Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstreise

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Längerfristige Arbeitnehmer-Auswärtstätigkeit

Herr Neumann ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der XY-Unternehmensberatungs-GmbH. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in einem angemieteten Büro in A-Stadt.. Dort nimmt Herr Neumann seine Geschäftsführeraufgaben wahr. Auch der gesamte Schriftverkehr und die Fachliteratur sind dort aufbewahrt. Der Büroraum dient außerdem der Vorbereitung und Nachbereitung ...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3 Abgrenzung zwischen erster Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeiten

Ob und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat, ist gem. § 9 Abs. 4 EStG in mehreren Schritten zu prüfen. Dabei ist zwingend die folgende Reihenfolge einzuhalten: Der Arbeitgeber hat die erste Tätigkeitsstätte festgelegt (auf die Qualität der Tätigkeit kommt es nicht an). Ohne Festlegung bzw. ohne eindeutige Festlegung durch den Arbeitgeber sind die gesetzlich vorg...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 4 Verpflegungsmehraufwendungen bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten im Inland

Ist der Unternehmer an einem vollen Tag (= 24 Stunden) aus beruflichen Gründen von seiner Wohnung und seiner ersten Betriebsstätte entfernt, hat er Anspruch auf eine Verpflegungspauschale von 28 EUR. Erstreckt sich die auswärtige Tätigkeit (mit Übernachtung) über 2 oder mehr Tage, kann für den Anreise- und Abreisetag immer eine Verpflegungspauschale von 14 EUR geltend gemach...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigkeit in Drittunternehmen, Fahrtkostenabrechnung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Erste Tätigkeitsstätte/erste Betriebsstätte in Drittunternehmen Fahrtkostenerstattung in Arbeitnehmerfällen Betriebsausgabenabzug bei Unternehmern 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 3 Betriebliche Einrichtung eines Dritten kann eine erste Tätigkeitsstätte bzw. eine erste Betriebsstätte sein

Bei der Frage, ob es sich um Auswärtstätigkeiten (Reisekosten) oder um Fahrten handelt, bei denen nur die Entfernungspauschale anzusetzen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob bei Arbeitnehmern eine erste Tätigkeitsstätte bzw. bei Unternehmern eine erste Betriebsstätte vorhanden ist und wo sie sich befindet. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (= Geschäftsreise) ...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Fahrtkosten, die dem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit entsteh...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.2 Dauerhafte Zuordnung bei Leiharbeitnehmern

Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, kann grundsätzlich nur die Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 EUR angesetzt werden. Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfest...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.4 In lohnsteuerlichen Zweifelsfällen: Einholung einer Anrufungsauskunft empfehlenswert!

Wenn der Arbeitgeber angesichts des betriebsexternen Arbeitseinsatzes eines seiner Mitarbeiter lohnsteuerlich im Unklaren darüber ist, ob von einer Auswärtstätigkeit mit der Möglichkeit zur steuerfreien Reisekostenerstattung auszugehen ist oder Fahrten zur einer "regelmäßigen (auswärtigen) Arbeitsstätte" vorliegen, sollte er sich – am besten vor Abschluss des Arbeitsvertrags...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.1 Der Arbeitgeber legt die erste Tätigkeitsstätte fest

Ordnet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer arbeits- oder dienstrechtlich einer bestimmten Tätigkeitsstätte dauerhaft zu, befindet sich dort seine "erste Tätigkeitsstätte". Diese Zuordnung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Arbeitgeber kann z. B. aus organisatorischen Gründen eine bestimmte Betriebsstätte (Dienststelle) als erste Tätigkeitsstätte festlegen, er muss ...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.4 Was hinsichtlich einer Betriebsprüfung zu beachten ist

Finanzbeamte, insbesondere Betriebsprüfer, können versucht sein, günstige steuerliche Ergebnisse mithilfe des § 42 AO [1] zunichte zu machen. Die Finanzverwaltung will unliebsame Gestaltungen als Missbrauch behandeln und nicht anerkennen. Das gilt insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern, Arbeitnehmer-Ehegatten und anderen mitarbeitenden Familienangehörigen, weil es h...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 5 Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich Arbeitnehmer

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat steuerlich einen Arbeitnehmerstatus. Mithilfe einer kostenlosen Anrufungsauskunft lassen sich damit vorab alle lohnsteuerlichen Zweifelsfragen rund um das Anstellungsverhältnis abklären. Der GmbH-Unternehmer steht somit besser da als Personenunternehmer, denen das Finanzamt für Steuerauskünfte in eigenen Angelegenheiten Gebüh...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 6 Besonderheiten bei Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten beachten!

