNotKG). Die weitere Beschwerde wurde gemäß § 81 Abs. 5 S. 4 GNotKG beim Landgericht eingelegt. Sie ist nicht an eine Frist gebunden un...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 1 Tatbestand

I. Durch Erbvertrag vom 22.7.1968 hatten sich der Erblasser und seine am 25.6.2016 vorverstorbene Ehefrau wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt. Zum Alleinerben des Längstlebenden war der im Jahre 1959 geborene Sohn des Erblassers berufen worden; zu Ersatzerben für den Fall seines Vorversterbens waren seine Abkömmlinge eingesetzt worden. Ferner hieß es: "Auch behält sich de...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Wirksamke... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde der Beteiligten hat auch in der Sache Erfolg. Der Antrag der Beteiligten auf Erteilung eines Alleinerbscheins nach gesetzlicher Erbfolge ist entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts begründet. Der angefochtene Beschluss ist daher aufzuheben. Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Beteiligten erforderlich sind, werden für festgestellt...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / III. Nichtfamiliensachen

Wegen des besonderen Verfahrensregimes für Familiensachen gemäß §§ 111 ff. FamFG können Nichtfamiliensachen nicht zusammen mit einer Familiensache im Wege objektiver Klagehäufung oder im Wege eines Widerantrags geltend gemacht werden. Denn es handelt sich nicht um dieselbe Prozessart i.S.v. § 260 ZPO. Zu den Nichtfamiliensachen zählen gemäß § 266 Abs. 1 FamFG z.B. Verfahren e...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist form- und fristgerecht (§ 63 Abs. 1 FamFG) eingelegt worden. Auch ist die Beschwerdeführerin beschwerdeberechtigt nach § 59 Abs. 1 FamFG. Denn sie macht geltend, Erbin geworden zu sein, sodass die Erteilung des vom Beteiligten zu 5. beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses sie in ihren Rechten beeinträchtigen würde. In der Sache hat...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel entspricht der Regelung des § 177 BGB. Sie besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Für den Gesellschafter als Erblasser bedeutet dies, dass der Gesellschaftsanteil vererblich gestellt wird, also frei vererbbar ist und er (der Erblasser) dur...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben, aber nicht sämtliche in die Gesellschafterstellung des Erb...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen geht im Wege der Anwachsung auf die verblei...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 2. Auf das Erbrecht zugeschnittene Angebote

Abseits der Vermittlungsplattformen hat sich gerade im Erbrecht eine Marktlücke für unmittelbar online abrufbare Informationen aufgetan. Schließlich gehört das Erstellen von Vorsorgevollmachten, Testamentsvorlagen sowie überblicksartigen Informationen zum Pflichtteilsrecht genauso zum Berufsalltag wie die individuell auf die familiären Besonderheiten abgestimmte Beratung im ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / aa) Geltendes Erbrecht

Rz. 144 Staaten haben unterschiedliche Regeln dafür, welches Erbrecht zur Anwendung gelangt. Teilweise wird auf die Staatsangehörigkeit abgestellt, teilweise auf den Wohnsitz, teilweise auf die Belegenheit von Vermögensgegenständen. Bei Erbfällen mit internationalen Berührungspunkten kann es daher in unterschiedlichen Ländern zu abweichenden Ergebnissen bezüglich der Erbfolg...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech und Erbrecht - Übersicht bisheriger Entwicklungen und Blick in die Zukunft

1 Die Entwicklungen rund um das Thema Legal Tech (kurz für den englischen Terminus "Legal Technology") sorgen seit Jahren für eine gewisse Aufruhr auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen. Befürchtungen, Anwälte und Anwältinnen werden zeitnah durch künstliche Intelligenzen ersetzt, sind dabei aber genauso wenig begründet, wie der Wunsch nach gänzlich digitalisierten sowie s...mehr

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ZErb 09/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bornewasser/Klinger, Erben und Vererben, Vorsorge, Testament und E...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1

Die Entwicklungen rund um das Thema Legal Tech (kurz für den englischen Terminus "Legal Technology") sorgen seit Jahren für eine gewisse Aufruhr auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen. Befürchtungen, Anwälte und Anwältinnen werden zeitnah durch künstliche Intelligenzen ersetzt, sind dabei aber genauso wenig begründet, wie der Wunsch nach gänzlich digitalisierten sowie schn...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Online-Plattformen

Der Einfluss von Online-Plattformen jeglicher Art auf das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern ist eindrucksvoll. Grundsätzlich gilt: Wer mit seinem Unternehmen nicht im Netz zu finden ist, keinen Eintrag bei Suchmaschinenbetreibern wie Google hat, der ist nicht mehr konkurrenzfähig. Kunden orientieren sich am Webauftritt und an den Empfehlungen oder Rezensionen anderer Nut...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / V. Fazit und Ausblick

In vielen Bereichen des Rechts lassen sich Arbeitsabläufe von Algorithmen begleiten, unterstützen, stellenweise sogar durch sie ersetzen. Löst dies in vielen Teilen der rechtlichen Beratung eine Welle der Entrüstung und eine gewisse Panik aus, so können im Erbrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare durchaus beruhigt in die Zukunft blicken...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 7

