Fachbeiträge & Kommentare zu Depot

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung

Rn. 1630 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten und in jeder Weise über die Vermögenswerte zu verfügen, An- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gemäß § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu bea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 1504 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj negative KapE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Kapitalertragsteuer

Rn. 73 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das s BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 (Einzelfragen zur AbgSt) Tz 170 ff bezieht sich im Anwendungsschreiben zur AbgSt auf Wertpapierpensionsgeschäft und Wertpapierleihe. Nach den obigen Ausführungen dürfte mE bei der Wertpapierleihe vielmehr das Wertpapierdarlehen gemeint sein. Für den Einbehalt der KapSt liegt nach BMF v 14.05.2025, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Vertretbare Wertpapiere in Girosammelverwahrung (§ 20 Abs 4 S 7 EStG)

Rn. 1445 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Girosammelverwahrung anvertraut worden sind, wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert werden (first-in-first-out; Fifo-Methode; § 20 Abs 4 S 7 EStG); Sammelverwahrung ist die iSd § 5 DepotG idF der Bekanntmachung v 11.01.1995 (BGBl I 1995, 34). Vgl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Seer, Die persönliche Zurechnung von Einkünften bei Treuhandverhältnissen, FR 1992, 637; Grandpierre, Die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen bei einer Mehrheit von Treugebern, DStR 1999, 1970. Verwaltungsanweisungen: OFD Hessen EStK § 20 3.6 (Zurechnung von KapErtr aus Anderkonten). Rn. 76 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Erzielt der neue Inhaber von Wertpapieren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung

Rn. 1429 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung stehen (Veräußerungskosten) können in Abzug gebracht werden. Die Aufwendungen müssen vom Veräußerer getragen werden. Trägt der Erwerber diese Kosten, so handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten seiner Kapitalanlage. Zu den Veräußerungskosten zählen beispielsweise Provisi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Zeitpunkt der steuerlichen Wirksamkeit einer Kapitalmaßnahme (§ 20 Abs 4a S 6 EStG)

Rn. 1482 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Soweit es auf die steuerliche Wirksamkeit der Kapitalmaßnahme iSv § 20 Abs 4a S 1–5 EStG ankommt, regelt § 20 Abs 4a S 6 EStG, dass auf den Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des StPfl abzustellen ist. Nach der Gesetzesbegründung stellt diese Regelung eine Vereinfachungsregel zur Ermittlung des steuerlich relevanten Zeitpunkts einer Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Goldhandel

Rn. 135a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Entgegen der Auffassung des FG München v 28.10.2013, EFG 2014, 180 und in Übereinstimmung mit dem FG Münster v 11.12.2013, EFG 2014, 753 können die in s Rn 135 dargestellten Rspr-Grundsätze zum Wertpapierhandel, wonach die Umschichtung von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – regelmäßig noch nicht den Rahmen der privaten Vermögens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Laufende Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 3–11 EStG

Rn. 59 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Im Übrigen greifen im Grundsatz die allg Regeln. Einkünfte aus KapVerm erzielt, wer im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung "eigenes" oder "geliehenes" Kapital gegen Entgelt zur zeitweisen Nutzung überlässt. Bei der Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, wer die Macht hat, das Vermögen zu verwalten, die Modalitäten der Kapitalanlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Vermögensverwaltende Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 5 EStG)

Rn. 586 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 6 S 5 EStG nimmt vermögensverwaltende Versicherungsverträge von den allg Besteuerungsregeln für Versicherungsverträge aus. Er gilt nicht für Altverträge. Vermögensverwaltende Versicherungsverträge, bei denen eine gesonderte Verwaltung der Kapitalanlage vereinbart wurde und der wirtschaftlich Berechtigte unmittelbar oder mittelb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1471 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 4a S 4 EStG enthält eine Erleichterung für Kreditinstitute bei der Bewertung von sogenannten Bezugsrechten. Erhöht eine AG, eine GmbH oder eine ausländische KapGes ihr Grund- bzw Stammkapital gegen Einlage, erwirbt der Anteilseigner durch Gewährung der Bezugsrechte einen Anspruch auf entgeltlichen Erwerb der neuen Anteile nach § 18...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung können auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Ges zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexiges"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet werden. Zu prüfen ist, ob solche Zeitwertkonten auch bei beherrschenden Ges-GF zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sog Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf es neben...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / I. Einleitung

