Wird ein Schaden, der durch den Schädiger verursacht wurde, durch eine dritte Person behoben, sind 2 Vorgänge zu betrachten. Der Ablauf sieht im Regelfall wie folgt aus:
- Schadensbeseitigung: Der Geschädigte beauftragt einen Unternehmer mit der Beseitigung des Schadens. Hier findet ein Leistungsaustausch zwischen dem Geschädigten und dem beauftragten Unternehmer statt. Bei diesem Vorgang handelt es sich nicht um eine Schadensersatzleistung.
- Schadensersatz: Der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung übernehmen den Schaden und zahlen an den Geschädigten den Betrag, mit dem er tatsächlich belastet wird.
Schadensbeseitigung durch einen Dritten
Dem Architekten Braun ist ein Fehler unterlaufen. Nach Abstimmung mit dem Architekten lässt der Kunde Huber den Schaden von einem Handwerker reparieren, der von ihm beauftragt wurde. Der Handwerker stellt Herrn Huber einen Betrag von 3.000 EUR zuzüglich 570 EUR Umsatzsteuer in Rechnung. Herr Huber kann aus dieser Rechnung einen Vorsteuerabzug von 570 EUR geltend machen.
Wegen des Vorsteuerabzugs ist der Kunde des Architekten nur in Höhe des Nettobetrags von 3.000 EUR belastet. Die Haftpflichtversicherung von Herrn Braun zahlt (3.000 EUR abzüglich eines Selbstbehalts von 300 EUR =) 2.700 EUR unmittelbar an den Geschädigten, Herrn Huber. Des Weiteren zahlt der Architekt den Selbstbehalt von 300 EUR unmittelbar an Herrn Huber.
Buchungsvorschlag: Zahlung der Reparaturrechnung durch den Geschädigten
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4280/6345 | Sonstige Raumkosten | 3.000 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 570 | 1200/1800 | Bank | 3.570 |
Wegen des Vorsteuerabzugs ist der Geschädigte lediglich mit 3.000 EUR aus diesem Vorgang belastet. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens beträgt somit 3.000 EUR.
Buchungsvorschlag: Erhalt der Schadensersatzzahlungen
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 2.700 | 2742/4970 | Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen | 2.700 |
1200/1800 | Bank | 300 | 2742/4970 | Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen | 300 |
Ein häufiger Fall von Schadensersatz tritt dann ein, wenn der Unternehmer mit seinem Firmenwagen unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt den Schaden (Reparaturkosten oder Wertminderung bei einem Totalschaden). Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, entsteht der Schaden in Höhe des Nettobetrags, weil der Geschädigte die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.
Versicherung des Unfallgegners zahlt, Abtretung an die Werkstatt
Herr Braun wird bei einer Fahrt mit seinem Firmenwagen in einen Unfall verwickelt. Sein Unfallgegner hat den Unfall verursacht. Dessen Versicherung übernimmt deshalb den eingetretenen Schaden. Die Reparaturkosten betragen 5.100 EUR zuzüglich 19 % = 969 EUR Umsatzsteuer. Weil Herr Braun die von der Werkstatt in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners nur den Nettobetrag.
Herr Braun hat seinen Erstattungsanspruch direkt an die Kfz-Werkstatt abgetreten. Er zahlt daher an die Werkstatt nur die Umsatzsteuer, die von der Versicherung nicht übernommen wird.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4540/6540 | Kfz-Reparaturen | 5.100 | 2742/4970 | Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen | 5.100 |
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 969 | 1200/1800 | Bank | 969 |
Versicherung des Unfallgegners zahlt, keine Abtretung an die Werkstatt
Herr Braun wird bei einer Fahrt mit seinem Firmenwagen in einen Unfall verwickelt. Sein Unfallgegner hat den Unfall verursacht. Dessen Versicherung übernimmt deshalb den eingetretenen Schaden. Die Reparaturkosten betragen 5.100 EUR zuzüglich 19 % = 969 EUR Umsatzsteuer. Weil Herr Braun die von der Werkstatt in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners nur den Nettobetrag.
Herr Braun tritt seinen Erstattungsanspruch, den er gegenüber der Versicherung hat, nicht an die Werkstatt ab.
Buchungsvorschlag der Kfz-Reparatur:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4540/6540 | Kfz-Reparaturen | 5.100 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 969 | 1200/1800 | Bank | 6.069 |
Buchung der Versicherungserstattung:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 5.100 | 2742/4970 | Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen | 5.100 |
Totalschaden bei unverschuldetem Unfall
Herr Hauser erleidet auf einer Geschäftsreise mit seinem Firmenwagen einen Unfall. Der Pkw mit einem Buchwert von 6.320 EUR hat einen Totalschaden erlitten. Herr Hauser hat den Unfall nicht verschuldet und erhält von der Versicherung seines Unfallgegners den Zeitwert ...
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