Auf einen Blick Der Scheitelpunkt der technologischen Fortentwicklung ist indes bei weitem noch nicht erreicht. Es ist zu erwarten, dass der Einfluss digitaler Produkte noch erheblicher wird. Gleichzeitig lässt sich in der Praxis ein erhöhtes persönliches Beratungsbedürfnis der Mandantschaft verzeichnen. Es kann also prognostiziert werden, dass sich insbesondere der Anwalt m...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / b) Rechtsdokumente-Generatoren

Eine Vielzahl von erbrechtlichen Mandaten dreht sich um die Gültigkeit bzw. wirksame Errichtung von Testamenten. Je nach Wunsch und Vorstellung des Mandanten ist dabei eine äußerst diffizile und intensive Auseinandersetzung mit den familiären Eigenheiten notwendig. Indes besteht selbstverständlich die Möglichkeit auch umfangreichste Testamente selbst zu erstellen. Hinsichtli...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / IV. Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

1. Gesetzgebung Der Bundestag hat in der Nacht vom 10.6.2021 auf den 11.6.2021 das "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt", welches als Legal Tech-Gesetz bezeichnet wird, mit kleineren Abänderungen verabschiedet. Das Gesetz hat am 25.6.2021 den Bundesrat passiert und wird damit am 1.10.2021 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes soll sei...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / c) lasthello.de

Das Angebot von lasthello.de erlaubt dem Nutzer zu Lebzeiten über seine im Internet gespeicherten Profildaten und online abgeschlossene Nutzungsverträge zu verfügen. Die Debatte um den sog. Digitalen Nachlass hatte nach dem Tod einer 15-Jährigen und einem anschließenden Streit um den Zugang zu ihrem Social-Media-Konto Fahrt aufgenommen. Der BGH nahm schließlich die Vererblic...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / a) Funktionsweise und Besonderheiten

Auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen vermitteln Plattformen meist potenzielle Mandanten an dort vernetzte oder verlinkte Kanzleien. Anhand einer automatischen "Anamnese" des rechtlichen Problem des Nutzers wird eine Vorauswahl aus den im Netzwerk registrierten Anwälten getroffen, eine Empfehlung ausgesprochen oder ein sachlich zuständiger Anwalt meldet sich direkt beim N...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / III. Erbrechtliche Legal Tech-Produkte und -Dienstleistungen – ein Status quo

Bislang konzentrieren sich digitale Produkte im Allgemeinen auf drei Säulen – mandatsvermittelnde oder Dokumente generierende Online-Plattformen, Technologien, die die den anwaltlichen Arbeitsalltag erleichtern sollen[8] sowie die Abwicklung massenhaft auftretender Entschädigungsansprüche und Beratung auf Nischenmärkten. Aus erbrechtlicher Sicht interessant sind insoweit nur ...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / a) MeinPflichtteil.de

Das Online-Angebot der Bonner Kanzlei Meyer Koering erlaubt dem Enterbten schnellen Zugriff auf rechtssichere Informationen zu seinen Ansprüchen im Pflichtteilsrecht. Sitzt der Schock enterbt zu sein tief, wächst das Verlangen nach Beratung rasch. In der Sorge, die Kosten seien zu hoch, wird die Schwelle sich professionell beraten zu lassen dabei oft nicht überschritten. Auf ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Gesetzgebung

Der Bundestag hat in der Nacht vom 10.6.2021 auf den 11.6.2021 das "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt", welches als Legal Tech-Gesetz bezeichnet wird, mit kleineren Abänderungen verabschiedet. Das Gesetz hat am 25.6.2021 den Bundesrat passiert und wird damit am 1.10.2021 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes soll sein, Rechtsanwält...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / I. Einführung

Insbesondere in der erbrechtlichen Beratung geht man mit gewisser Sicherheit davon aus, man sei vor einer fundamentalen Änderung der Marktbedingungen gefeit. Ansprüchen im Bereich des Fluggastrechts mag man per Mausklick zur Durchsetzung verhelfen,[2] aber einen Generationen übergreifenden Familienstreit als Folge eines Erbfalls kann eine künstliche Intelligenz nicht lösen. ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 2. Rechtsprechung

Die Entwicklungen im Legal Tech sind stets im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zu sehen. Denn die aufstrebenden digitalen Angebote erfordern ihrerseits eine rechtliche Einordnung, etwa in welcher Gesellschaftsform sie gegründet sind, welche Anforderungen an Qualitätsstandards zu stellen sind und vor allem, wie ihr Verhältnis zu der herkömmlichen Rechtsberatung zu bewerten...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / II. Legal Tech im Überblick

Der in der anwaltlichen Beratung herrschende Zeitgeist hat sich im "Digitalen Zeitalter" verändert. Anfangs waren es Diktiergeräte, die das gesprochene Wort mittels Spracherkennung in Schriftdokumente umwandeln oder umfangreiche Softwarelösungen für die kanzleiinterne Kommunikation, neuerdings ist eine Automatisierung ganzer Arbeitszweige denkbar – die Digitalisierung prägt ...mehr