Die Investition in Dividendenaktien oder Wachstumsaktien stellt für viele Privatanleger einen essentiellen Teil des Vermögensaufbaus und der privaten Altersvorsorge dar. Dabei können in der Praxis vielzählige Anlagestrategien, wie der stetige An- und Verkauf von Wachstumsaktien mit kurz- und mittelfristigem Gewinnrealisierungshorizont, die langfristige Wette auf ein Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / [Ohne Titel]

Dr. Niels Worgulla / RA/FASt/Ref. iur. Julian Jäger[*] Die Investition in Dividendenaktien oder Wachstumsaktien stellt für viele Privatanleger einen essentiellen Teil des Vermögensaufbaus und der privaten Altersvorsorge dar. Dabei können in der Praxis vielzählige Anlagestrategien verfolgt werden. In diesem Kontext hat in den letzten Jahren die vermögensverwaltende GmbH mit Ak...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / ee) Was ist eigentlich mit den "beteiligten Unternehmen"?

Folgt man jedoch den Ansichten, die zumindest keinen qualifizierten Anteilstausch für die Anwendung von § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG i.S.d. § 21 UmwStG voraussetzen wollen, stellt sich im vorliegenden Beispiel abschließend die Frage, ob die gesellschafsrechtliche Maßnahme auch von den beteiligten Unternehmen i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG ausgeht. An dieser Stelle findet die un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.8 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die ei...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Rz. 15 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die Nachhaltigkeitserklärung erstellt wurde. Auf folgende drei Aspekte ist einzugehen (ESRS 2.3 f.): Festlegung der Berichtsgrenzen i. A., A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.4.2 Gemeinsamer Freistellungsauftrag

Ehegatten, die zusammenveranlagt werden, können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. In diesem Falle beträgt der maximal freizustellende Kapitalertrag 2.000 EUR (bis 2022: 1.602 EUR). Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Einzel- als auch für Gemeinschaftskonten bzw. Depots der Ehegatten. Für die Erteilung elektronischer Freistellungsaufträge gelt...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wert der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nr 39 S 4 EStG)

Rn. 1335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 3 Nr 39 S 4 EStG ist als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definiert. Maßgebend ist mithin der gemäß § 9 Abs 2 BewG im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielende Preis, ohne dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen wär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie...mehr

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Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.1 Depotverbot

Rz. 6 Nach Abs. 1 ist es untersagt, Hilfsmittel an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung über Depots bei den Vertragsärzten abzugeben. Adressaten der Vorschrift sind die Hilfsmittelerbringer. Der Begriff des Depots wird im Gesetz nicht näher definiert. Depot in diesem Sinne ist der Aufbewahrungsort, wo Hilfsmittel entnommen, bevorratet und zeitlich begrenzt gelage...mehr

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Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.2 Ausnahmen vom Depotverbot

Rz. 7 Ausgenommen vom Verbot ist nach Abs. 1 Satz 1 die Hilfsmittelversorgung im Notfall, für die ein (kleines) Depot in der Vertragsarztpraxis vorgehalten werden kann (z. B. Gehstützen oder spezielle Bandagen, Daumen- oder Handorthesen zur Immobilisierung). Ein Notfall kann z. B. vorliegen, wenn Kompressionsstrümpfe oder -strumpfhosen unmittelbar postoperativ benötigt werde...mehr

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Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.3 Gewährung wirtschaftlicher Vorteile