Der aufgrund beruflich bedingter Auswärtstätigkeit entstehende Verpflegungsmehraufwand ist lediglich in Höhe der gesetzlichen Pauschalen[1] absetzbar. Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden würde der Pauschbetrag 14 EUR betragen. Als weitere Besonderheit ist zu beachten: Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist von Gesetzes wegen der Abzug v...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.3 Alle Kfz-Kosten zunächst als Betriebsausgaben buchen

Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht. Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb dürfen 0,30 EUR je Entfernungskilometer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und d...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Erste Tätigkeitsstätte/erste Betriebsstätte in Drittunternehmen Fahrtkostenerstattung in Arbeitnehmerfällen Betriebsausgabenabzug bei Unternehmernmehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.1 Tätigkeitsstätte bei einem Dritten

Es muss sich nicht um eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des eigenen Arbeitgebers handeln, um von einer ersten Tätigkeitsstätte ausgehen zu können. Bei einer dauerhalten Zuordnung kann auch die ortsfeste betriebliche Einrichtung eines Dritten (z. B. eines Kunden) zur ersten Tätigkeitsstätte werden.mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 7 Ordnungsgemäße Rechnung für den Vorsteuerabzug

Um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden, muss die Rechnung des Hotel- oder Pensionsbetriebs die besonderen umsatzsteuerlichen Voraussetzungen erfüllen.[1] Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR gelten zwar geringere Anforderungen. Doch muss auch hier der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuersatz angegeben sein. Es ist zu beachten, dass für kurzfristige Übernachtungsentgel...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.2 Dauerhafte Zuordnung

Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet oder für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung tätig werden soll (Prognose). Fehlt die Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig, ist erste Tätigkeitsstätte die betriebliche ...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4 Herausrechnen der Nebenkosten aus dem Business-Package bzw. der Service-Pauschale

Hotelübernachtungen unterliegen, ebenso wie die Speisen ohne Getränke bis zum 31.12.2023 der Umsatzsteuer mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Daneben fallen allerdings auch andere Kosten an, die dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen. Für Hotelübernachtungen, Mahlzeiten und andere Leistungen gelten also bei der Umsatzsteuer unterschiedliche Steuersätze. Das bedeutet, da...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5.5 Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für andere Beförderungsmittel

Der Arbeitgeber kann bei einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus, Taxi, Schiff, Flugzeug einschließlich aller Zuschläge) lohnsteuerfrei übernehmen bzw. erstatten. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nur teilweise, kann der Arbeitnehmer seine eigenen Aufwendungen als Werbungsko...mehr

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Reisekosten, doppelte Verpf... / 4 Erstattung liegt im Ermessen des Arbeitgebers

Wie der Verpflegungsaufwand während einer Geschäftsreise abgerechnet wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers und wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst legen fest, ob der Arbeitnehmer kostenlose Mahlzeiten erhält, einen Eigenanteil übernehmen muss, z. B. i. H. d. Sachbezugswerts oder eines festen Betrags, die steuerlich zulässige Verpflegun...mehr

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Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern

Die Entfernungspauschale ist bei Arbeitnehmern (also auch für GmbH-Gesellschafter, die Arbeitnehmer ihrer GmbH sind) nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen. Wichtig Es kann nur eine Tätigkeitsstätte "erste Tätigkeitsstätte" sein Arbeitnehmer können (bezogen auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis) nur eine erste Tätigkeitsstätte haben.[1] Al...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Der Arbeitgeber erstattet seinem Arbeitnehmer Telefonkosten

Während seiner Dienstreise klärt der Arbeitnehmer über die Festnetzleitung des Hotels vertragliche Fragen mit seinem Arbeitgeber ab. Dafür stellt das Hotel einen Betrag von (15 EUR zuzüglich 2,85 EUR Umsatzsteuer =) 17,85 EUR in Rechnung.mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Abrechnung der Fahrtkosten bei Arbeitnehmern als Reisekosten

