Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 161 Durch Gesetz v. 16.7.2009[1] wurde Abs. 1a eingefügt. Danach werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.[2] Rz. 162 Die Regelung war zunächst nach § 34 Abs. 7c KStG erstmals für den Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 stattgefunden ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital von Kapitalgesellschaften (Aktien...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.4 Erwerb durch einen Erwerber oder nahestehende Personen

Rz. 45 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG muss die Übertragung der Anteile oder Stimmrechte auf "einen" Erwerber erfolgen. Während auf der Seite der Übertragenden mehrere Personen beteiligt sein können, ist nur die Übertragung an einen einzigen Erwerber schädlich. Die Erwerbe durch mehrere Erwerber werden also grundsätzlich nicht zusammengerechnet.[1]"Erwerber" der Beteiligung von m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.6 Zeitpunkt der Bewertung

Rz. 154 Die stillen Reserven und das steuerliche Eigenkapital sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 6 auf den Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs zu ermitteln. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen. Erfolgt ein schädlicher Beteiligungserwerb durch Zusammenrechnung mehrerer Anteilserwerbe in dem Zeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Urheberrechte (§ 1 bis § 69g UrhG)

Rz. 15 Urheber [1]: Zweck des Urheberrechtsgesetzes ist der Schutz des Urhebers von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst.[2] Urheber ist der Schöpfer des Werks [3], d. h. derjenige, der den schöpferischen (künstlerischen, wissenschaftlichen, literarischen, musikalischen, zeichnerischen usw.) Gedanken in einem Werk objektiviert hat. Da nur persönliche geistige Schöpfung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Unternehmen im Ganzen

Rz. 411 Die Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass – neben der Möglichkeit, einen gesondert geführten Teilbetrieb zu veräußern – ein Unternehmen im Ganzen übertragen wird. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten unternehmeris...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.3 Mittelbare oder unmittelbare Übertragung

Rz. 36 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG werden unmittelbare und mittelbare Übertragungen erfasst. Unmittelbar ist eine Übertragung, wenn das rechtliche Eigentum an den Anteilen bzw. die Stimmrechte von dem Übertragenden auf den Erwerber übergehen. Rz. 37 Mittelbar ist eine Übertragung, wenn wirtschaftlich eine vergleichbare Situation hergestellt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn An...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.3 Vergleichbarer Sachverhalt

Rz. 54 § 8c Abs. 1 S. 1 KStG erweitert den Begriff des "schädlichen Beteiligungserwerbs" über die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital sowie von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten hinaus auf "vergleichbare Sachverhalte". Rz. 54a Bei der Beantwortung der Frage, was "vergleichbare Sachverhalte" sind, ist davon auszugehen, dass Mitgliedschaftsrechte an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 25 § 1 UStG regelt als Grundnorm die Steuerbarkeit von Umsätzen im Inland. Zur Ausfüllung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen sind die Definitionen der folgenden Rechtsvorschriften heranzuziehen. Insoweit ist die Vorschrift des § 1 UStG nicht einzeln zu betrachten, sondern nur im Kontext mit den weiteren Vorschriften des Ersten Abschnitts des UStG zu sehen. Rz. 26 § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Rechtslage ab 1985

Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass das Grundstück weder Wohnzw...mehr

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Kündigung / 11.2 Wichtiger Grund

Die außerordentliche Kündigung setzt das Vorliegen eines wichtigen Grunds voraus. Weder § 626 BGB noch § 34 Abs. 2 TVöD erklären diesen Begriff. Aus dem Vergleich mit der ordentlichen Kündigung ergibt sich zunächst, dass der wichtige Grund nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als solches, sondern darüber hinaus die sofortige Beendigung rechtfertigen muss. Es müss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 8 Die Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) findet ihren Ausdruck in verschiedenen gesetzgeberischen Belastungsgrundentscheidungen. Bezogen auf inländische Besteuerungssachverhalte für die KSt gehören dazu namentlich insb. das objektive Nettoprinzip, das Periodizitätsprinzip und das Subjektsteuerprinzip. Die gesetzgeberischen B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Allgemeiner Überblick über die Vorschrift

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG unterliegen dem ermäßigten Steuersatz die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz [1] ergeben. Dazu gehören alle Rechte, mit denen sich dieses Gesetz befasst, also nicht nur die Urheberrechte [2], sondern auch die verwandten Schutzrechte [3] und die entsprechenden Rechte, die in den be...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.5 Leistungen des Gesellschafters

Rz. 286 Gesellschafter und Gesellschaft sind im Umsatzsteuerrecht jeweils eigene Rechtssubjekte, sie können untereinander im Gesellschaftsverhältnis tätig werden, aber auch im Rahmen eines Leistungsaustauschs auftreten. Grundsätzlich wird der Gesellschafter bzw. das Mitglied einer unternehmerisch tätigen Personenvereinigung nicht alleine deshalb zum Unternehmer, weil eine Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.4 Zwangsvollstreckung bei fortgeltendem Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

Rz. 25 § 744a ZPO (Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft) Leben die Ehegatten gemäß Art. 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Gewahrsamsvermutung i. S. v. § 739 ZPO

Rz. 3 § 739 ZPO (Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner) (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten gem. § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.5 Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 149 Im Steuerrecht, das sich weitgehend an wirtschaftlichen Verhältnissen orientiert, ist der wirtschaftliche Sinn der Vorschrift besonders bedeutungsvoll. Deswegen spielt die wirtschaftliche Betrachtungsweise, auch wenn in der AO eine dem § 1 StAnpG entsprechende Regelung fehlt, bei der Auslegung von Steuernormen eine bedeutende Rolle. Ihr Ziel besteht darin, Rechtsnorm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Pfändung des Ersatzanspruchs

Rz. 7 Bei verbrauchbaren Sachen erwirbt der Nießbraucher nach § 1067 BGB Eigentum an diesen. Dann tritt nach § 1086 BGB für das Recht auf Befriedigung des Gläubigers des Nießbrauchbestellers an die Stelle der Sachen ein Anspruch des Bestellers auf Wertersatz. Der Nießbraucher ist gem. § 1086 S. 2 BGB zum sofortigen Ersatz verpflichtet. Hierbei handelt es sich um eine persönl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.3 Weitere grundrechtliche Bindungen

Rz. 63 Neben den gleichheitsrechtlichen Anforderungen an ein verfassungsgemäßes Steuergesetz kommt auch den Begrenzungen aus den Freiheitsrechten erhebliche Bedeutung zu.[1] In Betracht kommen insbesondere mögliche Verstöße gegen die Eigentums- und Erbrechtsgarantie[2], die Berufsfreiheit[3], den Schutz von Ehe und Familie[4], die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 2. (Überwiegender) Einsatz im internationalen Verkehr

Die Entscheidung, ob ein Schiff im Wirtschaftsjahr (WJ) überwiegend im internationalen Verkehr eingesetzt war, hängt insbesondere ab von dem Anteil der entsprechenden Reisetage an der Gesamtzahl der Reisetage des Schiffes in einem WJ. Wartezeiten des Schiffes im betriebsbereiten Zustand gelten als Reisetage. Auswirkung unterjähriger Ereignisse auf Berechnung der Reisetage: Wurde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2 Hunde im Eigentum des Arbeitnehmers

2.1 Kein Auslagenersatz Ersetzt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für einen beruflich genutzten Hund, der sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet (z. B. Wachhund des Arbeitnehmers), stellt diese Ersatzleistung steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Es handelt sich nicht um steuer- oder beitragsfreien Auslagenersatz. Da es sich bei einem Hund n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 3 Hund im Eigentum des Arbeitgebers

