Fachbeiträge & Kommentare zu Depot

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemeinschaftskonten und -depots werden den Ehegatten grundsätzlich steuerlich entsprechend dem Zivilrecht zugerechnet. Bei einem Oder-Konto bzw. Oder-Depot sind die Ehegatten mithin grundsätzlich Gesamtgläubiger nach § 428 BGB, mit der Folge, dass sie nach § 430 BGB im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Im Er...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / B. Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG)

Rz. 7 Für die Wertermittlung im Erb- und im Schenkungsfall (d.h. für die Bewertung von Aktiva und Passive) ist gem. § 11 ErbStG grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.) maßgebend. Die Erbschaftsteuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die Schenkungsteue...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / B. Einzahlungen eines Ehegatten

Rz. 2 Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Oder-Konto und Oder-Depot beider Ehegatten kann i.H.v. 50 % eine Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an den anderen Ehegatten sein. Eine Bereicherung des anderen Ehegatten liegt jedoch nur vor, wenn und soweit dieser im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei über das eingezahlte Guthaben verfügen ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / C. "Steuerstornierung"

Rz. 6 Beim lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns entfällt eine auf einen anrechenbaren Vorausempfang i.S.d. § 1380 BGB entrichtete Schenkungsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und führt zu einer nachträglichen Änderung des Schenkungsteuerbescheids gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (siehe § 11 Rdn 1). Gelingt mithin der Nachweis, dass bei Einzahlung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 10.1 Hilfreich für diesen Fall ist eine Checkliste laut folgendem Muster:

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B. AVB D&O / XVII. Ausschluss Spekulationsgeschäfte (A-7.13 AVB D&O)

Rz. 168 Ob der Ausschluss in A-7.13 AVB D&O wegen Schäden aus Spekulationsgeschäften eingreift, bedarf der Beurteilung im Einzelfall. Der AVB D&O Ausschluss umfasst nach seinem Wortlaut Geschäfte soweit diese nicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich und üblich sind (z. B. Kurssicherungsgeschäfte). Allerdings dürfte es sich bei Geschäften, die im ordn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wandelschuldverschreibungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch als ‚Wandeldarlehen’ bezeichnet: Die emittierende Gesellschaft (Darlehensschuldnerin) erhält ein mit niedrigeren als den üblichen Marktkonditionen zu verzinsendes Darlehen, das dem Darlehensgläubiger – ggf einem > Arbeitnehmer der Gesellschaft – ein später auszuübendes Umtauschrecht auf > Aktien einräumt (vgl § 221 AktG). Die verbilligte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Berechnung der Steuerermäßigung (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Berechnung der Steuerermäßigung kann einfach oder kompliziert ausfallen, je nachdem, ob der Zweiterwerb nur aus dem ursprünglichen Vermögen des Ersterwerbs besteht, oder ob zusammen mit dem zweiten Erwerb weiteres Vermögen des Zwischenerwerbers übergeht. Im ersten Fall erfolgt keine Aufteilung; § 27 Abs. 2 ErbStG ist nicht einschlägig.[2] Rz. 26 [Auto...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kontrollmitteilung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stößt ein FA – oder sein beauftragter Prüfer – auf steuerliche Verhältnisse von Personen, die eine Überprüfung durch ein anderes FA angezeigt erscheinen lassen, teilen sich die beteiligten FÄ ihre Erkenntnisse behördenintern im Wege von schriftlichen Hinweisen mit, die als Kontrollmitteilungen (KM) bezeichnet werden. KM entstehen idR anlässli...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / e) Kostenlose oder nicht kostendeckende Leistungen

Wie bei vielen Unternehmen ist es auch in der Kreditwirtschaft üblich geworden, bestimmte Leistungen ohne Entgelt (das BMF benutzt die unglückliche Formulierung "kostenlos", obwohl natürlich Kosten für den Unternehmer anfallen) oder verbilligt anzubieten, um Kunden zu akquirieren bzw. Geschäft zu generieren. Gängig in der Kreditwirtschaft sind nach wie vor Girokonten oder Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abgeltungsteuer / Zusammenfassung

Begriff Seit 2009 unterliegen private Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Sie gehören damit nicht zu den progressiv besteuerten Einkünften, sondern werden mit einem fixen Steuersatz von 25 %[1] zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Der abgeltende Steuerabzug wird i. d. R. bereits an der Quelle, d. h. auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaften bzw. de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abgeltungsteuer / 7.1 Veranlagungspflicht für Erträge ohne Steuerabzug