Zu den Reisekosten des Arbeitnehmers gehören alle Aufwendungen, die ihm unmittelbar durch eine Auswärtstätigkeit entstehen. Voraussetzung ist immer, dass die Reise betrieblich/beruflich veranlasst ist. Ist das der Fall, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen erstatten. Zu den Aufwendungen einer Auswärtstätigkeit gehören die Fahrtkosten, Verpflegungsmehrauf...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5 Reisenebenkosten des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber nicht übernimmt

Der Arbeitgeber übernimmt oft nicht alle Nebenkosten, die dem Arbeitnehmer anlässlich von Geschäftsreisen entstehen. Wenn der Arbeitnehmer z. B. während seiner Geschäftsreisen umfangreiche Unterlagen mitnehmen muss, verwendet er für den Transport dieser Unterlagen eine größere Aktentasche bzw. einen Trolley (kleinen Koffer). Erwirbt der Arbeitnehmer die Aktentasche bzw. einen...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Die Erstattung von Nebenkosten ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

Nebenkosten, die anlässlich einer Geschäftsreise entstehen, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Zu den Nebenkosten gehören nach R 9.8 LStR z. B. die Aufwendungen für Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Ferngespräche und Schriftverkehr mit dem Betrieb oder Geschäftspartnern, Straßennutzung und Parkplatz, Schadenersatz in...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 2 Praxisbeispiel für Ihre Buchhaltung: Der Arbeitnehmer erstellt eine Abrechnung für seinen Privat-Pkw

Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber hat mit seinem Arbeitnehmer vereinbart, dass er die Kfz-Kosten, die ihm bei Auswärtstätigkeiten entstehen, mit den tatsächlichen Kosten abrechnen darf. Nach der Zusammenstellung der Aufwendungen betragen die Kfz-Kosten des Arbeitnehmers insgesamt 9.310 EUR. Bei einer Jahresfahrleistung von 16.322 km errechnet sich hieraus ein individueller Km-...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5.4 Keine Steuerfreiheit von Mitnahmeentschädigungen

Sog. "Mitnahmepauschalen" sind nicht mehr steuerfrei und zwar auch dann nicht, wenn sie an Staatsbedienstete gezahlt werden.[1] Die Steuerfreiheit von Mitnahmepauschalen war bis zum 31.12.2013 in den Verwaltungsanweisungen geregelt, nicht aber im Bundesreisekostengesetz. Die sog. Mitnahmepauschale führte für jede mitgenommene Person zu einer Erhöhung des Kilometersatzes. Kon...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kürzung der Beförderungskosten bei einer Flugreise des Unternehmers

Ein Freiberufler aus Köln unternimmt eine Geschäftsreise nach Berlin. Er fliegt morgens nach Berlin und am Abend wieder zurück. Für den Hin- und Rückflug zahlt er 178,50 EUR. Während des Fluges erhält er (ohne zusätzliche Berechnung) jeweils ein belegtes Sandwich mit einem Getränk. Die Situation sieht wie folgt aus:mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nebenkosten, die anläs...mehr

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Reisekosten, doppelte Verpf... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschal versteuerter Verpflegungsaufwand

Ein Arbeitnehmer unternimmt eine 3-tägige Geschäftsreise. Der Arbeitgeber zahlt die beiden Übernachtungen jeweils inklusive Frühstück. Für den Zwischentag hat der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer das Mittag- und Abendessen gebucht und auch bezahlt. Der Arbeitgeber zahlt seinem Arbeitnehmer zusätzlich die steuerfreien Verpflegungspauschalen und die Verpflegungspauschalen, ...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 5.1 Abrechnung der tatsächlichen Kosten: Der Arbeitnehmer verwendet einen Firmen-Pkw

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug, dann sollte der Arbeitgeber alle Kosten, also auch die laufenden Kosten für das Fahrzeug übernehmen. Erstattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die laufenden Kosten für den Firmenwagen, die dieser vorweg bezahlt hat, handelt es sich um die Erstattung von Auslagen, die lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4.2 Erste Tätigkeitsstätte bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (insbesondere bei Leiharbeitnehmern)

Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur vorliegen, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft einer Tätigkeitsstätte zugeordnet ist. Davon ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten hinaus einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zugeordnet ist. Dauerhaft heißt, dass der Arbeitneh...mehr

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Reisekosten, doppelte Verpf... / 3 Wie kostenlose Mahlzeiten bei der Erstattung der doppelten Verpflegungspauschale angerechnet werden

Stellt der Arbeitgeber (oder auf dessen Veranlassung ein fremder Dritter) seinem Arbeitnehmer kostenlos eine Mahlzeit zur Verfügung, ist der Wert nach der amtlichen Sachbezugsverordnung (2024: 2,17 EUR pro Frühstück, 4,13 EUR pro Mittagessen bzw. Abendessen) als Arbeitslohn anzusetzen, wenn der Wert der Mahlzeit 60 EUR nicht übersteigt. Der Ansatz als Arbeitslohn unterbleibt...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 3 Reisekostenabrechnung für Unternehmer: Abrechnung bei im Beförderungspreis enthaltenen Mahlzeiten

Die Verpflegungspauschale des Unternehmers wird (anders als bei Arbeitnehmern) nicht gekürzt, wenn der Unternehmer während der Geschäftsreise bewirtet hat bzw. bewirtet wurde.[1] Bei einer Bewirtung muss der bewirtete Unternehmer den Vorteil einer kostenlosen Mahlzeit auch nicht als Betriebseinnahme versteuern.[2] Das bedeutet, dass der Unternehmer Bewirtungskosten und Verpf...mehr

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Schadensersatz, erhaltener / 7 Beispiele für die Abwicklung von Schadensersatz im betrieblichen Bereich

Wird ein Schaden, der durch den Schädiger verursacht wurde, durch eine dritte Person behoben, sind 2 Vorgänge zu betrachten. Der Ablauf sieht im Regelfall wie folgt aus: Schadensbeseitigung: Der Geschädigte beauftragt einen Unternehmer mit der Beseitigung des Schadens. Hier findet ein Leistungsaustausch zwischen dem Geschädigten und dem beauftragten Unternehmer statt. Bei die...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 3 Abgabe anderer sonstiger Leistungen

Erbringt ein Unternehmer andere sonstige Leistungen, die nicht in der Verwendung eines Gegenstands des Unternehmens bestehen, für unternehmensfremde Zwecke oder für den privaten Bedarf des Personals, soweit keine Aufmerksamkeiten vorliegen, sind diese einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellten Wertabgaben nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG zu besteuern. Praxis-Beispiel Gmb...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3.3 Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine gemischte Dienstreise des Arbeitnehmers

Auch wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, ist nicht jede auswärtige Tätigkeit betrieblich bedingt. Nimmt der Arbeitnehmer z. B. an einer Gruppenreise mit Geschäftsfreunden seines Arbeitgebers teil, ist die Teilnahme betrieblich bedingt, wenn er mit der Organisation und Durchführung der Reise beauftragt worden ist. Ist das der Fall, wendet der Arbeitgeber seinem Arbeitn...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.4 Geschäftsreise, wenn die private Mitveranlassung unter 10 % liegt (Bagatellgrenze)

Gemischte Aufwendungen können nur dann aufgeteilt werden, wenn der betriebliche bzw. berufliche Anteil der Aufwendungen mindestens 10 % beträgt. Liegt der betriebliche bzw. berufliche Anteil unter 10 %, dürfen die allgemeinen Kosten nicht aufteilt und als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei der umgekehrten Situation, bei der die private Mitveranlassung unter 10 % liegt, d...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3.1 Arbeitgeber ordnet die Geschäftsreise an: Wie die Kosten aufgeteilt werden

Beauftragt der Unternehmer seinen Arbeitnehmer, für ihn einen beruflichen Termin wahrzunehmen, darf der Arbeitgeber auch die Fahrtkosten immer zu 100 % lohnsteuerfrei erstatten. Daran ändert sich nichts, wenn der Arbeitnehmer den beruflichen Pflichttermin mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt verbindet.[1] Es spielt keine Rolle, ob der private Teil der...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3 Aufteilung der Kosten einer gemischt veranlassten Reise bei Arbeitnehmern

Unternimmt ein Arbeitnehmer eine gemischte Geschäftsreise, ist wie folgt zu unterscheiden: Der Arbeitnehmer unternimmt die Geschäftsreise auf Anordnung seines Arbeitgebers, der auch die Kosten der Geschäftsreise übernimmt. Der Arbeitnehmer unternimmt eine Geschäftsreise außerhalb seiner Arbeitszeit und trägt die Aufwendungen selbst. Er kann seine beruflichen Aufwendungen als W...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3.4 Aufteilung in steuerfreien Arbeitslohn und geldwerten Vorteil

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine gemischte Dienstreise, handelt es sich bei ihm insgesamt um Betriebsausgaben. Wesentlich ist jedoch, wie die Aufwendungen beim Arbeitnehmer zu behandeln sind. Lt. BFH[1] sind die Aufwendungen beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit sie auf den betriebsfunktionalen Teil der Reise entfallen und lohnste...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 3 Wann von gemischten Aufwendungen auszugehen ist

Es handelt sich um gemischte Aufwendungen, wenn sie sowohl privat als auch betrieblich veranlasst sind. Abziehbar ist nur der betriebliche bzw. berufliche Teil der Aufwendungen. Um die Aufwendungen aufteilen zu können, muss der Unternehmer einen plausiblen Aufteilungsmaßstab finden: Bei gemischten Reisen können die Aufwendungen nach Zeitanteilen aufgeteilt werden und bei Veran...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.2 Aufteilung bei Selbstständigen und Unternehmern

Verbindet der Unternehmer seine Geschäftsreise mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt, liegen 2 unterschiedliche Reiseabschnitte vor. Die Aufwendungen können aufgeteilt werden. Bei gemischt veranlassten Reisen ist aufgrund des BFH-Beschlusses vom 21.9.2009[1] Folgendes zu beachten: Die ausschließlich betrieblichen Kosten, z. B. die Kongressgebühren, werd...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4 Aufteilung der Aufwendungen in einen betrieblichen und privaten Anteil ist zulässig

Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn und soweit sie betrieblich bzw. beruflich veranlasst sind. Es ist erforderlich, die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darzulegen. Das gilt natürlich auch dann, wenn nur ein Teil der Aufwendungen als beruflich veranlasst eingestuft werden kann. Unterschiedliche Reiseab...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1.2 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen

Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst legen fest, ob der Arbeitnehmer kostenlose Mahlzeiten erhält, einen Eigenanteil übernehmen muss, z. B. in Höhe des Sachbezugswerts oder eines festen Betrags, oder die steuerlich zulässige Verpflegungspauschale erstattet erhält. Nachfolgend sind die unterschiedliche...mehr

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Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: längerfristige Auswärtstätigkeiten

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte Begrenzung Verpflegungskosten Kosten für die Unterkunft mögliche Beschränkung auf 1.000 EUR 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Längerfristige Auswärtstätigkeiten von Arbeitnehmern: Auf diese Besonderheiten muss geachtet werden

Es gibt verschiedene Situationen und Anlässe, in denen der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum auswärts tätig ist. Zunächst muss festgestellt werden, ob am neuen Tätigkeitsort auch eine neue erste Tätigkeitsstätte entsteht. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit. Es gelten dann die Grundsätze, die bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwende...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1.1 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung ohne Auswärtstätigkeit

Vorteile des Arbeitnehmers aus der Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung gehören nach wie vor nicht zum Arbeitslohn. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich zur Verfügung, handelt es sich um Aufmerksamkeiten, die ebenfalls nicht als Arbeitslohn erfasst werden. Eine unentgeltliche oder teilentg...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 6 Berechnung der 3-Monatsfrist beim Abzug von Verpflegungskosten von Arbeitnehmern

Bei Geschäftsreisen werden die Verpflegungspauschalen für eine zusammenhängende Tätigkeit am selben Einsatzort maximal für die Dauer von 3 Monaten gewährt.[1] Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die zwingend einzuhalten ist. Der Beginn einer Frist ist in § 187 BGB geregelt. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis maßgebend, wie z. B. der Beginn einer Ge...mehr