3.1 Auslagenersatz regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen Gehört der Hund nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber (z. B. einem Bewachungsunternehmen), ist ein pauschaler Auslagenersatz für die Aufwendungen in Form von z. B. Futterkosten möglich, wenn sie regelmäßig wiederkehren und der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten nachgewiesen hat, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2.1 Kein Auslagenersatz

Ersetzt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für einen beruflich genutzten Hund, der sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet (z. B. Wachhund des Arbeitnehmers), stellt diese Ersatzleistung steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Es handelt sich nicht um steuer- oder beitragsfreien Auslagenersatz. Da es sich bei einem Hund nicht um ein Werkzeug ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 3.2 Werbungskostenabzug für landeseigenen Diensthund

Werden Hunde nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen gehalten, sind die Aufwendungen für die Haltung und Pflege in vollem Umfang abziehbare Werbungskosten; es sind keine nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung. So z. B. auch bei einem Polizeihundeführer für den ihm anvertrauten landeseigenen Diensthund. Der Hund ist als Arbeitsmittel des Polizisten anzusehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 3.1 Sachschäden oder externe Personenschäden

Kommt es durch den Bürohund zu einem Personen- oder Sachschaden im Betrieb, greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 BGB; etwa, wenn der Hund den Teppich einnässt, Büromöbel anknabbert, eine Kundin über den Hund stolpert etc.[1] Der private Bürohund, auch wenn er ausdrücklich oder konkludent, individual- oder kollektivrechtlich vom Arbeitgeber erlaubt wurde, ist k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 3.1 Auslagenersatz regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen

Gehört der Hund nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber (z. B. einem Bewachungsunternehmen), ist ein pauschaler Auslagenersatz für die Aufwendungen in Form von z. B. Futterkosten möglich, wenn sie regelmäßig wiederkehren und der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten nachgewiesen hat, dass das Futter für den Wachhund z. B. 3 EUR täglich kostet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2.2 Werbungskostenabzug

Dient ein Hund überwiegend privaten Zwecken, ist ein Werbungskostenabzug generell ausgeschlossen. Hunde, die nahezu ausschließlich zur beruflichen Nutzung eingesetzt werden, werden steuerrechtlich als Arbeitsmittel behandelt. So z. B. Hunde von Hundeführern der Polizei und des Zolls sowie die Jagdhunde bei Forstbeamten.[1] Eine geringfügige private Mitnutzung ist unschädlich....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 1 Steuerliche Abgrenzung zwischen Bürohund und Diensthund

Ein Bürohund oder Assistenzhund wird – im Gegensatz zu bestimmten beruflich genutzten Hunden – der privaten Sphäre zugerechnet, d. h. die Aufwendungen gelten als privat veranlasste Ausgaben und betreffen die private Lebensführung. Werden Hunde nahezu ausschließlich beruflich eingesetzt, können sie als Arbeitsmittel von den Werbungskosten abgesetzt werden, z. B. Hunde der Pol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 4.5.1 Sachschäden oder externe Personenschäden

Kommt es durch den Assistenzhund zu einem Sachschaden im Betrieb (der Hund nässt den Teppich ein, knabbert Büromöbel oder die Arbeitstasche eines Kollegen an etc.) oder zur Verletzung einer externen Person (etwa stolpert eine Kundin über den Hund) greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Für den Besitzer greifen, vorbehaltlich anderslautender vertragli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Ermächt... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! § 9a Abs. 2 WEG stehe einer Ermächtigung nicht entgegen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei vielmehr berechtigt, einen Wohnungseigentümer zu ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums geltend zu machen (Hinweis u. a. auf B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Beein... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, ihm eine bauliche Veränderung zu gestatten. Für den Antrag stimmen 12 Wohnungseigentümer. 7 Wohnungseigentümer stimmen mit Nein. Der Verwalter meint, dieses Quorum reiche nicht aus. Er stellt daher fest, dass der Beschluss nicht zustande gekommen und abgelehnt worden sei. Gegen diese Feststellung geht K vor. Er meint, die von ihm verlangte Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Ermächt... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen Wohnungseigentümer ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen.mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer gegen den Bauträger. Zu fragen ist, wer für die Geltendmachung der Mängelrechte in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zuständig ist. Primäre Mängelrechte Die primären Mängelrechte (= Nacherfüllung, Selbstvornahme und das Verlangen eines Kostenvorschusses) kann jeder Wohnungseigentümer selbst durchsetzen. Dies galt vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 4 Die Entscheidung