Unterliegen die Erträge dem Steuerabzug, ist der Steueranspruch grundsätzlich abgegolten, d. h. die Ein­nahmen müssen nicht mehr in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.[1] Für Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, z. B. Investmenterträge, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Depots, Zinsen aus "Privatdarlehen" und Steuererstattungszinsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 7 Steuerbescheinigung

Nach § 45a EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen. Die Vorschrift des § 45a Abs. 2 EStG regelt die Steuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge bzw. die der auszahlenden Stelle. Die Bescheinigung kann elektronisch üb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.2 Nach außen erkennbarer Handlungswille

Dieser unternehmerische Handlungswille muss für einen Dritten nach außen erkennbar und nachprüfbar sein, damit die zutreffende Besteuerung gewährleistet ist.[1] Das ist z. B. möglich durch ein tatsächliches Geschehen oder ein schlüssiges Verhalten des Unternehmers, z. B. durch Bebauung, Buchung, Erklärung und Nutzung. In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des BF...mehr

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Die Steuerbescheinigung als... / 3. Ausstellung von Steuerbescheinigungen auf den Stpfl.

Die Ausstellung erfolgt regelmäßig für den zivilrechtlichen Gläubiger, nicht für den Steuergläubiger. Die Steuerbescheinigung für Erträge aus Versicherungsverträgen ist auf den Namen des Stpfl. auszustellen. Die Verpflichtung zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs. Beraterhinweis Im Regelfall erhält jeder Stpfl. von de...mehr

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Die Steuerbescheinigung als... / 2. Amtliche Muster

Steuerbescheinigungen werden nach amtlich vorgeschriebenem Muster gem. BMF v. 23.5.2022 – V C 1 - S 2401/19/10001 :006, BStBl. I 2022, 860, ausgestellt. Für den Privatanleger darf je Aussteller grundsätzlich nur eine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt werden. Folgende amtliche Muster sieht das BMF-Schreiben v. 23.5.2022 – V C 1 - S 2401/19/10001 :006, BStBl. I 2022, 860 f...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 53 bis 57)

In den Zeilen 54 bis 56 sind andere Anteile, Wertpapiere und dergleichen anzugeben. Im Einzelnen gilt hier Folgendes: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kursw...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Inventur / 1 Allgemeines

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 240 HGB dazu verpflichtet, bei der Geschäftseröffnung und auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden, d. h. ein Inventar, aufzustellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nach § 241a HGB nur Kaufleute, die an den Abschlussstich...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bausparkassen als auszahlende Stellen i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. a EStG

Eine Bausparkasse, die eigene Wertpapiere in einem Depot bei einem anderen Kreditinstitut hinterlegt und die von diesem anderen Kreditinstitut ausgezahlten Dividendenerträge vereinnahmt, ist nicht auszahlende Stelle i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. a EStG und daher nicht zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet. FG Rhein.-Pf. v. 19.6.2024 – 1 K 1508/22, EFG 2024, 1681, ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Teilsteuererklärung

Rz. 308 Nach Art. 35 spanErbStG kann auf Antrag eine Teilsteuererklärung abgegeben werden. So kann der Erbe bereits vor endgültiger Veranlagung in den Genuss von Vermögensvorteilen aus der Erbschaft bzw. der Lebensversicherung gelangen. Möglich ist dies nur zum Zweck des Empfangs von Leistungen aus Lebensversicherungen, des Einzugs von Forderungen von Gegenständen, fälliger ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändung bei der Sammelverwahrung

Rz. 1109 Bei der Sammelverwahrung wird der Schuldner nach § 6 Abs. 1 DepotG mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Wertpapiere beim verwahrenden Kreditinstitut Miteigentümer nach Bruchteilen an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art. Insoweit geht der Anspruch an dem konkret hingegebenen Wertpapier mit der Vermischung im Depot unter. Rz. 1110 D...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Muster: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Konto

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Konto An In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ steht dem Gläubiger gegen den Schuldner aus dem _______...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Sonder- und Sammelverwahrung sind zu unterscheiden

Rz. 1096 Wertpapiere werden regelmäßig nicht zu Hause verwahrt, sondern bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut zur Verwahrung in ein Wertpapierdepot gegeben. Rz. 1097 Die dabei zu beachtenden Regelungen finden sich im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG). Hier werden grundsätzlich zwei Arten der Verwahrung unterschi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verhaltenshinweise bei Durchsuchungen

