Fachbeiträge & Kommentare zu Depot

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verstoß gegen die Identifikationsprüfungs- und -aufzeichnungspflichten (§ 154 Abs. 2 AO)

Rz. 612 [Autor/Stand] Tathandlung des § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ist das Unterlassen der Identifizierungs- und Legitimationsprüfung (s. Rz. 542). Da § 154 AO ausschließlich eine Vorschrift ist, die die sog. formale Kontenwahrheit gewährleisten soll, ist es für den Bußgeldtatbestand unerheblich, ob der angegebene Inhaber das Konto für eigene ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.7 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl.. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2023). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.11 Von Dritten gezahlter Arbeitslohn

Rz. 119 Nach § 38 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegt der LSt auch der im Rahmen eines Dienstverhältnisses üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlte Arbeitslohn. Zuwendungen eines Dritten sind dann als Arbeitslohn durch das Dienstverhältnis veranlasst, wenn der Arbeitnehmer sie vernünftigerweise als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber ansehen mus...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ob der ArbG dem ArbN eine Vermögensbeteiligung verbilligt überlässt, kann regelmäßig nur festgestellt werden, wenn ihr Wert bekannt ist. Aber auch bei einer unentgeltlichen Überlassung muss ihr Wert festgestellt werden, um beurteilen zu können, ob etwa der Freibetrag des § 3 Nr 39 Satz 1 EStG im Einzelfall nicht ausreicht und ein Überhang al...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Übertragung der Vermögensbeteiligung

Rz. 130 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Übertragung der Vermögensbeteiligung, die zur Nachholung der Besteuerung führt, liegt stets dann vor, wenn der Stpfl das wirtschaftliche Eigentum daran aufgibt. Unerheblich ist, ob dies entgeltlich (zB bei einem Verkauf) oder unentgeltlich (bei einer Schenkung) geschieht. Nach § 19 Abs 4 Satz 1 Nr 1 EStG ist eine Besteuerung vorzunehme...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Überlassung nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei ist, sind in § 3 Nummer 39 Satz 1 EStG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Weitere Informationen zu den begünstigten Vermögensbeteiligungen finden sic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.6 Zufluss, kein negativer Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen. Zeitpunkt des Zuflusses ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung (BFH- Urteil vom 23. Juni 2005 – VI R 10/03 –, BStBl II S. 770). Bei Aktien ist dies der Zeit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zum 5. VermBG

Rz. 44 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Förderung nach § 3 Nr 39 EStG und nach § 13des 5. VermBG mit ArbN-Sparzulage schließen einander wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Dazu gehören ua:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1.2 Erwerb eigener Anteile

Tz. 183 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener Anteile stellt bei der Kap-Ges wg der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil keinen Anschaffungsvorgang dar, sondern ist wie eine Nenn-Kap-Herabsetzung zu behandeln. Allgemein hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 370ff. Bei einem Erwerb eigener Anteile zu einem angemessenen Kaufpreis oberhalb bzw genau iHd Nennbetrags der Anteile (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Überlassung einer Vermögensbeteiligung

Rz. 52 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei ist der Vorteil aus der Überlassung bestimmter Vermögensbeteiligungen (> Rz 16 ff). Der ArbN muss die Vermögensbeteiligung vom ArbG nicht zwingend als Sachbezug erhalten. Solche "Vorteile" sind indes von Geldleistungen zu unterscheiden. § 3 Nr 39 EStG ist also nicht anwendbar, wenn der ArbG dem ArbN Geld gibt, um die Vermögensbete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 78 Insbesondere folgende Leistungen sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht als Tätigkeiten der Verwaltung eines Investmentvermögens angesehen werden und daher nicht unter die Steuerbefreiung fallen können[1]: Erstellung von Steuererklärungen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung wie allgemeine Rechercheleistungen (sofern diese nicht unselbstst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Verwahrung von Investmentvermögen nach dem KAGB

Rz. 48 Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass für jeden von ihr verwalteten OGAW eine Verwahrstelle beauftragt wird, die ein i. S. d. § 68 Abs. 2 KAGB zugelassenes Kreditinstitut ist.[1] Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss nach § 80 Abs. 1 S. 1 KAGB dafür sorgen, dass eine Verwahrstelle i. S. d. § 80 Abs. 2 oder 3 KAGB beauftragt wird. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.4 Zuordnung von Einkünften

Rz. 38 Wem Einkünfte zuzurechnen sind, ergibt sich aus den einschlägigen Regelungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts. Das gilt auch für Treuhandvereinbarungen. Beim Treuhandvertrag überträgt der Treugeber dem Treuhänder Wertgegenstände (in Geld oder Geldeswert), beschränkt aber die sich daraus im Außenverhältnis ergebende Rechtsmacht im Innenverhältnis (BSG, Urteile ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / IV. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten/Lebenspartnern und Lebensgefährten

Rz. 47 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt ihm gehörten und nun zu seinem Nachlass zu zählen sind. Dabei sind auch etwaige Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Bestand Gütergemeinschaft, fallen die Vermögensgegenstände des G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds

Rn. 166 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der gewinnmindernde Ausweis der Rücklage in der StB setzt gem § 3 Abs 2 FAG voraus, dass in mindestens gleicher Höhe ein betrieblicher Ausgleichsfonds gebildet wird. Die im Ausgleichsfonds angelegten Gelder gehören zum notwendigen BV des Forstbetriebs; sie müssen nach Auffassung der FinVerw (OFD Münster vom 21.09.1988, DB 1988, 2177 und OFD...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB

Rz. 145 Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs ist die Offenlegung der für den Pflichtteilsanspruch notwendigen Berechnungsfaktoren.[262] Der Auskunftsschuldner ist danach verpflichtet, Auskunft über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen.[263] Auskunftsschuldner sind alle Erben als Gesamtschuldner. Rz. 146 Dabei besc...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1. Spezifische Aspekte der zu berücksichtigenden Risikoarten

Rz. 51 Hinsichtlich der in der Risikotragfähigkeitssteuerung zu berücksichtigenden Risikoarten sind folgende Aspekte zu beachten: Rz. 52 In einem Going-Concern-Ansatz mit GuV-/bilanzorientierter RDP-Ableitung kann es im Hinblick auf die Bewertungsvorschriften zur externen Rechnungslegung ggf. akzeptiert werden, wenn hier Kursrisiken bei Positionen im Anlagebestand unberücksic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Zuordnung von Geschäftsfeldern

Rz. 153 Damit Rückschlüsse auf die einzelnen Organisationseinheiten im Institut gezogen werden können, bietet es sich an, die Schadensfälle den betroffenen Geschäftsbereichen zuzuordnen. Die diesbezüglichen Vorschläge vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mussten bis Ende 2024 schon bei Verwendung des Standardansatzes berücksichtigt werden. Demnach sollten die Schadensfäl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Direktinvestitionen in Spezialfonds

Rz. 59 Den Beobachtungen der Deutschen Bundesbank zufolge bilden die Erträge aus dem Depot A bzw. dem eigenen Anlagebestand mittlerweile für viele deutsche Kreditinstitute eine wichtige Ertragsquelle neben dem klassischen Kundenkreditgeschäft. Dabei zeigen kleinere und mittlere Banken häufig eine Präferenz für die Anlage in Spezialfonds. Die deutsche Aufsicht hat daher paral...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.6 Beispiel Kreditspreadrisiko im Anlagebuch

Rz. 187 Im Vergleich zum IRRBB sind die wenigen Anforderungen an die Risikobereitschaft hinsichtlich des CSRBB überschaubar. Insbesondere wird dafür keine Limitierung gefordert. So sollte sich die CSRBB-Risikobereitschaft des Institutes nach den Auswirkungen schwankender Kreditspreads auf die verschiedenen CSRBB-Messgrößen bemessen, also auf den wirtschaftlichen Wert ("Econo...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Einzelthemen

a) Gruppenbegriff nach KWG bzw. MaRisk Nach AT 2.1 Tz. 1 der MaRisk hat das übergeordnete Unternehmen bzw. übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholdinggruppe oder eines Finanzkonglomerats ein Verfahren einzurichten, das "eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken" auf Gruppenebene sicherstellt. Die jeweils maßgeblic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Erfahrungswerte aus der Praxis

Rz. 47 Die EBA hat im Rahmen der Datenerhebung zur "Quantitative Impact Study" (QIS) in der ersten Jahreshälfte 2021 auch einige quantitative Daten zum CSRBB erhoben. Demnach konzentriert sich das CSRBB bei den teilnehmenden Instituten auf der Aktivseite, wobei davon Schuldverschreibungen mehr als 90 Prozent aller CSRBB-gefährdeten Aktiva ausmachen, die wiederum im Durchschn...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.8 Definition von adversen Szenarien in der normativen Perspektive

Rz. 373 Bei der Kapitalplanung müssen auch adverse Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, zugrunde gelegt werden. Die Definition der adversen Szenarien soll insbesondere die Verwundbarkeiten des Institutes aufzeigen. Insoweit besteht eine Verbindung zur Geschäftsmodellanalyse und den Stresstests. Im Fokus stehen insbesondere externe Faktoren, die vom Institut nich...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Bezug zu erlaubnispflichtigen Geschäften oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen

Rz. 130 In der bis zum 1. November 2007 geltenden Fassung des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG a. F. (jetzt § 25b KWG) wurde der Tatbestand der Auslagerung durch die Bezugnahme auf erlaubnispflichtige Geschäfte (Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) eingeschränkt.[1] Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG legal definiert. Dam...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einführung und Überblick

Rz. 1 Mit der Umsetzung der EBA-Leitlinien zum Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch[1] im Rahmen der achten MaRisk-Novelle sind neue Vorgaben an den Umgang mit dem Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[2] in das neue Modul BTR 5 überführt worden. Die EBA versteht unter dem "Kreditspreadrisiko im Anlagebuch" das Risi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.1 Einordnung und Bedeutung von Spezialfonds

Rz. 28 Wesentliche Gründe für Geschäfte mit Investmentfonds, deren Volumina seit einigen Jahren stetig steigen, sind handels- oder steuerrechtliche Anreize, die Nutzung von externem Know-how (wissensbasierte Anreize) oder die Erweiterung der Investitionspalette eines Institutes. Unterschieden wird vor allem zwischen Aktien-, Renten- und Immobilienfonds bzw. Mischformen. Seit...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Aufsichtliche Handhabung von Anlagen in Spezialfonds

Rz. 312 Die Erträge aus dem Depot A bzw. dem eigenen Anlagebestand bilden mittlerweile für viele deutsche Kreditinstitute eine wichtige Ertragsquelle neben dem klassischen Kundenkreditgeschäft. Da kleinere und mittlere Banken häufig eine Präferenz für die Anlage in Spezialfonds haben, sind diese verstärkt in den Fokus der Bankenaufsicht gerückt. Die deutsche Aufsicht erwarte...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Festlegung der zugrunde liegenden Annahmen

Rz. 72 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Dies hat sich in den getroffenen Annahmen, die den Mittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, und in der Untergliederung in Zeitbändern angemessen widerzuspiegeln. Diese Annahmen können auf Erfahrungen aus der Vergangenheit oder auf Experten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Vermittlung der Umsätze von Wertpapieren und Optionsgeschäften

Rz. 154 Die Vermittlung der Umsätze von Wertpapieren ist in die Befreiung des § 4 Nr. 8 UStG einbezogen. Daher ist für die Erlangung der Steuerfreiheit nicht entscheidend, ob der Unternehmer (Kursmakler, Bank) im Wertpapiergeschäft als Eigenhändler (bzw. Kommissionär) oder ob er als Vermittler für einen Dritten tätig wird. Ein Unterschied besteht umsatzsteuerlich noch insofe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 161 Die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren müssen von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abgegrenzt werden. Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass eine Vermutung für die Steuerfreiheit besteht, wenn das Entgelt für die Leistung dem Emittenten der Wertpapiere in Rechnung gestellt wird, andererseits eine Vermutung für die S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Familienstiftung als Finanzunternehmen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2011

Leitsatz Für die Qualifikation als Finanzunternehmen im Sinne des § 8b Abs. 7 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes 2011 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes 2011 ist die Rechtsform unerheblich. Auch eine privatrechtliche Familienstiftung kann grundsätzlich ein Finanzunternehmen sein. Ob sie eine finanzunternehmerische Haupttätigkeit ausübt, richtet sich nach ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Mehrheit der Stimmrechte (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 92 [Autor/Zitation] Steht einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter bei einem anderen Unternehmen zu, besteht stets ein beherrschender Einfluss der Kapitalgesellschaft auf das andere Unternehmen (TU), weshalb sie gem. Abs. 1 iVm. Abs. 2 Nr. 1 grds. zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflich...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / L. Formularteil

Rz. 206 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Betreuungsverfügung Ich, wünsche ich für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt...mehr

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ZErb 06/2024, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines Alleinerbscheins und wendet sich gegen die Erteilung eines von den Beteiligten zu 2 und 3 beantragten und diese sowie die Beteiligte zu 1 als Erben zu jeweils 1/3 ausweisenden Erbscheins. Die Erblasserin ist kinderlos. Ihr Ehemann ist am 20.10.2008 vorverstorben. Die Beteiligte zu 3 ist ihre Schwester. Die Beteiligten zu 1 und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abstockung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Die Veräußerung von Anteilen (Abstockung) unter Beibehaltung der Equity-Methode führt im Konzernabschluss zu einem entsprechenden Abgang in Höhe des auf die verkauften Anteile entfallenden Wertansatzes der Beteiligung im Veräußerungszeitpunkt. Die Behandlung der verbleibenden Anteile bleibt von der Veräußerung unberührt. Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Ver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.2 Zuflusszeitpunkt und Höhe des geldwerten Vorteils nach innerstaatlichem Recht

Rz. 274 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einnahmen, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden (sonstige Bezüge) gelten nach § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG als zugeflossen, wenn ein Arbeitnehmer wirtschaftlich über sie verfügen kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die verbilligt überlassenen Aktien in das Eigentum des Arbeitnehmers übergegangen sind (Einbuchung der Aktien in...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.3 Aufteilung des geldwerten Vorteils aus einer Optionsgewährung nach Abkommensrecht

Rz. 279 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der geldwerte Vorteil aus einer Optionsgewährung ist den Einkünften aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 OECD-MA zuzuordnen. Diejenigen Einkünfte, die der Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Anteilseigner nach Ausübung des Optionsrechts aus dem Halten der erworbenen Aktien (z. B. Dividenden) oder ihrer späteren Veräußerung erzielt, si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Aufwendungen

Als Mehraufwendungen kommen in Betracht: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"). Der Grund für die pauschale Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen wird darin gesehen, dass einem Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug höhere Verpflegungskosten zu entstehen pflegen, als einem Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, aber ohne Kantine.[1] Zur Höhe ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.8 Erfordernis einer Verlustbescheinigung durch die Bank (S. 7)

Rz. 375 Nach § 20 Abs. 6 S. 7 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen, die der KapESt unterliegen, nur verrechnet werden oder die Einkünfte, die der Stpfl. in den folgenden Vz aus Kapitalvermögen erzielt, nur mindern, wenn eine Bescheinigung i. S. d. § 43a Abs. 3 S. 4 EStG vorliegt. Die Vorschrift ist keine gesetzgeberische Glanzleistung, da bei Verlusten aus Kapitalvermöge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.7 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Wertpapieren in Sammelverwahrung (S. 7)

Rz. 312 § 20 Abs. 4 S. 7 EStG sieht vor, dass bei vertretbaren Wertpapieren, die einer Verwahrstelle zur Sammelverwahrung i. S. d. § 5 DepotG anvertraut sind, zu unterstellen ist, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. Bei der Streifbandverwahrung i. S. d. § 2 DepotG ist § 20 Abs. 4 S. 7 EStG entsprechend anzuwenden. Rz. 313 Die Sammelverwahrung i....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.6 Einbuchung als Zeitpunkt der steuerlichen Wirksamkeit (S. 6)

Rz. 342 § 20 Abs. 4a S. 6 EStG bestimmt, dass, soweit es auf die steuerliche Wirksamkeit einer Kapitalmaßnahme i. S. d. § 20 Abs. 4a S. 1 bis 5 EStG ankommt, auf den Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des Stpfl. abzustellen ist. Kapitalmaßnahmen, die von § 20 Abs. 4a S. 1 bis 5 EStG erfasst werden, führen i. d. R. nicht zur Zahlung eines Geldbetrags, sondern zur Lieferung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.1.1.1 Vorrang der Verlustverrechnung im Steuerabzugsverfahren

Rz. 355 Die Verlustverrechnung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ist seit der Einführung der Abgeltungsteuer an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes geregelt. Im Regelfall sollen Gewinne und Verluste bereits bei Einbehalt der KapESt durch die Kreditinstitute ausgeglichen werden. Regelungen hierfür finden sich in § 43a Abs. 3 S. 2 bis 6 EStG. Auf die...mehr