Das VG meint, es gebe schon keine rechtlichen Beziehungen des K zur Gemeinde B! Zwar sei das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Es vermittele K aber lediglich eine schuldrechtliche Rechtsposition. Auch ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht sei wie jede andere Vereinbarung weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht. Es handele sich um eine...mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ausnahmsweise nicht ein Wohnungseigentümer gegen den Bauträger, sondern der Bauträger gegen einen Notar vor. Der Bauträger wirft dem Notar vor, ihm einen Erwerbsvertrag vorgeschlagen zu haben, der eine unwirksame Regelung zu Frage enthielt, wie das gemeinschaftliche Eigentum abzunehmen ist. Das OLG entscheidet sich dafür, dass in diesem Fall der ...mehr

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Videoaufzeichnung: Unterlas... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg. Nach LG-Ansicht erscheint eine Kostenaufhebung sachgerecht. Der Ausgang des Prozesses sei unsicher gewesen. Zwar könnten die Wohnungseigentümer Abwehransprüche aus § 1004 BGB in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht geltend machen. Auch der Abwehranspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG liege bei der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer, wohl gestützt auf § 10 Abs. 2 WEG, seine Räumlichkeiten, die als Teileigentum gewidmet sind und also nicht bewohnt werden dürfen, in ein Wohnungseigentum umzuwidmen. Eine solche Klage ist regelmäßig zum Scheitern verurteilt, da die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 WEG in aller Regel nicht vorliegen werden! Die Entscheidung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Ermächt... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen Wohnungseigentümer B auf Rückbau einer unzulässigen baulichen Veränderung. Da K womöglich nicht prozessführungsbefugt ist, ermächtigen die Wohnungseigentümer ihn in Bezug auf die Entstörung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Beschluss. Fraglich ist, ob Wohnungseigentümer eine solche Ermächtigung überhaupt beschließen können.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträgervertrag: Unwirksam... / 1 Leitsatz

Das jedem einzelnen Wohnungseigentümer als Erwerber zustehende Recht zur Abnahme in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum darf grundsätzlich nicht durch eine AGB-Regelung unterlaufen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 1 Leitsatz

Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht. Dem öffentlichen Recht entstammende Rechte, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, können nur gemeinschaftlich, d. h. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, geltend gemacht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträgervertrag: Unwirksam... / 3 Das Problem

Notar B beurkundet Verträge über den Erwerb eines Wohnungseigentums, die folgende Klausel enthalten: "Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt nach vollständiger Fertigstellung. Mit der Prüfung der vollständigen Fertigstellung und der Abnahmefähigkeit wird ein vom zukünftigen Verwalter noch zu benennender Sachverständiger auf Kosten der Wohnungseigentümer beauftr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträgervertrag: Unwirksam... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint ja! Es gehöre zu den Pflichten eines Notars, AGB-Klauseln, die zu Zweifeln an ihrer Wirksamkeit Anlass geben könnten, einer näheren Prüfung zu unterziehen. Im Fall hätte der Notar darauf hinweisen müssen, dass das jedem einzelnen Wohnungseigentümer als Erwerber zustehende Recht zur Abnahme in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum durch die Regelung unterlauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenbeschluss: Reichweite / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint diese Frage! Der Beschluss sei inhaltlich nicht zu beanstanden und halte sich im Rahmen des Ermessens, welches die Wohnungseigentümer im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG hätten. Den Wohnungseigentümern komme bei Änderungen des Umlageschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Der Beschluss müsse lediglich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Die Wohnun...mehr