Rz. 273 Keine Panik, Ruhe bewahren, ggf. steuerstrafrechtlich versierten Berater hinzuziehen. Bitten, das Erscheinen des Beraters abzuwarten. Zu den Tatvorwürfen schweigen. Eine "konstruktive" Durchsuchungsatmosphäre schaffen. Keine freiwillige Herausgabe, wenngleich Hilfe beim Heraussuchen unschädlich ist. Die Durchsuchung aktiv begleiten und schauen, ob die sichergestellten zus...mehr

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Luxemburg / III. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 160 Da das luxemburgische Recht die Institution des Erbscheins nicht kennt, ist die rechtliche Anerkennung eines deutschen Erbscheins zweifelhaft. Dies ist im Einzelfall zu klären, z.B. mit dem konkreten Bankinstitut, bei welchem sich Erblasserkonten befinden (siehe sogleich Rdn 161). Daneben steht für Erblasser ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg das Europäische N...mehr

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Italien / 3. Bankverfügungen, gemeinschaftliche Bankdepots

Rz. 201 Bei der Einrichtung von Bankguthaben und -depots und deren Übertragung an Dritte auf den Todesfall ist, sofern das sog. Valutaverhältnis eine Schenkung ist, zu klären, ob eine Schenkung unter Lebenden (hier Vertragsstatut) oder eine Schenkung von Todes wegen (Erbstatut)[327] vorliegt. Richtet der Zuwendende ein Bankkonto oder Depot zugunsten eines Dritten im eigenen ...mehr

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Belgien / b) Ausgestaltung des Ehegattennießbrauchs

Rz. 45 Für das Verhältnis zwischen dem nießbrauchsberechtigten Ehegatten und den erbberechtigten Verwandten des Erblassers als den bloßen Eigentümern gilt Folgendes:mehr

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Niederlande / 1. Testamentsformen

Rz. 103 Das niederländische Recht kennt verschiedene Arten letztwilliger Verfügungen. In den Niederlanden ist dies ein einseitiges Rechtsgeschäft seitens des Erblassers. Rz. 104 Das Testament wird ausschließlich im Wege der notariellen Beurkundung errichtet. Nach niederländischem Recht gibt es drei Formen letztwilliger Verfügungen:mehr

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Belgien / 12. Versiegelung (Art. 1148 ff. GGB)

Rz. 144 Folgende Personen können die Versiegelung der zum Nachlass gehörenden Gegenstände fordern, sofern sie ein ernsthaftes Interesse geltend machen können:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Verdunkelungsgefahr

Rz. 614 [Autor/Stand] Die Annahme dieses Haftgrundes setzt ein Verhalten des Beschuldigten voraus, das den dringenden Verdacht begründet, durch bestimmte Handlungen werde auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird (z.B. Bedrohung von Zeugen).[2] Da die bloße Gefahr ausreicht, ist eine prognostische Ent...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Typische testamentarische Verfügungen

Rz. 57 Bei den testamentarischen Zuwendungen ist zu unterscheiden zwischen den Vermächtnissen, die dem Begünstigten endgültig zur freien Verfügung verbleiben sollen (absolute interest) und vom personal representative zu erfüllen sind, und zahlreichen weiteren Zuwendungsformen, die über die Anordnung eines testamentary trust erreichbar sind. Rz. 58 Der testamentary trust ist d...mehr

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Österreich / c) Sicherung des Verlassenschaftsvermögens

Rz. 130 Das Verlassenschaftsvermögen verbleibt i.d.R. in Verwahrung der Angehörigen, die sich jeder eigenmächtigen Verfügung über die Verlassenschaft zu enthalten haben. Die Sicherung des Verlassenschaftsvermögens stellt einen Schutz gegen eigenmächtige Verfügung über Verlassenschaftsgegenstände dar (§ 147 AußStrG). In der Praxis werden Sicherungsmaßnahmen äußerst selten und...mehr

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Luxemburg / 2. Steuertatbestände

Rz. 174 Für die Erbschaftsbesteuerung ist steuerbarer Rechtvorgang der unentgeltliche Übergang des Vermögens von Todes wegen. Rz. 175 Steuergegenstand der Nachlasssteuer sind nur die in Luxemburg belegenen Immobilien. Dazu gehören auch Grundstücke im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft.[88] Bankkonten, Wertpapiere und Depots in Luxemburg eines nicht in Luxemburg Ansäs...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / a) Auskunftsumfang