Rz. 8 Aufgrund des Abs. 2 ist ausgeschlossen, dass der Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung Geldzahlungen und sonstige Zuwendungen an Vertragsärzte, Ärzte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen leistet. Zuwendungen sind nicht nur reine Provisionszahlungen, sondern auch Umgehungszahlungen, die im Zusammenhang mit der Hilfsmittelv...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.3 Einzelheiten der Neuregelung

Den §§ 19, 49 InvStG wurden Absätze hinzugefügt, die von Privatpersonen gehaltene Anteile an Investmentfonds bzw. Spezial-Investmentfonds der Wegzugsbesteuerung unterwerfen. Erfasst werden dabei sowohl Anteile an inländischen als auch an ausländischen Fonds und unabhängig davon, ob sie in inländischen oder ausländischen Depots verwahrt werden. Ausschlaggebende Kriterien sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / U. Depotübertrag (§ 43 Abs 1 S 4–6 EStG)

Rn. 225 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um einen lückenlosen Steuerabzug sicherzustellen, stuft § 43 Abs 1 S 4 EStG die Übertragung eines von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrten oder verwalteten WG iSd § 20 Abs 2 EStG auf einen anderen Gläubiger für KapSt-Zwecke als Veräußerung des WG ein. Nach dem Wortlaut werden alle iRd Veräußerungstatbestände nach § 20 Abs 2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinneinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 43 Abs 2 S 3 ff EStG)

Rn. 265 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Ausdehnung der Abzugstatbestände auf ausländische Dividenden, Stillhalterprämien, Veräußerungsvorgänge und Termingeschäfte zielt darauf ab, die Erträge aus Kapitalanlagen der natürlichen Person als Privatanleger durch den Steuerabzug zu erledigen. Bei der Zugehörigkeit der Kapitalanlage und damit auch ihrer Erträge zu den Gewinneinkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zinsen aus Forderungen gegen bestimmte Schuldner (sog b-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst b EStG)

Rn. 135 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der KapSt unterliegen die KapErtr aus den sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, die weder unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG noch unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG fallen und sich gegen bestimmte inländische Schuldner richten. Schuldner muss ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge aus Aktien und Genussscheinen in Sammel- oder Sonderverwahrung (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG)

Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Diese Neuregelung verlagert im Falle der Sammelverwahrung oder Sonderverwahrung von Aktien und Genussscheinen nach den §§ 2 und 5 DepotG die Abzugsverpflichtung von den Emittenten auf die Depotbanken. Sie dient ferner dazu, die Möglichkeit einer doppelten Bescheinigung anrechenbarer KapSt auszuschließen. Der Gesetzgeber hat – wohl nicht zu ...mehr

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Fragen und Antworten zur Fr... / Wie funktioniert die Frühstart-Rente?

Zur Anlage der Frühstart-Rente können Eltern für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollenden, ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Die Bundesregierung zahlt für diese Kinder bis zur Volljährigkeit eine garantierte staatliche Prämie von 10 Euro pro Monat in das Depot ein. Es kann auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.3 Übertragungen aus dem (Nicht-EU-)Ausland nach Deutschland (Abs. 2 S. 6)

Rz. 74 Sitzt das Institut bzw. eine Zweigstelle eines inländischen Instituts im Ausland [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 auch das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)] und liegen die Voraussetzungen laut Rz. 73 nicht vor, können die Anschaffungsdaten nicht auf das übernehmende Institut übertragen werden (§ 43a Abs. 2 S. 6 EStG). Bei Depotüberträgen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Verlustmitteilung bei vollständiger Übertragung aller Wirtschaftsgüter

Rz. 85 Überträgt der Gläubiger seine im Depot befindlichen Wertpapiere vollständig auf ein auf ihn lautendes Depot bei einem anderen Kreditinstitut, so hat das abgebende Kreditinstitut dem übernehmenden Kreditinstitut auf Verlangen des Gläubigers die Höhe des noch nicht ausgeglichenen Verlusts mitzuteilen (§ 43a Abs. 3 S. 6 EStG). Durch die Mitteilung des Verlustüberhangs an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.1 Allgemein

Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots von Ehepartnern ge...mehr