Rz. 53 Der Gerichtsvollzieher ist weiterhin berechtigt, Auskünfte über die Bankverbindungen des Schuldners beim Bundeszentralamt für Steuern zu erheben. Über § 93b Abs. 1 AO i.V.m. § 93 Abs. 8 AO kommt § 24c Abs. 1 KWG zur Anwendung. Danach hat das Bundeszentralamt für Steuern dem Gerichtsvollzieher die Nummer eines Kontos mitzuteilen, dass der Legitimationsprüfung nach § 15...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Notarielles Verfahren

Rz. 217 Grundsätzlich gilt das notarielle Verfahren (acta de notoriedad;[324] Art. 55 und 56 LON). Ist der Notar als Nachlassbehörde nach den Zuständigkeitsvorschriften der EuErbVO international zuständig, so bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach Maßgabe der in Rdn 207 aufgeführten Kriterien, d.h., grundsätzlich das Notariat, das sich am letzten gewöhnlichen Aufentha...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VIII. Pfändung von Anderkonten

Rz. 326 Sämtliche Kreditinstitute führen als Anderkonten für Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere treuhänderisch tätige Personen Konten, die nicht eigenen Zwecken des Kontoinhabers dienen sollen, bei denen er aber gleichwohl dem Kreditinstitut gegenüber allein berechtigt und verpflichtet ist. Anderkonten werden neben Konten und Depots für eigene...mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

Aus den vorstehend dargestellten Regelungen in § 19 Abs. 3 S. 1 und 2 InvStG lassen sich die nachfolgenden Tatbestandsvoraussetzungen ableiten: unbeschränkte Steuerpflicht Investmentanteile Investmentanteile werden nicht in einem BV gehalten wegzugssteuerrelevantes Ereignis positive Summe der steuerpflichtigen Gewinne relevante Beteiligung Unbeschränkt Steuerpflichtiger i.S.d. § 19...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stock Options

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 "Stock Options" sind ein in bestimmten Branchen – zB der Tech-Industrie – verbreitetes Vergütungselement. Der Begriff "stock options" ist nicht völlig identisch mit dem deutschen Begriff "Aktienoptionen". Gemeint ist lediglich eine Option auf den Erwerb von Aktien, die grundsätzlich als unternehmensinterne Vergütungsform behandelt und deshalb...mehr

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§ 25 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 111 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2015 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2020 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2017 bis 2...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt.[230] Danach ...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl / 4. Vermögensbeteiligungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 des 5. VermBG)

Rz. 16 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Begründung oder Erwerb nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt ist, sind in § 2 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 bis 4 des 5. VermBG abschließend aufgezählt. Danach können sowohl Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligungen)...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung d...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / III. Erbteilung aufgrund freier Vereinbarung der Miterben

Rz. 57 Die Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft, die ausschließlich nach den Regeln des Gesetzes (§§ 2038, 752 ff. BGB) erfolgt, ist selten, weil man die Versteigerung von Grundstücken und den Pfandverkauf von beweglichen Sachen zu Recht scheut. Die Erbteilung nach den gesetzlichen Regeln (siehe Rdn 40 ff.) kommt – eventuell in Verbindung mit Teilungsanordnungen des...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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ZErb 12/2024, Beschwer und ... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und der Beklagte zu 1) haben als Geschwister zusammen mit einer weiteren Schwester ihre im März 2013 verstorbene Mutter beerbt. Sie streiten auf der ersten Stufe einer Stufenklage um einen Anspruch der Erbengemeinschaft auf Rechnungslegung über den Bestand des Nachlasses. Die Erblasserin erteilte dem Beklagten zu 1) am 23.10.2009 eine Vollmacht für alle ihre be...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / I. Insolvenzgrund und Kostendeckung

Rz. 41 Das Insolvenzgericht hat auf der Grundlage eigener Ermittlungen (Amtsermittlung § 5 Abs. 1 S. 1 InsO) oder des von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens (§ 5 Abs. 1 S. 2 InsO) zu entscheiden, ob ein Insolvenzgrund nach § 320 InsO i.V.m. §§ 17, 19 InsO vorliegt und ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind (§ 26 InsO). Ist beides der Fall, eröffnet es das Nachlass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

[Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelu...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr